Bedeutung der bilateralen Verträge für die Schweiz
- ShortId
-
14.3903
- Id
-
20143903
- Updated
-
28.07.2023 06:34
- Language
-
de
- Title
-
Bedeutung der bilateralen Verträge für die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
10;15;44;Beziehungen Schweiz-EU;bilaterale Beziehungen;bilaterales Abkommen
- 1
-
- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Es existiert eine Reihe von Studien über die wirtschaftliche Bedeutung der Abkommen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU. Insgesamt finden die Studien durchwegs positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in der Schweiz. Die durch die Abkommen ermöglichte Verbesserung des Zugangs zum Binnenmarkt der EU ist für die Exportwirtschaft sowie deren Zulieferer von grosser Bedeutung, und die einzelnen sektorspezifischen Abkommen haben in verschiedenen Exportbranchen zu einer Ausweitung der Nachfrage nach Schweizer Produkten geführt. Dank dem Freizügigkeitsabkommen war es gleichzeitig möglich, auf die Nachfrage nach Fachkräften auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu reagieren. Die Bilateralen I haben als Teil der Reformmassnahmen zur Überwindung der Wachstumsschwäche der Neunzigerjahre, als das Schweizer BIP pro Kopf deutlich geringer wuchs als das BIP in den meisten anderen OECD-Ländern, wesentlich zum guten wirtschaftlichen Abschneiden der Schweiz in den letzten Jahren beigetragen.</p><p>Der Nationalrat hat am 15. September 2014 das Postulat Aeschi Thomas 13.3151 angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht zum Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu erstellen. Der Bundesrat wird bei der Beantwortung auch die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einbeziehen.</p><p>3. Bereits während den Verhandlungen über die Abkommen der Bilateralen I wurde die Basis für die Abkommen der Bilateralen II gelegt. In den Schlussakten zu den Abkommen der Bilateralen I hatten die Vertragsparteien die Absicht bekundet, über weitere Bereiche Verhandlungen zu führen. Der Wert der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ist in erster Linie in der Gesamtheit der Abkommen zu sehen. Sie ist die Grundlage der engen Beziehungen der Schweiz zur EU sowohl auf politischer, wirtschaftlicher als auch aufkultureller Ebene. Die Abkommen der Bilateralen II sind weder untereinander noch mit den Abkommen der Bilateralen I rechtlich verknüpft. Eine Ausnahme sind die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen, die sowohl untereinander verknüpft sind als auch einige Querbezüge technischer Natur zum Freizügigkeitsabkommen aufweisen. Die Europäische Kommission hat ausserdem verschiedentlich eine politische Verbindung zwischen Schengen/Dublin, aber beispielsweise auch dem Abkommen zu Media oder Horizon 2020 und der Personenfreizügigkeit hergestellt.</p><p>4. Während bei den Bilateralen I der Marktzugang im Vordergrund steht, dehnen die Bilateralen II die Zusammenarbeit mit der EU auf wichtige politische Bereiche wie Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Statistik oder Umwelt aus. Auch wenn der Abschluss dieser Abkommen nicht primär wirtschaftlichen Zielen folgte, haben sie ebenfalls Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft. Neben zahlreichen Studien über die Bedeutung der Abkommen der Bilateralen I bestehen auch zu weiteren bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU Studien. Der Bundesrat hat sich ausserdem im Rahmen der Botschaft zu den Abkommen der Bilateralen II zur Bedeutung dieser Abkommen geäussert und dabei insbesondere auf die indirekten volkswirtschaftlichen Effekte und die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen im Austausch mit der EU hingewiesen. Diese Einschätzungen sind noch immer gültig.</p><p>5. Eine längerfristige Einschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung über die Zuwanderung kann zurzeit aufgrund der Unklarheiten betreffend die konkrete Umsetzung nicht vorgenommen werden. Die Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens wird aber beispielsweise im Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 sowie in den jährlichen Berichten des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (Seco, BFM, BFS und BSV) im Detail analysiert. Aus Unternehmensbefragungen wird ersichtlich, dass ein Teil der Unternehmen aufgrund der erhöhten Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem neuen Verfassungsartikel in der Investitionsplanung zurückhaltender geworden ist.