Hypotheken. Erdbebenrisiko abdecken

ShortId
14.3975
Id
20143975
Updated
28.07.2023 06:31
Language
de
Title
Hypotheken. Erdbebenrisiko abdecken
AdditionalIndexing
24;52;15;2846;Elementarschadenversicherung;Pflichtversicherung;Erdbeben;Hypothek
1
  • L05K0602020601, Erdbeben
  • L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
  • L04K11100111, Pflichtversicherung
  • L05K0507020103, Hypothek
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz besteht ein regional unterschiedliches, mittleres bis hohes Erdbebenrisiko. Das Risiko wird von der Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt. Es fehlt eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Der Bundesrat hält in seinem Bericht 14.054 zur Abschreibung der Motion Fournier 11.3511 fest, dass es an einer Verfassungsgrundlage für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung fehlt. Bis aber die Verfassungsgrundlage geschaffen ist, dauert es, zumal eine obligatorische Abstimmung bei Volk und Ständen nötig ist.</p><p>Zwischenzeitlich ist der Hypothekenbestand der Banken mit einem nichtquantifizierbaren Erdbebenrisiko belastet. Das hat die Basellandschaftliche Kantonalbank erkannt. Sie sichert neu die Hypotheken mit einer Erdbebenversicherung ab.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat mit dem Bericht 14.054 zur Abschreibung der Motion Fournier 11.3511 mit der sogenannten Bundeslösung eine gangbare und bereits vertieft geprüfte Lösung dargelegt. Sofern das Parlament für diesen Vorschlag Hand bietet, wäre - trotz der damit verbundenen Verfassungsänderung - ein solches Vorgehen zielgerichteter und letztendlich schneller umzusetzen als das Motionsbegehren.</p><p>Eine Regelung wie von der Motionärin vorgesehen würde ersatzweise auf die Banken greifen und wäre auf den Hypothekarbestand der Banken beschränkt. Die Fragestellung der Motion betrifft aber auch andere Hypothekaranbieter wie beispielsweise Versicherer. Abgesehen von dieser sachlich nicht begründeten Fokussierung verfügen die Banken heute über eigene interne Kreditvergabekriterien, welche die jeweilige Risikosituation sowohl des Kreditnehmers als auch des fraglichen Objekts berücksichtigen. Besteht nun eine Erdbebenversicherung, senkt dies das Ausfallrisiko eines Hypothekarkredits und kann bei der entsprechenden Vergabe berücksichtigt werden. Das in der Motionsbegründung erwähnte Beispiel der Basellandschaftlichen Kantonalbank ist gerade ein Beleg dafür, dass auch in erdbebengefährdeten Gebieten Marktlösungen möglich sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine obligatorische Versicherungsdeckung des Erdbebenrisikos auf dem Hypothekenbestand der Banken zu schaffen.</p>
  • Hypotheken. Erdbebenrisiko abdecken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz besteht ein regional unterschiedliches, mittleres bis hohes Erdbebenrisiko. Das Risiko wird von der Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt. Es fehlt eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Der Bundesrat hält in seinem Bericht 14.054 zur Abschreibung der Motion Fournier 11.3511 fest, dass es an einer Verfassungsgrundlage für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung fehlt. Bis aber die Verfassungsgrundlage geschaffen ist, dauert es, zumal eine obligatorische Abstimmung bei Volk und Ständen nötig ist.</p><p>Zwischenzeitlich ist der Hypothekenbestand der Banken mit einem nichtquantifizierbaren Erdbebenrisiko belastet. Das hat die Basellandschaftliche Kantonalbank erkannt. Sie sichert neu die Hypotheken mit einer Erdbebenversicherung ab.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat mit dem Bericht 14.054 zur Abschreibung der Motion Fournier 11.3511 mit der sogenannten Bundeslösung eine gangbare und bereits vertieft geprüfte Lösung dargelegt. Sofern das Parlament für diesen Vorschlag Hand bietet, wäre - trotz der damit verbundenen Verfassungsänderung - ein solches Vorgehen zielgerichteter und letztendlich schneller umzusetzen als das Motionsbegehren.</p><p>Eine Regelung wie von der Motionärin vorgesehen würde ersatzweise auf die Banken greifen und wäre auf den Hypothekarbestand der Banken beschränkt. Die Fragestellung der Motion betrifft aber auch andere Hypothekaranbieter wie beispielsweise Versicherer. Abgesehen von dieser sachlich nicht begründeten Fokussierung verfügen die Banken heute über eigene interne Kreditvergabekriterien, welche die jeweilige Risikosituation sowohl des Kreditnehmers als auch des fraglichen Objekts berücksichtigen. Besteht nun eine Erdbebenversicherung, senkt dies das Ausfallrisiko eines Hypothekarkredits und kann bei der entsprechenden Vergabe berücksichtigt werden. Das in der Motionsbegründung erwähnte Beispiel der Basellandschaftlichen Kantonalbank ist gerade ein Beleg dafür, dass auch in erdbebengefährdeten Gebieten Marktlösungen möglich sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine obligatorische Versicherungsdeckung des Erdbebenrisikos auf dem Hypothekenbestand der Banken zu schaffen.</p>
    • Hypotheken. Erdbebenrisiko abdecken

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