Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur KESB

ShortId
14.3891
Id
20143891
Updated
24.06.2025 23:54
Language
de
Title
Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur KESB
AdditionalIndexing
1211;28;2836;Vormundschaft;Auslegung des Rechts;Jugendschutz
1
  • L04K01030110, Vormundschaft
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L04K01040206, Jugendschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der Verunsicherung in der Öffentlichkeit durch die neue Gesetzgebung wurde in den letzten Wochen und Monaten verschiedentlich die Vermutung geäussert, dass durch die professionelleren KESB auch die Zahl und die Kosten der verhängten Massnahmen gestiegen seien. Entgegen diesen in den Medien kolportierten Angaben zu Einzelfällen zeigen aber beispielsweise die ersten Auswertungen zu Platzierungen von Minderjährigen im Kanton Zürich, dass die Zahl der durch KESB verfügten Platzierungen bei Pflegefamilien sowie in Heimen und Einrichtungen 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken ist (Quelle: Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Anfang 2013 ist das bisherige Vormundschaftsrecht durch eine moderne Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung ersetzt worden. Ein zentrales Anliegen der Gesetzesänderung war die Ablösung der bisherigen kommunalen Laienbehörden durch neue professionelle Fachbehörden. In den letzten Wochen ist die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) verschiedentlich in die Kritik geraten. Dabei wurde von Gemeindevertretern wiederholt die Vermutung geäussert, durch die neue Gesetzgebung würden die Sozialhilfekosten, sozialpädagogischen Aufwendungen usw. ansteigen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, in einer ersten Evaluation die bereits möglichen Erkenntnisse aus der Änderung des Vormundschaftsrechts zur Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung aufzuzeigen und insbesondere Qualität und Kosten der Leistungen sowie Zahl der Massnahmen (Personenzahl) und neueröffneten Verfahren vor und nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zu prüfen.</p>
  • Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur KESB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der Verunsicherung in der Öffentlichkeit durch die neue Gesetzgebung wurde in den letzten Wochen und Monaten verschiedentlich die Vermutung geäussert, dass durch die professionelleren KESB auch die Zahl und die Kosten der verhängten Massnahmen gestiegen seien. Entgegen diesen in den Medien kolportierten Angaben zu Einzelfällen zeigen aber beispielsweise die ersten Auswertungen zu Platzierungen von Minderjährigen im Kanton Zürich, dass die Zahl der durch KESB verfügten Platzierungen bei Pflegefamilien sowie in Heimen und Einrichtungen 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken ist (Quelle: Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Anfang 2013 ist das bisherige Vormundschaftsrecht durch eine moderne Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung ersetzt worden. Ein zentrales Anliegen der Gesetzesänderung war die Ablösung der bisherigen kommunalen Laienbehörden durch neue professionelle Fachbehörden. In den letzten Wochen ist die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) verschiedentlich in die Kritik geraten. Dabei wurde von Gemeindevertretern wiederholt die Vermutung geäussert, durch die neue Gesetzgebung würden die Sozialhilfekosten, sozialpädagogischen Aufwendungen usw. ansteigen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, in einer ersten Evaluation die bereits möglichen Erkenntnisse aus der Änderung des Vormundschaftsrechts zur Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung aufzuzeigen und insbesondere Qualität und Kosten der Leistungen sowie Zahl der Massnahmen (Personenzahl) und neueröffneten Verfahren vor und nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zu prüfen.</p>
    • Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur KESB

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