Anpassung der Standardarbeitskraft 2016. Mehr Informationen über die betroffenen Betriebe
- ShortId
-
14.3901
- Id
-
20143901
- Updated
-
28.07.2023 06:35
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Standardarbeitskraft 2016. Mehr Informationen über die betroffenen Betriebe
- AdditionalIndexing
-
55;24;landwirtschaftlicher Betrieb;Direktzahlungen;landwirtschaftliches Einkommen
- 1
-
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das System der Standardarbeitskräfte (SAK) bewertet die Arbeiten in der Landwirtschaft mit standardisierten Faktoren. Die SAK bildet aber nicht die effektive Arbeitszeit ab, sondern orientiert sich an der landesüblichen Bewirtschaftung und Mechanisierung. Mittels SAK wird u. a. berechnet, ob ein Betrieb direktzahlungsberechtigt ist oder als landwirtschaftliches Gewerbe gilt.</p><p>Eine Anpassung der SAK-Faktoren auf Verordnungsstufe soll per 2016 erfolgen. Aufgrund einer Anpassung an den sogenannten technischen Fortschritt fallen etwa 1000 Betriebe unter die Direktzahlungsuntergrenze und 4000 Betriebe unter die Gewerbegrenze. Mehr als 9 Prozent aller Betriebe sind von diesen geplanten Verschärfungen betroffen. Über die betroffenen Betriebe gibt es jedoch fast keine Informationen. Mehr Informationen sind notwendig, um zu beurteilen, ob die geplanten Verschärfungen überhaupt den Zielen der Landwirtschaftspolitik entsprechen bzw. mit diesen zu vereinbaren sind.</p>
- <p>Das System der Standardarbeitskräfte (SAK) bildet - wie in der Begründung der Interpellation festgehalten - nicht die effektive Arbeitszeit auf einem Landwirtschaftsbetrieb ab. Es ist vielmehr ein Mass für die Betriebsgrösse, welches sich mittels standardisierter Faktoren an dem Arbeitszeitbedarf bei landesüblicher Bewirtschaftung und mittlerer Mechanisierung orientiert. Da sich die landesübliche Bewirtschaftung und Mechanisierung im Lauf der Zeit verändert (Anwendung der technischen Entwicklung), müssen die SAK-Faktoren regelmässig an die real bereits vollzogene, mittlere Entwicklung angepasst werden.</p><p>Die im Bericht des Bundesrates zur "Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte (SAK)" aufgezeigte Stossrichtung für Anpassungen auf Verordnungsstufe wird derzeit konkretisiert und verfeinert. Detaillierte Aussagen zu den Auswirkungen auf Regionen und Betriebsausrichtungen sind erst machbar, wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind. Die in der Begründung der Interpellation genannten Betriebszahlen dürften die globale Betroffenheit tendenziell überschätzen, weil die Effekte der Anpassung an die technische Entwicklung gemildert werden. Dies geschieht einerseits durch die geplante Reduktion der den Berechnungen zugrunde liegenden Normalarbeitszeit von 2800 auf 2600 Stunden pro Jahr und andererseits durch die vorgesehene Berücksichtigung der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts und bei den Strukturverbesserungen. Zudem werden Strukturverbesserungen häufig bei einem Wachstum der Betriebe notwendig. Die SAK-Berechnung basiert auf dem zukünftigen Betriebskonzept, wodurch der SAK-Grenzwert einzelbetrieblich oder allenfalls mit gemeinschaftlichen Bauten von zusätzlichen Betrieben erreicht werden kann.</p><p>Die Vorschläge zu den Anpassungen auf Verordnungsstufe werden zu gegebener Zeit in eine öffentliche Anhörung geschickt werden, im Rahmen derer sich alle interessierten Kreise äussern können. In den Anhörungsunterlagen werden auch die Auswirkungen auf die Betriebe detailliert dargelegt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung der Standardarbeitskraft (SAK) auf das Jahr 2016 folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Betriebe sind von der geplanten SAK-Faktor-Anpassung voraussichtlich betroffen (d. h. verlieren Direktzahlungsberechtigung oder Status als landwirtschaftliches Gewerbe oder Anrecht auf Investitionshilfen/Strukturverbesserungen):</p><p>a. nach Gebiet (Berg-, Hügel-, Talzone);</p><p>b. nach Kanton?</p><p>2. Welche Betriebe nach Betriebszweigen/-ausrichtung:</p><p>a. erhalten keine Direktzahlungen (DZ) mehr;</p><p>b. gelten nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe?</p><p>3. Wie hoch ist die Direktzahlungssumme, welche durch die Anpassung der SAK-Faktoren nicht mehr an Kleinstbetriebe ausbezahlt wird, und wie sind diese Direktzahlungen heute auf die betroffenen Betriebe verteilt (DZ-Beitrag pro Betrieb)?</p>
