Für eine korrekte Nutzung der Amtssprachen in den öffentlichen Ausschreibungen von bundesnahen Betrieben
- ShortId
-
14.3872
- Id
-
20143872
- Updated
-
25.06.2025 00:01
- Language
-
de
- Title
-
Für eine korrekte Nutzung der Amtssprachen in den öffentlichen Ausschreibungen von bundesnahen Betrieben
- AdditionalIndexing
-
24;2831;04;PTT;Submissionswesen;Amtssprache;SBB;ETH
- 1
-
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K08060102, Amtssprache
- L05K1801021103, SBB
- L05K1202020203, PTT
- L05K1302050101, ETH
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgrund mehrerer politischer Vorstösse hat der Bundesrat eine Überprüfung des Vergabeverhaltens in Bezug auf die Amtssprachen angeordnet. Er hat am vergangenen 30. April von der entsprechenden Studie Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, einige der vorgeschlagenen Empfehlungen zu berücksichtigen und weitere zu prüfen. Eine Revision der Beschaffungsgesetzgebung wurde angekündigt. </p><p>Es gilt sicherzustellen, dass auch in den bundesnahen Betrieben bei der Vergabe von Aufträgen die Sprachbarrieren möglichst abgebaut werden. Diese Betriebe - man denke beispielsweie an die SBB oder die Post - haben eine identitätsstiftende Funktion für unser Land, und ihre Verwurzelung ist nicht zuletzt ihrer wirtschaftlichen Bedeutung auch in abgelegenen Regionen zuzuschreiben. Möglichst tiefe Sprachbarrieren für den Zugang zu Aufträgen dieser Unternehmen tragen dazu bei, den Rückhalt für diese Unternehmen im ganzen Land langfristig zu sichern.</p><p>In seiner Funktion als Eigner legt der Bundesrat den bundesnahen Betrieben in regelmässigen Abständen Ziele vor. Es geht dabei nicht nur um betriebswirtschaftliche Zielvorgaben, sondern auch um politisch bestimmte Vorgaben zur Unternehmensführung, die der öffentlichen Bedeutung dieser Betriebe und deren Vorbildcharakter Rechnung tragen, so beispielsweise in den Bereichen der Arbeitsbedingungen, der Energieeffizienz oder der Gleichstellung. </p><p>Der Bundesrat hat zu bestimmen, über welchen Weg das anvisierte Ziel am besten erreicht werden kann: über eine Anpassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1); über eine Anpassung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11); über die strategischen Zielvorgaben des Bundesrates als Eigner an die bundesnahen Betriebe; auf dem operativen Wege, z. B. über eine Angleichung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes mit jenen der bundesnahen Betriebe; oder über eine Mischung solcher Massnahmen.</p>
- <p>In Ausschreibungsverfahren sollen gemäss Entscheid des Bundesrates vom 30. April 2014 neu Eingaben der Verfahrensteilnehmer (wie Fragen, Anträge auf Teilnahme, Angebote, Verhandlungsangebote) in allen Amtssprachen zugelassen werden. Dieser Entscheid wird im Rahmen der anstehenden Revision des Beschaffungsrechts umgesetzt und wird auch für Vergabeverfahren unterstellter bundesnaher Betriebe gelten. Dem Anliegen des Motionärs wird mit dem Entscheid des Bundesrates vom 30. April 2014 somit bereits entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat ist gebeten, die notwendigen operativen und/oder gesetzgeberischen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass in den bundesnahen Betrieben bei Ausschreibungen von Aufträgen bezüglich der Nutzung von Amtssprachen vergleichbare Regeln gelten wie bei öffentlichen Aufträgen des Bundes.</p>
- Für eine korrekte Nutzung der Amtssprachen in den öffentlichen Ausschreibungen von bundesnahen Betrieben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgrund mehrerer politischer Vorstösse hat der Bundesrat eine Überprüfung des Vergabeverhaltens in Bezug auf die Amtssprachen angeordnet. Er hat am vergangenen 30. April von der entsprechenden Studie Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, einige der vorgeschlagenen Empfehlungen zu berücksichtigen und weitere zu prüfen. Eine Revision der Beschaffungsgesetzgebung wurde angekündigt. </p><p>Es gilt sicherzustellen, dass auch in den bundesnahen Betrieben bei der Vergabe von Aufträgen die Sprachbarrieren möglichst abgebaut werden. Diese Betriebe - man denke beispielsweie an die SBB oder die Post - haben eine identitätsstiftende Funktion für unser Land, und ihre Verwurzelung ist nicht zuletzt ihrer wirtschaftlichen Bedeutung auch in abgelegenen Regionen zuzuschreiben. Möglichst tiefe Sprachbarrieren für den Zugang zu Aufträgen dieser Unternehmen tragen dazu bei, den Rückhalt für diese Unternehmen im ganzen Land langfristig zu sichern.</p><p>In seiner Funktion als Eigner legt der Bundesrat den bundesnahen Betrieben in regelmässigen Abständen Ziele vor. Es geht dabei nicht nur um betriebswirtschaftliche Zielvorgaben, sondern auch um politisch bestimmte Vorgaben zur Unternehmensführung, die der öffentlichen Bedeutung dieser Betriebe und deren Vorbildcharakter Rechnung tragen, so beispielsweise in den Bereichen der Arbeitsbedingungen, der Energieeffizienz oder der Gleichstellung. </p><p>Der Bundesrat hat zu bestimmen, über welchen Weg das anvisierte Ziel am besten erreicht werden kann: über eine Anpassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1); über eine Anpassung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11); über die strategischen Zielvorgaben des Bundesrates als Eigner an die bundesnahen Betriebe; auf dem operativen Wege, z. B. über eine Angleichung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes mit jenen der bundesnahen Betriebe; oder über eine Mischung solcher Massnahmen.</p>
- <p>In Ausschreibungsverfahren sollen gemäss Entscheid des Bundesrates vom 30. April 2014 neu Eingaben der Verfahrensteilnehmer (wie Fragen, Anträge auf Teilnahme, Angebote, Verhandlungsangebote) in allen Amtssprachen zugelassen werden. Dieser Entscheid wird im Rahmen der anstehenden Revision des Beschaffungsrechts umgesetzt und wird auch für Vergabeverfahren unterstellter bundesnaher Betriebe gelten. Dem Anliegen des Motionärs wird mit dem Entscheid des Bundesrates vom 30. April 2014 somit bereits entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat ist gebeten, die notwendigen operativen und/oder gesetzgeberischen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass in den bundesnahen Betrieben bei Ausschreibungen von Aufträgen bezüglich der Nutzung von Amtssprachen vergleichbare Regeln gelten wie bei öffentlichen Aufträgen des Bundes.</p>
- Für eine korrekte Nutzung der Amtssprachen in den öffentlichen Ausschreibungen von bundesnahen Betrieben
Back to List