Korruption in Argentinien und Rechtshilfe. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Strafverfahren in der Schweiz blockiert ist?
- ShortId
-
14.4028
- Id
-
20144028
- Updated
-
20.05.2026 01:46
- Language
-
de
- Title
-
Korruption in Argentinien und Rechtshilfe. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Strafverfahren in der Schweiz blockiert ist?
- AdditionalIndexing
-
1216;1231;24;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Bundesanwaltschaft hat am 25. April 2013 eine Strafuntersuchung u. a. gegen Lazaro Antonio Baez und unbekannt wegen Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis StGB eröffnet. Dies geschah im Anschluss an eine Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei vom 24. April 2013 wegen des Verdachts der Geldwäscherei gemäss Artikel 23 Absatz 4 GwG.</p><p>Parallel hierzu haben die argentinischen Behörden am 3. Juli 2013 ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet. Im Zusammenhang mit einem argentinischen Verfahren ersuchten sie darin die schweizerischen Behörden, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, um die Verantwortlichen einer Privatbank in Genf zur Auskunftserteilung betreffend ein Konto einer bestimmten Firma zu veranlassen. Mit Schreiben vom 26. Juli 2013 informierte das Bundesamt für Justiz die Bundesanwaltschaft, dass dieses Rechtshilfeersuchen nicht vollzogen werden konnte, da die Bedingung der beidseitigen Strafbarkeit angesichts der von den argentinischen Behörden gelieferten Informationen nicht erfüllt war. Die ersuchende Behörde wurde daher eingeladen, ihr Ersuchen insbesondere hinsichtlich des deliktischen Ursprungs der Gelder zu ergänzen, welche Gegenstand der beschriebenen Finanzgeschäfte bildeten. Bislang haben die schweizerischen Behörden kein solches ergänzendes Rechtshilfeersuchen der argentinischen Behörden erhalten: Die für den Vollzug des argentinischen Rechtshilfeersuchens benötigten zusätzlichen Informationen sind beim Bundesamt für Justiz nicht eingegangen.</p><p>2. Nachdem die Bundesanwaltschaft, im Rahmen der schweizerischen Strafuntersuchung, am 28. Mai und am 4. Juni 2013 die Verantwortlichen der mit der Verwaltung der fraglichen Gelder beauftragten Banken angehört hatte, blockierte sie mit Verfügungen vom 4. und 5. Juni 2013 die bei zwei Banken hinterlegten Vermögenswerte und ordnete die Herausgabe der entsprechenden Bankunterlagen an.</p><p>3./4. Am 5. Mai 2014 richtete die Bundesanwaltschaft vor dem Hintergrund der schweizerischen Strafuntersuchung ihrerseits ein Rechtshilfeersuchen an die argentinischen Behörden und ersuchte insbesondere um Übermittlung von Kopien der wesentlichen Aktenstücke des oder der in Argentinien im Zusammenhang mit der Familie von Lazaro Antonio Baez geführten Verfahren(s).</p><p>Die Bundesanwaltschaft erhielt die Vollzugsakten ihres an Argentinien adressierten Rechtshilfeersuchens am 10. Juli 2014. Daraus geht insbesondere hervor, dass die argentinischen Behörden am 7. Mai 2014 die Einstellung eines gegen Lazaro Antonio Baez geführten Verfahrens verfügt hatten, da keine genügenden Indizien vorlagen, welche die Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit den in den argentinischen Medien gemachten Aussagen beweisen würden.</p><p>In der Folge sind die argentinischen Behörden dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft nicht nachgekommen, sie über die Existenz eines allfälligen argentinischen Strafverfahrens gegen die Beschuldigten auf dem Laufenden zu halten.</p><p>5. Vorliegend konnte im Rahmen der schweizerischen Untersuchung nicht nachgewiesen werden, dass die in der Schweiz hinterlegten Vermögenswerte von einer Straftat herrühren. Die Zusammenarbeit mit den argentinischen Behörden erlaubte keine Bestätigung der Verdachtsmomente, und ein in Argentinien gegen die Beschuldigten eröffnetes Strafverfahren wurde gemäss offiziellen argentinischen Angaben eingestellt. Mangels einer strafbaren Vortat hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren am 11. Dezember 2014 gemäss Artikel 319 Absatz 1 Buchstaben a und b StPO eingestellt und die Beschlagnahme der am 4. und 5. Juni 2013 blockierten Gelder gemäss Artikel 267 Absatz 1 StPO aufgehoben.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
