Stärkung der nördlichen und östlichen Grenzwachtregionen

ShortId
14.3913
Id
20143913
Updated
28.07.2023 06:33
Language
de
Title
Stärkung der nördlichen und östlichen Grenzwachtregionen
AdditionalIndexing
24;08;04;Grenzwachtkorps;Grenzkontrolle;Bundespersonal
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Personaletat des Grenzwachtkorps stand früher im Gesetz, was an sich ein Unding ist. Die von der Aufsichtskommission angemahnte Streichung des Etats aus dem Gesetz war aber nie dazu gedacht, weniger Personal zu beschäftigen. Im Ergebnis ist aber genau dies geschehen, was zu einem Unmut in den betroffenen Grenzregionen geführt hat.</p><p>Die letzte Aufstockung von Stellen erfolgte zugunsten der Landesteile, in denen der Druck besonders gross war. Der Bundesrat stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass damit auch die anderen Grenzregionen gestärkt würden, da diese keine oder weniger Verstärkungseinsätze leisten müssten. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, das Ausmass dieser Verstärkungseinsätze zu beziffern und anzugeben, ob und in welchem Umfang er das Grenzwachtkorps weiter stärken will.</p><p>Da der Bundesrat bei Erfüllung des Grenzwachtkorps-Postulates 13.3666 auf die automatische Fahrzeugerkennung eingegangen ist, interessiert in diesem Zusammenhang auch, in welchem Rahmen die erhebliche Anzahl von 400 Kameras bewirtschaftet wird und was mit diesen Daten geschieht.</p>
  • <p>1. Seit dem Arabischen Frühling 2011 werden die Genferseeregion und das Tessin aufgrund der zunehmenden irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität regelmässig verstärkt, oder es werden Schwergewichtsaktionen durchgeführt. Zurzeit besteht die Unterstützung aus mindestens 10 Angehörigen des Grenzwachtkorps (GWK) pro Woche.</p><p>Es gibt auch Verstärkungs- bzw. Schwerpunktaktionen in umgekehrter Richtung.</p><p>So wurde z. B. am 24. September 2014 eine Schwerpunktkontrolle (internationale Züge und Reisecars) in der Ostschweiz durchgeführt, die durch 30 Angehörige des GWK aus anderen Regionen unterstützt wurde. Im Verlaufe dieser Aktion konnten auch zur Verhaftung ausgeschriebene Personen aufgegriffen werden.</p><p>2. Auf die Verstärkungseinsätze kann voraussichtlich trotz der zusätzlichen 24 Stellen (entspricht rund 1,2 Prozent des Gesamtbestandes GWK) nicht vollständig verzichtet werden. Massgebend ist hierfür die Lageentwicklung in den Bereichen irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität.</p><p>Die erwähnten 24 Stellen wurden durch neurekrutierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt, welche zurzeit ihre einjährige Grundausbildung abschliessen. Danach werden die neuen Grenzwächterinnen und Grenzwächter wie folgt zugewiesen: zehn für die Region Genf, sechs an der Südgrenze, vier an der Nordgrenze und zwei für die in der ganzen Schweiz tätige Sonderformation der Zollverwaltung. Zwei Techniker werden im Kommando GWK angestellt.</p><p>3. In Erfüllung des Postulates der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 13.3666 vom 22. August 2013 hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Geschäftsbericht des Bundesrates 2013 anhand eines Kurzberichts über die Aufgabenerfüllung und den Bestand des Grenzwachtkorps Auskunft gegeben. Darin wird näher auf einen Ressourcenbedarf von 35 Stellen eingegangen. Mit seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 hat der Bundesrat im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2014 die Erhöhung des Personalbudgets der EZV für die Finanzierung der ausgewiesenen 35 Stellen beschlossen. Vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament Ende Jahr wird anschliessend die Rekrutierung und die ein Jahr dauernde Grundausbildung erfolgen.</p><p>Der Bundesrat erhält immer wieder parlamentarische Vorstösse, die eine Stärkung des Grenzwachtkorps in den unterschiedlichen Regionen fordern. Er vertritt die Haltung, dass es sich bei der Zuteilung von Personalressourcen grundsätzlich um einen operativen Entscheid handelt, der von den zuständigen Organen getroffen werden muss. Er vertraut dabei auf die ständige und professionelle Lage- und Risikobeurteilung der EZV bzw. des GWK, um abzuschätzen, wie und wo zusätzliche Grenzwächterinnen und Grenzwächter die effektivste Wirkung für die gesamte Schweiz entfalten.