Fixierung der ordentlichen Ausgaben des Bundes auf 66 Milliarden Franken
- ShortId
-
14.4016
- Id
-
20144016
- Updated
-
28.07.2023 06:21
- Language
-
de
- Title
-
Fixierung der ordentlichen Ausgaben des Bundes auf 66 Milliarden Franken
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Betrachtet man die Ausgaben des Bundeshaushalts über die letzten 24 Jahre, so sieht man, dass sich die Ausgaben von damals 31,6 Milliarden Franken (Stand 1990) auf knapp 64 Milliarden Franken im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben. Würden unsere Staatsausgaben mit dem gleichen Tempo weiterwachsen, wären wir in zehn Jahren bereits bei einem Budget unseres Bundeshaushalts von mehr als 100 Milliarden Franken. Auch im nächsten Jahr werden die Ausgaben gemäss Vorschlag des Bundesrates um weitere 879 Millionen ansteigen. </p><p>Kurzfristig stehen aber finanzpolitisch schwergewichtige Projekte an, die prioritär finanziert werden müssen, beispielsweise die Unternehmenssteuerreform III und die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. In Anbetracht dieser Vorlagen verlangt die SVP eine Mässigung bei den Gesamtausgaben des Bundes, d. h. eine Festsetzung des Totals auf 66 Milliarden Franken. Durch diese Massnahme werden namhafte strukturelle Überschüsse aufgebaut, die sodann zur Finanzierung eben dieser Projekte verwendet werden können. Damit können die anstehenden Vorlagen fiskalneutral, also ohne Steuererhöhungen, umgesetzt werden.</p>
- <p>Die ordentlichen Ausgaben des Bundes haben sich zwischen 1990 und 2014 in etwa verdoppelt. Im gleichen Zeitraum ist aber auch die inländische Wirtschaftsleistung um den Faktor 1,8 gewachsen. Die Ausgabenquote, d. h. die Bundesausgaben in Prozent des Bruttoinlandprodukts, ist damit leicht gestiegen: von 8,8 Prozent (1990) auf 9,9 Prozent (2014; BIP gemäss Prognose vom 18.12.2014). Dieser Anstieg ist insbesondere auf das starke Ausgaben- und schwache Wirtschaftswachstum in den Neunzigerjahren zurückzuführen; 2002 erreichte die Ausgabenquote ihr Maximum (10,7 Prozent). Seit der Einführung der Schuldenbremse 2003 konnte das jährliche Ausgabenwachstum stabilisiert werden, und das jährliche Wirtschaftswachstum ist seit der Jahrhundertwende höher ausgefallen. In der Folge ging die Ausgabenquote leicht zurück. Mit der Schuldenbremse ist das Ausgabenwachstum unter Kontrolle. Die Ausgaben können auf Dauer nicht schneller wachsen als die Einnahmen.</p><p>Gemäss Vernehmlassungsvorlage führt die Unternehmenssteuerreform III (USR III) zu einer Belastung des Bundeshaushalts im Umfang von 1,7 Milliarden Franken. Davon soll 1 Milliarde durch vorgängig aufgebaute strukturelle Überschüsse aufgefangen werden. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform keine einschneidenden Ausgabenkürzungen nötig werden, verlangt aber, dass das Wachstum der Ausgaben bis dahin hinter dem Wachstum der (konjunkturbereinigten) Einnahmen zurückbleibt. Der Bundesrat hat bereits begonnen, die Finanzplanung entsprechend auszurichten. Die Perspektiven haben sich in den vergangenen Monaten allerdings eingetrübt. Damit der Bundesrat seine finanzpolitischen Ziele erreichen kann, werden voraussichtlich Sparmassnahmen nötig.</p><p>Eine nominale Fixierung des Ausgabenniveaus auf 66 Milliarden Franken ginge zu weit. Sie hätte rasch ansteigende strukturelle Überschüsse zur Folge, welche weit über das Ziel einer Gegenfinanzierung der prioritären Reformprojekte hinausschiessen würden. Zudem wäre das erforderliche Ausmass der Haushaltkonsolidierung beträchtlich: Ausgehend vom aktuellen Finanzplan wäre im Jahr 2017 eine Ausgabenreduktion in der Höhe von knapp 7 Milliarden Franken oder rund 9 Prozent der Ausgaben nötig. Im Verhältnis zu den gesetzlich bzw. vertraglich nicht gebundenen Ausgaben wäre der Anteil etwa doppelt so hoch. Das beträchtliche Volumen des erforderlichen Sparprogramms würde tiefgreifende Aufgabenverzichte und einen erheblichen Leistungsabbau notwendig machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgaben im Legislaturfinanzplan 2017-2019 auf dem Niveau von 66 Milliarden Franken (d. h. ungefähr auf der Höhe des Voranschlages 2014) zu fixieren.</p>
