Sicherheit durch Kooperation. Ausbau der Zusammenarbeit in Europa zur langfristigen Sicherung des Luftraums

ShortId
14.3859
Id
20143859
Updated
28.07.2023 06:27
Language
de
Title
Sicherheit durch Kooperation. Ausbau der Zusammenarbeit in Europa zur langfristigen Sicherung des Luftraums
AdditionalIndexing
09;48;08;internationale Zusammenarbeit;Luftraum;Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr;Verteidigungspolitik
1
  • L03K040201, Verteidigungspolitik
  • L04K18040106, Luftraum
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L02K1001, internationale Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das vom Bundesrat am 3. September 2014 in Erfüllung des Postulates Galladé 12.4130 verabschiedete Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums zeigt auf, wie der schweizerische Luftraum heute gesichert wird und was künftig dafür nötig sein wird. Auch Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation mit Luftwaffen anderer Staaten und mit Industriepartnern werden darin dargestellt.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Die Armee verfolgt grundsätzlich einen fähigkeitsorientierten Ansatz für die Streitkräfteplanung. Szenarien eignen sich zur Erweiterung der Vorstellungskraft; sie sind aber spekulativ und beruhen auf willkürlichen Annahmen, weshalb man aus ihnen keine Wahrscheinlichkeiten ableiten kann. Sie sind damit zu wenig zuverlässig als Grundlage für Entscheide mit langfristigen personellen, materiellen und finanziellen Konsequenzen.</p><p>2. Der Bundesrat richtet die internationale Zusammenarbeit auf die Bedürfnisse der Schweiz aus. Grundlagen dazu finden sich im Sicherheitspolitischen Bericht 2010, im Armeebericht 2010, in einem Zusatzbericht zum Armeebericht und in der Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee. Die internationale Kooperation wird auch im künftigen sicherheitspolitischen Bericht ein Thema sein. Auf die Möglichkeiten und Grenzen einer Teilnahme der Schweiz an den Kooperationsprogrammen "Pooling and Sharing" (EU) und "Smart Defence" (Nato) wird in der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee eingegangen.</p><p>Im Übrigen wird sich der Bundesrat im nächsten Bericht über die Sicherheitspolitik mit dem Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 11.3469, "Verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der europäischen Sicherheitsarchitektur", befassen. Auch dabei wird er sich mit Aspekten der Kooperation auseinandersetzen. Der sicherheitspolitische Bericht ist für 2016 vorgesehen.</p><p>3. Die einzeln aufgeführten Kooperationsmöglichkeiten werden, soweit möglich, vom Bundesrat bereits heute geprüft oder werden im sicherheitspolitischen Bericht untersucht.</p><p>a. Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von ASDE sind im Bericht zur Beantwortung des Postulates Galladé 12.4130 dargestellt (S. 27). Der Bundesrat hat darin sein Interesse an einer Teilnahme dargelegt.</p><p>b. Der Bundesrat hat grundsätzlich ein Interesse, das bestehende Luftpolizeiabkommen mit Österreich inhaltlich zu erweitern. Bislang wurden entsprechende Vorschläge von Österreich aber noch nicht aufgenommen.</p><p>c. Über nationalem Territorium darf nach gängiger internationaler Praxis nur die eigene Luftwaffe Gewalt anwenden; deshalb brächte eine multinationale Verbundlösung für eine Bereitschaft rund um die Uhr für Interventionen mit Kampfflugzeugen nur einen beschränkten Sicherheitsgewinn. Das wäre nur einer von zahlreichen zu berücksichtigenden Aspekten (u. a. Souveränität, Kosten, Reaktionszeit).</p><p>d. Die Option einer Teilnahme an einem Lufttransportpool wird als Teil einer Abklärung der Lufttransport-Bedürfnisse der Schweiz geprüft. Sollte die Schweiz Transportflugzeuge beschaffen, wäre ausserdem die Option zu prüfen, diese in einen europäischen Lufttransportpool einzumelden.</p><p>4. Eine Verknüpfung von Szenarien mit Aussagen zur Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens ist nicht zuverlässig möglich. Die Armee muss unabhängig von Szenarien Kernfähigkeiten aufrechterhalten oder wieder erwerben. Dazu zählen Erdkampf und Aufklärung mit Kampfflugzeugen.