</p><p>6. Im Bereich Forschung und Bildung hat die Internationalisierung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ihren derzeitigen Spitzenplatz als Forschungsstandort zu halten dürfte für die Schweiz ohne eine starke internationale Vernetzung nicht mehr möglich sein. Die Forschungsrahmenprogramme der EU werden von Forschenden als die attraktivsten Grossforschungsprogramme weltweit anerkannt. Das Forschungsabkommen von 1999 im Rahmen der Bilateralen I legte die Grundlage für die Teilnahme der Schweiz an diesen Forschungsrahmenprogrammen. Das SBFI hat in verschiedenen Studien die Bedeutung dieser Zusammenarbeit und den grossen Nutzen für die Hochschulen und für den Wirtschaftsstandort Schweiz aufgezeigt (siehe <a href="http://www.sbfi.admin.ch">www.sbfi.admin.ch</a> > Dokumentation > Publikationen). Bei den EU-Bildungsprogrammen lassen sich angesichts der lediglich drei Jahre dauernden Beteiligung (2011 bis 2013) noch keine grundlegenden Einschätzungen hinsichtlich der Bedeutung dieser Beteiligung für den Bildungsstandort Schweiz vornehmen.</p><p>7. In seinem Umsetzungskonzept zu Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) vom 20. Juni 2014 hält der Bundesrat fest, dass er einerseits unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen die Zuwanderung steuern und begrenzen will. Andererseits soll im Sinne der Rechtssicherheit für die Unternehmen der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert und weiterentwickelt werden. Zudem soll das neue Zulassungssystem mit möglichst geringem administrativem Aufwand verbunden sein. Der Bundesrat bekräftigte die Absicht, das inländische Arbeitskräftepotenzial künftig stärker zu fördern, damit dieses noch besser ausgeschöpft werden kann. Neben der Fachkräfteinitiative des WBF prüft das EJPD beispielsweise Massnahmen zur Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration im Asylbereich.</p><p>8. Ansiedlungen, zu welchen die öffentliche Standortpromotion (Bund, Regionen, Kantone) einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, werden von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) erhoben. Im Jahr 2013 konnten sich über die öffentliche Standortpromotion insgesamt 298 Firmen aus dem Ausland ansiedeln, dabei wurden 983 Arbeitsplätze geschaffen. Angaben zu Ansiedlungen, welche nicht über die öffentliche Standortpromotion erfolgen, sowie Wegzugszahlen werden soweit möglich von den jeweiligen Standortkantonen ermittelt. Die Gründe für oder gegen eine Ansiedlung beziehungsweise einen Wegzug sind in der Regel vielseitig. Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und stabile politische Beziehungen mit dem wichtigsten Handelspartner sind aber wesentliche Faktoren. Der Bundesrat ist auch deshalb gewillt, den bilateralen Weg beizubehalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit wurde des Öfteren behauptet, dass die bilateralen Verträge für die Schweiz in verschiedener Hinsicht nicht von grosser Bedeutung seien. </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat sich gegenüber solchen Aussagen zu verhalten, bzw. wie und wann gedenkt er sich zur wirtschaftlichen Bedeutung der Bilateralen zu äussern?</p><p>2. Wird seitens Bund eine Einschätzung bezüglich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des bilateralen Pakets 1 vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Verträge 1?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt der Bundesrat diese vorzunehmen? </p><p>3. Welches ist die Bedeutung der Bilateralen 1 als politisches Fundament der Bilateralen 2?</p><p>4. Wird seitens Bund eine Einschätzung bezüglich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des bilateralen Pakets 2 vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Verträge 2?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt er diese vorzunehmen? </p><p>5. Wird seitens Bund eine fundierte Einschätzung bezüglich der volkswirtschaftlichen Auswirkung der neuen Verfassungsbestimmung Artikel 121a vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die volkswirtschaftliche Auswirkung der neuen Verfassungsbestimmung Artikel 121a?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt er diese vorzunehmen? </p><p>6. Wird seitens Bund eine Einschätzung bezüglich der Bedeutung der bilateralen Verträge für den Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die Bedeutung der bilateralen Verträge für die Forschung und Bildung in der Schweiz?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Wann gedenkt er diese vorzunehmen?</p><p>7. Werden seitens Bund, neben der Fachkräfteinitiative, weiter gehende Überlegungen vorgenommen, wie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung für Unternehmen in der Schweiz abgefedert werden können?</p><p>- Wenn ja: Welche weiteren Massnahmen sind vorgesehen?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Wann gedenkt er diese Überlegungen vorzunehmen?</p><p>8. Wird seitens Bund eine Auswertung bezüglich Ansiedlungs- und Wegzugszahlen von Unternehmen inklusive abhängige Arbeitskräftezahlen vorgenommen?</p><p>- Wenn ja: Was ist die Entwicklung der letzten Jahre diesbezüglich?</p><p>- Falls die Zahlen zurückgegangen sind: Was gedenkt er diesbezüglich zu unternehmen?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt er diese vorzunehmen?</p>
