Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern. Langfristige Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

ShortId
14.3956
Id
20143956
Updated
28.07.2023 06:37
Language
de
Title
Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern. Langfristige Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
AdditionalIndexing
2446;28;Steuerabzug;Steuererklärung;Bericht;Kinderbetreuung
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L03K020206, Bericht
  • L04K11070603, Steuererklärung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bedarf an Fachkräften in der Schweiz wächst, und die demografische Entwicklung und die geplante Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz werden das Problem noch zusätzlich verschärfen. Unter anderem bei der Erwerbstätigkeit der Frauen ist das inländische Arbeitskräftepotenzial noch nicht genügend ausgeschöpft. In der Schweiz sind über drei Viertel der Frauen mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig, doch nur 13 Prozent dieser Mütter arbeiten Vollzeit. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass ein grösseres Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen den Anreiz für Mütter erhöht, erwerbstätig zu sein. In vielen Fällen lohnt sich die Erhöhung des Erwerbspensums jedoch nicht, weil das zusätzliche Einkommen vollumfänglich in die Kosten der Kinderbetreuung und in die erhöhten Steuern fliesst.</p><p>Die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder lassen sich heute mindestens mit einer Obergrenze von 10 000 Schweizerfranken steuerlich in Abzug bringen. Dies deckt jedoch nicht in jedem Fall die effektiven Kosten, welche den Eltern für die Fremdbetreuung anfallen. Da die Fremdbetreuung der Kinder aber unmittelbar mit der Erzielung des Einkommens in Zusammenhang steht, wäre eine erhöhte oder vollumfängliche Abzugsfähigkeit prüfenswert. Eine solche brächte einerseits direkte und unmittelbare Mindereinnahmen für die öffentliche Hand mit sich. Andererseits generiert die geringe Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners auch langfristige Kosten: Die Karrierechancen des Zweitverdieners werden minimiert, die Altersvorsorge innerhalb der Familie kann gefährdet werden, und eine Quelle für potenzielles Wirtschaftswachstum wird nicht ausgenutzt.</p>
  • <p>1. Neben der Verfügbarkeit von Betreuungseinrichtungen, der familiären Situation und dem sozioökonomischen Hintergrund beeinflussen auch die Kosten familienexterner Kinderbetreuung die Erwerbsanreize von Müttern. Drittbetreuungskosten wirken sich negativ auf die Erwerbsanreize aus. Je nach Studie fallen die geschätzten Effekte allerdings sehr unterschiedlich aus, weshalb eine Quantifizierung mit hohen Unsicherheiten verbunden ist. Einkommensabhängige Tarife für die familienexterne Betreuung sind so ausgestaltet, dass sich eine Ausweitung des Beschäftigungsgrads aus finanzieller Sicht in bestimmten Konstellationen kaum lohnt oder sogar zu Einkommenseinbussen führt (vgl. z. B. Monika Bütler: "Arbeiten lohnt sich nicht - ein zweites Kind noch weniger. Zu den Auswirkungen einkommensabhängiger Tarife auf das 'Arbeitsmarkt-Verhalten' der Frauen". Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 2007, Nr. 8/1, S. 1-19; Infras: "Negative Erwerbsanreize durch Tarife und Steuerabzüge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung". Zürich, 2011; Infras: "Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme. Vergleich der Kantone Basel-Stadt und Zürich". Zürich, 2012; Infras: "Auswirkungen der Besteuerung und Kinderbetreuungskosten auf das verfügbare Einkommen erwerbstätiger Eltern für den Kanton Bern". Zürich, 2014). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn kumulativ die Subventionierung infolge Ausdehnung der Erwerbstätigkeit (höherer Lohn) wegfällt, die Betreuungszeit zunimmt und damit die Kosten für die Kinderbetreuung über 10 100 Franken zu stehen kommen und aufgrund des höheren Einkommens progressionsbedingt mehr Steuern bezahlt werden müssen.</p><p>Der heutige Maximalabzug von 10 100 Franken pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer (bei den Kantons- und Gemeindesteuern liegt der Abzug zwischen 3000 Franken im Wallis und 17 500 Franken in Neuenburg; Uri und Appenzell Ausserrhoden kennen keine Begrenzung) deckt lediglich die Kosten eines nichtsubventionierten Krippenplatzes während etwa zwei Tagen pro Woche. Eltern, welche ältere Kinder haben und auf kostengünstigere schulergänzende Betreuungsformen zurückgreifen, dürften hingegen bei der direkten Bundessteuer nicht vom Maximalabzug betroffen sein. Da bei den kantonalen Steuern der marginale Steuersatz höher und die Abzugsmöglichkeiten teilweise tiefer als bei der Bundessteuer sind, dürften negative Erwerbsanreize vor allem auch von den Kantons- und Gemeindesteuern kommen.