</p><p>4. Das GWK hat das System zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bereits seit 2005 in Betrieb. Es wurde regelmässig nach Lage- und Risikobeurteilungen sowie nach ökonomischen Überlegungen erweitert. Das System hat den geplanten Endausbau noch nicht erreicht. Zurzeit sind rund 200 Kameras in Betrieb, wobei mehrere Kameras an einem Standort installiert sein können.</p><p>Das GWK betreibt sein System auf der Basis der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung (SR 631.053). Eine Ausweitung des Systems auf Personenfahndungen ist nicht vorgesehen.</p><p>Das geltende Recht lässt es nicht zu, anderen Behörden direkte Zugriffe zu gewähren. Die Kantonspolizeien haben aber die Möglichkeit, im Rahmen der Amtshilfe Fahndungs- und Analysebegehren an das GWK zu stellen. Die entsprechenden Prozesse sind eingespielt. Ergebnisse werden der jeweiligen Kantonspolizei unverzüglich übermittelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang haben 2013 andere Grenzwachtregionen Verstärkungseinsätze zugunsten der Grenzwachtregionen IV, V und VI geleistet (Genferseeregion und Tessin)? Gab es auch Verstärkungseinsätze in umgekehrter Richtung?</p><p>2. In welchem Umfang dürften solche Verstärkungseinsätze aufgrund der Personalzuteilung von 24 neuen Stellen u. a. zugunsten der Genferseeregion und des Tessins zurückgehen?</p><p>3. In welchem Umfang und für welche Regionen sieht der Bundesrat einen weiteren Stellenbedarf für eigentliche Grenzwächterinnen und Grenzwächter, also den Einsatz tatsächlich an der Grenze? Teilt er die Einschätzung, dass die Nord- und Nordostgrenzen Verstärkung benötigen?</p><p>4. In seinem Geschäftsbericht 2013 (Band 1, S. 186) schreibt der Bundesrat zu den 35 Stellen, die von der Grenze abgezogen worden sind, dass im Gegenzug u. a. ein Systemexperte angestellt wurde "für die 400 Kameras der automatischen Fahrzeugerkennung und für ein Gerät, das mobile Abfragen von Fahndungsdatenbanken erlaubt". In welchem operativen Zustand ist dieses Überwachungssystem, welche zivilen und militärischen Stellen haben Zugriff auf diese Daten oder sollen einen solchen erhalten, und ist eine Ausweitung auf Personenfahndungen vorgesehen?</p>
  • Stärkung der nördlichen und östlichen Grenzwachtregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Personaletat des Grenzwachtkorps stand früher im Gesetz, was an sich ein Unding ist. Die von der Aufsichtskommission angemahnte Streichung des Etats aus dem Gesetz war aber nie dazu gedacht, weniger Personal zu beschäftigen. Im Ergebnis ist aber genau dies geschehen, was zu einem Unmut in den betroffenen Grenzregionen geführt hat.</p><p>Die letzte Aufstockung von Stellen erfolgte zugunsten der Landesteile, in denen der Druck besonders gross war. Der Bundesrat stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass damit auch die anderen Grenzregionen gestärkt würden, da diese keine oder weniger Verstärkungseinsätze leisten müssten. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, das Ausmass dieser Verstärkungseinsätze zu beziffern und anzugeben, ob und in welchem Umfang er das Grenzwachtkorps weiter stärken will.</p><p>Da der Bundesrat bei Erfüllung des Grenzwachtkorps-Postulates 13.3666 auf die automatische Fahrzeugerkennung eingegangen ist, interessiert in diesem Zusammenhang auch, in welchem Rahmen die erhebliche Anzahl von 400 Kameras bewirtschaftet wird und was mit diesen Daten geschieht.</p>
    • <p>1. Seit dem Arabischen Frühling 2011 werden die Genferseeregion und das Tessin aufgrund der zunehmenden irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität regelmässig verstärkt, oder es werden Schwergewichtsaktionen durchgeführt. Zurzeit besteht die Unterstützung aus mindestens 10 Angehörigen des Grenzwachtkorps (GWK) pro Woche.</p><p>Es gibt auch Verstärkungs- bzw. Schwerpunktaktionen in umgekehrter Richtung.</p><p>So wurde z. B. am 24. September 2014 eine Schwerpunktkontrolle (internationale Züge und Reisecars) in der Ostschweiz durchgeführt, die durch 30 Angehörige des GWK aus anderen Regionen unterstützt wurde. Im Verlaufe dieser Aktion konnten auch zur Verhaftung ausgeschriebene Personen aufgegriffen werden.