Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung

ShortId
14.3882
Id
20143882
Updated
20.02.2026 17:19
Language
de
Title
Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung
AdditionalIndexing
52;66;Abfallaufbereitung;Heizung;Abfallwirtschaft;Abfallbeseitigung
1
  • L04K06010201, Abfallaufbereitung
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L05K0705030204, Heizung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind sehr kapitalintensive Investitionen. Sie werden in der Regel von der öffentlichen Hand finanziert. Für Erneuerungen solcher Anlagen braucht es Planungs-, Rechts- und Investitionssicherheit. Anlagen mit Strom- und Wärmeproduktion haben einen Versorgungsauftrag, und mit dem Aufbau eines Wärmeverteilnetzes resultiert ein weiterer erheblicher Finanzaufwand, der nur langfristig gerechtfertigt werden kann. Sowohl im Strombereich wie auch in der Wärmenutzung wird den KVA auch in der neuen Energiepolitik ein wichtiger Stellenwert beigemessen. Bei Wegfall der Wärmeproduktion würden teure Investitionen, welche in die Fernwärmenetze getätigt wurden, infrage gestellt oder müssten sogar abgeschrieben werden.</p><p>Die Menge der Siedlungsabfälle ist rückläufig, und die Bauabfälle werden durch vermehrte Wiederverwertungsvorschriften mengenmässig ebenfalls markant zurückgehen. Die Revision der TVA und auch die bevorstehende Revision des Umweltschutzgesetzes messen dem Stoffkreislauf einen hohen Stellenwert bei.</p><p>Ausserdem werden erhebliche Abfallmengen auch in Zementwerken als Substitution von Kohle oder Öl als Brennstoff eingesetzt. Dabei unterbleibt aber dort leider meist eine Abwärmenutzung.</p><p>Der Bund hat die Mengenbilanzen der Abfälle. Mit diesen soll aufgezeigt werden, wie die sehr sinnvolle und im Gesamtenergiebereich wichtige Weiterführung respektive der Ausbau der Abwärmenutzung gesichert werden kann.</p>
  • <p>Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind in der Tat äusserst kapitalintensive Investitionen. Seit dem 1. November 1997 müssen deren Bau, Betrieb und Unterhalt über Gebühren finanziert und damit den Verursachern überbunden werden. Damit finanziert die öffentliche Hand diese Anlagen nicht mehr.</p><p>Der Bund misst der Rolle der KVA als Energielieferanten grosse Bedeutung bei und fordert bei Anlagen mit unterdurchschnittlicher Energieeffizienz konsequent energetische Sanierungen oder den Ersatz durch neue Anlagen mit hoher Energieeffizienz. In der sich zurzeit in Anhörung befindenden revidierten Technischen Verordnung über Abfälle (TVA, SR 814.600) wird diese Forderung konkretisiert.</p><p>Die Abfallstatistiken des Bafu der vergangenen Jahre widersprechen der Aussage im Text des Postulates, wonach die Menge der brennbaren Abfälle in der Schweiz prinzipiell rückläufig sei. Seit dem Jahr 2006 haben sich die jährlichen Abfallmengen, die in KVA verbrannt wurden, auf einem hohen Niveau zwischen 3,6 und 3,8 Millionen Tonnen stabilisiert. Die Entwicklung der Abfallmengen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die sich zum Teil gegenseitig kompensieren. So begünstigt in erster Linie eine positive konjunkturelle Entwicklung, aber im untergeordneten Mass auch das stetige Bevölkerungswachstum die kontinuierliche Zunahme der Abfallmengen. Vermehrtes Recycling von verwertbaren Abfallfraktionen und finanzielle Lenkungsmassnahmen wie z. B. die Sackgebühr bewirken hingegen einen Rückgang der Abfälle in KVA. Welche dieser Einflussgrössen sich in Zukunft am stärksten auf die Entwicklung der Abfallmengen auswirken, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die rollende KVA-Kapazitätsplanung als sinnvolles Instrument für die Kantone zur Anpassung der KVA-Kapazitäten an den effektiven Bedarf herausgestellt: Durch den laufenden Vergleich der Entwicklung der Abfallmengen mit dem Angebot der KVA-Kapazitäten können diese bei Sanierungen oder Ersatz von Anlagen entsprechend angepasst werden.