Fragwürdige Schiffstherapien

ShortId
14.3961
Id
20143961
Updated
28.07.2023 06:38
Language
de
Title
Fragwürdige Schiffstherapien
AdditionalIndexing
28;1216;junger Mensch;Jugendkriminalität;Kostenrechnung;Wasserfahrzeug;therapeutische Massnahme
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0101020801, Jugendkriminalität
  • L04K05010115, therapeutische Massnahme
  • L04K18050101, Wasserfahrzeug
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund richtet zwar Beiträge an Erziehungseinrichtungen aus, welche Kinder und Jugendliche aufnehmen, die in ihrem Sozialverhalten erheblich gestört sind und die nicht mehr in ihrem Herkunftsmilieu leben können. Das Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341) definiert die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung einer Einrichtung. Keine der anerkannten Erziehungseinrichtungen verfügt aber über ein Jugendschiff-Angebot.</p><p>Das Jugendschiff "Salomon" steht gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pavo; SR 211.222.338) unter der Aufsicht des kantonalen Jugendamtes (KJA) des Kantons Bern. Gemäss Auskunft des KJA vom 8. Oktober 2014 haben die Betreiber des Schiffs "Salomon" am 28. August 2014 eine vorübergehende Betriebsbewilligung vom KJA erhalten. Diese Bewilligung ist bis zum 1. August 2016 befristet und kann nicht mehr verlängert werden. Das KJA hat in der Zwischenzeit die definitive Bewilligung abgelehnt, weil das Betreuungsangebot "Schiff Salomon" erhebliche pädagogische und sicherheitsbezogene Risiken in sich birgt. Auf eine sofortige Schliessung hat das KJA allerdings verzichtet, weil die neue Leitung die Risiken für die Jugendlichen mit verschiedenen Massnahmen eingedämmt hat.</p><p>Auch der Kanton richtet keine Subventionen an das Jugendschiff aus. Die Kostengutsprachen leisten die einweisenden Behörden. Die Eltern müssen sich gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen. Die verbleibenden Kosten werden je nach den rechtlichen kantonalen Finanzierungsgrundlagen von Kanton und Gemeinden getragen. Ein Aufenthalt auf dem Schiff kostet gemäss Angaben auf der Internetseite der Betreiber (<a href="http://www.jugendschiffe.ch">www.jugendschiffe.ch</a>, aufgerufen am 8. Oktober 2014) 430 Franken pro Tag.</p><p>Gemäss Auskunft des KJA vom 8. Oktober 2014 ist die Mehrheit der Platzierungen auf dem Schiff zivilrechtlicher oder freiwilliger Natur. Freiwillige Platzierungen erfolgen im Einverständnis mit den Eltern über den Sozialdienst. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind für die zivilrechtlichen Platzierungen zuständig. Auch hier handelt es sich grösstenteils um Einweisungen im Einverständnis mit den Eltern. Bei einem Entzug der elterlichen Sorge gemäss Artikel 311 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) ist eine Zustimmung der Eltern nicht zwingend. Auf dem Schiff werden ebenfalls vom Jugendgericht angeordnete Massnahmen vollzogen. Die Unterbringung gemäss Artikel 15 des Jugendstrafgesetzes (JStG; SR 311.1) erfordert kein Einverständnis der Eltern. In der Praxis werden die Eltern jedoch so weit wie möglich in den Platzierungsentscheid mit einbezogen.</p><p>Gemäss Angaben auf der Internetseite der Betreiber (<a href="http://www.jugendschiffe.ch">www.jugendschiffe.ch</a>, aufgerufen am 8. Oktober 2014) wurden bisher insgesamt 64 Jugendliche auf dem Schiff betreut. Von diesen sollen 35 Jugendliche heute einer Arbeit nachgehen, eine Lehre abgeschlossen haben oder eine Schule besuchen. Über ein Rückfallmonitoring oder eine externe Evaluation wird nichts ausgewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf dem Jugendschiff "Salomon" sollen schwererziehbare Jugendliche wieder auf Kurs gebracht werden auf Kosten des Steuerzahlers. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die Einrichtung Stiftung Jugendschiffe bekannt, gibt es weitere ähnliche Einrichtungen in der Schweiz?</p><p>2. Wird diese Stiftung auch durch die öffentliche Hand finanziert oder durch Sozialversicherungen, wie hoch ist der jeweilige Anteil genau?</p><p>3. Wie viele solcher Schiffstherapien wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und wie hoch sind die Kosten?</p><p>4. Wer ordnet eine solche Therapie an?</p><p>5. Benötigt es dazu das Einverständnis der Eltern, wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Wer überprüft die Erfolgsquote dieser Therapien?</p><p>7. Wie viele der Teilnehmer konnten durch diese Therapie in die Selbstständigkeit, beruflich und privat, zurückgeführt werden?</p><p>8. Sind Rückfälle bekannt, wenn ja, wie viele, und was sind die Konsequenzen?</p>
