Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen
- ShortId
-
14.3951
- Id
-
20143951
- Updated
-
25.06.2025 00:17
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen
- AdditionalIndexing
-
04;15;44;öffentliche Investition;Evaluation;Bundesverwaltung;Wertschöpfung
- 1
-
- L06K070302010107, Wertschöpfung
- L04K11090107, öffentliche Investition
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten, insbesondere zu deren Wertschöpfung (Arbeitsplätze des Bundes, Arbeitsvergaben, Armeeaktivitäten) in den verschiedenen Kantonen, gibt es keine vollständigen, aussagekräftigen Statistiken. Transparenz in diesem Bereich würde zu einer Versachlichung der Diskussion betreffend Geldflüsse des Bundes, dezentrale Verwaltung und Verteilung der Arbeitsvergaben führen. </p>
- <p>Seit Oktober 2014 wird, in Erfüllung der Motion Fetz 14.3207, "Kantonale Verteilung von Bundesgeldern jährlich ausweisen", im Jahresbericht der Finanzstatistik der EFV die Tabelle "Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen" publiziert und kommentiert. Diese Tabelle zeigt pro staatliches Aufgabengebiet auf, wie viele Gelder vom Bund an die Kantonshaushalte fliessen. Die Tabelle deckt somit einen grossen Teil des Anliegens dieses Postulates ab und stellt das Maximum dessen dar, was sich sinnvollerweise aus der Finanzstatistik der Schweiz ableiten lässt.</p><p>Neben der Finanzstatistik der EFV existiert die Statistik Beschaffungszahlungen (SBeZ) des BBL, in welcher die Beschaffungen des Bundes (nur Stammhaus) nach Wirtschaftsgruppen und Kantonen ausgewiesen werden. Die Vorgängerstatistik der SBeZ, die Beschaffungsstatistik, wurde für die Rechnungsjahre 2000 bis 2004 durch die EFV erstellt. Auch damals sollten die Geldflüsse des Bundes an die Kantone umfassender ausgewiesen werden. Da diese Statistik für die gewünschten Aussagen zu stark verzerrt war und zu falschen Schlussfolgerungen Anlass gab, wurde sie im Rahmen einer Aufgabenverzichtplanung eingestellt. Die Untauglichkeit der Beschaffungsstatistik respektive der SBeZ im Hinblick auf die Anforderungen des Postulates (wirtschaftliche Auswirkungen dort erfassen, wo sie stattfinden) kann anhand von zwei Beispielen gezeigt werden:</p><p>- Eine Firma mit Sitz im Kanton X erhält einen Bundesauftrag. Die Firma ist jedoch die Tochter eines Mutterkonzerns mit Sitz im Kanton Y. Das Geld wird an die Konzernzentrale ausbezahlt. Damit erscheint der Kanton Y fälschlicherweise als Nutzniesser dieses Auftrags. Falls sich die Bankverbindung des Konzerns im Kanton Z befinden sollte, würde dieser fälschlicherweise als Nutzniesser in der Beschaffungsstatistik erscheinen.</p><p>- Ein Lieferant im Kanton X erhält einen Auftrag des Bundes. Der Lieferant bezieht die Ware aber von einem Hersteller im Kanton Y (oder aus dem Ausland). Der wesentliche Teil der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Auftrags findet somit im Kanton Y statt, obwohl der gesamte Betrag dem Kanton X zugeschrieben wird.</p><p>Um die durch Bundesaufträge wirtschaftlich Begünstigten effektiv zuordnen zu können, müsste eine zusätzliche Erhebung bei den Schweizer Unternehmen gemacht werden, ob und in welchem Umfang sie von Bundesaufträgen profitieren. Eine solche Erhebung würde im Widerspruch zu den Prinzipien des Systems Statistik Schweiz stehen, die zum Ziel haben, die administrative Belastung der Wirtschaftssubjekte zu senken. Nach Ansicht des Bundesrates würden Nutzen und Kosten einer zusätzlichen, umfangreichen Erhebung in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.</p><p>Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitsplätze des Bundes auf die Kantone lassen sich ebenfalls nur schlecht quantifizieren. Von den Arbeitsplätzen des Bundes profitieren nicht nur die Standortkantone. Ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmenden wohnt ausserhalb der Standortkantone und bezahlt seine Steuern im Wohnkanton. Auch hier lässt sich nur schlecht abgrenzen, welche Kantone zu welchem Anteil Nutzniesser dieser Arbeitsplätze sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, periodisch (alle vier Jahre) Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen seiner Aktivitäten in den Kantonen zu erstatten. Dabei ist die Wertschöpfung von Arbeitsplätzen wie auch von Arbeitsvergaben zu berücksichtigen.</p>
- Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten, insbesondere zu deren Wertschöpfung (Arbeitsplätze des Bundes, Arbeitsvergaben, Armeeaktivitäten) in den verschiedenen Kantonen, gibt es keine vollständigen, aussagekräftigen Statistiken. Transparenz in diesem Bereich würde zu einer Versachlichung der Diskussion betreffend Geldflüsse des Bundes, dezentrale Verwaltung und Verteilung der Arbeitsvergaben führen. </p>
- <p>Seit Oktober 2014 wird, in Erfüllung der Motion Fetz 14.3207, "Kantonale Verteilung von Bundesgeldern jährlich ausweisen", im Jahresbericht der Finanzstatistik der EFV die Tabelle "Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen" publiziert und kommentiert. Diese Tabelle zeigt pro staatliches Aufgabengebiet auf, wie viele Gelder vom Bund an die Kantonshaushalte fliessen. Die Tabelle deckt somit einen grossen Teil des Anliegens dieses Postulates ab und stellt das Maximum dessen dar, was sich sinnvollerweise aus der Finanzstatistik der Schweiz ableiten lässt.</p><p>Neben der Finanzstatistik der EFV existiert die Statistik Beschaffungszahlungen (SBeZ) des BBL, in welcher die Beschaffungen des Bundes (nur Stammhaus) nach Wirtschaftsgruppen und Kantonen ausgewiesen werden. Die Vorgängerstatistik der SBeZ, die Beschaffungsstatistik, wurde für die Rechnungsjahre 2000 bis 2004 durch die EFV erstellt. Auch damals sollten die Geldflüsse des Bundes an die Kantone umfassender ausgewiesen werden. Da diese Statistik für die gewünschten Aussagen zu stark verzerrt war und zu falschen Schlussfolgerungen Anlass gab, wurde sie im Rahmen einer Aufgabenverzichtplanung eingestellt. Die Untauglichkeit der Beschaffungsstatistik respektive der SBeZ im Hinblick auf die Anforderungen des Postulates (wirtschaftliche Auswirkungen dort erfassen, wo sie stattfinden) kann anhand von zwei Beispielen gezeigt werden:</p><p>- Eine Firma mit Sitz im Kanton X erhält einen Bundesauftrag. Die Firma ist jedoch die Tochter eines Mutterkonzerns mit Sitz im Kanton Y. Das Geld wird an die Konzernzentrale ausbezahlt. Damit erscheint der Kanton Y fälschlicherweise als Nutzniesser dieses Auftrags. Falls sich die Bankverbindung des Konzerns im Kanton Z befinden sollte, würde dieser fälschlicherweise als Nutzniesser in der Beschaffungsstatistik erscheinen.</p><p>- Ein Lieferant im Kanton X erhält einen Auftrag des Bundes. Der Lieferant bezieht die Ware aber von einem Hersteller im Kanton Y (oder aus dem Ausland). Der wesentliche Teil der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Auftrags findet somit im Kanton Y statt, obwohl der gesamte Betrag dem Kanton X zugeschrieben wird.</p><p>Um die durch Bundesaufträge wirtschaftlich Begünstigten effektiv zuordnen zu können, müsste eine zusätzliche Erhebung bei den Schweizer Unternehmen gemacht werden, ob und in welchem Umfang sie von Bundesaufträgen profitieren. Eine solche Erhebung würde im Widerspruch zu den Prinzipien des Systems Statistik Schweiz stehen, die zum Ziel haben, die administrative Belastung der Wirtschaftssubjekte zu senken. Nach Ansicht des Bundesrates würden Nutzen und Kosten einer zusätzlichen, umfangreichen Erhebung in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.</p><p>Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitsplätze des Bundes auf die Kantone lassen sich ebenfalls nur schlecht quantifizieren. Von den Arbeitsplätzen des Bundes profitieren nicht nur die Standortkantone. Ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmenden wohnt ausserhalb der Standortkantone und bezahlt seine Steuern im Wohnkanton. Auch hier lässt sich nur schlecht abgrenzen, welche Kantone zu welchem Anteil Nutzniesser dieser Arbeitsplätze sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, periodisch (alle vier Jahre) Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen seiner Aktivitäten in den Kantonen zu erstatten. Dabei ist die Wertschöpfung von Arbeitsplätzen wie auch von Arbeitsvergaben zu berücksichtigen.</p>
- Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen
Back to List