</p><p>2. Auf die Verstärkungseinsätze kann voraussichtlich trotz der zusätzlichen 24 Stellen (entspricht rund 1,2 Prozent des Gesamtbestandes GWK) nicht vollständig verzichtet werden. Massgebend ist hierfür die Lageentwicklung in den Bereichen irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität.</p><p>Die erwähnten 24 Stellen wurden durch neurekrutierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt, welche zurzeit ihre einjährige Grundausbildung abschliessen. Danach werden die neuen Grenzwächterinnen und Grenzwächter wie folgt zugewiesen: zehn für die Region Genf, sechs an der Südgrenze, vier an der Nordgrenze und zwei für die in der ganzen Schweiz tätige Sonderformation der Zollverwaltung. Zwei Techniker werden im Kommando GWK angestellt.</p><p>3. In Erfüllung des Postulates der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 13.3666 vom 22. August 2013 hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Geschäftsbericht des Bundesrates 2013 anhand eines Kurzberichts über die Aufgabenerfüllung und den Bestand des Grenzwachtkorps Auskunft gegeben. Darin wird näher auf einen Ressourcenbedarf von 35 Stellen eingegangen. Mit seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 hat der Bundesrat im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2014 die Erhöhung des Personalbudgets der EZV für die Finanzierung der ausgewiesenen 35 Stellen beschlossen. Vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament Ende Jahr wird anschliessend die Rekrutierung und die ein Jahr dauernde Grundausbildung erfolgen.</p><p>Der Bundesrat erhält immer wieder parlamentarische Vorstösse, die eine Stärkung des Grenzwachtkorps in den unterschiedlichen Regionen fordern. Er vertritt die Haltung, dass es sich bei der Zuteilung von Personalressourcen grundsätzlich um einen operativen Entscheid handelt, der von den zuständigen Organen getroffen werden muss. Er vertraut dabei auf die ständige und professionelle Lage- und Risikobeurteilung der EZV bzw. des GWK, um abzuschätzen, wie und wo zusätzliche Grenzwächterinnen und Grenzwächter die effektivste Wirkung für die gesamte Schweiz entfalten.</p><p>4. Das GWK hat das System zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bereits seit 2005 in Betrieb. Es wurde regelmässig nach Lage- und Risikobeurteilungen sowie nach ökonomischen Überlegungen erweitert. Das System hat den geplanten Endausbau noch nicht erreicht. Zurzeit sind rund 200 Kameras in Betrieb, wobei mehrere Kameras an einem Standort installiert sein können.</p><p>Das GWK betreibt sein System auf der Basis der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung (SR 631.053). Eine Ausweitung des Systems auf Personenfahndungen ist nicht vorgesehen.</p><p>Das geltende Recht lässt es nicht zu, anderen Behörden direkte Zugriffe zu gewähren. Die Kantonspolizeien haben aber die Möglichkeit, im Rahmen der Amtshilfe Fahndungs- und Analysebegehren an das GWK zu stellen. Die entsprechenden Prozesse sind eingespielt. Ergebnisse werden der jeweiligen Kantonspolizei unverzüglich übermittelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang haben 2013 andere Grenzwachtregionen Verstärkungseinsätze zugunsten der Grenzwachtregionen IV, V und VI geleistet (Genferseeregion und Tessin)? Gab es auch Verstärkungseinsätze in umgekehrter Richtung?</p><p>2. In welchem Umfang dürften solche Verstärkungseinsätze aufgrund der Personalzuteilung von 24 neuen Stellen u. a. zugunsten der Genferseeregion und des Tessins zurückgehen?</p><p>3. In welchem Umfang und für welche Regionen sieht der Bundesrat einen weiteren Stellenbedarf für eigentliche Grenzwächterinnen und Grenzwächter, also den Einsatz tatsächlich an der Grenze? Teilt er die Einschätzung, dass die Nord- und Nordostgrenzen Verstärkung benötigen?</p><p>4. In seinem Geschäftsbericht 2013 (Band 1, S. 186) schreibt der Bundesrat zu den 35 Stellen, die von der Grenze abgezogen worden sind, dass im Gegenzug u. a. ein Systemexperte angestellt wurde "für die 400 Kameras der automatischen Fahrzeugerkennung und für ein Gerät, das mobile Abfragen von Fahndungsdatenbanken erlaubt". In welchem operativen Zustand ist dieses Überwachungssystem, welche zivilen und militärischen Stellen haben Zugriff auf diese Daten oder sollen einen solchen erhalten, und ist eine Ausweitung auf Personenfahndungen vorgesehen?</p>
    • Stärkung der nördlichen und östlichen Grenzwachtregionen

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