- <p>Im April 2013 haben argentinische Medien ein grosses Korruptions- und Geldwäschenetz um den ehemaligen Präsidenten Nestor Kirchner enthüllt. Im Zentrum dieses Netzes steht ein Unternehmer, Lazaro Baez, der anscheinend von überbezahlten öffentlichen Aufträgen profitiert und das dabei illegal verdiente Geld via Scheinfirmen und Konten im Ausland weissgewaschen hat, namentlich bei den Banken Lombard Odier und Safra Sarasin in der Schweiz.</p><p>Nach Einreichen einer Klage und einem Rechtshilfegesuch hat die Schweizer Justiz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Juni 2013 ein Konto gesperrt. Trotzdem sind die Ermittlungen heute anscheinend aufgrund fehlender Beweise in Bezug auf die kriminelle Herkunft der umstrittenen Vermögenswerte blockiert, und es besteht die Gefahr, dass die gesperrten Gelder freigegeben werden. Die Informationen über die Blockade des Verfahrens widersprechen sich. Einige offizielle argentinische Stimmen machen dafür die Schweiz verantwortlich. Doch die argentinische Abgeordnete Margarita Stolbizer beteuert, dass die Schweiz auch über ein Jahr nach Beginn des Verfahrens die Informationen, die sie von der argentinischen Justiz ausdrücklich erbeten hatte, um den Verdacht der Geldwäscherei zu erhärten, noch immer nicht erhalten hätte. Die argentinische Zivilgesellschaft verlangt nun, dass die Justiz das Verfahren vorantreibt. Die Rolle der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden muss also geklärt werden. </p><p>1. Stimmt es, dass die Bundesanwaltschaft ein Verfahren zu einem Fall von Korruption in Argentinien leitet, das die Vergabe von überbezahlten Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen betrifft und mit dem namentlich der Unternehmer Lazaro Baez in Verbindung gebracht wird?</p><p>2. Stimmt es, dass die Bundesanwaltschaft präventive Kontosperren angeordnet hat?</p><p>3. Stimmt es, dass die schweizerischen Strafverfahren blockiert sind, weil Informationen nicht geliefert wurden, obwohl die Bundesanwaltschaft die argentinische Justizbehörde darum ersucht hatte?</p><p>4. Wenn dies der Fall ist, kann die Bundesanwaltschaft die Daten nennen, an denen den argentinischen Behörden die Gesuche und allfällige Mahnungen zugestellt wurden, um bei der schweizerischen und der argentinischen Bevölkerung jegliche Zweifel über eine mögliche Verantwortung der Schweizer Strafverfolgungsbehörden für diese Verspätungen zu zerstreuen?</p><p>5. Falls Argentinien die Informationen nicht liefern würde, könnte man nicht untersuchen, ob man die Vermögenswerte aufgrund der schweizerischen Strafnorm über Vermögenswerte einer kriminellen Organisation einziehen könnte?</p>
- Korruption in Argentinien und Rechtshilfe. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Strafverfahren in der Schweiz blockiert ist?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Bundesanwaltschaft hat am 25. April 2013 eine Strafuntersuchung u. a. gegen Lazaro Antonio Baez und unbekannt wegen Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis StGB eröffnet. Dies geschah im Anschluss an eine Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei vom 24. April 2013 wegen des Verdachts der Geldwäscherei gemäss Artikel 23 Absatz 4 GwG.</p><p>Parallel hierzu haben die argentinischen Behörden am 3. Juli 2013 ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet. Im Zusammenhang mit einem argentinischen Verfahren ersuchten sie darin die schweizerischen Behörden, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, um die Verantwortlichen einer Privatbank in Genf zur Auskunftserteilung betreffend ein Konto einer bestimmten Firma zu veranlassen. Mit Schreiben vom 26. Juli 2013 informierte das Bundesamt für Justiz die Bundesanwaltschaft, dass dieses Rechtshilfeersuchen nicht vollzogen werden konnte, da die Bedingung der beidseitigen Strafbarkeit angesichts der von den argentinischen Behörden gelieferten Informationen nicht erfüllt war. Die ersuchende Behörde wurde daher eingeladen, ihr Ersuchen insbesondere hinsichtlich des deliktischen Ursprungs der Gelder zu ergänzen, welche Gegenstand der beschriebenen Finanzgeschäfte bildeten. Bislang haben die schweizerischen Behörden kein solches ergänzendes Rechtshilfeersuchen der argentinischen Behörden erhalten: Die für den Vollzug des argentinischen Rechtshilfeersuchens benötigten zusätzlichen Informationen sind beim Bundesamt für Justiz nicht eingegangen.</p><p>2. Nachdem die Bundesanwaltschaft, im Rahmen der schweizerischen Strafuntersuchung, am 28. Mai und am 4. Juni 2013 die Verantwortlichen der mit der Verwaltung der fraglichen Gelder beauftragten Banken angehört hatte, blockierte sie mit Verfügungen vom 4. und 5. Juni 2013 die bei zwei Banken hinterlegten Vermögenswerte und ordnete die Herausgabe der entsprechenden Bankunterlagen an.