Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastung des Existenzminimums
- ShortId
-
14.4004
- Id
-
20144004
- Updated
-
28.07.2023 14:58
- Language
-
de
- Title
-
Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastung des Existenzminimums
- AdditionalIndexing
-
2836;2446;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Einbezug aller Unterstützungsleistungen in die Bemessungsgrundlage ist steuersystematisch richtig und gewährleistet eine horizontal gerechte Besteuerung. Dadurch würden steuerlich bedingte Schwelleneffekte und negative Erwerbsanreize beseitigt. Um zu verhindern, dass durch die steuerliche Mehrbelastung ein Eingriff in das soziale Existenzminimum erfolgt, sind gegebenenfalls gezielte Korrekturmassnahmen vorzunehmen. Nur wenn bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage alle Unterstützungsleistungen berücksichtigt werden, kann die notwendige Entlastung berechnet werden.</p><p>Bei einer Steuerbefreiung des Existenzminimums ist die Finanzautonomie der Kantone zu berücksichtigen. Nach Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung erstrecken sich die Steuerharmonisierung und damit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Ausgenommen von der Harmonisierung bleiben die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge.</p><p>Bei der direkten Bundessteuer ist das Existenzminimum aufgrund der Tarifgestaltung in Kombination mit verschiedenen Abzügen aktuell gewährleistet. In den Kantonen ist der Handlungsbedarf unterschiedlich. Aufgrund der Finanzautonomie der Kantone ist es ihre Sache, bei Bedarf mit zielgerichteten, auf das jeweilige Steuer- und Transfersystem abgestimmten Korrekturmassnahmen das Existenzminimum zu gewährleisten.</p><p>Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen infolge von Korrekturmassnahmen, insbesondere bezüglich der Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, sind zu vermeiden. Deshalb sind bei der Umsetzung der Motion die Kantone anzuhalten, wirksame Massnahmen zur Steuerbefreiung des Existenzminimums zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesgesetzgebung (namentlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes) dahingehend zu revidieren, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln und die Einkünfte aufgrund der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Sinne der Gleichbehandlung der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird.</p>
- Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastung des Existenzminimums
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Einbezug aller Unterstützungsleistungen in die Bemessungsgrundlage ist steuersystematisch richtig und gewährleistet eine horizontal gerechte Besteuerung. Dadurch würden steuerlich bedingte Schwelleneffekte und negative Erwerbsanreize beseitigt. Um zu verhindern, dass durch die steuerliche Mehrbelastung ein Eingriff in das soziale Existenzminimum erfolgt, sind gegebenenfalls gezielte Korrekturmassnahmen vorzunehmen. Nur wenn bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage alle Unterstützungsleistungen berücksichtigt werden, kann die notwendige Entlastung berechnet werden.</p><p>Bei einer Steuerbefreiung des Existenzminimums ist die Finanzautonomie der Kantone zu berücksichtigen. Nach Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung erstrecken sich die Steuerharmonisierung und damit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Ausgenommen von der Harmonisierung bleiben die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge.</p><p>Bei der direkten Bundessteuer ist das Existenzminimum aufgrund der Tarifgestaltung in Kombination mit verschiedenen Abzügen aktuell gewährleistet. In den Kantonen ist der Handlungsbedarf unterschiedlich. Aufgrund der Finanzautonomie der Kantone ist es ihre Sache, bei Bedarf mit zielgerichteten, auf das jeweilige Steuer- und Transfersystem abgestimmten Korrekturmassnahmen das Existenzminimum zu gewährleisten.</p><p>Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen infolge von Korrekturmassnahmen, insbesondere bezüglich der Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, sind zu vermeiden. Deshalb sind bei der Umsetzung der Motion die Kantone anzuhalten, wirksame Massnahmen zur Steuerbefreiung des Existenzminimums zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesgesetzgebung (namentlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes) dahingehend zu revidieren, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln und die Einkünfte aufgrund der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Sinne der Gleichbehandlung der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird.</p>
- Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastung des Existenzminimums
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