</p><p>5. Die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 wird geprüft. Eine Nachrüstung der F-5 wurde geprüft, mit dem Ergebnis, dass sich Investitionen in diese mehr als 30 Jahre alten Flugzeuge nicht lohnen. Die Belastung der F/A-18 könnte durch einen weiteren Einsatz der F-5 nicht wesentlich verringert werden: Jeder F/A-18-Pilot muss auf diesem Flugzeug pro Jahr 120 Stunden fliegen, um den nötigen Trainingsstand zu halten. Daraus sowie aus der Anzahl Piloten ergibt sich die Anzahl F/A-18-Flugstunden pro Jahr. Der Einsatz von F-5 resultiert nicht in einer Verringerung der benötigten F/A-18-Flugstunden. Bei einer Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs wäre dies anders, weil ein Teil der Berufspiloten dieses Flugzeug fliegen und dadurch die F/A-18-Flotte entlasten würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums in Erfüllung des Postulates 12.4130 mit einem Zusatzbericht zu ergänzen. Dieser Bericht soll folgende Punkte beinhalten: </p><p>1. Das Konzept wird um nachvollziehbare, realitätsnahe Szenarien und eine daraus abgeleitete Bedarfsbestimmung und Priorisierung für das ganze Spektrum der Luftraumsicherung ergänzt.</p><p>2. Der Bericht klärt die Abhängigkeit der Schweiz von der internationalen Luftraumsicherheit. Des Weiteren werden die Möglichkeiten und die Strategie einer zukünftigen sicherheitspolitischen Kooperation mit anderen europäischen Staaten dargestellt. Herausgearbeitet werden namentlich eigene Beiträge und Bedürfnisse der Schweiz in einer auf "Pooling and Sharing" und "Smart Defence" beruhenden Stärkung nationaler militärischer Fähigkeiten.</p><p>3. Im Bereich der Wahrung der Lufthoheit analysiert der Bericht folgende Kooperationsmöglichkeiten: </p><p>a. den vorgesehenen Beitritt der Schweiz zum Air Situation Data Exchange System (ASDE) als der führenden Plattform zum Austausch von Luftlagedaten in Europa. </p><p>b. die Erweiterung des Staatsvertrags der Schweiz mit Österreich auf dem Gebiete der Luftraumsicherung auf die Definition gemeinsamer Einsatzräume (analog Frankreich).</p><p>c. der Aufbau eines subregionalen "Quick Reaction Alert"-Verbundes zur gemeinsamen Wahrung der Lufthoheit.</p><p>d. der Beitritt der Schweiz zu einem multilateralen Pool für Lufttransport. </p><p>4. Der Bericht stellt die Bedrohungsszenarien und die entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten dar, welche die vom Bundesrat angestrebte Wiedereinführung der Erdkampffähigkeit und der dazugehörenden Luftaufklärung rechtfertigen würden.</p><p>5. Im Bericht werden Möglichkeiten zur Lebensdauerverlängerung der F/A-18 und die Option geprüft, mit dem teilweisen Erhalt der F-5 Tiger die jährlichen Flugstunden der F/A-18 deutlich zu reduzieren, z. B. durch Weiterwendung des F-5 Tiger für das Training, die Umschulung, den Luftpolizeidienst und die Zielmarkierung. Weiter werden die Kosten für eine dafür notwendige minimale Nachrüstung (Cockpit, Radar, Datalink usw.) aufgezeigt.</p>
  • Sicherheit durch Kooperation. Ausbau der Zusammenarbeit in Europa zur langfristigen Sicherung des Luftraums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vom Bundesrat am 3. September 2014 in Erfüllung des Postulates Galladé 12.4130 verabschiedete Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums zeigt auf, wie der schweizerische Luftraum heute gesichert wird und was künftig dafür nötig sein wird. Auch Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation mit Luftwaffen anderer Staaten und mit Industriepartnern werden darin dargestellt.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Die Armee verfolgt grundsätzlich einen fähigkeitsorientierten Ansatz für die Streitkräfteplanung. Szenarien eignen sich zur Erweiterung der Vorstellungskraft; sie sind aber spekulativ und beruhen auf willkürlichen Annahmen, weshalb man aus ihnen keine Wahrscheinlichkeiten ableiten kann. Sie sind damit zu wenig zuverlässig als Grundlage für Entscheide mit langfristigen personellen, materiellen und finanziellen Konsequenzen.</p><p>2. Der Bundesrat richtet die internationale Zusammenarbeit auf die Bedürfnisse der Schweiz aus. Grundlagen dazu finden sich im Sicherheitspolitischen Bericht 2010, im Armeebericht 2010, in einem Zusatzbericht zum Armeebericht und in der Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee. Die internationale Kooperation wird auch im künftigen sicherheitspolitischen Bericht ein Thema sein. Auf die Möglichkeiten und Grenzen einer Teilnahme der Schweiz an den Kooperationsprogrammen "Pooling and Sharing" (EU) und "Smart Defence" (Nato) wird in der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee eingegangen.</p><p>Im Übrigen wird sich der Bundesrat im nächsten Bericht über die Sicherheitspolitik mit dem Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 11.3469, "Verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der europäischen Sicherheitsarchitektur", befassen. Auch dabei wird er sich mit Aspekten der Kooperation auseinandersetzen. Der sicherheitspolitische Bericht ist für 2016 vorgesehen.</p><p>3. Die einzeln aufgeführten Kooperationsmöglichkeiten werden, soweit möglich, vom Bundesrat bereits heute geprüft oder werden im sicherheitspolitischen Bericht untersucht.