Gefahrguttransport. Entwicklung und Sicherheit auf der Strasse

ShortId
14.3958
Id
20143958
Updated
28.07.2023 06:36
Language
de
Title
Gefahrguttransport. Entwicklung und Sicherheit auf der Strasse
AdditionalIndexing
48;09;Güterverkehr auf der Strasse;Sicherheit im Strassenverkehr;Tunnel;Beförderung gefährlicher Güter
1
  • L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L06K180202020101, Tunnel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Gefahrguttransport entwickelte sich auf der Strasse wie folgt: Inländische schwere Fahrzeuge beförderten im Jahr 2003 eine Menge von 18,6 Millionen Tonnen und erbrachten eine Transportleistung von 1079 Millionen Tonnenkilometern. Im Jahr 2012 wurden 13,1 Millionen Tonnen befördert wurde und eine Transportleistung von 616 Millionen Tonnenkilometern erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Werte stabilisieren und nicht weiter reduzieren. In der für die Beantwortung der Interpellation verfügbaren Zeit konnte nicht geklärt werden, ob Aussagen zu den Strassenkategorien möglich sind.</p><p>2. In den vergangenen 10 Jahren fand eine deutliche Reduktion der Gefahrgutbeförderungen auf der Strasse statt (vgl. Ziff. 1). Diese Entwicklung hat eine geringere Gefährdung der Bevölkerung zur Folge.</p><p>3. Seit einigen Jahren müssen Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den Vollzugsbehörden melden. Die Gefahrgutbeauftragten haben die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen, die Unternehmen zu beraten und einen Jahresbericht über die Tätigkeit des Unternehmens bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter zu erstellen.</p><p>Ausgehend von den Vorgaben der Störfallverordnung haben die Behörden auf dem Durchgangsstrassennetz die Risiken für Mensch und Umwelt periodisch zu beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um nichttragbare Risiken zu beseitigen. Verlangt wird dabei, dass insbesondere dem Transport gefährlicher Güter das notwendige Augenmerk beigemessen und auch die Verkehrsentwicklung berücksichtigt wird.</p><p>4. Der Bundesrat schreibt Schwerverkehrskontrollen vor und hat deren Intensivierung im Jahr 2013 mit etwa 25 Millionen Franken abgegolten. Dabei wird verlangt, dass Gefahrgutkontrollen sowohl auf der Strasse als auch in den Betrieben von Unternehmen erfolgen, die gefährliche Güter versenden, befördern oder empfangen.</p><p>Auf der Strasse wurden im vergangenen Jahr 1392 Fahrzeuge einer eingehenden Gefahrgutkontrolle unterzogen. Die Beanstandungsquote lag bei 22,84 Prozent.</p><p>Polizeiliche Kontrollen werden im Landesinnern und an der Landesgrenze durchgeführt. Einzelfallweise werden auch grenzübergreifende Kontrollen mit den Nachbarländern durchgeführt.</p><p>5. Gefahrgutbeförderungen unterliegen umfangreichen und strengen Regelungen. Diese werden auf internationaler Ebene ständig weiterentwickelt und alle zwei Jahre den neuesten Erkenntnissen angepasst. Das Gefahrgutrecht der Strasse und jenes der Schiene sind weitestgehend harmonisiert. Die darin aufgeführten Sicherheitsmassnahmen sind für Strasse und Schiene vergleichbar, sofern sie nicht verkehrsträgerspezifische Massnahmen betreffen.</p><p>6./7. Der Güterverkehr der Bahnen erfolgt hauptsächlich über lange Distanzen, während der Strassengüterverkehr auf kürzeren Strecken vermehrt in der Fläche eingesetzt wird. Im alpenquerenden Verkehr liegt der Anteil der Schiene bei gefährlichen Gütern bei über 90 Prozent. Nach Ansicht des Bundesrates liegt die Priorität bei den Gefahrgutbeförderungen darin, dass der hohe Anteil des Schienengüterverkehrs an den alpenquerenden Gefahrgutbeförderungen weiterhin aufrechterhalten werden kann. Aus Gründen der Verlagerungspolitik will er daher die alpenquerenden Strassentunnels weiterhin den strengstmöglichen Beförderungseinschränkungen unterwerfen, obschon dies aus einer rein sicherheitstechnischen Betrachtungsweise nicht für alle Tunnels zwingend erforderlich wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bis am 13. Oktober 2014 läuft die Anhörung zur Revision des Gefahrgutrechts. Diese Revision sieht Anpassungen am Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) sowie der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) vor.