2015. Anlass für eine landesweite Kampagne gegen Rassismus und Antisemitismus?
- ShortId
-
14.3985
- Id
-
20143985
- Updated
-
28.07.2023 06:31
- Language
-
de
- Title
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2015. Anlass für eine landesweite Kampagne gegen Rassismus und Antisemitismus?
- AdditionalIndexing
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1216;1236;Antisemitismus;Strafrecht (allgemein);Rassendiskriminierung;Informationskampagne;ausserparlamentarische Kommission
- 1
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- L02K0501, Strafrecht (allgemein)
- L04K05020401, Rassendiskriminierung
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L05K0502040101, Antisemitismus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Rassismus und rassistische Diskriminierung in allen Erscheinungsformen verletzen nicht nur die Menschenwürde von Opfern und Tätern, sie stellen auch eine Bedrohung des sozialen Friedens dar. Sensibilisierung, Prävention und wo nötig Repression sind eine kontinuierliche Aufgabe jeder Gesellschaft. Die Behörden auf allen staatlichen Ebenen, die Organisationen der Zivilgesellschaft und jede einzelne Einwohnerin und jeder einzelne Einwohner der Schweiz sind aufgefordert, zur Bewahrung einer menschenwürdigen Gesellschaft beizutragen, wie sie in der Bundesverfassung in der Präambel postuliert und in Artikel 8 konkretisiert wird.</p><p>Die Schweiz hat am 29. November 1994 mit ihrem Beitritt zum internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bekräftigt, dass rassistisches und menschenverachtendes Verhalten in der Schweiz nicht toleriert wird. Für die Schweiz trat das Übereinkommen am 29. Dezember 1994 in Kraft (SR 0.104). In diesem Kontext wurde zuvor die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB, Art. 171c MStG) erlassen, zu der sich seitdem eine gefestigte Praxis entwickelt hat, und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) wurden eingesetzt. </p><p>Das Diskriminierungsverbot ist aber auch in weiteren von der Schweiz ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen verankert. Dazu gehören unter anderem die EMRK (Art. 14), die internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Art. 2) sowie über bürgerliche und politische Rechte (Art. 2, 24 und 26), das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Art. 2), das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Übereinkommen Nr. 100 und 111 der Internationalen Arbeitsorganisation.</p><p>1. Für das Jahr 2015 plant die EKR Anlässe auf nationaler Ebene. Hintergrund davon bilden, wie in der Interpellation erwähnt, die 1995 eingeführte Antirassismus-Strafnorm, der Beitritt der Schweiz zum CERD und das 20-jährige Bestehen der EKR. Die EKR beabsichtigt, alle ihre Partner in die Aktivitäten einzubeziehen mit dem Ziel, nachhaltige Instrumente für die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit zu schaffen. Für die geplanten Aktivitäten beantragt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags 2015 einmalige zusätzliche Mittel im Umfang von 150 000 Franken.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung bewusst, die die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, spezifisch auch des Antisemitismus, darstellt.</p><p>Die FRB verfügt über 2,4 Stellen und jährliche Finanzmittel von rund 400 000 Franken. Die FRB hat den Auftrag erhalten, im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) die Umsetzung und Evaluation der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung zu begleiten (Bundesratsbeschlüsse vom 28. November 2012 und vom 8. März 2013). Zu diesem Zweck wurden ihre Eigenmittel (Beratung, Begleitung, Evaluation, Bereitstellung von Grundlangewissen) ab 2014 um 200 000 Franken erhöht. Zusätzlich richtet der Bund jährlich Finanzhilfen im Umfang von rund 850 000 Franken zur Subventionierung von Projekten gegen Rassismus und für Menschenrechte aus. Mit diesen Mitteln werden insbesondere auch Projekte im schulischen Bereich unterstützt.</p><p>Die EKR verfügt heute über 2,9 Stellen. Ihre jährlichen Finanzmittel wurden 2009 um 45 000 auf 200 000 Franken erhöht. Mit einer neuen Einsetzungsverfügung vom 22. Mai 2013 wurde die unabhängige Tätigkeit der EKR bestärkt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2015 ist ein wichtiges Jahr im Kampf gegen Rassismus: In diesem Jahr sind es 20 Jahre her seit der Schaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) und vor allem auch 20 Jahre seit dem Inkrafttreten von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (sog. Rassismusstrafnorm). Nimmt man die Kritiken des Uno-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD) sowie die Zunahme rassistischer und antisemitischer Äusserungen insbesondere via Social Media hinzu, so erscheint es heute nötig, eine landesweite Kampagne gegen Rassismus zu lancieren. Dabei soll insbesondere darüber informiert werden, dass bestimmte Verhaltensweisen vom Gesetz unter Strafe gestellt werden. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der CERD bedauert hat, dass in der Schweiz keine klaren und positiven Kampagnen zur Bekämpfung von Rassismus in der Öffentlichkeit durchgeführt werden.</p><p>Zudem stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Könnte das zwanzigjährige Bestehen der Rassismusstrafnorm im Jahr 2015 Anlass sein, eine landesweite Kampagne gegen Rassismus auszuarbeiten?</p><p>2. Angesichts der wichtigen gesellschaftlichen Herausforderung, die der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus darstellt: Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und die EKR zu wenige Mittel haben, um eine landesweite Informationstätigkeit zu betreiben (heute stehen der EKR jährlich nur 200 000 Franken zur Verfügung)?</p>