  • Fragwürdige Schiffstherapien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund richtet zwar Beiträge an Erziehungseinrichtungen aus, welche Kinder und Jugendliche aufnehmen, die in ihrem Sozialverhalten erheblich gestört sind und die nicht mehr in ihrem Herkunftsmilieu leben können. Das Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341) definiert die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung einer Einrichtung. Keine der anerkannten Erziehungseinrichtungen verfügt aber über ein Jugendschiff-Angebot.</p><p>Das Jugendschiff "Salomon" steht gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pavo; SR 211.222.338) unter der Aufsicht des kantonalen Jugendamtes (KJA) des Kantons Bern. Gemäss Auskunft des KJA vom 8. Oktober 2014 haben die Betreiber des Schiffs "Salomon" am 28. August 2014 eine vorübergehende Betriebsbewilligung vom KJA erhalten. Diese Bewilligung ist bis zum 1. August 2016 befristet und kann nicht mehr verlängert werden. Das KJA hat in der Zwischenzeit die definitive Bewilligung abgelehnt, weil das Betreuungsangebot "Schiff Salomon" erhebliche pädagogische und sicherheitsbezogene Risiken in sich birgt. Auf eine sofortige Schliessung hat das KJA allerdings verzichtet, weil die neue Leitung die Risiken für die Jugendlichen mit verschiedenen Massnahmen eingedämmt hat.</p><p>Auch der Kanton richtet keine Subventionen an das Jugendschiff aus. Die Kostengutsprachen leisten die einweisenden Behörden. Die Eltern müssen sich gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen. Die verbleibenden Kosten werden je nach den rechtlichen kantonalen Finanzierungsgrundlagen von Kanton und Gemeinden getragen. Ein Aufenthalt auf dem Schiff kostet gemäss Angaben auf der Internetseite der Betreiber (<a href="http://www.jugendschiffe.ch">www.jugendschiffe.ch</a>, aufgerufen am 8. Oktober 2014) 430 Franken pro Tag.</p><p>Gemäss Auskunft des KJA vom 8. Oktober 2014 ist die Mehrheit der Platzierungen auf dem Schiff zivilrechtlicher oder freiwilliger Natur. Freiwillige Platzierungen erfolgen im Einverständnis mit den Eltern über den Sozialdienst. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind für die zivilrechtlichen Platzierungen zuständig. Auch hier handelt es sich grösstenteils um Einweisungen im Einverständnis mit den Eltern. Bei einem Entzug der elterlichen Sorge gemäss Artikel 311 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) ist eine Zustimmung der Eltern nicht zwingend. Auf dem Schiff werden ebenfalls vom Jugendgericht angeordnete Massnahmen vollzogen. Die Unterbringung gemäss Artikel 15 des Jugendstrafgesetzes (JStG; SR 311.1) erfordert kein Einverständnis der Eltern. In der Praxis werden die Eltern jedoch so weit wie möglich in den Platzierungsentscheid mit einbezogen.</p><p>Gemäss Angaben auf der Internetseite der Betreiber (<a href="http://www.jugendschiffe.ch">www.jugendschiffe.ch</a>, aufgerufen am 8. Oktober 2014) wurden bisher insgesamt 64 Jugendliche auf dem Schiff betreut. Von diesen sollen 35 Jugendliche heute einer Arbeit nachgehen, eine Lehre abgeschlossen haben oder eine Schule besuchen. Über ein Rückfallmonitoring oder eine externe Evaluation wird nichts ausgewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf dem Jugendschiff "Salomon" sollen schwererziehbare Jugendliche wieder auf Kurs gebracht werden auf Kosten des Steuerzahlers. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die Einrichtung Stiftung Jugendschiffe bekannt, gibt es weitere ähnliche Einrichtungen in der Schweiz?</p><p>2. Wird diese Stiftung auch durch die öffentliche Hand finanziert oder durch Sozialversicherungen, wie hoch ist der jeweilige Anteil genau?</p><p>3. Wie viele solcher Schiffstherapien wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und wie hoch sind die Kosten?</p><p>4. Wer ordnet eine solche Therapie an?</p><p>5. Benötigt es dazu das Einverständnis der Eltern, wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Wer überprüft die Erfolgsquote dieser Therapien?</p><p>7. Wie viele der Teilnehmer konnten durch diese Therapie in die Selbstständigkeit, beruflich und privat, zurückgeführt werden?</p><p>8. Sind Rückfälle bekannt, wenn ja, wie viele, und was sind die Konsequenzen?</p>
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