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hat sich der Gefahrguttransport auf den schweizerischen Strassen in den letzten 10 Jahren entwickelt (Volumen, Fahrten, Strassenkategorien)? Wie sehen die Prognosen für die kommenden Jahre aus?</p><p>2. Wie wirkt sich diese Entwicklung auf die Gefährdung der Bevölkerung aus?</p><p>3. Welche Kontrollmassnahmen konkret ergreift die Schweiz, um die Sicherheit im Bereich des Gefahrguttransports auf der Strasse zu garantieren? Sind angesichts der markanten Zunahme der Verkehrsdichte zusätzliche Schutzmassnahmen in Planung? Wie sieht das Sicherheitsdispositiv zum Schutz von Menschen und Umwelt aus?</p><p>4. Welche spezifischen Massnahmen/Kontrollen kommen im Strassenverkehr zur Anwendung? Wie hoch ist die Beanstandungsquote? Werden die Kontrollen im Landesinneren vorgenommen oder an der Landesgrenze, und werden sie zusammen mit Zuständigen unserer Nachbarländer durchgeführt?</p><p>5. Wie sehen die strassenseitigen Sicherheitsmassnahmen aus und wie im Vergleich zu den Massnahmen, die im Bereich des Gefahrguttransports auf der Schiene ergriffen werden?</p><p>6. Wie ist sichergestellt, dass aufgrund steigender Risikoexpositionen in Agglomerationen oder auf Zulaufstrecken in Tunnels nicht zunehmend Transporte von der Schiene auf die Strasse verlagert werden?</p><p>7. Wie sehen die Beschränkungen für Gefahrguttransporte auf der Strasse vor Tunnels aus, die im Rahmen der vorgesehenen Revision der SDR geplant sind?</p>
  • Gefahrguttransport. Entwicklung und Sicherheit auf der Strasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Gefahrguttransport entwickelte sich auf der Strasse wie folgt: Inländische schwere Fahrzeuge beförderten im Jahr 2003 eine Menge von 18,6 Millionen Tonnen und erbrachten eine Transportleistung von 1079 Millionen Tonnenkilometern. Im Jahr 2012 wurden 13,1 Millionen Tonnen befördert wurde und eine Transportleistung von 616 Millionen Tonnenkilometern erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Werte stabilisieren und nicht weiter reduzieren. In der für die Beantwortung der Interpellation verfügbaren Zeit konnte nicht geklärt werden, ob Aussagen zu den Strassenkategorien möglich sind.</p><p>2. In den vergangenen 10 Jahren fand eine deutliche Reduktion der Gefahrgutbeförderungen auf der Strasse statt (vgl. Ziff. 1). Diese Entwicklung hat eine geringere Gefährdung der Bevölkerung zur Folge.</p><p>3. Seit einigen Jahren müssen Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den Vollzugsbehörden melden. Die Gefahrgutbeauftragten haben die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen, die Unternehmen zu beraten und einen Jahresbericht über die Tätigkeit des Unternehmens bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter zu erstellen.</p><p>Ausgehend von den Vorgaben der Störfallverordnung haben die Behörden auf dem Durchgangsstrassennetz die Risiken für Mensch und Umwelt periodisch zu beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um nichttragbare Risiken zu beseitigen. Verlangt wird dabei, dass insbesondere dem Transport gefährlicher Güter das notwendige Augenmerk beigemessen und auch die Verkehrsentwicklung berücksichtigt wird.