Vereinheitlichung der Aufmachung der ZigarettenpƤckchen

ShortId
14.3993
Id
20143993
Updated
28.07.2023 06:28
Language
de
Title
Vereinheitlichung der Aufmachung der Zigarettenpäckchen
AdditionalIndexing
2841;15;Tabakkonsum;Handelsbeschränkung;Tabak;Tabakwerbung
1
  • L06K070101030203, Tabakwerbung
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K1402020104, Tabak
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es sei daran erinnert, dass der Tabak das einzige im freien Verkauf erhältliche Produkt ist, von dem man ganz sicher weiss, dass es jede zweite Konsumentin oder jeden zweiten Konsumenten töten oder auf jeden Fall ihre oder seine Lebenserwartung deutlich senken wird. Wer raucht, hat eine Wahl getroffen, für sich ganz persönlich, doch angesichts der Gefährlichkeit des Produkts, angesichts der gravierenden Probleme der Abhängigkeit, die von ihm ausgehen, stehen die Behörden in der Pflicht, die Werbung rund um den Tabak auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Denken wir daran, dass insbesondere zahlreiche Formen von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Lungen- und Atemweg-Erkrankungen unbestreitbar auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind. </p><p>Australien hat Ende 2012 eine solche Vereinheitlichung der Tabakprodukteverpackungen eingeführt. Zigaretten werden dort seither in neutralen Verpackungen ohne werberische Aufmachung verkauft. Meines Wissens wird Frankreich diesem Vorbild demnächst folgen. Die Verpackung eines Produkts ist ein zentrales Element in einer Vermarktungsstrategie; die Tabakindustrie nutzt dieses, um ihre Produkte attraktiv und wiedererkennbar zu machen. In der Tat spielen Tabakprodukteverpackungen in der Tabakwerbung, auf Plakaten und in anderen Werbeformen, eine ganz wichtige Rolle.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt aus folgenden Gründen die Ablehnung der Motion:</p><p>Im Vorentwurf, der bis 12. September 2014 in der Vernehmlassung war, erteilt Artikel 7 des neuen Bundesgesetzes über Tabakprodukte dem Bundesrat die Kompetenz, festzulegen, welche allgemeinen Angaben und Warnhinweise auf den Verpackungen stehen müssen. Gemäss dem erläuternden Bericht ist vorgesehen, die derzeit geltenden Bestimmungen zu übernehmen und durch eine zusätzliche obligatorische Angabe zu ergänzen, nämlich die Liste der wesentlichen Zutaten. Die Einführung von "neutralen" Verpackungen ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, und es ist mit der im Vorentwurf zum Gesetz gewählten Formulierung auch ausgeschlossen, dass die Einführung einer solchen Massnahme auf dem blossen Verordnungsweg erfolgen könnte.</p><p>Der Bundesrat hat im Entwurf zum Tabakproduktegesetz aus gesundheitspolitischen Gründen eine Einschränkung der Tabakwerbung vorgesehen. Die Einführung von neutralen Packungen geht dem Bundesrat aber zu weit. Zudem sind mehrere Klagen, welche die Ukraine, Indonesien, Honduras, Kuba und die Dominikanische Republik bei der Welthandelsorganisation gegen die australische Regelung zu den neutralen Verpackungen eingereicht haben, noch hängig. Der Bundesrat wird diese Entwicklungen aus gesundheits- und wirtschaftspolitischer Sicht genau verfolgen.</p><p>Derzeit ist die Auswertung der Stellungnahmen der betroffenen Kreise im Gange, und die angebrachten Bemerkungen, einschliesslich jener zur Frage der sogenannten "neutralen" Verpackungen, werden berücksichtigt. Die Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte sollte im Laufe des Herbstes 2015 ans Parlament überwiesen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der zukünftigen Tabakverordnung eine Bestimmung vorzusehen über die Aufmachung der Zigarettenpäckchen: Den Hauptteil der Fläche der Päckchen sollen die Hinweise auf die Gefahren einnehmen, die mit dem Tabakkonsum verbunden sind; darüber hinaus sollen die Verpackungen neutral gestaltet sein und keinerlei werberische Hinweise auf Marken enthalten.</p>