</p><p>Von einem Ausbau des Drittbetreuungskostenabzugs würden hauptsächlich Eltern mit mittleren und hohen Einkommen profitieren. Dies aus zwei Gründen: Erstens trifft die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs vor allem einkommensstarke Haushalte, da diese aufgrund der nicht oder nur gering subventionierten Plätze hohe Betreuungskosten haben. Zweitens würden aufgrund der Steuerprogression Bezüger hoher Einkommen stärker entlastet als Haushalte mit tiefen Einkommen. Eine Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten würde also gezielt denjenigen Personen zugutekommen, welche aufgrund hoher Betreuungskosten und Steuern von einer Ausweitung des Beschäftigungsgrades absehen, dies jedoch nur, wenn die Betreuungskosten bereits heute oder bei einer gewünschten Ausweitung des Beschäftigungsgrades den Maximalbetrag des Kinderdrittbetreuungsabzugs übersteigen.</p><p>Mit der steigenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten infolge sinkender Betreuungskosten (nach Berücksichtigung des Steuerabzugs) dürfte auch die Arbeitsmarktpartizipation steigen und mit ihr - aufgrund der eher hohen Qualifikation der Zielgruppen, einer besseren Ausnutzung des Arbeitskräftepotenzials und einer Belebung des Arbeitsmarktes - auch die gesamtwirtschaftliche Produktivität. Dies würde sich längerfristig auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken. Tendenziell werden die Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen von gut qualifizierten Müttern, gestärkt.</p><p>2. Es existieren bis anhin keine Studien, welche die Effekte einer Erhöhung der Drittbetreuungsabzüge auf die schweizerische Volkswirtschaft abschätzen.</p><p>3. Der Bundesrat ist bestrebt, die Datenlage im Steuerbereich zu verbessern. Das EFD wird bis Juni 2015 für einen Bericht zur Fachkräfteinitiative Informationen über die effektive Ausschöpfung und Verteilung des Kinderdrittbetreuungsabzugs beschaffen und aufbereiten. In diesem Rahmen soll auch vertieft geprüft werden, inwieweit durch eine Änderung im Bereich der steuerlichen Behandlung der Betreuungskosten negative Erwerbsanreize beseitigt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie hoch schätzt er das Potenzial zur Steigerung der Erwerbstätigkeit durch eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderfremdbetreuungskosten ein?</p><p>2. Gibt es Schätzungen zu den dynamischen und langfristigen Effekten einer Erhöhung der Fremdbetreuungsabzüge auf die Volkswirtschaft (direkte Steuerausfälle im Verhältnis zur langfristigen Vergrösserung des Steuersubstrates, Steigerung des Wirtschaftswachstums und Einsparungen bei den Sozialversicherungen)?</p><p>3. Falls diese Daten nicht vorhanden sein sollten, fände er es angebracht, diese Datenlage zu verbessern, um die verbesserte Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gezielt angehen zu können?</p>
  • Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern. Langfristige Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bedarf an Fachkräften in der Schweiz wächst, und die demografische Entwicklung und die geplante Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz werden das Problem noch zusätzlich verschärfen. Unter anderem bei der Erwerbstätigkeit der Frauen ist das inländische Arbeitskräftepotenzial noch nicht genügend ausgeschöpft. In der Schweiz sind über drei Viertel der Frauen mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig, doch nur 13 Prozent dieser Mütter arbeiten Vollzeit. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass ein grösseres Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen den Anreiz für Mütter erhöht, erwerbstätig zu sein. In vielen Fällen lohnt sich die Erhöhung des Erwerbspensums jedoch nicht, weil das zusätzliche Einkommen vollumfänglich in die Kosten der Kinderbetreuung und in die erhöhten Steuern fliesst.</p><p>Die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder lassen sich heute mindestens mit einer Obergrenze von 10 000 Schweizerfranken steuerlich in Abzug bringen. Dies deckt jedoch nicht in jedem Fall die effektiven Kosten, welche den Eltern für die Fremdbetreuung anfallen. Da die Fremdbetreuung der Kinder aber unmittelbar mit der Erzielung des Einkommens in Zusammenhang steht, wäre eine erhöhte oder vollumfängliche Abzugsfähigkeit prüfenswert. Eine solche brächte einerseits direkte und unmittelbare Mindereinnahmen für die öffentliche Hand mit sich. Andererseits generiert die geringe Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners auch langfristige Kosten: Die Karrierechancen des Zweitverdieners werden minimiert, die Altersvorsorge innerhalb der Familie kann gefährdet werden, und eine Quelle für potenzielles Wirtschaftswachstum wird nicht ausgenutzt.</p>
