Prävention von häuslicher Gewalt. Eine Aufgabe für die Gesundheitspolitik
- ShortId
-
14.4025
- Id
-
20144025
- Updated
-
28.07.2023 06:21
- Language
-
de
- Title
-
Prävention von häuslicher Gewalt. Eine Aufgabe für die Gesundheitspolitik
- AdditionalIndexing
-
1216;28;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht, kein Privileg. Trotzdem ist dieses Grundrecht zahlreichen Menschen in unserem Land und im Rest der Welt in ihren eigenen vier Wänden verwehrt. Verschiedene Berichte und Studien zeigen regelmässig die erschreckenden Folgen auf, die häusliche Gewalt erstens für die Direktbetroffenen und zweitens für die Gesellschaft als Ganzes hat.</p><p>2013 hat die Polizei in ihrer Kriminalstatistik im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 16 496 Straftaten registriert. Im gleichen Jahr wurden 41 Prozent der Tötungsdelikte in der Schweiz im häuslichen Bereich verübt. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann betont, dass die gesundheitlichen Folgen für Opfer von häuslicher Gewalt schwerwiegend sind und von körperlichen Verletzungen über psychische Beschwerden bis zu chronischen Krankheiten reichen. Neben dem grossen persönlichen Leid der Opfer führt dieses Problem auch zu hohen Kosten für die Allgemeinheit. Gemäss vorsichtigen Schätzungen verursacht alleine die Gewalt in Paarbeziehungen Kosten in der Höhe von ungefähr 164 Millionen Franken pro Jahr. Mit 35 Millionen macht der Gesundheitssektor den drittgrössten Posten der erfassten Bereiche aus.</p><p>Im Mai 2014 hat die Schweiz eine Resolution der Weltgesundheitsorganisation unterstützt, die die internationale Gemeinschaft dazu auffordert, die Rolle des Gesundheitssystems bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu verstärken.</p><p>Wenn die innerfamiliäre Gewalt in der nationalen Gesundheitspolitik des Bundesamtes für Gesundheit zu einem Schwerpunkt wird, wie dies z. B. für Alkohol und Tabak der Fall ist, wird es dem Bundesrat ermöglicht, diese Verpflichtungen zu erfüllen, und die Bekämpfung von häuslicher Gewalt erhält eine neue Perspektive und eine nationale Dynamik.</p>
- <p>Dass häusliche Gewalt schwerwiegende gesundheitliche Folgen hat, ist unbestritten. Die Folgen sowohl auf individueller (Körperverletzung, psychische Leiden) wie auch auf gesellschaftlicher Ebene (Kostenfolgen) machen eine Verortung auch im Gesundheitsbereich notwendig.</p><p>Die bundesrätliche Strategie Gesundheit 2020 beinhaltet auf der Umsetzungsebene mehrere Dossiers, die Schnittstellen mit dem Thema der häuslichen Gewalt aufweisen, insbesondere die Dossiers "Psychische Gesundheit", "Alkohol" sowie "Weibliche Genitalverstümmelung" (Female Genital Mutilation, FGM):</p><p>- Im Bereich der psychischen Gesundheit wird zurzeit der Bericht in Erfüllung des Postulates der SGK-S 13.3370, "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz", erarbeitet sowie die Motion Ingold 11.3973, "Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen", umgesetzt, beides unter Berücksichtigung des Themas der häuslichen Gewalt.</p><p>- Das Forschungsprojekt "Gewalt in der Partnerschaft und Alkohol", das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben und zwischen 2011 und 2013 durchgeführt wurde, zeigt, dass bei rund der Hälfte der Fälle eine Dualproblematik "häusliche Gewalt" und "problematischer Alkoholkonsum" vorliegt. Basierend auf dieser Studie werden seit 2014 Projekte zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt mit Beiträgen aus dem Nationalen Programm Alkohol unterstützt. Generell trägt die Alkoholprävention des Bundes zur Reduktion problematischen Alkoholkonsums und damit direkt oder indirekt zur Verminderung von Gewalt im häuslichen Kontext bei.</p><p>- Durch die Bevölkerungseinwanderung tritt weibliche Genitalverstümmelung auch in der Schweiz auf: Schätzungen deuten auf 13 000 betroffene bzw. gefährdete Frauen in der Schweiz hin (Stand 2012). Seit 2012 gilt mit der Aufnahme im Strafgesetzbuch (Art. 124) ein explizites Verbot von FGM. Der Bund unterstützt konkrete Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen dazu (siehe Antwort auf die Interpellation Feri Yvonne 14.3155, "Female Genital Mutilation. Präventionsmassnahmen des Bundes").