Legales Rechtsabbiegen für Velofahrer bei Rotlicht

ShortId
14.3896
Id
20143896
Updated
28.07.2023 06:38
Language
de
Title
Legales Rechtsabbiegen für Velofahrer bei Rotlicht
AdditionalIndexing
48;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Velo
1
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1803010501, Velo
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Oft beklagen sich Automobilisten, dass Velofahrer Rotsignale missachten. Und Velofahrer ärgern sich umgekehrt, an Verkehrsampeln halten zu müssen, obwohl eine sichere Weiterfahrt nach rechts meist problemlos möglich wäre. Mit einer Legalisierung dieses Rechtsabbiegens (Ausnahmen bilden besonders gefährliche Kreuzungen) für Velofahrer wird der weitere Strassenverkehr weder behindert noch benachteiligt. </p><p>Aus diesem Grund erlauben auch viele Nachbarländer wie Frankreich, Belgien und Dänemark den Velofahrerinnen und -fahrern das Rechtsabbiegen bei Rot und haben dafür eigens Schilder entwickelt, die an den jeweiligen Kreuzungen angebracht werden. </p><p>Die Vorteile liegen auf der Hand: </p><p>1. Deutlich rascheres Vorwärtskommen für Velofahrer, insbesondere in den Städten;</p><p>2. Erhöhung der Attraktivität für Verkehrsteilnehmer, aufs Velo umzusteigen;</p><p>3. Beitrag zur Erreichung der Klimaziele aufgrund weiterem Umsteigeeffekt;</p><p>4. Besseres Verständnis zwischen Velo- und Autofahrern aufgrund klarerer und sinnvoll angepasster Verkehrsregelung.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bestrebt, die Attraktivität des Radfahrens hoch zu halten, aber vor allem auch, dessen Sicherheit zu gewährleisten. Es erscheint deshalb prüfenswert, ob mit einer differenzierten Neuregelung des Befahrens einer Kreuzung bei Rot die Sensibilisierung der Radfahrer für die Gefährlichkeit bestimmter Verhalten erhöht und somit die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert werden kann. Ein Versuch in Basel zeigt diesbezüglich zwar bereits erste positive Tendenzen. Bevor jedoch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen in Betracht gezogen werden kann, braucht es weitere Erkenntnisse darüber, ob allfällige negative Nebeneffekte auf die Verkehrssicherheit tatsächlich ausgeschlossen werden können und wie gegebenenfalls eine entsprechend differenzierte Regelung - insbesondere bezüglich Signalisation - ausgestaltet sein soll. Gerade bezüglich Signalisation sind sich nämlich auch die vom Motionär genannten Länder noch nicht einig.</p><p>Der Bundesrat unterstützt deshalb zwar das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. Er vertritt aber die Ansicht, dass es weitere Abklärungen und eine verstärkte internationale Koordination braucht, bevor die Rechtsgrundlagen entsprechend angepasst werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Velofahrer zukünftig legal bei Rotlicht rechts abbiegen dürfen.</p>
  • Legales Rechtsabbiegen für Velofahrer bei Rotlicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Oft beklagen sich Automobilisten, dass Velofahrer Rotsignale missachten. Und Velofahrer ärgern sich umgekehrt, an Verkehrsampeln halten zu müssen, obwohl eine sichere Weiterfahrt nach rechts meist problemlos möglich wäre. Mit einer Legalisierung dieses Rechtsabbiegens (Ausnahmen bilden besonders gefährliche Kreuzungen) für Velofahrer wird der weitere Strassenverkehr weder behindert noch benachteiligt. </p><p>Aus diesem Grund erlauben auch viele Nachbarländer wie Frankreich, Belgien und Dänemark den Velofahrerinnen und -fahrern das Rechtsabbiegen bei Rot und haben dafür eigens Schilder entwickelt, die an den jeweiligen Kreuzungen angebracht werden. </p><p>Die Vorteile liegen auf der Hand: </p><p>1. Deutlich rascheres Vorwärtskommen für Velofahrer, insbesondere in den Städten;</p><p>2. Erhöhung der Attraktivität für Verkehrsteilnehmer, aufs Velo umzusteigen;</p><p>3. Beitrag zur Erreichung der Klimaziele aufgrund weiterem Umsteigeeffekt;</p><p>4. Besseres Verständnis zwischen Velo- und Autofahrern aufgrund klarerer und sinnvoll angepasster Verkehrsregelung.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bestrebt, die Attraktivität des Radfahrens hoch zu halten, aber vor allem auch, dessen Sicherheit zu gewährleisten. Es erscheint deshalb prüfenswert, ob mit einer differenzierten Neuregelung des Befahrens einer Kreuzung bei Rot die Sensibilisierung der Radfahrer für die Gefährlichkeit bestimmter Verhalten erhöht und somit die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert werden kann. Ein Versuch in Basel zeigt diesbezüglich zwar bereits erste positive Tendenzen. Bevor jedoch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen in Betracht gezogen werden kann, braucht es weitere Erkenntnisse darüber, ob allfällige negative Nebeneffekte auf die Verkehrssicherheit tatsächlich ausgeschlossen werden können und wie gegebenenfalls eine entsprechend differenzierte Regelung - insbesondere bezüglich Signalisation - ausgestaltet sein soll. Gerade bezüglich Signalisation sind sich nämlich auch die vom Motionär genannten Länder noch nicht einig.</p><p>Der Bundesrat unterstützt deshalb zwar das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. Er vertritt aber die Ansicht, dass es weitere Abklärungen und eine verstärkte internationale Koordination braucht, bevor die Rechtsgrundlagen entsprechend angepasst werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Velofahrer zukünftig legal bei Rotlicht rechts abbiegen dürfen.</p>
    • Legales Rechtsabbiegen für Velofahrer bei Rotlicht

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