- 2015. Anlass für eine landesweite Kampagne gegen Rassismus und Antisemitismus?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Rassismus und rassistische Diskriminierung in allen Erscheinungsformen verletzen nicht nur die Menschenwürde von Opfern und Tätern, sie stellen auch eine Bedrohung des sozialen Friedens dar. Sensibilisierung, Prävention und wo nötig Repression sind eine kontinuierliche Aufgabe jeder Gesellschaft. Die Behörden auf allen staatlichen Ebenen, die Organisationen der Zivilgesellschaft und jede einzelne Einwohnerin und jeder einzelne Einwohner der Schweiz sind aufgefordert, zur Bewahrung einer menschenwürdigen Gesellschaft beizutragen, wie sie in der Bundesverfassung in der Präambel postuliert und in Artikel 8 konkretisiert wird.</p><p>Die Schweiz hat am 29. November 1994 mit ihrem Beitritt zum internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bekräftigt, dass rassistisches und menschenverachtendes Verhalten in der Schweiz nicht toleriert wird. Für die Schweiz trat das Übereinkommen am 29. Dezember 1994 in Kraft (SR 0.104). In diesem Kontext wurde zuvor die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB, Art. 171c MStG) erlassen, zu der sich seitdem eine gefestigte Praxis entwickelt hat, und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) wurden eingesetzt. </p><p>Das Diskriminierungsverbot ist aber auch in weiteren von der Schweiz ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen verankert. Dazu gehören unter anderem die EMRK (Art. 14), die internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Art. 2) sowie über bürgerliche und politische Rechte (Art. 2, 24 und 26), das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Art. 2), das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Übereinkommen Nr. 100 und 111 der Internationalen Arbeitsorganisation.</p><p>1. Für das Jahr 2015 plant die EKR Anlässe auf nationaler Ebene. Hintergrund davon bilden, wie in der Interpellation erwähnt, die 1995 eingeführte Antirassismus-Strafnorm, der Beitritt der Schweiz zum CERD und das 20-jährige Bestehen der EKR. Die EKR beabsichtigt, alle ihre Partner in die Aktivitäten einzubeziehen mit dem Ziel, nachhaltige Instrumente für die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit zu schaffen. Für die geplanten Aktivitäten beantragt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags 2015 einmalige zusätzliche Mittel im Umfang von 150 000 Franken.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung bewusst, die die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, spezifisch auch des Antisemitismus, darstellt.</p><p>Die FRB verfügt über 2,4 Stellen und jährliche Finanzmittel von rund 400 000 Franken. Die FRB hat den Auftrag erhalten, im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) die Umsetzung und Evaluation der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung zu begleiten (Bundesratsbeschlüsse vom 28. November 2012 und vom 8. März 2013). Zu diesem Zweck wurden ihre Eigenmittel (Beratung, Begleitung, Evaluation, Bereitstellung von Grundlangewissen) ab 2014 um 200 000 Franken erhöht. Zusätzlich richtet der Bund jährlich Finanzhilfen im Umfang von rund 850 000 Franken zur Subventionierung von Projekten gegen Rassismus und für Menschenrechte aus. Mit diesen Mitteln werden insbesondere auch Projekte im schulischen Bereich unterstützt.</p><p>Die EKR verfügt heute über 2,9 Stellen. Ihre jährlichen Finanzmittel wurden 2009 um 45 000 auf 200 000 Franken erhöht. Mit einer neuen Einsetzungsverfügung vom 22. Mai 2013 wurde die unabhängige Tätigkeit der EKR bestärkt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2015 ist ein wichtiges Jahr im Kampf gegen Rassismus: In diesem Jahr sind es 20 Jahre her seit der Schaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) und vor allem auch 20 Jahre seit dem Inkrafttreten von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (sog. Rassismusstrafnorm). Nimmt man die Kritiken des Uno-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD) sowie die Zunahme rassistischer und antisemitischer Äusserungen insbesondere via Social Media hinzu, so erscheint es heute nötig, eine landesweite Kampagne gegen Rassismus zu lancieren. Dabei soll insbesondere darüber informiert werden, dass bestimmte Verhaltensweisen vom Gesetz unter Strafe gestellt werden. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der CERD bedauert hat, dass in der Schweiz keine klaren und positiven Kampagnen zur Bekämpfung von Rassismus in der Öffentlichkeit durchgeführt werden.</p><p>Zudem stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Könnte das zwanzigjährige Bestehen der Rassismusstrafnorm im Jahr 2015 Anlass sein, eine landesweite Kampagne gegen Rassismus auszuarbeiten?</p><p>2. Angesichts der wichtigen gesellschaftlichen Herausforderung, die der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus darstellt: Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und die EKR zu wenige Mittel haben, um eine landesweite Informationstätigkeit zu betreiben (heute stehen der EKR jährlich nur 200 000 Franken zur Verfügung)?</p>
- 2015. Anlass für eine landesweite Kampagne gegen Rassismus und Antisemitismus?
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