Führerausweis auf Probe. Sind Preis, Inhalt und Dauer von L2-Kursen wirklich angemessen?

ShortId
14.3981
Id
20143981
Updated
28.07.2023 06:30
Language
de
Title
Führerausweis auf Probe. Sind Preis, Inhalt und Dauer von L2-Kursen wirklich angemessen?
AdditionalIndexing
48;Verkehrssicherheit;Verkehrserziehung
1
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L04K18020408, Verkehrserziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Weiterbildungskurse für Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises auf Probe (L2-Kurse) werfen seit ihrer Einführung wichtige Fragen auf, namentlich zum Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Junglenkerinnen und Junglenker. In der Tat sind diese L2-Kurse kostspielig (durchschnittlich rund 750 Franken für zwei Weiterbildungstage), und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen sich der Qualität der Kurse gegenüber oft skeptisch.</p><p>Eine vom Astra in Auftrag gegebene und 2013 veröffentlichte Studie der BfU schlug vor zu untersuchen, ob die mit diesen obligatorischen Kursen angestrebten Ziele erreicht werden oder nicht. Die Verfasserinnen und Verfasser der Studie sind selbst der Ansicht, dass der Kurs die Ziele betreffend Sicherheit, Kenntnis von Unfallursachen, Einschätzung von Gefahren und eigene Fahrweise der Lenkerinnen und Lenker nicht erreicht. Auch das Astra räumt dies ein.</p><p>Trotzdem beabsichtigen die Behörden nicht, den Ablauf der L2-Kurse infrage zu stellen, obwohl diese für die Junglenkerinnen und Junglenker eine wesentliche Belastung darstellen und obwohl ihre Wirksamkeit bei Weitem nicht erwiesen ist.</p><p>Im Bewusstsein, dass die Sicherheit auf der Strasse in der Strassenverkehrspolitik weiterhin Priorität geniessen muss, aber in Sorge wegen der Wirksamkeit und der hohen Belastung der L2-Kurse für die Jungen sehe ich mich veranlasst, mit einer Interpellation zu diesem Thema an den Bundesrat zu gelangen.</p>
  • <p>1. Grundsätzlich werden die Kurspreise vom freien Markt bestimmt. Da ausreichend Konkurrenz herrscht, haben die Kantone bis jetzt keine Höchstpreise festlegen müssen. Gemäss Artikel 15 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) hätten sie dazu die Berechtigung.</p><p>2. Die Kosten für die Zweiphasenausbildung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugkosten moderat. Bei einer Vollkostenrechnung dürften sie die monatlichen Autokosten kaum übersteigen. Es ist zwar möglich, dass die Neulenkenden die Kurse wegen den Kurskosten hinausschieben, doch es ist davon auszugehen, dass es auch andere Gründe dafür gibt, wie z. B. Militärdienst, Studienaufenthalte im Ausland oder dass die Jungen nicht motiviert sind, die Kurse zu besuchen. Die Kursveranstalter hätten zudem die Möglichkeit, progressive Tarife festzulegen (günstigere Tarife am Anfang der Probezeit, teurere gegen Ende), um die Neulenkenden zu motivieren, die Kurse frühzeitig zu besuchen.</p><p>3. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 12.3421 dargelegt wurde, wird die Zweiphasenausbildung laufend evaluiert: Die kantonalen Vollzugsbehörden haben ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet, das eine Auditierung der Kurse und eine Auswertung der Rückmeldungen der Teilnehmenden sicherstellt. Jährlich werden gesamtschweizerisch im Durchschnitt rund 50 Audits durchgeführt. Gravierende Mängel führen zu Nachaudits. Aufgrund der Ergebnisse werden zudem laufend Optimierungen vorgenommen, beispielsweise eine Verbesserung der Fähigkeiten der Moderatorinnen und Moderatoren. Die Rücklaufquote bei der Teilnehmerbefragung lag im Jahr 2013 bei rund 16 Prozent. Die Ergebnisse waren mehrheitlich positiv.