Masseneinwanderungs-Initiative. Der Bundesrat muss eine EU-kompatible Umsetzungsvariante vorlegen
- ShortId
-
14.3936
- Id
-
20143936
- Updated
-
28.07.2023 06:26
- Language
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de
- Title
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Masseneinwanderungs-Initiative. Der Bundesrat muss eine EU-kompatible Umsetzungsvariante vorlegen
- AdditionalIndexing
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2811;10;Beziehungen Schweiz-EU;Einwanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Vollzug von Beschlüssen;bilaterales Abkommen;Vernehmlassungsverfahren
- 1
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- L04K01080303, Einwanderung
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative bekanntgegeben, eine möglichst harte Umsetzungsvorlage vorzulegen. Dieses Vorgehen droht absehbar zu scheitern und damit in der Konsequenz zum Ende der bilateralen Verträge zu führen. </p><p>Die Grünen fordern den Bundesrat deshalb auf, bereits im auf Ende Jahr erwarteten Vernehmlassungsentwurf für das Umsetzungsgesetz eine Variante vorzulegen, welche nicht im Widerspruch zu den bilateralen Verträgen steht. Das Ziel, die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften und ausländischem Braindrain zu verringern, soll mit einem EU-kompatiblen Vorschlag realisiert werden und durch innenpolitische Reformen im Bereich flankierende Massnahmen, Neuausrichtung der Standortpolitik, Aus- und Weiterbildung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bessere Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden begleitet werden.</p><p>Wenn der Bundesrat bereits in der Vernehmlassungsvorlage mindestens zwei Umsetzungsvarianten präsentiert, können sich Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise rasch auf eine gemeinsame Stossrichtung einigen und eine Einigung mit unseren Nachbarländern ermöglichen. </p><p>Die Frist zur Umsetzung der Initiative ist zu knapp, um Risiken für Rückweisungen und Neuanfänge in Kauf zu nehmen.</p>
- <p>Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) ist nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar. Der Bundesrat hat dies bereits in der Botschaft zur Initiative "gegen Masseneinwanderung" festgehalten und nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 mehrfach bestätigt. Zum selben Schluss gelangt auch der Bericht der Direktion für Völkerrecht vom 26. Mai 2014 zu den Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmungen, Artikel 121a und Artikel 197 Ziffer 9 (neu: Ziff. 11), auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.</p><p>Artikel 197 Ziffer 11 BV verlangt, dass völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a BV widersprechen, innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen sind. Der Bundesrat hat deshalb am 8. Oktober 2014 den Entwurf für ein Verhandlungsmandat zur Anpassung des FZA verabschiedet. Zum Mandat werden derzeit die Aussen- und Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner konsultiert. Gemäss dem Mandatsentwurf sollen die Verhandlungen zwei Ziele verfolgen: Einerseits soll die Schweiz - unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen - die Zuwanderung besser steuern, andererseits soll der bilaterale Weg gesichert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können jedoch die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Europäischen Union nicht vorweggenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bereits im Vernehmlassungsentwurf für das Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungs-Initiative eine Variante vorzulegen, die mit den bilateralen Verträgen vereinbar ist.</p>
- Masseneinwanderungs-Initiative. Der Bundesrat muss eine EU-kompatible Umsetzungsvariante vorlegen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative bekanntgegeben, eine möglichst harte Umsetzungsvorlage vorzulegen. Dieses Vorgehen droht absehbar zu scheitern und damit in der Konsequenz zum Ende der bilateralen Verträge zu führen. </p><p>Die Grünen fordern den Bundesrat deshalb auf, bereits im auf Ende Jahr erwarteten Vernehmlassungsentwurf für das Umsetzungsgesetz eine Variante vorzulegen, welche nicht im Widerspruch zu den bilateralen Verträgen steht. Das Ziel, die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften und ausländischem Braindrain zu verringern, soll mit einem EU-kompatiblen Vorschlag realisiert werden und durch innenpolitische Reformen im Bereich flankierende Massnahmen, Neuausrichtung der Standortpolitik, Aus- und Weiterbildung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bessere Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden begleitet werden.</p><p>Wenn der Bundesrat bereits in der Vernehmlassungsvorlage mindestens zwei Umsetzungsvarianten präsentiert, können sich Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise rasch auf eine gemeinsame Stossrichtung einigen und eine Einigung mit unseren Nachbarländern ermöglichen. </p><p>Die Frist zur Umsetzung der Initiative ist zu knapp, um Risiken für Rückweisungen und Neuanfänge in Kauf zu nehmen.</p>
- <p>Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) ist nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar. Der Bundesrat hat dies bereits in der Botschaft zur Initiative "gegen Masseneinwanderung" festgehalten und nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 mehrfach bestätigt. Zum selben Schluss gelangt auch der Bericht der Direktion für Völkerrecht vom 26. Mai 2014 zu den Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmungen, Artikel 121a und Artikel 197 Ziffer 9 (neu: Ziff. 11), auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.</p><p>Artikel 197 Ziffer 11 BV verlangt, dass völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a BV widersprechen, innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen sind. Der Bundesrat hat deshalb am 8. Oktober 2014 den Entwurf für ein Verhandlungsmandat zur Anpassung des FZA verabschiedet. Zum Mandat werden derzeit die Aussen- und Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner konsultiert. Gemäss dem Mandatsentwurf sollen die Verhandlungen zwei Ziele verfolgen: Einerseits soll die Schweiz - unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen - die Zuwanderung besser steuern, andererseits soll der bilaterale Weg gesichert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können jedoch die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Europäischen Union nicht vorweggenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bereits im Vernehmlassungsentwurf für das Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungs-Initiative eine Variante vorzulegen, die mit den bilateralen Verträgen vereinbar ist.</p>
- Masseneinwanderungs-Initiative. Der Bundesrat muss eine EU-kompatible Umsetzungsvariante vorlegen
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