- Anpassung der Standardarbeitskraft 2016. Mehr Informationen über die betroffenen Betriebe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das System der Standardarbeitskräfte (SAK) bewertet die Arbeiten in der Landwirtschaft mit standardisierten Faktoren. Die SAK bildet aber nicht die effektive Arbeitszeit ab, sondern orientiert sich an der landesüblichen Bewirtschaftung und Mechanisierung. Mittels SAK wird u. a. berechnet, ob ein Betrieb direktzahlungsberechtigt ist oder als landwirtschaftliches Gewerbe gilt.</p><p>Eine Anpassung der SAK-Faktoren auf Verordnungsstufe soll per 2016 erfolgen. Aufgrund einer Anpassung an den sogenannten technischen Fortschritt fallen etwa 1000 Betriebe unter die Direktzahlungsuntergrenze und 4000 Betriebe unter die Gewerbegrenze. Mehr als 9 Prozent aller Betriebe sind von diesen geplanten Verschärfungen betroffen. Über die betroffenen Betriebe gibt es jedoch fast keine Informationen. Mehr Informationen sind notwendig, um zu beurteilen, ob die geplanten Verschärfungen überhaupt den Zielen der Landwirtschaftspolitik entsprechen bzw. mit diesen zu vereinbaren sind.</p>
- <p>Das System der Standardarbeitskräfte (SAK) bildet - wie in der Begründung der Interpellation festgehalten - nicht die effektive Arbeitszeit auf einem Landwirtschaftsbetrieb ab. Es ist vielmehr ein Mass für die Betriebsgrösse, welches sich mittels standardisierter Faktoren an dem Arbeitszeitbedarf bei landesüblicher Bewirtschaftung und mittlerer Mechanisierung orientiert. Da sich die landesübliche Bewirtschaftung und Mechanisierung im Lauf der Zeit verändert (Anwendung der technischen Entwicklung), müssen die SAK-Faktoren regelmässig an die real bereits vollzogene, mittlere Entwicklung angepasst werden.</p><p>Die im Bericht des Bundesrates zur "Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte (SAK)" aufgezeigte Stossrichtung für Anpassungen auf Verordnungsstufe wird derzeit konkretisiert und verfeinert. Detaillierte Aussagen zu den Auswirkungen auf Regionen und Betriebsausrichtungen sind erst machbar, wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind. Die in der Begründung der Interpellation genannten Betriebszahlen dürften die globale Betroffenheit tendenziell überschätzen, weil die Effekte der Anpassung an die technische Entwicklung gemildert werden. Dies geschieht einerseits durch die geplante Reduktion der den Berechnungen zugrunde liegenden Normalarbeitszeit von 2800 auf 2600 Stunden pro Jahr und andererseits durch die vorgesehene Berücksichtigung der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts und bei den Strukturverbesserungen. Zudem werden Strukturverbesserungen häufig bei einem Wachstum der Betriebe notwendig. Die SAK-Berechnung basiert auf dem zukünftigen Betriebskonzept, wodurch der SAK-Grenzwert einzelbetrieblich oder allenfalls mit gemeinschaftlichen Bauten von zusätzlichen Betrieben erreicht werden kann.</p><p>Die Vorschläge zu den Anpassungen auf Verordnungsstufe werden zu gegebener Zeit in eine öffentliche Anhörung geschickt werden, im Rahmen derer sich alle interessierten Kreise äussern können. In den Anhörungsunterlagen werden auch die Auswirkungen auf die Betriebe detailliert dargelegt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung der Standardarbeitskraft (SAK) auf das Jahr 2016 folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Betriebe sind von der geplanten SAK-Faktor-Anpassung voraussichtlich betroffen (d. h. verlieren Direktzahlungsberechtigung oder Status als landwirtschaftliches Gewerbe oder Anrecht auf Investitionshilfen/Strukturverbesserungen):</p><p>a. nach Gebiet (Berg-, Hügel-, Talzone);</p><p>b. nach Kanton?</p><p>2. Welche Betriebe nach Betriebszweigen/-ausrichtung:</p><p>a. erhalten keine Direktzahlungen (DZ) mehr;</p><p>b. gelten nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe?</p><p>3. Wie hoch ist die Direktzahlungssumme, welche durch die Anpassung der SAK-Faktoren nicht mehr an Kleinstbetriebe ausbezahlt wird, und wie sind diese Direktzahlungen heute auf die betroffenen Betriebe verteilt (DZ-Beitrag pro Betrieb)?</p>
- Anpassung der Standardarbeitskraft 2016. Mehr Informationen über die betroffenen Betriebe
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