</p><p>Häusliche Gewalt ist jedoch nicht nur ein gesundheitspolitisches Thema, sondern betrifft auch andere Politikbereiche. Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung sind klar und zielführend geregelt, und die Zusammenarbeit ist gewährleistet. Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann koordiniert die Aktivitäten verschiedener Bundesämter bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt und leitet die bundesverwaltungsinterne Interdepartementale Arbeitsgruppe häusliche Gewalt (IAHG), an der auch das BAG, neben dem Staatssekretariat für Migration, dem Bundesamt für Sozialversicherungen, dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesamt für Statistik, beteiligt ist. Somit ist die Koordination und Zusammenarbeit der Bundesämter mit Aktivitäten im Bereich der häuslichen Gewalt gesichert, und dem multisektoralen Charakter des Themas wird Rechnung getragen.</p><p>Ausserdem ist die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Gegenstand eines der jüngsten Übereinkommen des Europarates, das im August 2014 in Kraft getreten ist ("Istanbul-Konvention"). Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention am 11. September 2013 unterzeichnet. Die redaktionellen Arbeiten für den erläuternden Bericht und den Vorentwurf zur Botschaft über die Genehmigung der Konvention laufen. Die Istanbul-Konvention gehorcht der Regel der vier P: prevention, protection, prosecution, integrated policies (Prävention, Schutz, Strafverfolgung, integrierte Politik). Insbesondere im Präventionsbereich gehen die Unterzeichnerstaaten verschiedene Verpflichtungen zur Förderung der Bewusstwerdung ein. So verpflichten sie sich namentlich zur Einführung von Sensibilisierungsprogrammen und präventiven Interventions- und Behandlungsprogrammen für die Akteure häuslicher Gewalt.</p><p>Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der bereits getroffenen, laufenden und geplanten Massnahmen erachtet der Bundesrat das Anliegen als erfüllt und beantragt die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Problem der häuslichen Gewalt zu einem Schwerpunkt der nationalen Gesundheitspolitik zu machen.</p>
- Prävention von häuslicher Gewalt. Eine Aufgabe für die Gesundheitspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht, kein Privileg. Trotzdem ist dieses Grundrecht zahlreichen Menschen in unserem Land und im Rest der Welt in ihren eigenen vier Wänden verwehrt. Verschiedene Berichte und Studien zeigen regelmässig die erschreckenden Folgen auf, die häusliche Gewalt erstens für die Direktbetroffenen und zweitens für die Gesellschaft als Ganzes hat.</p><p>2013 hat die Polizei in ihrer Kriminalstatistik im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 16 496 Straftaten registriert. Im gleichen Jahr wurden 41 Prozent der Tötungsdelikte in der Schweiz im häuslichen Bereich verübt. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann betont, dass die gesundheitlichen Folgen für Opfer von häuslicher Gewalt schwerwiegend sind und von körperlichen Verletzungen über psychische Beschwerden bis zu chronischen Krankheiten reichen. Neben dem grossen persönlichen Leid der Opfer führt dieses Problem auch zu hohen Kosten für die Allgemeinheit. Gemäss vorsichtigen Schätzungen verursacht alleine die Gewalt in Paarbeziehungen Kosten in der Höhe von ungefähr 164 Millionen Franken pro Jahr. Mit 35 Millionen macht der Gesundheitssektor den drittgrössten Posten der erfassten Bereiche aus.</p><p>Im Mai 2014 hat die Schweiz eine Resolution der Weltgesundheitsorganisation unterstützt, die die internationale Gemeinschaft dazu auffordert, die Rolle des Gesundheitssystems bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu verstärken.</p><p>Wenn die innerfamiliäre Gewalt in der nationalen Gesundheitspolitik des Bundesamtes für Gesundheit zu einem Schwerpunkt wird, wie dies z. B. für Alkohol und Tabak der Fall ist, wird es dem Bundesrat ermöglicht, diese Verpflichtungen zu erfüllen, und die Bekämpfung von häuslicher Gewalt erhält eine neue Perspektive und eine nationale Dynamik.</p>