  • Vereinheitlichung der Aufmachung der Zigarettenpäckchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es sei daran erinnert, dass der Tabak das einzige im freien Verkauf erhältliche Produkt ist, von dem man ganz sicher weiss, dass es jede zweite Konsumentin oder jeden zweiten Konsumenten töten oder auf jeden Fall ihre oder seine Lebenserwartung deutlich senken wird. Wer raucht, hat eine Wahl getroffen, für sich ganz persönlich, doch angesichts der Gefährlichkeit des Produkts, angesichts der gravierenden Probleme der Abhängigkeit, die von ihm ausgehen, stehen die Behörden in der Pflicht, die Werbung rund um den Tabak auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Denken wir daran, dass insbesondere zahlreiche Formen von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Lungen- und Atemweg-Erkrankungen unbestreitbar auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind. </p><p>Australien hat Ende 2012 eine solche Vereinheitlichung der Tabakprodukteverpackungen eingeführt. Zigaretten werden dort seither in neutralen Verpackungen ohne werberische Aufmachung verkauft. Meines Wissens wird Frankreich diesem Vorbild demnächst folgen. Die Verpackung eines Produkts ist ein zentrales Element in einer Vermarktungsstrategie; die Tabakindustrie nutzt dieses, um ihre Produkte attraktiv und wiedererkennbar zu machen. In der Tat spielen Tabakprodukteverpackungen in der Tabakwerbung, auf Plakaten und in anderen Werbeformen, eine ganz wichtige Rolle.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt aus folgenden Gründen die Ablehnung der Motion:</p><p>Im Vorentwurf, der bis 12. September 2014 in der Vernehmlassung war, erteilt Artikel 7 des neuen Bundesgesetzes über Tabakprodukte dem Bundesrat die Kompetenz, festzulegen, welche allgemeinen Angaben und Warnhinweise auf den Verpackungen stehen müssen. Gemäss dem erläuternden Bericht ist vorgesehen, die derzeit geltenden Bestimmungen zu übernehmen und durch eine zusätzliche obligatorische Angabe zu ergänzen, nämlich die Liste der wesentlichen Zutaten. Die Einführung von "neutralen" Verpackungen ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, und es ist mit der im Vorentwurf zum Gesetz gewählten Formulierung auch ausgeschlossen, dass die Einführung einer solchen Massnahme auf dem blossen Verordnungsweg erfolgen könnte.</p><p>Der Bundesrat hat im Entwurf zum Tabakproduktegesetz aus gesundheitspolitischen Gründen eine Einschränkung der Tabakwerbung vorgesehen. Die Einführung von neutralen Packungen geht dem Bundesrat aber zu weit. Zudem sind mehrere Klagen, welche die Ukraine, Indonesien, Honduras, Kuba und die Dominikanische Republik bei der Welthandelsorganisation gegen die australische Regelung zu den neutralen Verpackungen eingereicht haben, noch hängig. Der Bundesrat wird diese Entwicklungen aus gesundheits- und wirtschaftspolitischer Sicht genau verfolgen.</p><p>Derzeit ist die Auswertung der Stellungnahmen der betroffenen Kreise im Gange, und die angebrachten Bemerkungen, einschliesslich jener zur Frage der sogenannten "neutralen" Verpackungen, werden berücksichtigt. Die Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte sollte im Laufe des Herbstes 2015 ans Parlament überwiesen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der zukünftigen Tabakverordnung eine Bestimmung vorzusehen über die Aufmachung der Zigarettenpäckchen: Den Hauptteil der Fläche der Päckchen sollen die Hinweise auf die Gefahren einnehmen, die mit dem Tabakkonsum verbunden sind; darüber hinaus sollen die Verpackungen neutral gestaltet sein und keinerlei werberische Hinweise auf Marken enthalten.</p>
    • Vereinheitlichung der Aufmachung der Zigarettenpäckchen

Back to List