Zukünftige Kosten für die öffentliche Hand aufgrund der Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen

ShortId
14.4021
Id
20144021
Updated
28.07.2023 06:29
Language
de
Title
Zukünftige Kosten für die öffentliche Hand aufgrund der Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
AdditionalIndexing
2446;1231
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Man kann mit guten Gründen davon ausgehen, dass die Erweiterung der Bestimmungen über die Geldwäscherei und die Umsetzung von zahlreichen neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standards zu einer starken, ja sogar sehr starken Zunahme der Menge an Informationen führen, die die Schweizer Behörden den ausländischen Straf- und Steuerbehörden über die Konten von ausländischen Steuerpflichtigen bei Schweizer Banken übermitteln werden müssen. Dies war bereits aufgrund des DBA mit den USA der Fall, das zur Bildung einer neuen Abteilung mit etwa dreissig Steuerrechtsexpertinnen und -experten geführt hat. Im Hinblick auf die Datenerhebung für den automatischen Informationsaustausch werden auch die Anforderungen an die Informatik zunehmen. Zumindest die Eidgenössische Steuerverwaltung und zweifellos auch die Strafverfolgungsbehörden und die kantonalen Behörden werden vor eine grosse Aufgabe gestellt. Es darf nicht sein, dass die damit verbundenen Mehrkosten nicht nach dem Verursacherprinzip angerechnet werden, sondern dass sie die allgemeine Bundeskasse oder die allgemeinen Staatskassen der Kantone belasten. Es ist wichtig, dass die Kosten von den betreffenden Institutionen getragen werden und nach deren Ermessen auf die Personen überwälzt werden, die den besagten Aufwand verursachen.</p>
  • <p>1. Bei der Betrachtung begrenzt auf die internationale Steueramtshilfe weisen verschiedene Anzeichen auf einen tendenziellen Anstieg von Ersuchen an die Schweiz und damit auf steigende Kosten hin. Die Zahl der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Amtshilfebestimmung nach OECD-Standard hat zugenommen. Seit Februar 2013 sind zudem Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard zugelassen. Ausserdem ist das Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (Gasi) in der Vernehmlassung: Nach dieser Vorlage soll der Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD-Standard auf alle Staaten und Territorien mit einem den Standard nicht enthaltenden DBA erweitert werden. Darüber hinaus wurden vor Kurzem die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen internationalen Standards beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet. Im gleichen Zug wurde auch das MCAA (Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten) unterzeichnet.</p><p>2. Im Bereich der internationalen Steueramtshilfe erhebt der Bund für die Behandlung von Amtshilfeersuchen grundsätzlich keine Kosten. Mit dem neuen Steueramtshilfegesetz (StAhiG; SR 672.5), das seit 1. Februar 2013 in Kraft ist, können Kosten im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch aber u. a. auf das Finanzinstitut überwälzt werden, sofern sie einen ausserordentlichen Umfang erreichen und das Finanzinstitut durch sein Fehlverhalten wesentlich zu ihrer Entstehung beigetragen hat (Art. 18 Abs. 2 StAhiG). Dies war in Bezug auf Gruppenersuchen bei drei Bankinstituten der Fall. Die dem Bund entstandenen Kosten wurden auf die betroffenen Bankinstitute überwälzt. Nach Ansicht des Bundesrates sind somit keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich. Was die Kosten für die ordentliche Amtshilfe ohne Fehlverhalten der betroffenen Person oder des Informationsinhabers anbelangt, so werden diese weiterhin vom Bund getragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat wie der Unterzeichnete der Ansicht, dass die Kosten für die internationale Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen in den nächsten Jahren sowohl für die öffentliche Hand als auch für Banken und andere Finanzinstitute stark steigen werden?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er gegebenenfalls vor, damit diese Kosten von denjenigen getragen werden, die sie verursachen?</p>
  • Zukünftige Kosten für die öffentliche Hand aufgrund der Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Man kann mit guten Gründen davon ausgehen, dass die Erweiterung der Bestimmungen über die Geldwäscherei und die Umsetzung von zahlreichen neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standards zu einer starken, ja sogar sehr starken Zunahme der Menge an Informationen führen, die die Schweizer Behörden den ausländischen Straf- und Steuerbehörden über die Konten von ausländischen Steuerpflichtigen bei Schweizer Banken übermitteln werden müssen. Dies war bereits aufgrund des DBA mit den USA der Fall, das zur Bildung einer neuen Abteilung mit etwa dreissig Steuerrechtsexpertinnen und -experten geführt hat. Im Hinblick auf die Datenerhebung für den automatischen Informationsaustausch werden auch die Anforderungen an die Informatik zunehmen. Zumindest die Eidgenössische Steuerverwaltung und zweifellos auch die Strafverfolgungsbehörden und die kantonalen Behörden werden vor eine grosse Aufgabe gestellt. Es darf nicht sein, dass die damit verbundenen Mehrkosten nicht nach dem Verursacherprinzip angerechnet werden, sondern dass sie die allgemeine Bundeskasse oder die allgemeinen Staatskassen der Kantone belasten. Es ist wichtig, dass die Kosten von den betreffenden Institutionen getragen werden und nach deren Ermessen auf die Personen überwälzt werden, die den besagten Aufwand verursachen.</p>
    • <p>1. Bei der Betrachtung begrenzt auf die internationale Steueramtshilfe weisen verschiedene Anzeichen auf einen tendenziellen Anstieg von Ersuchen an die Schweiz und damit auf steigende Kosten hin. Die Zahl der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Amtshilfebestimmung nach OECD-Standard hat zugenommen. Seit Februar 2013 sind zudem Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard zugelassen. Ausserdem ist das Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (Gasi) in der Vernehmlassung: Nach dieser Vorlage soll der Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD-Standard auf alle Staaten und Territorien mit einem den Standard nicht enthaltenden DBA erweitert werden. Darüber hinaus wurden vor Kurzem die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen internationalen Standards beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet. Im gleichen Zug wurde auch das MCAA (Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten) unterzeichnet.</p><p>2. Im Bereich der internationalen Steueramtshilfe erhebt der Bund für die Behandlung von Amtshilfeersuchen grundsätzlich keine Kosten. Mit dem neuen Steueramtshilfegesetz (StAhiG; SR 672.5), das seit 1. Februar 2013 in Kraft ist, können Kosten im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch aber u. a. auf das Finanzinstitut überwälzt werden, sofern sie einen ausserordentlichen Umfang erreichen und das Finanzinstitut durch sein Fehlverhalten wesentlich zu ihrer Entstehung beigetragen hat (Art. 18 Abs. 2 StAhiG). Dies war in Bezug auf Gruppenersuchen bei drei Bankinstituten der Fall. Die dem Bund entstandenen Kosten wurden auf die betroffenen Bankinstitute überwälzt. Nach Ansicht des Bundesrates sind somit keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich. Was die Kosten für die ordentliche Amtshilfe ohne Fehlverhalten der betroffenen Person oder des Informationsinhabers anbelangt, so werden diese weiterhin vom Bund getragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat wie der Unterzeichnete der Ansicht, dass die Kosten für die internationale Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen in den nächsten Jahren sowohl für die öffentliche Hand als auch für Banken und andere Finanzinstitute stark steigen werden?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er gegebenenfalls vor, damit diese Kosten von denjenigen getragen werden, die sie verursachen?</p>
    • Zukünftige Kosten für die öffentliche Hand aufgrund der Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen

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