Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz
- ShortId
-
14.4026
- Id
-
20144026
- Updated
-
14.11.2025 08:24
- Language
-
de
- Title
-
Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz
- AdditionalIndexing
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1216;28;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf nationaler Ebene wird das Ausmass der häuslichen Gewalt von der Gesundheitspolitik bis heute unterschätzt. Es obliegt den Kantonen, ihre Politik und ihre Strategien zur Bekämpfung von innerfamiliärer Gewalt festzulegen.</p><p>Die häusliche Gewalt als Teil der öffentlichen Gesundheit wird je nach Kanton unterschiedlich angegangen. Eine Vorreiterrolle übernimmt beispielsweise der Kanton Waadt, der 2006 im Universitätsspital Lausanne (Chuv) eine Abteilung für Gewaltmedizin eröffnet hat. Durch einen interdisziplinären und integrativen Ansatz garantiert diese Abteilung eine ganzheitliche Betreuung der Gewaltopfer. Die Ärztinnen und Ärzte und die Gesundheitsfachpersonen führen insbesondere Falldokumentationen von Körperverletzungen durch. Es ist erwiesen, dass eine ordnungsgemäss erarbeitete Falldokumentation eine wesentliche Grundlage dafür bildet, dass das Opfer den erlittenen Schaden entweder bei der Anordnung von Eheschutzmassnahmen oder beim Scheidungsverfahren geltend machen kann. Die Abteilung für Gewaltmedizin des Chuv hat ausserdem den Auftrag, bildungspolitische Massnahmen weiterzuführen und zu verstärken - sowohl bei den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens als auch bei der Polizei und anderen betroffenen Stellen (Friedensgerichte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Akteure aus dem sozialen Bereich usw.). Durch diese Massnahmen sollen eine höhere Behandlungsqualität für die Bevölkerung sowie eine schnellere Früherkennung und Betreuung der Opfer von Gewaltsituationen garantiert werden können, damit das Ausmass und die Schwere der Übergriffe abnehmen. Andere Kantone haben in diesem Bereich ebenfalls Dienstleistungen oder Verfahren entwickelt.</p><p>Eine Bestandesaufnahme der verschiedenen politischen Konzepte und Praktiken der Kantone soll die spezifischen Bedürfnisse des Gesundheitswesens in Bezug auf die Kostenübernahme bei häuslicher Gewalt feststellen und Lösungen aufzeigen, indem gute und schlechte Praktiken und mögliche Synergien hervorgehoben werden. Die Möglichkeit, im OHG eine gesetzliche Grundlage für diese Thematik zu schaffen, soll ebenfalls analysiert werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandesaufnahme über die politischen Konzepte und Praktiken der Kantone bei der medizinischen Versorgung in Fällen von häuslicher Gewalt zu erstellen und die Möglichkeit zu analysieren, im Opferhilfegesetz (OHG) einen entsprechenden Auftrag explizit zu verankern.</p>
- Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Auf nationaler Ebene wird das Ausmass der häuslichen Gewalt von der Gesundheitspolitik bis heute unterschätzt. Es obliegt den Kantonen, ihre Politik und ihre Strategien zur Bekämpfung von innerfamiliärer Gewalt festzulegen.</p><p>Die häusliche Gewalt als Teil der öffentlichen Gesundheit wird je nach Kanton unterschiedlich angegangen. Eine Vorreiterrolle übernimmt beispielsweise der Kanton Waadt, der 2006 im Universitätsspital Lausanne (Chuv) eine Abteilung für Gewaltmedizin eröffnet hat. Durch einen interdisziplinären und integrativen Ansatz garantiert diese Abteilung eine ganzheitliche Betreuung der Gewaltopfer. Die Ärztinnen und Ärzte und die Gesundheitsfachpersonen führen insbesondere Falldokumentationen von Körperverletzungen durch. Es ist erwiesen, dass eine ordnungsgemäss erarbeitete Falldokumentation eine wesentliche Grundlage dafür bildet, dass das Opfer den erlittenen Schaden entweder bei der Anordnung von Eheschutzmassnahmen oder beim Scheidungsverfahren geltend machen kann. Die Abteilung für Gewaltmedizin des Chuv hat ausserdem den Auftrag, bildungspolitische Massnahmen weiterzuführen und zu verstärken - sowohl bei den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens als auch bei der Polizei und anderen betroffenen Stellen (Friedensgerichte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Akteure aus dem sozialen Bereich usw.). Durch diese Massnahmen sollen eine höhere Behandlungsqualität für die Bevölkerung sowie eine schnellere Früherkennung und Betreuung der Opfer von Gewaltsituationen garantiert werden können, damit das Ausmass und die Schwere der Übergriffe abnehmen. Andere Kantone haben in diesem Bereich ebenfalls Dienstleistungen oder Verfahren entwickelt.</p><p>Eine Bestandesaufnahme der verschiedenen politischen Konzepte und Praktiken der Kantone soll die spezifischen Bedürfnisse des Gesundheitswesens in Bezug auf die Kostenübernahme bei häuslicher Gewalt feststellen und Lösungen aufzeigen, indem gute und schlechte Praktiken und mögliche Synergien hervorgehoben werden. Die Möglichkeit, im OHG eine gesetzliche Grundlage für diese Thematik zu schaffen, soll ebenfalls analysiert werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandesaufnahme über die politischen Konzepte und Praktiken der Kantone bei der medizinischen Versorgung in Fällen von häuslicher Gewalt zu erstellen und die Möglichkeit zu analysieren, im Opferhilfegesetz (OHG) einen entsprechenden Auftrag explizit zu verankern.</p>
- Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz
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