Wie solide sind die Grundlagen für die Klimaangaben?
- ShortId
-
14.4015
- Id
-
20144015
- Updated
-
28.07.2023 06:21
- Language
-
de
- Title
-
Wie solide sind die Grundlagen für die Klimaangaben?
- AdditionalIndexing
-
52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die CO2-Statistik, welche für die Einhaltung des Zwischenziels für Brennstoffe und somit für die Festlegung des CO2-Abgabesatzes massgebend ist, ist ein Auszug aus dem Treibhausgasinventar. Die statistische Unsicherheit wird gemäss internationalen Vorgaben des Kyoto-Protokolls für die Beurteilung der Zielerreichung weder in die eine noch in die andere Richtung berücksichtigt. Massgebend ist der berechnete Wert, welcher im Sinne der guten Praxis weder systematisch über- noch unterschätzt werden soll. Diese international anerkannte Praxis der Klimakonvention und des Kyoto-Protokolls wird auch in der Schweiz angewendet. Da die Schweiz Konvention und Protokoll ratifiziert hat, sind die entsprechenden Richtlinien für die Schweiz verbindlich.</p><p>2. Die Uno-Klimakonvention gibt klare Richtlinien vor, nach welchen das Treibhausgasinventar erstellt werden muss. Ein internationales Expertenteam unterzieht die Zahlen jährlich einer eingehenden Prüfung und macht verbindliche Empfehlungen für allfällige Anpassungen oder Korrekturen. Das Treibhausgasinventar ist für die Beurteilung der Zielerreichung bezüglich der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls massgebend. Die Methodik ist international anerkannt und unumstritten.</p><p>Acht abgabepflichtige Brennstoffimporteure haben gegen die Erhöhung der CO2-Abgabe von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 Einsprache erhoben. Dabei handelt es sich um ein laufendes Verfahren, zu welchem zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte gegeben werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In meiner Interpellation 14.3700 ging es um den Klimaschutz und die Thematik der Messung der Klimaentwicklung der Schweiz. Ich vermute, dass die Erhöhung der CO2-Gebühren eigentlich nicht mit dem Erreichen oder Nichterreichen der Ziele begründet werden kann. Wenn die Klimapolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig sein soll, dann muss sie aber verlässlich sein und auf soliden Zahlen fussen, nur dann ist die Erhöhung einer Gebühr zulässig. Der Bundesrat ist meiner Frage leider ausgewichen, deshalb stelle ich die Fragen nochmals ganz konkret:</p><p>1. Wie ist die statistische Ungenauigkeit? Wie hoch ist diese in Prozent? Bei genau dieser Statistik?</p><p>2. Ist die Statistik unumstritten oder nicht? Wer bestreitet diese Methodik? Gibt es Personen, Organisationen, welche sind dies, und warum bestreiten sie die Methodik?</p>
- Wie solide sind die Grundlagen für die Klimaangaben?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die CO2-Statistik, welche für die Einhaltung des Zwischenziels für Brennstoffe und somit für die Festlegung des CO2-Abgabesatzes massgebend ist, ist ein Auszug aus dem Treibhausgasinventar. Die statistische Unsicherheit wird gemäss internationalen Vorgaben des Kyoto-Protokolls für die Beurteilung der Zielerreichung weder in die eine noch in die andere Richtung berücksichtigt. Massgebend ist der berechnete Wert, welcher im Sinne der guten Praxis weder systematisch über- noch unterschätzt werden soll. Diese international anerkannte Praxis der Klimakonvention und des Kyoto-Protokolls wird auch in der Schweiz angewendet. Da die Schweiz Konvention und Protokoll ratifiziert hat, sind die entsprechenden Richtlinien für die Schweiz verbindlich.</p><p>2. Die Uno-Klimakonvention gibt klare Richtlinien vor, nach welchen das Treibhausgasinventar erstellt werden muss. Ein internationales Expertenteam unterzieht die Zahlen jährlich einer eingehenden Prüfung und macht verbindliche Empfehlungen für allfällige Anpassungen oder Korrekturen. Das Treibhausgasinventar ist für die Beurteilung der Zielerreichung bezüglich der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls massgebend. Die Methodik ist international anerkannt und unumstritten.</p><p>Acht abgabepflichtige Brennstoffimporteure haben gegen die Erhöhung der CO2-Abgabe von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 Einsprache erhoben. Dabei handelt es sich um ein laufendes Verfahren, zu welchem zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte gegeben werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In meiner Interpellation 14.3700 ging es um den Klimaschutz und die Thematik der Messung der Klimaentwicklung der Schweiz. Ich vermute, dass die Erhöhung der CO2-Gebühren eigentlich nicht mit dem Erreichen oder Nichterreichen der Ziele begründet werden kann. Wenn die Klimapolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig sein soll, dann muss sie aber verlässlich sein und auf soliden Zahlen fussen, nur dann ist die Erhöhung einer Gebühr zulässig. Der Bundesrat ist meiner Frage leider ausgewichen, deshalb stelle ich die Fragen nochmals ganz konkret:</p><p>1. Wie ist die statistische Ungenauigkeit? Wie hoch ist diese in Prozent? Bei genau dieser Statistik?</p><p>2. Ist die Statistik unumstritten oder nicht? Wer bestreitet diese Methodik? Gibt es Personen, Organisationen, welche sind dies, und warum bestreiten sie die Methodik?</p>
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