Internationale Bekämpfung von Hasspropaganda im Internet

ShortId
14.3888
Id
20143888
Updated
28.07.2023 06:22
Language
de
Title
Internationale Bekämpfung von Hasspropaganda im Internet
AdditionalIndexing
34;1216;04;Strafbarkeit;politische Kommunikation;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Meinungsfreiheit;Internet
1
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L04K08020346, politische Kommunikation
  • L04K05010110, Strafbarkeit
  • L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit einer engen internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität sehr bewusst. Neben dem unbestrittenen Nutzen, den das Internet für unsere Gesellschaft bringt, wird es auch zu strafbaren Handlungen und namentlich zu Propagandazwecken missbraucht.</p><p>1. Was die Zusammenarbeit in Strafverfahren betrifft, können Ermittlungen wegen Hasspropaganda dann aufgenommen werden, wenn ein Schweizbezug besteht, beispielsweise, wenn der Server sich im Ausland befindet, der Täter aber von der Schweiz aus Hasspropaganda verbreitet. Die bei Fedpol angesiedelte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) meldet solche Straftaten der jeweils zuständigen Behörde im In- und Ausland. Diese Zusammenarbeit unter Behördenstellen funktioniert gut. Die Schweiz kann die betreffenden Staaten allerdings nicht zwingen, gegen die Inhalte vorzugehen.</p><p>Die meisten strafbaren Inhalte, die im Internet entdeckt oder gemeldet werden, befinden sich auf ausländischen Servern, weshalb die Schweizer Behörden nicht direkt dagegen vorgehen können.</p><p>Zusätzlich erlaubt das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Art. 13 Abs. 1bis BWIS; SR 120) dem Nachrichtendienst des Bundes ausserhalb eines Strafverfahrens, Adressierungselemente zu eruieren und diese Teilnehmer zu identifizieren, wenn die Aufrufe aus einem gewaltextremistischen oder terroristischen Milieu stammen.</p><p>2. Die Schweiz ist mehreren internationalen Übereinkommen beigetreten. Seit 1994 ist sie Mitglied des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Zudem hat die Schweiz 2012 die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität in Kraft gesetzt. Weiter hat die Schweiz am 11. September 2012 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet. Im Hinblick auf die Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens wird zurzeit die Einführung einer oder mehrerer Strafbestimmungen geprüft, welche vorbereitende Handlungen für Terrorismus unter Strafe stellen. Weiter gelten die allgemeinen internationalen Vereinbarungen bezüglich Zuständigkeit, Rechtsanwendung und Rechtshilfe in Strafsachen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auch für die Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden.</p><p>3./4. In diesem Zusammenhang ist besonders die Zusammenarbeit der Schweiz im Rahmen der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrecht der Vereinten Nationen über Möglichkeiten der Verbesserung der internationalen Kooperation gegen Cyberkriminalität zu erwähnen. Als Mitglied der Kommission beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Gesprächen. Grosses Gewicht wird dabei auf die Umsetzung der bereits bestehenden Übereinkommen gelegt. Die Schweiz beteiligt sich des Weiteren an den laufenden Arbeiten einer kleinen Gruppe von Europarats-Staaten, welche die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Konvention über die Cyberkriminalität prüft sowie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden anstrebt. Darüber hinaus verfolgt die Schweiz die vielfältigen Aktivitäten des Europarates zur Bekämpfung von Hasspropaganda. Zu erwähnen sind etwa die im September 2013 durchgeführte Konferenz zum Thema "Botschaften des Hasses in der politischen Debatte - Wo liegt die Verantwortung?" (<a href="http://www.coe.int/de/web/portal/hate-speech-conference">http://www.coe.int/de/web/portal/hate-speech-conference</a>) sowie die Bewegung gegen Hassreden (<a href="http://www.nohatespeechmovement.org/)">http://www.nohatespeechmovement.org/)</a>.</p><p>Auf operationeller Ebene wird dem Thema insbesondere bei Europol Beachtung geschenkt. Im Rahmen einer speziell geschaffenen Arbeitsgruppe werden insbesondere Inhalte mit terroristisch motivierter Hasspropaganda von den Strafverfolgungsbehörden analysiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Online-Foren und Social Media werden in jüngster Zeit verstärkt zur Verbreitung von rassistischer Hasspropaganda missbraucht. Bei der Verfolgung der Verfasser solcher Beiträge sowie der Betreiber entsprechender Websites stellen sich komplexe internationale Rechtsfragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Hasspropaganda im Internet?</p><p>2. Inwieweit gibt es internationale Vereinbarungen bezüglich Zuständigkeit, Rechtsanwendung und Rechtshilfe?</p><p>3. Finden internationale Gespräche bzw. Verhandlungen statt, und wann ist mit konkreten Vereinbarungen zu rechnen?</p><p>4. Welche Rolle nimmt die Schweiz im Rahmen dieser Verhandlungen ein, und welche Ziele verfolgt sie?</p>