</p><p>4. Wie in der Sitzung des Ständerates vom 20. März 2014 anlässlich der Diskussion der Motion 12.3421 dargelegt wurde, ist geplant, die zweite Ausbildungsphase zu kürzen, die erste Phase hingegen zu stärken. Die zwei Phasen sollen so besser aufeinander abgestimmt werden. Zudem soll in Zukunft die Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate der Probezeit absolviert werden. Mit diesen Massnahmen werden eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie weiterhin die Förderung einer umweltschonenden und energieeffizienten Fahrweise angestrebt.</p><p>5. Das Bundesamt für Strassen hat den Evaluationsbericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung inzwischen ausgewertet und erarbeitet zurzeit neue rechtliche Grundlagen für eine Optimierung der Zweiphasenausbildung (vgl. Antwort 4). Dies geschieht im Rahmen des Verordnungsrevisionsprojekts OPERA-3, das die Verbesserung der gesamten Fahrausbildung unter Berücksichtigung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zum Ziel hat. Die Ergebnisse und die Verbesserungsvorschläge des Evaluationsberichtes werden berücksichtigt und in der Anhörung zur Verordnungsrevision zur Diskussion gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kontrollieren die Behörden die Preise der verschiedenen Zentren, die den Inhaberinnen und Inhabern eines Führerausweises auf Probe einen L2-Kurs anbieten?</p><p>2. Eine Studie der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) zeigt, dass die Wirksamkeit der L2-Kurse abnimmt, je mehr Zeit seit der Erlangung des Führerausweises auf Probe verstrichen ist. Stellt der Bundesrat fest, dass die verlangten Kurskosten die Junglenkerinnen und Junglenker dazu bringen, den Kurs hinauszuschieben, da sie zuerst für die Teilnahme sparen müssen?</p><p>3. Wird der Inhalt der L2-Kurse von einer Behörde evaluiert? Wenn ja, mit welcher Periodizität?</p><p>4. Denkt der Bundesrat nicht, dass eine Beschränkung dieser Weiterbildung auf einen Tag, unter Beibehaltung der wichtigsten Elemente des Kurses (und damit einer Senkung der Kosten), genügen würde, um die angestrebten Sicherheitsziele zu erreichen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zum Bericht der BfU, der den L2-Kursen eine geringe Wirksamkeit attestiert?</p>
  • Führerausweis auf Probe. Sind Preis, Inhalt und Dauer von L2-Kursen wirklich angemessen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Weiterbildungskurse für Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises auf Probe (L2-Kurse) werfen seit ihrer Einführung wichtige Fragen auf, namentlich zum Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Junglenkerinnen und Junglenker. In der Tat sind diese L2-Kurse kostspielig (durchschnittlich rund 750 Franken für zwei Weiterbildungstage), und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen sich der Qualität der Kurse gegenüber oft skeptisch.</p><p>Eine vom Astra in Auftrag gegebene und 2013 veröffentlichte Studie der BfU schlug vor zu untersuchen, ob die mit diesen obligatorischen Kursen angestrebten Ziele erreicht werden oder nicht. Die Verfasserinnen und Verfasser der Studie sind selbst der Ansicht, dass der Kurs die Ziele betreffend Sicherheit, Kenntnis von Unfallursachen, Einschätzung von Gefahren und eigene Fahrweise der Lenkerinnen und Lenker nicht erreicht. Auch das Astra räumt dies ein.</p><p>Trotzdem beabsichtigen die Behörden nicht, den Ablauf der L2-Kurse infrage zu stellen, obwohl diese für die Junglenkerinnen und Junglenker eine wesentliche Belastung darstellen und obwohl ihre Wirksamkeit bei Weitem nicht erwiesen ist.</p><p>Im Bewusstsein, dass die Sicherheit auf der Strasse in der Strassenverkehrspolitik weiterhin Priorität geniessen muss, aber in Sorge wegen der Wirksamkeit und der hohen Belastung der L2-Kurse für die Jungen sehe ich mich veranlasst, mit einer Interpellation zu diesem Thema an den Bundesrat zu gelangen.</p>
