Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat im Rahmen von TTIP
- ShortId
-
14.3873
- Id
-
20143873
- Updated
-
28.07.2023 06:26
- Language
-
de
- Title
-
Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat im Rahmen von TTIP
- AdditionalIndexing
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10;15;08;Investitionsförderung;internationaler Handel;transatlantische Beziehungen;Beilegung der Streitigkeiten;Freihandelsabkommen
- 1
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- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L04K04010301, Beilegung der Streitigkeiten
- L04K10020114, transatlantische Beziehungen
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L04K07010204, internationaler Handel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) befindet sich zurzeit in Verhandlung und das Abkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) im Genehmigungsprozess. Ob ein Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus in diesen Abkommen enthalten und wie er gegebenenfalls ausgestaltet sein wird, ist deshalb noch nicht bekannt. Der anvisierte Streitschlichtungsmechanismus müsste gemäss Verhandlungsmandat jedoch hohe Transparenzstandards erfüllen.</p><p>1. Der Zugang zu einem unabhängigen, internationalen Schiedsverfahren ist für international tätige Investoren von erheblicher Bedeutung, da dieser eine Alternative zum nationalen Justizsystem im Gaststaat bietet, falls ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet ist. Die Möglichkeit der Vertragsstaaten, im öffentlichen Interesse zu regulieren, wird dadurch nicht eingeschränkt, falls bestimmte allgemeine Rechtsgrundsätze (z. B. Verhältnismässigkeit, Nichtdiskriminierung), die wir auch im nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht kennen, berücksichtigt werden. Ein internationales Schiedsgericht kann zudem grundsätzlich keine nationalen Rechtserlasse und Verfügungen aufheben oder ändern, sondern dem Investor im Fall einer Vertragsverletzung allenfalls einen angemessenen Schadenersatz zusprechen. Somit stellen solche Verfahren keine Schwächung demokratisch legitimierter Rechtsetzung oder der Souveränität dar. Mit dem neuen Transparenzreglement für Investitionsschiedsverfahren der Uno-Kommission für internationales Handelsrecht (Unicitral) und dem neuen Uno-Transparenzübereinkommen wird zudem die Transparenz der Schiedsverfahren wesentlich erhöht (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Friedl 13.4199). Die Schweiz war an der Verhandlung beider Instrumente führend beteiligt.</p><p>2. Nach Abschluss der Verhandlungs- und Genehmigungsprozesse zu TTIP und Ceta wird der Bundesrat die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz vertieft analysieren. Abhängig vom Inhalt der Abkommen wird der Bundesrat im Rahmen der Beziehungen mit Kanada und den USA konkrete Optionen prüfen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Parmelin 14.3399). Dabei wird auch geprüft werden, ob ein Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus Gegenstand allfälliger Verhandlungen mit diesen Staaten sein sollte bzw. ob bei einem allfälligen Anschluss der Schweiz an bereits bestehende Abkommen auf einzelne Vertragselemente verzichtet werden kann.</p><p>3. Mit Auslandinvestitionen sind oft der Transfer grosser Kapitalbeträge und deren langfristige Anlage verbunden, wodurch sich die Investoren zusätzlich zu den kommerziellen auch erheblichen nichtkommerziellen Risiken aussetzen. Da auf multilateraler Ebene kein Investitionsschutzregime besteht, schliessen zahlreiche Staaten, darunter die Schweiz, seit Jahren bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) ab. Der darin vorgesehene - keineswegs neue - Investor-Staat-Schiedsmechanismus trägt den mit internationalen Investitionen verbundenen erhöhten Risiken dadurch Rechnung, dass dem geschädigten Investor im Fall einer Vertragsverletzung Schadenersatz zugesprochen werden kann. WTO-Streitbeilegungsverfahren haben die Korrektur WTO-widriger staatlicher Massnahmen zum Ziel (Wiederherstellung der WTO-Kompatibilität), was nur in einem Streitbeilegungsverfahren zwischen Staaten angemessen ist. Insofern sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und WTO-Streitbeilegungsverfahren nur beschränkt miteinander vergleichbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die zurzeit in Aushandlung befindlichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) und zwischen der EU und Kanada (Ceta) beinhalten Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). Diese würden es Investoren ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten jenseits des normalen juristischen Verfahrens vor intransparenten internationalen Schiedsgerichten direkt auf Entschädigung für entgangene Gewinne durch die Legiferierung souveräner Staaten zu verklagen. Private Investoren könnten gegen die Gesetzgebung souveräner Staaten auch in den wichtigen Bereichen Sozialstandards, Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorgehen. Es kann vermutet werden, dass allein die Androhung einer Klage reicht, um eine Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern. </p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu solchen Streitbeilegungsverfahren? Stellt dies nicht eine übermässige Schwächung demokratisch legitimierter Rechtsetzung und der Souveränität der Schweiz dar?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, sich bei einem allfälligen Anschluss der Schweiz an die beiden Freihandelsabkommen einer Klagemöglichkeit auf entgangene Gewinne wegen schweizerischer Gesetzgebung zu entziehen? </p><p>3. Wie beurteilt er diese neuen Streitbeilegungsverfahren im Unterschied zu den Streitbeilegungsverfahren im Rahmen von Gatt/WTO?</p>
- Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat im Rahmen von TTIP
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) befindet sich zurzeit in Verhandlung und das Abkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) im Genehmigungsprozess. Ob ein Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus in diesen Abkommen enthalten und wie er gegebenenfalls ausgestaltet sein wird, ist deshalb noch nicht bekannt. Der anvisierte Streitschlichtungsmechanismus müsste gemäss Verhandlungsmandat jedoch hohe Transparenzstandards erfüllen.</p><p>1. Der Zugang zu einem unabhängigen, internationalen Schiedsverfahren ist für international tätige Investoren von erheblicher Bedeutung, da dieser eine Alternative zum nationalen Justizsystem im Gaststaat bietet, falls ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet ist. Die Möglichkeit der Vertragsstaaten, im öffentlichen Interesse zu regulieren, wird dadurch nicht eingeschränkt, falls bestimmte allgemeine Rechtsgrundsätze (z. B. Verhältnismässigkeit, Nichtdiskriminierung), die wir auch im nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht kennen, berücksichtigt werden. Ein internationales Schiedsgericht kann zudem grundsätzlich keine nationalen Rechtserlasse und Verfügungen aufheben oder ändern, sondern dem Investor im Fall einer Vertragsverletzung allenfalls einen angemessenen Schadenersatz zusprechen. Somit stellen solche Verfahren keine Schwächung demokratisch legitimierter Rechtsetzung oder der Souveränität dar. Mit dem neuen Transparenzreglement für Investitionsschiedsverfahren der Uno-Kommission für internationales Handelsrecht (Unicitral) und dem neuen Uno-Transparenzübereinkommen wird zudem die Transparenz der Schiedsverfahren wesentlich erhöht (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Friedl 13.4199). Die Schweiz war an der Verhandlung beider Instrumente führend beteiligt.</p><p>2. Nach Abschluss der Verhandlungs- und Genehmigungsprozesse zu TTIP und Ceta wird der Bundesrat die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz vertieft analysieren. Abhängig vom Inhalt der Abkommen wird der Bundesrat im Rahmen der Beziehungen mit Kanada und den USA konkrete Optionen prüfen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Parmelin 14.3399). Dabei wird auch geprüft werden, ob ein Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus Gegenstand allfälliger Verhandlungen mit diesen Staaten sein sollte bzw. ob bei einem allfälligen Anschluss der Schweiz an bereits bestehende Abkommen auf einzelne Vertragselemente verzichtet werden kann.</p><p>3. Mit Auslandinvestitionen sind oft der Transfer grosser Kapitalbeträge und deren langfristige Anlage verbunden, wodurch sich die Investoren zusätzlich zu den kommerziellen auch erheblichen nichtkommerziellen Risiken aussetzen. Da auf multilateraler Ebene kein Investitionsschutzregime besteht, schliessen zahlreiche Staaten, darunter die Schweiz, seit Jahren bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) ab. Der darin vorgesehene - keineswegs neue - Investor-Staat-Schiedsmechanismus trägt den mit internationalen Investitionen verbundenen erhöhten Risiken dadurch Rechnung, dass dem geschädigten Investor im Fall einer Vertragsverletzung Schadenersatz zugesprochen werden kann. WTO-Streitbeilegungsverfahren haben die Korrektur WTO-widriger staatlicher Massnahmen zum Ziel (Wiederherstellung der WTO-Kompatibilität), was nur in einem Streitbeilegungsverfahren zwischen Staaten angemessen ist. Insofern sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und WTO-Streitbeilegungsverfahren nur beschränkt miteinander vergleichbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die zurzeit in Aushandlung befindlichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) und zwischen der EU und Kanada (Ceta) beinhalten Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). Diese würden es Investoren ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten jenseits des normalen juristischen Verfahrens vor intransparenten internationalen Schiedsgerichten direkt auf Entschädigung für entgangene Gewinne durch die Legiferierung souveräner Staaten zu verklagen. Private Investoren könnten gegen die Gesetzgebung souveräner Staaten auch in den wichtigen Bereichen Sozialstandards, Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorgehen. Es kann vermutet werden, dass allein die Androhung einer Klage reicht, um eine Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern. </p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu solchen Streitbeilegungsverfahren? Stellt dies nicht eine übermässige Schwächung demokratisch legitimierter Rechtsetzung und der Souveränität der Schweiz dar?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, sich bei einem allfälligen Anschluss der Schweiz an die beiden Freihandelsabkommen einer Klagemöglichkeit auf entgangene Gewinne wegen schweizerischer Gesetzgebung zu entziehen? </p><p>3. Wie beurteilt er diese neuen Streitbeilegungsverfahren im Unterschied zu den Streitbeilegungsverfahren im Rahmen von Gatt/WTO?</p>
- Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat im Rahmen von TTIP
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