</p><p>a. Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von ASDE sind im Bericht zur Beantwortung des Postulates Galladé 12.4130 dargestellt (S. 27). Der Bundesrat hat darin sein Interesse an einer Teilnahme dargelegt.</p><p>b. Der Bundesrat hat grundsätzlich ein Interesse, das bestehende Luftpolizeiabkommen mit Österreich inhaltlich zu erweitern. Bislang wurden entsprechende Vorschläge von Österreich aber noch nicht aufgenommen.</p><p>c. Über nationalem Territorium darf nach gängiger internationaler Praxis nur die eigene Luftwaffe Gewalt anwenden; deshalb brächte eine multinationale Verbundlösung für eine Bereitschaft rund um die Uhr für Interventionen mit Kampfflugzeugen nur einen beschränkten Sicherheitsgewinn. Das wäre nur einer von zahlreichen zu berücksichtigenden Aspekten (u. a. Souveränität, Kosten, Reaktionszeit).</p><p>d. Die Option einer Teilnahme an einem Lufttransportpool wird als Teil einer Abklärung der Lufttransport-Bedürfnisse der Schweiz geprüft. Sollte die Schweiz Transportflugzeuge beschaffen, wäre ausserdem die Option zu prüfen, diese in einen europäischen Lufttransportpool einzumelden.</p><p>4. Eine Verknüpfung von Szenarien mit Aussagen zur Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens ist nicht zuverlässig möglich. Die Armee muss unabhängig von Szenarien Kernfähigkeiten aufrechterhalten oder wieder erwerben. Dazu zählen Erdkampf und Aufklärung mit Kampfflugzeugen.</p><p>5. Die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 wird geprüft. Eine Nachrüstung der F-5 wurde geprüft, mit dem Ergebnis, dass sich Investitionen in diese mehr als 30 Jahre alten Flugzeuge nicht lohnen. Die Belastung der F/A-18 könnte durch einen weiteren Einsatz der F-5 nicht wesentlich verringert werden: Jeder F/A-18-Pilot muss auf diesem Flugzeug pro Jahr 120 Stunden fliegen, um den nötigen Trainingsstand zu halten. Daraus sowie aus der Anzahl Piloten ergibt sich die Anzahl F/A-18-Flugstunden pro Jahr. Der Einsatz von F-5 resultiert nicht in einer Verringerung der benötigten F/A-18-Flugstunden. Bei einer Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs wäre dies anders, weil ein Teil der Berufspiloten dieses Flugzeug fliegen und dadurch die F/A-18-Flotte entlasten würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums in Erfüllung des Postulates 12.4130 mit einem Zusatzbericht zu ergänzen. Dieser Bericht soll folgende Punkte beinhalten: </p><p>1. Das Konzept wird um nachvollziehbare, realitätsnahe Szenarien und eine daraus abgeleitete Bedarfsbestimmung und Priorisierung für das ganze Spektrum der Luftraumsicherung ergänzt.</p><p>2. Der Bericht klärt die Abhängigkeit der Schweiz von der internationalen Luftraumsicherheit. Des Weiteren werden die Möglichkeiten und die Strategie einer zukünftigen sicherheitspolitischen Kooperation mit anderen europäischen Staaten dargestellt. Herausgearbeitet werden namentlich eigene Beiträge und Bedürfnisse der Schweiz in einer auf "Pooling and Sharing" und "Smart Defence" beruhenden Stärkung nationaler militärischer Fähigkeiten.</p><p>3. Im Bereich der Wahrung der Lufthoheit analysiert der Bericht folgende Kooperationsmöglichkeiten: </p><p>a. den vorgesehenen Beitritt der Schweiz zum Air Situation Data Exchange System (ASDE) als der führenden Plattform zum Austausch von Luftlagedaten in Europa. </p><p>b. die Erweiterung des Staatsvertrags der Schweiz mit Österreich auf dem Gebiete der Luftraumsicherung auf die Definition gemeinsamer Einsatzräume (analog Frankreich).</p><p>c. der Aufbau eines subregionalen "Quick Reaction Alert"-Verbundes zur gemeinsamen Wahrung der Lufthoheit.</p><p>d. der Beitritt der Schweiz zu einem multilateralen Pool für Lufttransport. </p><p>4. Der Bericht stellt die Bedrohungsszenarien und die entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten dar, welche die vom Bundesrat angestrebte Wiedereinführung der Erdkampffähigkeit und der dazugehörenden Luftaufklärung rechtfertigen würden.</p><p>5. Im Bericht werden Möglichkeiten zur Lebensdauerverlängerung der F/A-18 und die Option geprüft, mit dem teilweisen Erhalt der F-5 Tiger die jährlichen Flugstunden der F/A-18 deutlich zu reduzieren, z. B. durch Weiterwendung des F-5 Tiger für das Training, die Umschulung, den Luftpolizeidienst und die Zielmarkierung. Weiter werden die Kosten für eine dafür notwendige minimale Nachrüstung (Cockpit, Radar, Datalink usw.) aufgezeigt.</p>
    • Sicherheit durch Kooperation. Ausbau der Zusammenarbeit in Europa zur langfristigen Sicherung des Luftraums

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