Zugang zu den ausländischen Finanzmärkten. Wo stehen wir?
- ShortId
-
14.3918
- Id
-
20143918
- Updated
-
28.07.2023 06:30
- Language
-
de
- Title
-
Zugang zu den ausländischen Finanzmärkten. Wo stehen wir?
- AdditionalIndexing
-
24;10;Beziehungen Schweiz-EU;Bankgeschäft;Finanzplatz Schweiz;Marktzugang;Finanzplatz
- 1
-
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L05K0701030311, Marktzugang
- L04K11060112, Finanzplatz
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L03K110402, Bankgeschäft
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Als Folge der globalen Finanzkrise wurde die Finanzmarktregulierung vielerorts grundlegend verschärft. Vorrangige Ziele waren dabei die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme und die Erhöhung von Transparenz und Kundenschutz. Diese Regulierungsbestrebungen stellen die Schweizer Finanzmarktpolitik vor grosse Herausforderungen, denn sie erschweren tendenziell auch die Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft und damit für den Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister im Ausland. Für den in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung weltweit führenden Schweizer Finanzplatz ist der Marktzutritt im Ausland ein entscheidender Erfolgsfaktor. Falls dieser nicht erhalten oder verbessert werden kann, sind negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu erwarten.</p><p>2./4. Die Schweiz agiert auf mehreren Ebenen im Rahmen ihrer Finanzmarktpolitik und mit verschiedenen Partnern, um ihre Marktzutrittsinteressen einzubringen, sowohl bilateral mit einzelnen Staaten oder mit der EU als auch multilateral in Gremien wie dem Financial Stability Board (FSB) oder der Welthandelsorganisation (WTO). Mit einer kurzfristigen Lösung für den Marktzutritt, welche nachhaltig Rechtssicherheit schaffen würde, kann nicht gerechnet werden; dieser bleibt aber ein prioritäres, strategisches Ziel des Bundesrates.</p><p>So hat der Bundesrat am 4. September 2013 eine breitabgestützte Expertengruppe unter der Leitung von Professor Aymo Brunetti eingesetzt, welche die Rahmenbedingungen und Zukunftsperspektiven des Finanzplatzes analysieren und Handlungsempfehlungen ableiten soll ("Expertengruppe"). Schwerpunkt dieser Arbeiten ist auch die Wahrung und Verbesserung des Marktzutritts, mit Blick auf die Erhaltung und Förderung der Wertschöpfung international ausgerichteter Tätigkeiten am Standort Schweiz. Der Bundesrat hat einen ersten Zwischenbericht der Expertengruppe am 1. Mai 2014 beraten. Im Zwischenbericht wird der Marktzutritt zeitlich und inhaltlich als prioritär eingestuft. Die Expertengruppe wird ihre abschliessenden Empfehlungen bis Ende 2014 abgeben. Der Bundesrat wird diese Empfehlungen prüfen und darauf gestützt das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat zudem die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat festgehalten, dass Verbesserungen des Marktzutritts in den Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch zu fordern und anzustreben sind. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu den Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich wurden die Rahmenbedingungen für den Marktzutritt bereits thematisiert und mittels gemeinsamer Vereinbarungen festgehalten. Mit Deutschland konnte im August 2013 eine Vereinbarung umgesetzt werden, die den Marktzutritt für Schweizer Anbieter auch ohne physische Präsenz in Deutschland erleichtern soll. Der Marktzutritt wird schliesslich vermehrt davon abhängig gemacht, ob das Heimatland des Anbieters über eine als gleichwertig beurteilte Regulierung und Aufsicht verfügt. Auch wenn der Gleichwertigkeitsansatz für Schweizer Finanzdienstleister alleine noch keinen effektiven Marktzutritt garantiert, so soll dieser dennoch als Teil der Strategie zum Marktzutritt verfolgt werden.</p><p>3./5. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2014 von der Empfehlung der Expertengruppe Kenntnis genommen, dass sie im Rahmen ihrer Arbeiten auch eine Auslegeordnung hinsichtlich eines sektoriellen Abkommens mit der EU über Finanzdienstleistungen vornehmen wird, einschliesslich der Würdigung seiner Zweckmässigkeit und Machbarkeit. Ob mittel- bis langfristig ein Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU angestrebt werden soll, wird der Bundesrat gestützt auf die laufenden Arbeiten sowie voraussichtlich weitere Abklärungen entscheiden. Die Frage der Realisierbarkeit eines solchen sektorspezifischen Abkommens lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Es ist zu erwarten, dass für die EU ein Abschluss der laufenden institutionellen Verhandlungen sowie eine Lösung zur Frage der Personenfreizügigkeit die Voraussetzungen für ein Marktzutrittsabkommen im Finanzdienstleistungsbereich sein dürften.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes ist der Zugang zu den ausländischen Finanzmärkten unabdingbar und ein Hauptziel.</p><p>Darum stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die heutige festgefahrene Situation?</p><p>2. Mit welcher Strategie will der Bundesrat kurzfristig das Problem lösen?</p><p>3. Kann man ein sektorielles Abkommen mit der EU ins Auge fassen, oder ist es besser, mit den Ländern, die einen Bezug zum Finanzplatz unseres Landes haben, einzeln zu verhandeln?</p><p>4. Der Eindruck keimt auf, dass wegen der von verschiedenen Ländern als protektionistische Massnahmen aufgestellten Hindernisse keine rasche Lösung auszumachen ist. Teilt der Bundesrat diesen Eindruck?</p><p>5. Ist es überhaupt möglich, nur im spezifischen Sektor zu verhandeln, ohne dass die Verhandlungen auf weitere Sektoren ausgedehnt werden müssen, die nichts mit dem Finanzgeschäft zu tun haben?</p>