  • Internationale Bekämpfung von Hasspropaganda im Internet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit einer engen internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität sehr bewusst. Neben dem unbestrittenen Nutzen, den das Internet für unsere Gesellschaft bringt, wird es auch zu strafbaren Handlungen und namentlich zu Propagandazwecken missbraucht.</p><p>1. Was die Zusammenarbeit in Strafverfahren betrifft, können Ermittlungen wegen Hasspropaganda dann aufgenommen werden, wenn ein Schweizbezug besteht, beispielsweise, wenn der Server sich im Ausland befindet, der Täter aber von der Schweiz aus Hasspropaganda verbreitet. Die bei Fedpol angesiedelte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) meldet solche Straftaten der jeweils zuständigen Behörde im In- und Ausland. Diese Zusammenarbeit unter Behördenstellen funktioniert gut. Die Schweiz kann die betreffenden Staaten allerdings nicht zwingen, gegen die Inhalte vorzugehen.</p><p>Die meisten strafbaren Inhalte, die im Internet entdeckt oder gemeldet werden, befinden sich auf ausländischen Servern, weshalb die Schweizer Behörden nicht direkt dagegen vorgehen können.</p><p>Zusätzlich erlaubt das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Art. 13 Abs. 1bis BWIS; SR 120) dem Nachrichtendienst des Bundes ausserhalb eines Strafverfahrens, Adressierungselemente zu eruieren und diese Teilnehmer zu identifizieren, wenn die Aufrufe aus einem gewaltextremistischen oder terroristischen Milieu stammen.</p><p>2. Die Schweiz ist mehreren internationalen Übereinkommen beigetreten. Seit 1994 ist sie Mitglied des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Zudem hat die Schweiz 2012 die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität in Kraft gesetzt. Weiter hat die Schweiz am 11. September 2012 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet. Im Hinblick auf die Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens wird zurzeit die Einführung einer oder mehrerer Strafbestimmungen geprüft, welche vorbereitende Handlungen für Terrorismus unter Strafe stellen. Weiter gelten die allgemeinen internationalen Vereinbarungen bezüglich Zuständigkeit, Rechtsanwendung und Rechtshilfe in Strafsachen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auch für die Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden.</p><p>3./4. In diesem Zusammenhang ist besonders die Zusammenarbeit der Schweiz im Rahmen der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrecht der Vereinten Nationen über Möglichkeiten der Verbesserung der internationalen Kooperation gegen Cyberkriminalität zu erwähnen. Als Mitglied der Kommission beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Gesprächen. Grosses Gewicht wird dabei auf die Umsetzung der bereits bestehenden Übereinkommen gelegt. Die Schweiz beteiligt sich des Weiteren an den laufenden Arbeiten einer kleinen Gruppe von Europarats-Staaten, welche die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Konvention über die Cyberkriminalität prüft sowie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden anstrebt. Darüber hinaus verfolgt die Schweiz die vielfältigen Aktivitäten des Europarates zur Bekämpfung von Hasspropaganda. Zu erwähnen sind etwa die im September 2013 durchgeführte Konferenz zum Thema "Botschaften des Hasses in der politischen Debatte - Wo liegt die Verantwortung?" (<a href="http://www.coe.int/de/web/portal/hate-speech-conference">http://www.coe.int/de/web/portal/hate-speech-conference</a>) sowie die Bewegung gegen Hassreden (<a href="http://www.nohatespeechmovement.org/)">http://www.nohatespeechmovement.org/)</a>.</p><p>Auf operationeller Ebene wird dem Thema insbesondere bei Europol Beachtung geschenkt. Im Rahmen einer speziell geschaffenen Arbeitsgruppe werden insbesondere Inhalte mit terroristisch motivierter Hasspropaganda von den Strafverfolgungsbehörden analysiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Online-Foren und Social Media werden in jüngster Zeit verstärkt zur Verbreitung von rassistischer Hasspropaganda missbraucht. Bei der Verfolgung der Verfasser solcher Beiträge sowie der Betreiber entsprechender Websites stellen sich komplexe internationale Rechtsfragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Hasspropaganda im Internet?</p><p>2. Inwieweit gibt es internationale Vereinbarungen bezüglich Zuständigkeit, Rechtsanwendung und Rechtshilfe?</p><p>3. Finden internationale Gespräche bzw. Verhandlungen statt, und wann ist mit konkreten Vereinbarungen zu rechnen?</p><p>4. Welche Rolle nimmt die Schweiz im Rahmen dieser Verhandlungen ein, und welche Ziele verfolgt sie?</p>
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