    • <p>1. Neben der Verfügbarkeit von Betreuungseinrichtungen, der familiären Situation und dem sozioökonomischen Hintergrund beeinflussen auch die Kosten familienexterner Kinderbetreuung die Erwerbsanreize von Müttern. Drittbetreuungskosten wirken sich negativ auf die Erwerbsanreize aus. Je nach Studie fallen die geschätzten Effekte allerdings sehr unterschiedlich aus, weshalb eine Quantifizierung mit hohen Unsicherheiten verbunden ist. Einkommensabhängige Tarife für die familienexterne Betreuung sind so ausgestaltet, dass sich eine Ausweitung des Beschäftigungsgrads aus finanzieller Sicht in bestimmten Konstellationen kaum lohnt oder sogar zu Einkommenseinbussen führt (vgl. z. B. Monika Bütler: "Arbeiten lohnt sich nicht - ein zweites Kind noch weniger. Zu den Auswirkungen einkommensabhängiger Tarife auf das 'Arbeitsmarkt-Verhalten' der Frauen". Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 2007, Nr. 8/1, S. 1-19; Infras: "Negative Erwerbsanreize durch Tarife und Steuerabzüge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung". Zürich, 2011; Infras: "Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme. Vergleich der Kantone Basel-Stadt und Zürich". Zürich, 2012; Infras: "Auswirkungen der Besteuerung und Kinderbetreuungskosten auf das verfügbare Einkommen erwerbstätiger Eltern für den Kanton Bern". Zürich, 2014). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn kumulativ die Subventionierung infolge Ausdehnung der Erwerbstätigkeit (höherer Lohn) wegfällt, die Betreuungszeit zunimmt und damit die Kosten für die Kinderbetreuung über 10 100 Franken zu stehen kommen und aufgrund des höheren Einkommens progressionsbedingt mehr Steuern bezahlt werden müssen.</p><p>Der heutige Maximalabzug von 10 100 Franken pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer (bei den Kantons- und Gemeindesteuern liegt der Abzug zwischen 3000 Franken im Wallis und 17 500 Franken in Neuenburg; Uri und Appenzell Ausserrhoden kennen keine Begrenzung) deckt lediglich die Kosten eines nichtsubventionierten Krippenplatzes während etwa zwei Tagen pro Woche. Eltern, welche ältere Kinder haben und auf kostengünstigere schulergänzende Betreuungsformen zurückgreifen, dürften hingegen bei der direkten Bundessteuer nicht vom Maximalabzug betroffen sein. Da bei den kantonalen Steuern der marginale Steuersatz höher und die Abzugsmöglichkeiten teilweise tiefer als bei der Bundessteuer sind, dürften negative Erwerbsanreize vor allem auch von den Kantons- und Gemeindesteuern kommen.</p><p>Von einem Ausbau des Drittbetreuungskostenabzugs würden hauptsächlich Eltern mit mittleren und hohen Einkommen profitieren. Dies aus zwei Gründen: Erstens trifft die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs vor allem einkommensstarke Haushalte, da diese aufgrund der nicht oder nur gering subventionierten Plätze hohe Betreuungskosten haben. Zweitens würden aufgrund der Steuerprogression Bezüger hoher Einkommen stärker entlastet als Haushalte mit tiefen Einkommen. Eine Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten würde also gezielt denjenigen Personen zugutekommen, welche aufgrund hoher Betreuungskosten und Steuern von einer Ausweitung des Beschäftigungsgrades absehen, dies jedoch nur, wenn die Betreuungskosten bereits heute oder bei einer gewünschten Ausweitung des Beschäftigungsgrades den Maximalbetrag des Kinderdrittbetreuungsabzugs übersteigen.</p><p>Mit der steigenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten infolge sinkender Betreuungskosten (nach Berücksichtigung des Steuerabzugs) dürfte auch die Arbeitsmarktpartizipation steigen und mit ihr - aufgrund der eher hohen Qualifikation der Zielgruppen, einer besseren Ausnutzung des Arbeitskräftepotenzials und einer Belebung des Arbeitsmarktes - auch die gesamtwirtschaftliche Produktivität. Dies würde sich längerfristig auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken. Tendenziell werden die Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen von gut qualifizierten Müttern, gestärkt.</p><p>2. Es existieren bis anhin keine Studien, welche die Effekte einer Erhöhung der Drittbetreuungsabzüge auf die schweizerische Volkswirtschaft abschätzen.</p><p>3. Der Bundesrat ist bestrebt, die Datenlage im Steuerbereich zu verbessern. Das EFD wird bis Juni 2015 für einen Bericht zur Fachkräfteinitiative Informationen über die effektive Ausschöpfung und Verteilung des Kinderdrittbetreuungsabzugs beschaffen und aufbereiten. In diesem Rahmen soll auch vertieft geprüft werden, inwieweit durch eine Änderung im Bereich der steuerlichen Behandlung der Betreuungskosten negative Erwerbsanreize beseitigt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie hoch schätzt er das Potenzial zur Steigerung der Erwerbstätigkeit durch eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderfremdbetreuungskosten ein?</p><p>2. Gibt es Schätzungen zu den dynamischen und langfristigen Effekten einer Erhöhung der Fremdbetreuungsabzüge auf die Volkswirtschaft (direkte Steuerausfälle im Verhältnis zur langfristigen Vergrösserung des Steuersubstrates, Steigerung des Wirtschaftswachstums und Einsparungen bei den Sozialversicherungen)?</p><p>3. Falls diese Daten nicht vorhanden sein sollten, fände er es angebracht, diese Datenlage zu verbessern, um die verbesserte Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gezielt angehen zu können?</p>
    • Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern. Langfristige Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

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