- Bedeutung der bilateralen Verträge für die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Es existiert eine Reihe von Studien über die wirtschaftliche Bedeutung der Abkommen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU. Insgesamt finden die Studien durchwegs positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in der Schweiz. Die durch die Abkommen ermöglichte Verbesserung des Zugangs zum Binnenmarkt der EU ist für die Exportwirtschaft sowie deren Zulieferer von grosser Bedeutung, und die einzelnen sektorspezifischen Abkommen haben in verschiedenen Exportbranchen zu einer Ausweitung der Nachfrage nach Schweizer Produkten geführt. Dank dem Freizügigkeitsabkommen war es gleichzeitig möglich, auf die Nachfrage nach Fachkräften auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu reagieren. Die Bilateralen I haben als Teil der Reformmassnahmen zur Überwindung der Wachstumsschwäche der Neunzigerjahre, als das Schweizer BIP pro Kopf deutlich geringer wuchs als das BIP in den meisten anderen OECD-Ländern, wesentlich zum guten wirtschaftlichen Abschneiden der Schweiz in den letzten Jahren beigetragen.</p><p>Der Nationalrat hat am 15. September 2014 das Postulat Aeschi Thomas 13.3151 angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht zum Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu erstellen. Der Bundesrat wird bei der Beantwortung auch die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einbeziehen.</p><p>3. Bereits während den Verhandlungen über die Abkommen der Bilateralen I wurde die Basis für die Abkommen der Bilateralen II gelegt. In den Schlussakten zu den Abkommen der Bilateralen I hatten die Vertragsparteien die Absicht bekundet, über weitere Bereiche Verhandlungen zu führen. Der Wert der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ist in erster Linie in der Gesamtheit der Abkommen zu sehen. Sie ist die Grundlage der engen Beziehungen der Schweiz zur EU sowohl auf politischer, wirtschaftlicher als auch aufkultureller Ebene. Die Abkommen der Bilateralen II sind weder untereinander noch mit den Abkommen der Bilateralen I rechtlich verknüpft. Eine Ausnahme sind die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen, die sowohl untereinander verknüpft sind als auch einige Querbezüge technischer Natur zum Freizügigkeitsabkommen aufweisen. Die Europäische Kommission hat ausserdem verschiedentlich eine politische Verbindung zwischen Schengen/Dublin, aber beispielsweise auch dem Abkommen zu Media oder Horizon 2020 und der Personenfreizügigkeit hergestellt.</p><p>4. Während bei den Bilateralen I der Marktzugang im Vordergrund steht, dehnen die Bilateralen II die Zusammenarbeit mit der EU auf wichtige politische Bereiche wie Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Statistik oder Umwelt aus. Auch wenn der Abschluss dieser Abkommen nicht primär wirtschaftlichen Zielen folgte, haben sie ebenfalls Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft. Neben zahlreichen Studien über die Bedeutung der Abkommen der Bilateralen I bestehen auch zu weiteren bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU Studien. Der Bundesrat hat sich ausserdem im Rahmen der Botschaft zu den Abkommen der Bilateralen II zur Bedeutung dieser Abkommen geäussert und dabei insbesondere auf die indirekten volkswirtschaftlichen Effekte und die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen im Austausch mit der EU hingewiesen. Diese Einschätzungen sind noch immer gültig.</p><p>5. Eine längerfristige Einschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung über die Zuwanderung kann zurzeit aufgrund der Unklarheiten betreffend die konkrete Umsetzung nicht vorgenommen werden. Die Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens wird aber beispielsweise im Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 sowie in den jährlichen Berichten des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (Seco, BFM, BFS und BSV) im Detail analysiert. Aus Unternehmensbefragungen wird ersichtlich, dass ein Teil der Unternehmen aufgrund der erhöhten Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem neuen Verfassungsartikel in der Investitionsplanung zurückhaltender geworden ist.</p><p>6. Im Bereich Forschung und Bildung hat die Internationalisierung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ihren derzeitigen Spitzenplatz als Forschungsstandort zu halten dürfte für die Schweiz ohne eine starke internationale Vernetzung nicht mehr möglich sein. Die Forschungsrahmenprogramme der EU werden von Forschenden als die attraktivsten Grossforschungsprogramme weltweit anerkannt. Das Forschungsabkommen von 1999 im Rahmen der Bilateralen I legte die Grundlage für die Teilnahme der Schweiz an diesen Forschungsrahmenprogrammen. Das SBFI hat in verschiedenen Studien die Bedeutung dieser Zusammenarbeit und den grossen Nutzen für die Hochschulen und für den Wirtschaftsstandort Schweiz aufgezeigt (siehe <a href="http://www.sbfi.admin.ch">www.sbfi.admin.ch</a> > Dokumentation > Publikationen). Bei den EU-Bildungsprogrammen lassen sich angesichts der lediglich drei Jahre dauernden Beteiligung (2011 bis 2013) noch keine grundlegenden Einschätzungen hinsichtlich der Bedeutung dieser Beteiligung für den Bildungsstandort Schweiz vornehmen.