- <p>Dass häusliche Gewalt schwerwiegende gesundheitliche Folgen hat, ist unbestritten. Die Folgen sowohl auf individueller (Körperverletzung, psychische Leiden) wie auch auf gesellschaftlicher Ebene (Kostenfolgen) machen eine Verortung auch im Gesundheitsbereich notwendig.</p><p>Die bundesrätliche Strategie Gesundheit 2020 beinhaltet auf der Umsetzungsebene mehrere Dossiers, die Schnittstellen mit dem Thema der häuslichen Gewalt aufweisen, insbesondere die Dossiers "Psychische Gesundheit", "Alkohol" sowie "Weibliche Genitalverstümmelung" (Female Genital Mutilation, FGM):</p><p>- Im Bereich der psychischen Gesundheit wird zurzeit der Bericht in Erfüllung des Postulates der SGK-S 13.3370, "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz", erarbeitet sowie die Motion Ingold 11.3973, "Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen", umgesetzt, beides unter Berücksichtigung des Themas der häuslichen Gewalt.</p><p>- Das Forschungsprojekt "Gewalt in der Partnerschaft und Alkohol", das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben und zwischen 2011 und 2013 durchgeführt wurde, zeigt, dass bei rund der Hälfte der Fälle eine Dualproblematik "häusliche Gewalt" und "problematischer Alkoholkonsum" vorliegt. Basierend auf dieser Studie werden seit 2014 Projekte zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt mit Beiträgen aus dem Nationalen Programm Alkohol unterstützt. Generell trägt die Alkoholprävention des Bundes zur Reduktion problematischen Alkoholkonsums und damit direkt oder indirekt zur Verminderung von Gewalt im häuslichen Kontext bei.</p><p>- Durch die Bevölkerungseinwanderung tritt weibliche Genitalverstümmelung auch in der Schweiz auf: Schätzungen deuten auf 13 000 betroffene bzw. gefährdete Frauen in der Schweiz hin (Stand 2012). Seit 2012 gilt mit der Aufnahme im Strafgesetzbuch (Art. 124) ein explizites Verbot von FGM. Der Bund unterstützt konkrete Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen dazu (siehe Antwort auf die Interpellation Feri Yvonne 14.3155, "Female Genital Mutilation. Präventionsmassnahmen des Bundes").</p><p>Häusliche Gewalt ist jedoch nicht nur ein gesundheitspolitisches Thema, sondern betrifft auch andere Politikbereiche. Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung sind klar und zielführend geregelt, und die Zusammenarbeit ist gewährleistet. Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann koordiniert die Aktivitäten verschiedener Bundesämter bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt und leitet die bundesverwaltungsinterne Interdepartementale Arbeitsgruppe häusliche Gewalt (IAHG), an der auch das BAG, neben dem Staatssekretariat für Migration, dem Bundesamt für Sozialversicherungen, dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesamt für Statistik, beteiligt ist. Somit ist die Koordination und Zusammenarbeit der Bundesämter mit Aktivitäten im Bereich der häuslichen Gewalt gesichert, und dem multisektoralen Charakter des Themas wird Rechnung getragen.</p><p>Ausserdem ist die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Gegenstand eines der jüngsten Übereinkommen des Europarates, das im August 2014 in Kraft getreten ist ("Istanbul-Konvention"). Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention am 11. September 2013 unterzeichnet. Die redaktionellen Arbeiten für den erläuternden Bericht und den Vorentwurf zur Botschaft über die Genehmigung der Konvention laufen. Die Istanbul-Konvention gehorcht der Regel der vier P: prevention, protection, prosecution, integrated policies (Prävention, Schutz, Strafverfolgung, integrierte Politik). Insbesondere im Präventionsbereich gehen die Unterzeichnerstaaten verschiedene Verpflichtungen zur Förderung der Bewusstwerdung ein. So verpflichten sie sich namentlich zur Einführung von Sensibilisierungsprogrammen und präventiven Interventions- und Behandlungsprogrammen für die Akteure häuslicher Gewalt.</p><p>Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der bereits getroffenen, laufenden und geplanten Massnahmen erachtet der Bundesrat das Anliegen als erfüllt und beantragt die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Problem der häuslichen Gewalt zu einem Schwerpunkt der nationalen Gesundheitspolitik zu machen.</p>
- Prävention von häuslicher Gewalt. Eine Aufgabe für die Gesundheitspolitik
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