Weiterentwicklung von SBB Cargo

ShortId
14.3998
Id
20143998
Updated
28.07.2023 14:57
Language
de
Title
Weiterentwicklung von SBB Cargo
AdditionalIndexing
48;Güterverkehr;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L04K18010202, Güterverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionäre, dass SBB Cargo zusätzliche Flexibilität im Güterverkehrsmarkt benötigt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Rahmen der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes vorgeschlagen, die SBB von der Pflicht zu befreien, Güterverkehr als Kernaufgabe betreiben zu müssen, und im SBB-Gesetz nur mehr eine Kann-Bestimmung vorzusehen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass SBB Cargo im dynamischen Güterverkehrsmarkt mithalten und langfristige Partnerschaften mit anderen Unternehmen des Güterverkehrs eingehen kann.</p><p>Darüber hinausgehende Schritte, wie sie die Motion vorschlägt, erachtet der Bundesrat zurzeit als nicht zielführend. Es gilt, die Entwicklungen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Güterverkehrsunternehmen im Rahmen des revidierten SBB-Gesetzes zu beurteilen, bevor ein nächster Schritt mit zwingender Auslagerung von SBB Cargo erwogen wird.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf die Motion 14.3260 ausgeführt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Einbindung der SBB Cargo AG in den SBB-Konzern keinen wesentlichen Grund für Marktanteilsverluste des Schienengüterverkehrs oder für fehlenden Wettbewerb im schweizerischen Güterverkehr darstellt. SBB Cargo ist im Bereich des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) in der Schweiz seit der vollständigen Marktöffnung im Jahr 1999 einziger Anbieter. Wie die internationalen Entwicklungen zeigen, ist dies nicht auf eine unzureichende Liberalisierung zurückzuführen, sondern begründet sich durch die geringe Profitabilität und die hohen Investitionshürden. Das System Einzelwagenladungsverkehr ist fixkostenlastig. Zudem verlangt die verladende Wirtschaft kürzere Transportzeiten, verkleinert die Sendungsgrössen und zentralisiert die Lagerhaltung.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Ausgliederung von SBB Cargo aus den SBB keinen Einfluss auf Entscheidungen zum Markteintritt Dritter hätte. Vielmehr sind zur Steigerung oder Stabilisierung des Marktanteils des Schienengüterverkehrs verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, wie sie die Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche verfolgt. Dazu gehört auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung des SBB-Gesetzes, wobei die Einstellung oder eine wesentliche Reduktion des Angebots im EWLV der SBB einer Zustimmung der Generalversammlung, also des Bundesrates, bedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die bisherige Güterverkehrssparte der SBB (SBB Cargo AG) in ein eigenständiges Unternehmen ausserhalb der Schweizerischen Bundesbahnen überführt wird. Mit dieser Vorlage hat der Bundesrat auch Massnahmen zu unterbreiten, die die finanzielle Beteiligung privater Logistikunternehmen oder Dritter an der SBB Cargo AG ermöglichen und das Angebot im Einzelwagenladungsverkehr langfristig sicherstellen können. Dabei soll die Werterhaltung der Güterverkehrssparte der SBB sichergestellt bleiben. </p><p>Eine Minderheit (Hardegger, Allemann, Fluri, Français, Graf-Litscher, Mahrer, Nordmann, Piller Carrard, Rytz Regula) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Weiterentwicklung von SBB Cargo
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20153496
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionäre, dass SBB Cargo zusätzliche Flexibilität im Güterverkehrsmarkt benötigt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Rahmen der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes vorgeschlagen, die SBB von der Pflicht zu befreien, Güterverkehr als Kernaufgabe betreiben zu müssen, und im SBB-Gesetz nur mehr eine Kann-Bestimmung vorzusehen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass SBB Cargo im dynamischen Güterverkehrsmarkt mithalten und langfristige Partnerschaften mit anderen Unternehmen des Güterverkehrs eingehen kann.</p><p>Darüber hinausgehende Schritte, wie sie die Motion vorschlägt, erachtet der Bundesrat zurzeit als nicht zielführend. Es gilt, die Entwicklungen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Güterverkehrsunternehmen im Rahmen des revidierten SBB-Gesetzes zu beurteilen, bevor ein nächster Schritt mit zwingender Auslagerung von SBB Cargo erwogen wird.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf die Motion 14.3260 ausgeführt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Einbindung der SBB Cargo AG in den SBB-Konzern keinen wesentlichen Grund für Marktanteilsverluste des Schienengüterverkehrs oder für fehlenden Wettbewerb im schweizerischen Güterverkehr darstellt. SBB Cargo ist im Bereich des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) in der Schweiz seit der vollständigen Marktöffnung im Jahr 1999 einziger Anbieter. Wie die internationalen Entwicklungen zeigen, ist dies nicht auf eine unzureichende Liberalisierung zurückzuführen, sondern begründet sich durch die geringe Profitabilität und die hohen Investitionshürden. Das System Einzelwagenladungsverkehr ist fixkostenlastig. Zudem verlangt die verladende Wirtschaft kürzere Transportzeiten, verkleinert die Sendungsgrössen und zentralisiert die Lagerhaltung.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Ausgliederung von SBB Cargo aus den SBB keinen Einfluss auf Entscheidungen zum Markteintritt Dritter hätte. Vielmehr sind zur Steigerung oder Stabilisierung des Marktanteils des Schienengüterverkehrs verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, wie sie die Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche verfolgt. Dazu gehört auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung des SBB-Gesetzes, wobei die Einstellung oder eine wesentliche Reduktion des Angebots im EWLV der SBB einer Zustimmung der Generalversammlung, also des Bundesrates, bedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die bisherige Güterverkehrssparte der SBB (SBB Cargo AG) in ein eigenständiges Unternehmen ausserhalb der Schweizerischen Bundesbahnen überführt wird. Mit dieser Vorlage hat der Bundesrat auch Massnahmen zu unterbreiten, die die finanzielle Beteiligung privater Logistikunternehmen oder Dritter an der SBB Cargo AG ermöglichen und das Angebot im Einzelwagenladungsverkehr langfristig sicherstellen können. Dabei soll die Werterhaltung der Güterverkehrssparte der SBB sichergestellt bleiben. </p><p>Eine Minderheit (Hardegger, Allemann, Fluri, Français, Graf-Litscher, Mahrer, Nordmann, Piller Carrard, Rytz Regula) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
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