- Fixierung der ordentlichen Ausgaben des Bundes auf 66 Milliarden Franken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Betrachtet man die Ausgaben des Bundeshaushalts über die letzten 24 Jahre, so sieht man, dass sich die Ausgaben von damals 31,6 Milliarden Franken (Stand 1990) auf knapp 64 Milliarden Franken im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben. Würden unsere Staatsausgaben mit dem gleichen Tempo weiterwachsen, wären wir in zehn Jahren bereits bei einem Budget unseres Bundeshaushalts von mehr als 100 Milliarden Franken. Auch im nächsten Jahr werden die Ausgaben gemäss Vorschlag des Bundesrates um weitere 879 Millionen ansteigen. </p><p>Kurzfristig stehen aber finanzpolitisch schwergewichtige Projekte an, die prioritär finanziert werden müssen, beispielsweise die Unternehmenssteuerreform III und die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. In Anbetracht dieser Vorlagen verlangt die SVP eine Mässigung bei den Gesamtausgaben des Bundes, d. h. eine Festsetzung des Totals auf 66 Milliarden Franken. Durch diese Massnahme werden namhafte strukturelle Überschüsse aufgebaut, die sodann zur Finanzierung eben dieser Projekte verwendet werden können. Damit können die anstehenden Vorlagen fiskalneutral, also ohne Steuererhöhungen, umgesetzt werden.</p>
- <p>Die ordentlichen Ausgaben des Bundes haben sich zwischen 1990 und 2014 in etwa verdoppelt. Im gleichen Zeitraum ist aber auch die inländische Wirtschaftsleistung um den Faktor 1,8 gewachsen. Die Ausgabenquote, d. h. die Bundesausgaben in Prozent des Bruttoinlandprodukts, ist damit leicht gestiegen: von 8,8 Prozent (1990) auf 9,9 Prozent (2014; BIP gemäss Prognose vom 18.12.2014). Dieser Anstieg ist insbesondere auf das starke Ausgaben- und schwache Wirtschaftswachstum in den Neunzigerjahren zurückzuführen; 2002 erreichte die Ausgabenquote ihr Maximum (10,7 Prozent). Seit der Einführung der Schuldenbremse 2003 konnte das jährliche Ausgabenwachstum stabilisiert werden, und das jährliche Wirtschaftswachstum ist seit der Jahrhundertwende höher ausgefallen. In der Folge ging die Ausgabenquote leicht zurück. Mit der Schuldenbremse ist das Ausgabenwachstum unter Kontrolle. Die Ausgaben können auf Dauer nicht schneller wachsen als die Einnahmen.</p><p>Gemäss Vernehmlassungsvorlage führt die Unternehmenssteuerreform III (USR III) zu einer Belastung des Bundeshaushalts im Umfang von 1,7 Milliarden Franken. Davon soll 1 Milliarde durch vorgängig aufgebaute strukturelle Überschüsse aufgefangen werden. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform keine einschneidenden Ausgabenkürzungen nötig werden, verlangt aber, dass das Wachstum der Ausgaben bis dahin hinter dem Wachstum der (konjunkturbereinigten) Einnahmen zurückbleibt. Der Bundesrat hat bereits begonnen, die Finanzplanung entsprechend auszurichten. Die Perspektiven haben sich in den vergangenen Monaten allerdings eingetrübt. Damit der Bundesrat seine finanzpolitischen Ziele erreichen kann, werden voraussichtlich Sparmassnahmen nötig.</p><p>Eine nominale Fixierung des Ausgabenniveaus auf 66 Milliarden Franken ginge zu weit. Sie hätte rasch ansteigende strukturelle Überschüsse zur Folge, welche weit über das Ziel einer Gegenfinanzierung der prioritären Reformprojekte hinausschiessen würden. Zudem wäre das erforderliche Ausmass der Haushaltkonsolidierung beträchtlich: Ausgehend vom aktuellen Finanzplan wäre im Jahr 2017 eine Ausgabenreduktion in der Höhe von knapp 7 Milliarden Franken oder rund 9 Prozent der Ausgaben nötig. Im Verhältnis zu den gesetzlich bzw. vertraglich nicht gebundenen Ausgaben wäre der Anteil etwa doppelt so hoch. Das beträchtliche Volumen des erforderlichen Sparprogramms würde tiefgreifende Aufgabenverzichte und einen erheblichen Leistungsabbau notwendig machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgaben im Legislaturfinanzplan 2017-2019 auf dem Niveau von 66 Milliarden Franken (d. h. ungefähr auf der Höhe des Voranschlages 2014) zu fixieren.</p>
- Fixierung der ordentlichen Ausgaben des Bundes auf 66 Milliarden Franken
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