Anpassung der Zivilprozessordnung
- ShortId
-
14.4008
- Id
-
20144008
- Updated
-
24.06.2025 23:37
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Zivilprozessordnung
- AdditionalIndexing
-
1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es sinnvoll, die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Zivilprozessordnung (ZPO) auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen und damit eine erste Zwischenbilanz über deren Umsetzung, Anwendung und Auslegung zu ziehen. Diese Prüfung hat in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen zu erfolgen und insbesondere bereits geäusserte Kritik zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat diese Prüfung angesichts der nach wie vor beschränkten praktischen Erfahrungen ergebnisoffen zu erfolgen, ohne damit einer ausführlichen Gesamtevaluation der ZPO als Kodifikation vorzugreifen (vgl. auch Postulat Vogler 14.3804, "Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen", das der Bundesrat am 5. November 2014 zur Annahme empfohlen hat).</p><p>Soweit Mängel, Schwachstellen oder Lücken festgestellt werden, ist der Bundesrat bereit, nach Abschluss dieser Prüfung entsprechende Revisionsvorschläge zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Zivilprozessordnung die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 dem Parlament zu beantragen.</p>
- Anpassung der Zivilprozessordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es sinnvoll, die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Zivilprozessordnung (ZPO) auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen und damit eine erste Zwischenbilanz über deren Umsetzung, Anwendung und Auslegung zu ziehen. Diese Prüfung hat in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen zu erfolgen und insbesondere bereits geäusserte Kritik zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat diese Prüfung angesichts der nach wie vor beschränkten praktischen Erfahrungen ergebnisoffen zu erfolgen, ohne damit einer ausführlichen Gesamtevaluation der ZPO als Kodifikation vorzugreifen (vgl. auch Postulat Vogler 14.3804, "Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen", das der Bundesrat am 5. November 2014 zur Annahme empfohlen hat).</p><p>Soweit Mängel, Schwachstellen oder Lücken festgestellt werden, ist der Bundesrat bereit, nach Abschluss dieser Prüfung entsprechende Revisionsvorschläge zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Zivilprozessordnung die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 dem Parlament zu beantragen.</p>
- Anpassung der Zivilprozessordnung
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