Swiss Tavolata. Staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung
- ShortId
-
14.4031
- Id
-
20144031
- Updated
-
28.07.2023 06:26
- Language
-
de
- Title
-
Swiss Tavolata. Staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung
- AdditionalIndexing
-
15;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung einer Wettbewerbsverzerrung durch Swiss Tavolata zulasten der Gastronomie nicht. