Nationale Statistiken zur häuslichen Gewalt
- ShortId
-
14.4027
- Id
-
20144027
- Updated
-
14.11.2025 07:55
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Statistiken zur häuslichen Gewalt
- AdditionalIndexing
-
1216;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Häusliche Gewalt ist ein Problem, dessen Ausmass in der Gesundheitspolitik bisher unterschätzt wurde. Die Folgen von häuslicher Gewalt für die Gesundheit der Opfer und für die Gesellschaft im Allgemeinen sind schwerwiegend. </p><p>Um dieses Übel zu bekämpfen, ist es wichtig, es beim Namen zu nennen und Zahlen dazu zur Hand zu haben. Es ist deswegen unerlässlich, über zuverlässige Daten zu verfügen: einerseits, um Prioritäten zu setzen, die Strategien zur Bekämpfung zu definieren und die Entwicklung und die Fortschritte zu verfolgen, und andererseits zu Sensibilisierungszwecken. Die Datenerfassung erlaubt es, das Problem als solches zu erkennen und es anzugehen.</p><p>Gegenwärtig gibt es weder eine gesamtschweizerische Statistik zu häuslicher Gewalt noch ein institutionalisiertes Berichterstattungssystem dazu. Man muss sich also damit begnügen, bereits existierende Statistiken auszuwerten, die Daten über sehr unterschiedliche Aspekte der häuslichen Gewalt liefern. </p><p>Auch die Weltgesundheitsorganisation hält fest, dass es wichtig ist, Daten auf allen Ebenen zu sammeln und internationale Normen zu erlassen, um die Daten verschiedener Länder und Kulturen miteinander vergleichen zu können.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionären. Er ist jedoch der Ansicht, dass er bereits die nötigen Massnahmen eingeleitet hat, um über detaillierte statistische Daten zur häuslichen Gewalt zu verfügen.</p><p>In Umsetzung einer Massnahme aus dem Bericht des Bundesrates zum Postulat Stump, 05.3694 "Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen", publiziert das Bundesamt für Statistik (BFS) Analysen zu Fällen häuslicher Gewalt basierend auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Zudem ist das BFS daran, gemäss Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", vom 27. Februar 2013 zusammen mit den Kantonen Verbesserungen der Daten zur Kriminalität und zur Opferhilfe zu prüfen. Die ersten Ergebnisse werden im Rahmen des umfassenden Modernisierungsprogramms der Kriminalstatistiken des BFS mit Zeithorizont 2018 erwartet.</p><p>Aus diesem Grund hat das BFS, zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), bereits die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2009 bis 2011 aufbereitet. Diese wurden zum ersten Mal am 23. November 2012 als Übersichtspublikation, die auf dem BFS-Internetportal einsehbar ist, präsentiert. Sie gibt einen Überblick über die polizeilich registrierte häusliche Gewalt. Die Daten wurden am 25. November 2014 aktualisiert und auf einer speziell der häuslichen Gewalt gewidmeten Internetseite aufgeschaltet. Diese wird in Zukunft jährlich aktualisiert.</p><p>Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass Ziel 27, "Die Chancengleichheit wird verbessert", im Rahmen des Monitorings der Legislaturplanung mit 44 von 150 Indikatoren abgedeckt wird und in direkter Beziehung zu den zur häuslichen Gewalt verfügbaren Daten steht.</p><p>Ausserdem ist die Schweiz im internationalen Vergleich gut aufgestellt, da sie bereits seit 2009 eine harmonisierte polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht. Sie ist dadurch in der Lage, den neuen Anforderungen gerecht zu werden, die sich im Zusammenhang mit der für Mitte 2015 vorgesehenen Einführung der International Classification of Crime for Statistical Purposes (ICCS) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesamtschweizerische Erhebung von statistischen Daten zu Vorfällen von häuslicher Gewalt vorzusehen. Damit sollen die kantonalen Praktiken vereinheitlicht werden und zuverlässige Daten zur Verfügung stehen.</p>
- Nationale Statistiken zur häuslichen Gewalt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Häusliche Gewalt ist ein Problem, dessen Ausmass in der Gesundheitspolitik bisher unterschätzt wurde. Die Folgen von häuslicher Gewalt für die Gesundheit der Opfer und für die Gesellschaft im Allgemeinen sind schwerwiegend. </p><p>Um dieses Übel zu bekämpfen, ist es wichtig, es beim Namen zu nennen und Zahlen dazu zur Hand zu haben. Es ist deswegen unerlässlich, über zuverlässige Daten zu verfügen: einerseits, um Prioritäten zu setzen, die Strategien zur Bekämpfung zu definieren und die Entwicklung und die Fortschritte zu verfolgen, und andererseits zu Sensibilisierungszwecken. Die Datenerfassung erlaubt es, das Problem als solches zu erkennen und es anzugehen.</p><p>Gegenwärtig gibt es weder eine gesamtschweizerische Statistik zu häuslicher Gewalt noch ein institutionalisiertes Berichterstattungssystem dazu. Man muss sich also damit begnügen, bereits existierende Statistiken auszuwerten, die Daten über sehr unterschiedliche Aspekte der häuslichen Gewalt liefern. </p><p>Auch die Weltgesundheitsorganisation hält fest, dass es wichtig ist, Daten auf allen Ebenen zu sammeln und internationale Normen zu erlassen, um die Daten verschiedener Länder und Kulturen miteinander vergleichen zu können.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionären. Er ist jedoch der Ansicht, dass er bereits die nötigen Massnahmen eingeleitet hat, um über detaillierte statistische Daten zur häuslichen Gewalt zu verfügen.</p><p>In Umsetzung einer Massnahme aus dem Bericht des Bundesrates zum Postulat Stump, 05.3694 "Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen", publiziert das Bundesamt für Statistik (BFS) Analysen zu Fällen häuslicher Gewalt basierend auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Zudem ist das BFS daran, gemäss Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", vom 27. Februar 2013 zusammen mit den Kantonen Verbesserungen der Daten zur Kriminalität und zur Opferhilfe zu prüfen. Die ersten Ergebnisse werden im Rahmen des umfassenden Modernisierungsprogramms der Kriminalstatistiken des BFS mit Zeithorizont 2018 erwartet.</p><p>Aus diesem Grund hat das BFS, zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), bereits die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2009 bis 2011 aufbereitet. Diese wurden zum ersten Mal am 23. November 2012 als Übersichtspublikation, die auf dem BFS-Internetportal einsehbar ist, präsentiert. Sie gibt einen Überblick über die polizeilich registrierte häusliche Gewalt. Die Daten wurden am 25. November 2014 aktualisiert und auf einer speziell der häuslichen Gewalt gewidmeten Internetseite aufgeschaltet. Diese wird in Zukunft jährlich aktualisiert.</p><p>Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass Ziel 27, "Die Chancengleichheit wird verbessert", im Rahmen des Monitorings der Legislaturplanung mit 44 von 150 Indikatoren abgedeckt wird und in direkter Beziehung zu den zur häuslichen Gewalt verfügbaren Daten steht.</p><p>Ausserdem ist die Schweiz im internationalen Vergleich gut aufgestellt, da sie bereits seit 2009 eine harmonisierte polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht. Sie ist dadurch in der Lage, den neuen Anforderungen gerecht zu werden, die sich im Zusammenhang mit der für Mitte 2015 vorgesehenen Einführung der International Classification of Crime for Statistical Purposes (ICCS) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesamtschweizerische Erhebung von statistischen Daten zu Vorfällen von häuslicher Gewalt vorzusehen. Damit sollen die kantonalen Praktiken vereinheitlicht werden und zuverlässige Daten zur Verfügung stehen.</p>
- Nationale Statistiken zur häuslichen Gewalt
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