</p><p>7. In seinem Umsetzungskonzept zu Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) vom 20. Juni 2014 hält der Bundesrat fest, dass er einerseits unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen die Zuwanderung steuern und begrenzen will. Andererseits soll im Sinne der Rechtssicherheit für die Unternehmen der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert und weiterentwickelt werden. Zudem soll das neue Zulassungssystem mit möglichst geringem administrativem Aufwand verbunden sein. Der Bundesrat bekräftigte die Absicht, das inländische Arbeitskräftepotenzial künftig stärker zu fördern, damit dieses noch besser ausgeschöpft werden kann. Neben der Fachkräfteinitiative des WBF prüft das EJPD beispielsweise Massnahmen zur Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration im Asylbereich.</p><p>8. Ansiedlungen, zu welchen die öffentliche Standortpromotion (Bund, Regionen, Kantone) einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, werden von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) erhoben. Im Jahr 2013 konnten sich über die öffentliche Standortpromotion insgesamt 298 Firmen aus dem Ausland ansiedeln, dabei wurden 983 Arbeitsplätze geschaffen. Angaben zu Ansiedlungen, welche nicht über die öffentliche Standortpromotion erfolgen, sowie Wegzugszahlen werden soweit möglich von den jeweiligen Standortkantonen ermittelt. Die Gründe für oder gegen eine Ansiedlung beziehungsweise einen Wegzug sind in der Regel vielseitig. Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und stabile politische Beziehungen mit dem wichtigsten Handelspartner sind aber wesentliche Faktoren. Der Bundesrat ist auch deshalb gewillt, den bilateralen Weg beizubehalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit wurde des Öfteren behauptet, dass die bilateralen Verträge für die Schweiz in verschiedener Hinsicht nicht von grosser Bedeutung seien. </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat sich gegenüber solchen Aussagen zu verhalten, bzw. wie und wann gedenkt er sich zur wirtschaftlichen Bedeutung der Bilateralen zu äussern?</p><p>2. Wird seitens Bund eine Einschätzung bezüglich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des bilateralen Pakets 1 vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Verträge 1?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt der Bundesrat diese vorzunehmen? </p><p>3. Welches ist die Bedeutung der Bilateralen 1 als politisches Fundament der Bilateralen 2?</p><p>4. Wird seitens Bund eine Einschätzung bezüglich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des bilateralen Pakets 2 vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Verträge 2?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt er diese vorzunehmen? </p><p>5. Wird seitens Bund eine fundierte Einschätzung bezüglich der volkswirtschaftlichen Auswirkung der neuen Verfassungsbestimmung Artikel 121a vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die volkswirtschaftliche Auswirkung der neuen Verfassungsbestimmung Artikel 121a?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt er diese vorzunehmen? </p><p>6. Wird seitens Bund eine Einschätzung bezüglich der Bedeutung der bilateralen Verträge für den Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz vorgenommen? </p><p>- Wenn ja: Was ist die Bedeutung der bilateralen Verträge für die Forschung und Bildung in der Schweiz?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Wann gedenkt er diese vorzunehmen?</p><p>7. Werden seitens Bund, neben der Fachkräfteinitiative, weiter gehende Überlegungen vorgenommen, wie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung für Unternehmen in der Schweiz abgefedert werden können?</p><p>- Wenn ja: Welche weiteren Massnahmen sind vorgesehen?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Wann gedenkt er diese Überlegungen vorzunehmen?</p><p>8. Wird seitens Bund eine Auswertung bezüglich Ansiedlungs- und Wegzugszahlen von Unternehmen inklusive abhängige Arbeitskräftezahlen vorgenommen?</p><p>- Wenn ja: Was ist die Entwicklung der letzten Jahre diesbezüglich?</p><p>- Falls die Zahlen zurückgegangen sind: Was gedenkt er diesbezüglich zu unternehmen?</p><p>- Wenn nein: Warum nicht? Bis wann gedenkt er diese vorzunehmen?</p>
- Bedeutung der bilateralen Verträge für die Schweiz
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