    • <p>1. Grundsätzlich werden die Kurspreise vom freien Markt bestimmt. Da ausreichend Konkurrenz herrscht, haben die Kantone bis jetzt keine Höchstpreise festlegen müssen. Gemäss Artikel 15 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) hätten sie dazu die Berechtigung.</p><p>2. Die Kosten für die Zweiphasenausbildung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugkosten moderat. Bei einer Vollkostenrechnung dürften sie die monatlichen Autokosten kaum übersteigen. Es ist zwar möglich, dass die Neulenkenden die Kurse wegen den Kurskosten hinausschieben, doch es ist davon auszugehen, dass es auch andere Gründe dafür gibt, wie z. B. Militärdienst, Studienaufenthalte im Ausland oder dass die Jungen nicht motiviert sind, die Kurse zu besuchen. Die Kursveranstalter hätten zudem die Möglichkeit, progressive Tarife festzulegen (günstigere Tarife am Anfang der Probezeit, teurere gegen Ende), um die Neulenkenden zu motivieren, die Kurse frühzeitig zu besuchen.</p><p>3. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 12.3421 dargelegt wurde, wird die Zweiphasenausbildung laufend evaluiert: Die kantonalen Vollzugsbehörden haben ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet, das eine Auditierung der Kurse und eine Auswertung der Rückmeldungen der Teilnehmenden sicherstellt. Jährlich werden gesamtschweizerisch im Durchschnitt rund 50 Audits durchgeführt. Gravierende Mängel führen zu Nachaudits. Aufgrund der Ergebnisse werden zudem laufend Optimierungen vorgenommen, beispielsweise eine Verbesserung der Fähigkeiten der Moderatorinnen und Moderatoren. Die Rücklaufquote bei der Teilnehmerbefragung lag im Jahr 2013 bei rund 16 Prozent. Die Ergebnisse waren mehrheitlich positiv.</p><p>4. Wie in der Sitzung des Ständerates vom 20. März 2014 anlässlich der Diskussion der Motion 12.3421 dargelegt wurde, ist geplant, die zweite Ausbildungsphase zu kürzen, die erste Phase hingegen zu stärken. Die zwei Phasen sollen so besser aufeinander abgestimmt werden. Zudem soll in Zukunft die Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate der Probezeit absolviert werden. Mit diesen Massnahmen werden eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie weiterhin die Förderung einer umweltschonenden und energieeffizienten Fahrweise angestrebt.</p><p>5. Das Bundesamt für Strassen hat den Evaluationsbericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung inzwischen ausgewertet und erarbeitet zurzeit neue rechtliche Grundlagen für eine Optimierung der Zweiphasenausbildung (vgl. Antwort 4). Dies geschieht im Rahmen des Verordnungsrevisionsprojekts OPERA-3, das die Verbesserung der gesamten Fahrausbildung unter Berücksichtigung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zum Ziel hat. Die Ergebnisse und die Verbesserungsvorschläge des Evaluationsberichtes werden berücksichtigt und in der Anhörung zur Verordnungsrevision zur Diskussion gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kontrollieren die Behörden die Preise der verschiedenen Zentren, die den Inhaberinnen und Inhabern eines Führerausweises auf Probe einen L2-Kurs anbieten?</p><p>2. Eine Studie der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) zeigt, dass die Wirksamkeit der L2-Kurse abnimmt, je mehr Zeit seit der Erlangung des Führerausweises auf Probe verstrichen ist. Stellt der Bundesrat fest, dass die verlangten Kurskosten die Junglenkerinnen und Junglenker dazu bringen, den Kurs hinauszuschieben, da sie zuerst für die Teilnahme sparen müssen?</p><p>3. Wird der Inhalt der L2-Kurse von einer Behörde evaluiert? Wenn ja, mit welcher Periodizität?</p><p>4. Denkt der Bundesrat nicht, dass eine Beschränkung dieser Weiterbildung auf einen Tag, unter Beibehaltung der wichtigsten Elemente des Kurses (und damit einer Senkung der Kosten), genügen würde, um die angestrebten Sicherheitsziele zu erreichen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zum Bericht der BfU, der den L2-Kursen eine geringe Wirksamkeit attestiert?</p>
    • Führerausweis auf Probe. Sind Preis, Inhalt und Dauer von L2-Kursen wirklich angemessen?

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