Öffentliches Beschaffungswesen. Gesamtes Vergabeverfahren in der Amtssprache des Standortes der Bauten

ShortId
14.3885
Id
20143885
Updated
28.07.2023 06:20
Language
de
Title
Öffentliches Beschaffungswesen. Gesamtes Vergabeverfahren in der Amtssprache des Standortes der Bauten
AdditionalIndexing
04;2831;italienische Sprache;Mehrsprachigkeit;Sprache;Submissionswesen;französische Sprache;deutsche Sprache;Bundespersonal
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0106010301, deutsche Sprache
  • L05K0106010304, französische Sprache
  • L05K0106010305, italienische Sprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat versteht den Motionstext 12.3914 dahingehend, dass Vergabestellen des Bundes künftig bei der Ausschreibung (Publikation) und bei der Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Fragen konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes selber verwenden und akzeptieren sollen.</p><p>2. Bei Bauaufträgen ist auf die sprachlichen Verhältnisse am Ort der Bauten Rücksicht zu nehmen, dies allerdings in erster Linie für Ausschreibung, Zuschlag und Eingaben der Anbieter, nicht notwendigerweise auch für die Ausschreibungsunterlagen, deren Übersetzung in eine Zweitsprache in der Regel mit grossem Aufwand und damit auch hohen Kosten verbunden ist.</p><p>Ferner wird der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des Bundesbeschaffungsrechts prüfen lassen, inwiefern die Anliegen des Interpellanten umgesetzt werden können. Dabei wird die Gleichbehandlung der Anbietenden aus anderen Sprachregionen zu berücksichtigen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Nationalrat hat am 16. September 2014 die Motion de Buman 12.3914 angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, "alle nötigen rechtsetzenden Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund künftig bei der Ausschreibung und bei der Entgegennahme von Angeboten konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes selber verwendet und akzeptiert".</p><p>Während der Debatte hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf erfreulicherweise zugesagt, dass der Bundesrat dafür sorgen werde, "dass die Eingaben der Verfahrensteilnehmer künftig in allen drei Amtssprachen zuzulassen sind, also gemacht werden können". </p><p>Diese Auslegung der Motion steht jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Text der Motion. Massgeblich dürfte der französische Text sein: "langues de publication et de traitement lors d'appels d'offres" heisst es im Wortlaut. Es geht also nicht nur um die Eingabe, sondern umfassender um die Sprache des Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung, Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Bereinigung der Angebote) und des Zuschlages (inklusive Ausschreibung und Veröffentlichung gemäss Art. 18 und 24 BöB, allfälliger Prüfungen nach Art. 10 BöB, allfälliger Verhandlungen nach Art. 20 BöB sowie der Eröffnung der Verfügung nach Art. 23 BöB). </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Bestätigt er dieses Verständnis der Motion de Buman?</p><p>2. Der Bundesrat hat die Motion de Buman zur Ablehnung empfohlen. Wäre er zumindest bereit, im Rahmen der angekündigten Gesetzesrevision Artikel 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) dahingehend zu ändern, dass bei Bauaufträgen und damit verbundenen Lieferungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben das gesamte Vergabeverfahren wie oben beschrieben in der Amtssprache des Standortes der Bauten erfolgt?</p>
  • Öffentliches Beschaffungswesen. Gesamtes Vergabeverfahren in der Amtssprache des Standortes der Bauten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat versteht den Motionstext 12.3914 dahingehend, dass Vergabestellen des Bundes künftig bei der Ausschreibung (Publikation) und bei der Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Fragen konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes selber verwenden und akzeptieren sollen.</p><p>2. Bei Bauaufträgen ist auf die sprachlichen Verhältnisse am Ort der Bauten Rücksicht zu nehmen, dies allerdings in erster Linie für Ausschreibung, Zuschlag und Eingaben der Anbieter, nicht notwendigerweise auch für die Ausschreibungsunterlagen, deren Übersetzung in eine Zweitsprache in der Regel mit grossem Aufwand und damit auch hohen Kosten verbunden ist.</p><p>Ferner wird der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des Bundesbeschaffungsrechts prüfen lassen, inwiefern die Anliegen des Interpellanten umgesetzt werden können. Dabei wird die Gleichbehandlung der Anbietenden aus anderen Sprachregionen zu berücksichtigen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Nationalrat hat am 16. September 2014 die Motion de Buman 12.3914 angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, "alle nötigen rechtsetzenden Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund künftig bei der Ausschreibung und bei der Entgegennahme von Angeboten konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes selber verwendet und akzeptiert".</p><p>Während der Debatte hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf erfreulicherweise zugesagt, dass der Bundesrat dafür sorgen werde, "dass die Eingaben der Verfahrensteilnehmer künftig in allen drei Amtssprachen zuzulassen sind, also gemacht werden können". </p><p>Diese Auslegung der Motion steht jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Text der Motion. Massgeblich dürfte der französische Text sein: "langues de publication et de traitement lors d'appels d'offres" heisst es im Wortlaut. Es geht also nicht nur um die Eingabe, sondern umfassender um die Sprache des Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung, Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Bereinigung der Angebote) und des Zuschlages (inklusive Ausschreibung und Veröffentlichung gemäss Art. 18 und 24 BöB, allfälliger Prüfungen nach Art. 10 BöB, allfälliger Verhandlungen nach Art. 20 BöB sowie der Eröffnung der Verfügung nach Art. 23 BöB). </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Bestätigt er dieses Verständnis der Motion de Buman?</p><p>2. Der Bundesrat hat die Motion de Buman zur Ablehnung empfohlen. Wäre er zumindest bereit, im Rahmen der angekündigten Gesetzesrevision Artikel 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) dahingehend zu ändern, dass bei Bauaufträgen und damit verbundenen Lieferungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben das gesamte Vergabeverfahren wie oben beschrieben in der Amtssprache des Standortes der Bauten erfolgt?</p>
    • Öffentliches Beschaffungswesen. Gesamtes Vergabeverfahren in der Amtssprache des Standortes der Bauten

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