</p><p>4. Der Bundesrat schreibt Schwerverkehrskontrollen vor und hat deren Intensivierung im Jahr 2013 mit etwa 25 Millionen Franken abgegolten. Dabei wird verlangt, dass Gefahrgutkontrollen sowohl auf der Strasse als auch in den Betrieben von Unternehmen erfolgen, die gefährliche Güter versenden, befördern oder empfangen.</p><p>Auf der Strasse wurden im vergangenen Jahr 1392 Fahrzeuge einer eingehenden Gefahrgutkontrolle unterzogen. Die Beanstandungsquote lag bei 22,84 Prozent.</p><p>Polizeiliche Kontrollen werden im Landesinnern und an der Landesgrenze durchgeführt. Einzelfallweise werden auch grenzübergreifende Kontrollen mit den Nachbarländern durchgeführt.</p><p>5. Gefahrgutbeförderungen unterliegen umfangreichen und strengen Regelungen. Diese werden auf internationaler Ebene ständig weiterentwickelt und alle zwei Jahre den neuesten Erkenntnissen angepasst. Das Gefahrgutrecht der Strasse und jenes der Schiene sind weitestgehend harmonisiert. Die darin aufgeführten Sicherheitsmassnahmen sind für Strasse und Schiene vergleichbar, sofern sie nicht verkehrsträgerspezifische Massnahmen betreffen.</p><p>6./7. Der Güterverkehr der Bahnen erfolgt hauptsächlich über lange Distanzen, während der Strassengüterverkehr auf kürzeren Strecken vermehrt in der Fläche eingesetzt wird. Im alpenquerenden Verkehr liegt der Anteil der Schiene bei gefährlichen Gütern bei über 90 Prozent. Nach Ansicht des Bundesrates liegt die Priorität bei den Gefahrgutbeförderungen darin, dass der hohe Anteil des Schienengüterverkehrs an den alpenquerenden Gefahrgutbeförderungen weiterhin aufrechterhalten werden kann. Aus Gründen der Verlagerungspolitik will er daher die alpenquerenden Strassentunnels weiterhin den strengstmöglichen Beförderungseinschränkungen unterwerfen, obschon dies aus einer rein sicherheitstechnischen Betrachtungsweise nicht für alle Tunnels zwingend erforderlich wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bis am 13. Oktober 2014 läuft die Anhörung zur Revision des Gefahrgutrechts. Diese Revision sieht Anpassungen am Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) sowie der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) vor.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hat sich der Gefahrguttransport auf den schweizerischen Strassen in den letzten 10 Jahren entwickelt (Volumen, Fahrten, Strassenkategorien)? Wie sehen die Prognosen für die kommenden Jahre aus?</p><p>2. Wie wirkt sich diese Entwicklung auf die Gefährdung der Bevölkerung aus?</p><p>3. Welche Kontrollmassnahmen konkret ergreift die Schweiz, um die Sicherheit im Bereich des Gefahrguttransports auf der Strasse zu garantieren? Sind angesichts der markanten Zunahme der Verkehrsdichte zusätzliche Schutzmassnahmen in Planung? Wie sieht das Sicherheitsdispositiv zum Schutz von Menschen und Umwelt aus?</p><p>4. Welche spezifischen Massnahmen/Kontrollen kommen im Strassenverkehr zur Anwendung? Wie hoch ist die Beanstandungsquote? Werden die Kontrollen im Landesinneren vorgenommen oder an der Landesgrenze, und werden sie zusammen mit Zuständigen unserer Nachbarländer durchgeführt?</p><p>5. Wie sehen die strassenseitigen Sicherheitsmassnahmen aus und wie im Vergleich zu den Massnahmen, die im Bereich des Gefahrguttransports auf der Schiene ergriffen werden?</p><p>6. Wie ist sichergestellt, dass aufgrund steigender Risikoexpositionen in Agglomerationen oder auf Zulaufstrecken in Tunnels nicht zunehmend Transporte von der Schiene auf die Strasse verlagert werden?</p><p>7. Wie sehen die Beschränkungen für Gefahrguttransporte auf der Strasse vor Tunnels aus, die im Rahmen der vorgesehenen Revision der SDR geplant sind?</p>
    • Gefahrguttransport. Entwicklung und Sicherheit auf der Strasse

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