</p><p>3./4. Am 5. Mai 2014 richtete die Bundesanwaltschaft vor dem Hintergrund der schweizerischen Strafuntersuchung ihrerseits ein Rechtshilfeersuchen an die argentinischen Behörden und ersuchte insbesondere um Übermittlung von Kopien der wesentlichen Aktenstücke des oder der in Argentinien im Zusammenhang mit der Familie von Lazaro Antonio Baez geführten Verfahren(s).</p><p>Die Bundesanwaltschaft erhielt die Vollzugsakten ihres an Argentinien adressierten Rechtshilfeersuchens am 10. Juli 2014. Daraus geht insbesondere hervor, dass die argentinischen Behörden am 7. Mai 2014 die Einstellung eines gegen Lazaro Antonio Baez geführten Verfahrens verfügt hatten, da keine genügenden Indizien vorlagen, welche die Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit den in den argentinischen Medien gemachten Aussagen beweisen würden.</p><p>In der Folge sind die argentinischen Behörden dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft nicht nachgekommen, sie über die Existenz eines allfälligen argentinischen Strafverfahrens gegen die Beschuldigten auf dem Laufenden zu halten.</p><p>5. Vorliegend konnte im Rahmen der schweizerischen Untersuchung nicht nachgewiesen werden, dass die in der Schweiz hinterlegten Vermögenswerte von einer Straftat herrühren. Die Zusammenarbeit mit den argentinischen Behörden erlaubte keine Bestätigung der Verdachtsmomente, und ein in Argentinien gegen die Beschuldigten eröffnetes Strafverfahren wurde gemäss offiziellen argentinischen Angaben eingestellt. Mangels einer strafbaren Vortat hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren am 11. Dezember 2014 gemäss Artikel 319 Absatz 1 Buchstaben a und b StPO eingestellt und die Beschlagnahme der am 4. und 5. Juni 2013 blockierten Gelder gemäss Artikel 267 Absatz 1 StPO aufgehoben.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
- <p>Im April 2013 haben argentinische Medien ein grosses Korruptions- und Geldwäschenetz um den ehemaligen Präsidenten Nestor Kirchner enthüllt. Im Zentrum dieses Netzes steht ein Unternehmer, Lazaro Baez, der anscheinend von überbezahlten öffentlichen Aufträgen profitiert und das dabei illegal verdiente Geld via Scheinfirmen und Konten im Ausland weissgewaschen hat, namentlich bei den Banken Lombard Odier und Safra Sarasin in der Schweiz.</p><p>Nach Einreichen einer Klage und einem Rechtshilfegesuch hat die Schweizer Justiz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Juni 2013 ein Konto gesperrt. Trotzdem sind die Ermittlungen heute anscheinend aufgrund fehlender Beweise in Bezug auf die kriminelle Herkunft der umstrittenen Vermögenswerte blockiert, und es besteht die Gefahr, dass die gesperrten Gelder freigegeben werden. Die Informationen über die Blockade des Verfahrens widersprechen sich. Einige offizielle argentinische Stimmen machen dafür die Schweiz verantwortlich. Doch die argentinische Abgeordnete Margarita Stolbizer beteuert, dass die Schweiz auch über ein Jahr nach Beginn des Verfahrens die Informationen, die sie von der argentinischen Justiz ausdrücklich erbeten hatte, um den Verdacht der Geldwäscherei zu erhärten, noch immer nicht erhalten hätte. Die argentinische Zivilgesellschaft verlangt nun, dass die Justiz das Verfahren vorantreibt. Die Rolle der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden muss also geklärt werden. </p><p>1. Stimmt es, dass die Bundesanwaltschaft ein Verfahren zu einem Fall von Korruption in Argentinien leitet, das die Vergabe von überbezahlten Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen betrifft und mit dem namentlich der Unternehmer Lazaro Baez in Verbindung gebracht wird?</p><p>2. Stimmt es, dass die Bundesanwaltschaft präventive Kontosperren angeordnet hat?</p><p>3. Stimmt es, dass die schweizerischen Strafverfahren blockiert sind, weil Informationen nicht geliefert wurden, obwohl die Bundesanwaltschaft die argentinische Justizbehörde darum ersucht hatte?</p><p>4. Wenn dies der Fall ist, kann die Bundesanwaltschaft die Daten nennen, an denen den argentinischen Behörden die Gesuche und allfällige Mahnungen zugestellt wurden, um bei der schweizerischen und der argentinischen Bevölkerung jegliche Zweifel über eine mögliche Verantwortung der Schweizer Strafverfolgungsbehörden für diese Verspätungen zu zerstreuen?</p><p>5. Falls Argentinien die Informationen nicht liefern würde, könnte man nicht untersuchen, ob man die Vermögenswerte aufgrund der schweizerischen Strafnorm über Vermögenswerte einer kriminellen Organisation einziehen könnte?</p>
- Korruption in Argentinien und Rechtshilfe. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Strafverfahren in der Schweiz blockiert ist?
Back to List