</p><p>Die Kantone sind gemäss Artikel 31 des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verpflichtet, den Bedarf und die Standorte der Abfallanlagen in ihrer Abfallplanung festzuhalten. Die Planung und die Pflicht, für die nötige Infrastruktur zur Entsorgung der Siedlungsabfälle zu sorgen, liegen somit gemäss USG in der Verantwortlichkeit der Kantone. Der Bund hat somit kaum Einflussmöglichkeiten auf die KVA-Planung, insbesondere verfügt er nach der Abschaffung der Subventionierung für KVA über kein direktes Steuerungsinstrument mehr für die Errichtung und Dimensionierung von KVA. Er unterstützt die Kantone jedoch bei der Kapazitätsplanung sowohl durch Statistiken der Abfallmengen und deren Verwertungsarten als auch in direktem Kontakt mit Vertretern der Kantone und KVA-Verbände in Sitzungen in drei Planungsregionen der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat erachtet vor dem Hintergrund der ungewissen Entwicklung der Abfallmengen, der bereits gut funktionierenden rollenden Kapazitätsplanung durch die Kantone und der beschränkten direkten Einflussmöglichkeiten des Bundes bei der Realisierung von KVA-Projekten den im Postulat geforderten Bericht nicht als zielführend. Der Bund wird hingegen die Kantone weiterhin bei der KVA-Planung im Hinblick auf eine wirtschaftliche und effiziente Nutzung der Energie aus Abfällen unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten darzustellen, wie im Lichte der zurückgehenden brennbaren Abfallmengen und im Sinne der Energiestrategie 2050 eine Kapazitäts- respektive Standortplanung für Verbrennungsanlagen mit Wärme-Kraft-Koppelung erreicht werden könnte. Dabei sind die Importmengen von brennbaren Abfällen mitzuberücksichtigen.</p>
  • Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind sehr kapitalintensive Investitionen. Sie werden in der Regel von der öffentlichen Hand finanziert. Für Erneuerungen solcher Anlagen braucht es Planungs-, Rechts- und Investitionssicherheit. Anlagen mit Strom- und Wärmeproduktion haben einen Versorgungsauftrag, und mit dem Aufbau eines Wärmeverteilnetzes resultiert ein weiterer erheblicher Finanzaufwand, der nur langfristig gerechtfertigt werden kann. Sowohl im Strombereich wie auch in der Wärmenutzung wird den KVA auch in der neuen Energiepolitik ein wichtiger Stellenwert beigemessen. Bei Wegfall der Wärmeproduktion würden teure Investitionen, welche in die Fernwärmenetze getätigt wurden, infrage gestellt oder müssten sogar abgeschrieben werden.</p><p>Die Menge der Siedlungsabfälle ist rückläufig, und die Bauabfälle werden durch vermehrte Wiederverwertungsvorschriften mengenmässig ebenfalls markant zurückgehen. Die Revision der TVA und auch die bevorstehende Revision des Umweltschutzgesetzes messen dem Stoffkreislauf einen hohen Stellenwert bei.</p><p>Ausserdem werden erhebliche Abfallmengen auch in Zementwerken als Substitution von Kohle oder Öl als Brennstoff eingesetzt. Dabei unterbleibt aber dort leider meist eine Abwärmenutzung.</p><p>Der Bund hat die Mengenbilanzen der Abfälle. Mit diesen soll aufgezeigt werden, wie die sehr sinnvolle und im Gesamtenergiebereich wichtige Weiterführung respektive der Ausbau der Abwärmenutzung gesichert werden kann.</p>
