Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften gemäss klar definierten Kriterien überprüfen
- ShortId
-
14.3858
- Id
-
20143858
- Updated
-
24.06.2025 23:43
- Language
-
de
- Title
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Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften gemäss klar definierten Kriterien überprüfen
- AdditionalIndexing
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24;04;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;Vernehmlassungsverfahren;Aufgabenteilung;Vernehmlassungsunterlagen
- 1
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- L04K11080202, Finanzausgleich
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L03K020233, Vernehmlassungsunterlagen
- L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Erfüllung des Postulates Stadler Markus 12.3412, "Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien", hat der Bundesrat im September 2014 seinen Bericht veröffentlicht. Im Zeitraum von 2004 bis 2013 wurden zum einen 33 Verfassungsvorlagen angenommen, wovon 6 die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betrafen. Zum andern wurden über 400 Gesetzesänderungen oder neue Bundesgesetze verabschiedet, bei denen rund ein Drittel in unterschiedlichem Ausmass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betraf. Davon wurden rund 15 finanziell gewichtige Vorlagen auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und der fiskalischen Äquivalenz untersucht. In mindestens 8 dieser 15 Fälle wurden diese Prinzipien nicht oder nicht vollumfänglich eingehalten, was zu erheblichen Kosten für die Kantone und Gemeinden führte.</p><p>Es ist daher dringend an der Zeit, dass alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen, welche die Aufgabenteilung oder -erfüllung durch Bund und Kantone betreffen, auf Einhaltung der NFA-Prinzipien überprüft werden. Der Bundesrat hat im erwähnten Bericht diese Bereitschaft zwar signalisiert, allerdings zu wenig verbindlich. Die Ausführungen zu den Auswirkungen sind eingehender zu spezifizieren, indem qualitative und quantitative Kriterien standardmässig und verbindlich definiert werden, nach denen die Auswirkungen überprüft werden müssen. Insbesondere Vorlagen, bei denen die finanziellen Auswirkungen der Rechtsänderungen mindestens 10 Millionen Franken betragen, sollen sehr detailliert auf die Einhaltung der NFA-Prinzipien überprüft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im obenerwähnten Bericht in Aussicht gestellt, dass Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, künftig - wo sinnvoll - Ausführungen zur Einhaltung der NFA-Prinzipien enthalten werden. Der Bundesrat wird zu diesem Zweck konkrete Kriterien definieren, welche Vorlagen einer detaillierten Prüfung zu unterziehen sind. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die NFA-Prinzipien in einem Spannungsfeld zueinander stehen können. Insofern ist die Überprüfung der Einhaltung dieser Prinzipien nicht in jedem Fall eindeutig bzw. anhand verbindlicher Kriterien möglich. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in allen künftigen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, im Kapitel "Auswirkungen" zu prüfen, ob die NFA-Prinzipien (insbesondere Subsidiarität und fiskalische Äquivalenz) eingehalten werden, und darzulegen, welche Auswirkungen die Vorlage für Kantone und Gemeinden zur Folge hat.</p><p>Dazu sollen verbindliche qualitative und quantitative Kriterien definiert werden, anhand welcher diese Auswirkungen zu würdigen sind.</p>
- Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften gemäss klar definierten Kriterien überprüfen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In Erfüllung des Postulates Stadler Markus 12.3412, "Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien", hat der Bundesrat im September 2014 seinen Bericht veröffentlicht. Im Zeitraum von 2004 bis 2013 wurden zum einen 33 Verfassungsvorlagen angenommen, wovon 6 die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betrafen. Zum andern wurden über 400 Gesetzesänderungen oder neue Bundesgesetze verabschiedet, bei denen rund ein Drittel in unterschiedlichem Ausmass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betraf. Davon wurden rund 15 finanziell gewichtige Vorlagen auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und der fiskalischen Äquivalenz untersucht. In mindestens 8 dieser 15 Fälle wurden diese Prinzipien nicht oder nicht vollumfänglich eingehalten, was zu erheblichen Kosten für die Kantone und Gemeinden führte.</p><p>Es ist daher dringend an der Zeit, dass alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen, welche die Aufgabenteilung oder -erfüllung durch Bund und Kantone betreffen, auf Einhaltung der NFA-Prinzipien überprüft werden. Der Bundesrat hat im erwähnten Bericht diese Bereitschaft zwar signalisiert, allerdings zu wenig verbindlich. Die Ausführungen zu den Auswirkungen sind eingehender zu spezifizieren, indem qualitative und quantitative Kriterien standardmässig und verbindlich definiert werden, nach denen die Auswirkungen überprüft werden müssen. Insbesondere Vorlagen, bei denen die finanziellen Auswirkungen der Rechtsänderungen mindestens 10 Millionen Franken betragen, sollen sehr detailliert auf die Einhaltung der NFA-Prinzipien überprüft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im obenerwähnten Bericht in Aussicht gestellt, dass Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, künftig - wo sinnvoll - Ausführungen zur Einhaltung der NFA-Prinzipien enthalten werden. Der Bundesrat wird zu diesem Zweck konkrete Kriterien definieren, welche Vorlagen einer detaillierten Prüfung zu unterziehen sind. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die NFA-Prinzipien in einem Spannungsfeld zueinander stehen können. Insofern ist die Überprüfung der Einhaltung dieser Prinzipien nicht in jedem Fall eindeutig bzw. anhand verbindlicher Kriterien möglich. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in allen künftigen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, im Kapitel "Auswirkungen" zu prüfen, ob die NFA-Prinzipien (insbesondere Subsidiarität und fiskalische Äquivalenz) eingehalten werden, und darzulegen, welche Auswirkungen die Vorlage für Kantone und Gemeinden zur Folge hat.</p><p>Dazu sollen verbindliche qualitative und quantitative Kriterien definiert werden, anhand welcher diese Auswirkungen zu würdigen sind.</p>
- Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften gemäss klar definierten Kriterien überprüfen
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