- Zugang zu den ausländischen Finanzmärkten. Wo stehen wir?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Als Folge der globalen Finanzkrise wurde die Finanzmarktregulierung vielerorts grundlegend verschärft. Vorrangige Ziele waren dabei die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme und die Erhöhung von Transparenz und Kundenschutz. Diese Regulierungsbestrebungen stellen die Schweizer Finanzmarktpolitik vor grosse Herausforderungen, denn sie erschweren tendenziell auch die Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft und damit für den Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister im Ausland. Für den in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung weltweit führenden Schweizer Finanzplatz ist der Marktzutritt im Ausland ein entscheidender Erfolgsfaktor. Falls dieser nicht erhalten oder verbessert werden kann, sind negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu erwarten.</p><p>2./4. Die Schweiz agiert auf mehreren Ebenen im Rahmen ihrer Finanzmarktpolitik und mit verschiedenen Partnern, um ihre Marktzutrittsinteressen einzubringen, sowohl bilateral mit einzelnen Staaten oder mit der EU als auch multilateral in Gremien wie dem Financial Stability Board (FSB) oder der Welthandelsorganisation (WTO). Mit einer kurzfristigen Lösung für den Marktzutritt, welche nachhaltig Rechtssicherheit schaffen würde, kann nicht gerechnet werden; dieser bleibt aber ein prioritäres, strategisches Ziel des Bundesrates.</p><p>So hat der Bundesrat am 4. September 2013 eine breitabgestützte Expertengruppe unter der Leitung von Professor Aymo Brunetti eingesetzt, welche die Rahmenbedingungen und Zukunftsperspektiven des Finanzplatzes analysieren und Handlungsempfehlungen ableiten soll ("Expertengruppe"). Schwerpunkt dieser Arbeiten ist auch die Wahrung und Verbesserung des Marktzutritts, mit Blick auf die Erhaltung und Förderung der Wertschöpfung international ausgerichteter Tätigkeiten am Standort Schweiz. Der Bundesrat hat einen ersten Zwischenbericht der Expertengruppe am 1. Mai 2014 beraten. Im Zwischenbericht wird der Marktzutritt zeitlich und inhaltlich als prioritär eingestuft. Die Expertengruppe wird ihre abschliessenden Empfehlungen bis Ende 2014 abgeben. Der Bundesrat wird diese Empfehlungen prüfen und darauf gestützt das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat zudem die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat festgehalten, dass Verbesserungen des Marktzutritts in den Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch zu fordern und anzustreben sind. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu den Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich wurden die Rahmenbedingungen für den Marktzutritt bereits thematisiert und mittels gemeinsamer Vereinbarungen festgehalten. Mit Deutschland konnte im August 2013 eine Vereinbarung umgesetzt werden, die den Marktzutritt für Schweizer Anbieter auch ohne physische Präsenz in Deutschland erleichtern soll. Der Marktzutritt wird schliesslich vermehrt davon abhängig gemacht, ob das Heimatland des Anbieters über eine als gleichwertig beurteilte Regulierung und Aufsicht verfügt. Auch wenn der Gleichwertigkeitsansatz für Schweizer Finanzdienstleister alleine noch keinen effektiven Marktzutritt garantiert, so soll dieser dennoch als Teil der Strategie zum Marktzutritt verfolgt werden.</p><p>3./5. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2014 von der Empfehlung der Expertengruppe Kenntnis genommen, dass sie im Rahmen ihrer Arbeiten auch eine Auslegeordnung hinsichtlich eines sektoriellen Abkommens mit der EU über Finanzdienstleistungen vornehmen wird, einschliesslich der Würdigung seiner Zweckmässigkeit und Machbarkeit. Ob mittel- bis langfristig ein Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU angestrebt werden soll, wird der Bundesrat gestützt auf die laufenden Arbeiten sowie voraussichtlich weitere Abklärungen entscheiden. Die Frage der Realisierbarkeit eines solchen sektorspezifischen Abkommens lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Es ist zu erwarten, dass für die EU ein Abschluss der laufenden institutionellen Verhandlungen sowie eine Lösung zur Frage der Personenfreizügigkeit die Voraussetzungen für ein Marktzutrittsabkommen im Finanzdienstleistungsbereich sein dürften.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes ist der Zugang zu den ausländischen Finanzmärkten unabdingbar und ein Hauptziel.</p><p>Darum stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die heutige festgefahrene Situation?</p><p>2. Mit welcher Strategie will der Bundesrat kurzfristig das Problem lösen?</p><p>3. Kann man ein sektorielles Abkommen mit der EU ins Auge fassen, oder ist es besser, mit den Ländern, die einen Bezug zum Finanzplatz unseres Landes haben, einzeln zu verhandeln?</p><p>4. Der Eindruck keimt auf, dass wegen der von verschiedenen Ländern als protektionistische Massnahmen aufgestellten Hindernisse keine rasche Lösung auszumachen ist. Teilt der Bundesrat diesen Eindruck?</p><p>5. Ist es überhaupt möglich, nur im spezifischen Sektor zu verhandeln, ohne dass die Verhandlungen auf weitere Sektoren ausgedehnt werden müssen, die nichts mit dem Finanzgeschäft zu tun haben?</p>
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