    • <p>Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind in der Tat äusserst kapitalintensive Investitionen. Seit dem 1. November 1997 müssen deren Bau, Betrieb und Unterhalt über Gebühren finanziert und damit den Verursachern überbunden werden. Damit finanziert die öffentliche Hand diese Anlagen nicht mehr.</p><p>Der Bund misst der Rolle der KVA als Energielieferanten grosse Bedeutung bei und fordert bei Anlagen mit unterdurchschnittlicher Energieeffizienz konsequent energetische Sanierungen oder den Ersatz durch neue Anlagen mit hoher Energieeffizienz. In der sich zurzeit in Anhörung befindenden revidierten Technischen Verordnung über Abfälle (TVA, SR 814.600) wird diese Forderung konkretisiert.</p><p>Die Abfallstatistiken des Bafu der vergangenen Jahre widersprechen der Aussage im Text des Postulates, wonach die Menge der brennbaren Abfälle in der Schweiz prinzipiell rückläufig sei. Seit dem Jahr 2006 haben sich die jährlichen Abfallmengen, die in KVA verbrannt wurden, auf einem hohen Niveau zwischen 3,6 und 3,8 Millionen Tonnen stabilisiert. Die Entwicklung der Abfallmengen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die sich zum Teil gegenseitig kompensieren. So begünstigt in erster Linie eine positive konjunkturelle Entwicklung, aber im untergeordneten Mass auch das stetige Bevölkerungswachstum die kontinuierliche Zunahme der Abfallmengen. Vermehrtes Recycling von verwertbaren Abfallfraktionen und finanzielle Lenkungsmassnahmen wie z. B. die Sackgebühr bewirken hingegen einen Rückgang der Abfälle in KVA. Welche dieser Einflussgrössen sich in Zukunft am stärksten auf die Entwicklung der Abfallmengen auswirken, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die rollende KVA-Kapazitätsplanung als sinnvolles Instrument für die Kantone zur Anpassung der KVA-Kapazitäten an den effektiven Bedarf herausgestellt: Durch den laufenden Vergleich der Entwicklung der Abfallmengen mit dem Angebot der KVA-Kapazitäten können diese bei Sanierungen oder Ersatz von Anlagen entsprechend angepasst werden.</p><p>Die Kantone sind gemäss Artikel 31 des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verpflichtet, den Bedarf und die Standorte der Abfallanlagen in ihrer Abfallplanung festzuhalten. Die Planung und die Pflicht, für die nötige Infrastruktur zur Entsorgung der Siedlungsabfälle zu sorgen, liegen somit gemäss USG in der Verantwortlichkeit der Kantone. Der Bund hat somit kaum Einflussmöglichkeiten auf die KVA-Planung, insbesondere verfügt er nach der Abschaffung der Subventionierung für KVA über kein direktes Steuerungsinstrument mehr für die Errichtung und Dimensionierung von KVA. Er unterstützt die Kantone jedoch bei der Kapazitätsplanung sowohl durch Statistiken der Abfallmengen und deren Verwertungsarten als auch in direktem Kontakt mit Vertretern der Kantone und KVA-Verbände in Sitzungen in drei Planungsregionen der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat erachtet vor dem Hintergrund der ungewissen Entwicklung der Abfallmengen, der bereits gut funktionierenden rollenden Kapazitätsplanung durch die Kantone und der beschränkten direkten Einflussmöglichkeiten des Bundes bei der Realisierung von KVA-Projekten den im Postulat geforderten Bericht nicht als zielführend. Der Bund wird hingegen die Kantone weiterhin bei der KVA-Planung im Hinblick auf eine wirtschaftliche und effiziente Nutzung der Energie aus Abfällen unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten darzustellen, wie im Lichte der zurückgehenden brennbaren Abfallmengen und im Sinne der Energiestrategie 2050 eine Kapazitäts- respektive Standortplanung für Verbrennungsanlagen mit Wärme-Kraft-Koppelung erreicht werden könnte. Dabei sind die Importmengen von brennbaren Abfällen mitzuberücksichtigen.</p>
    • Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung

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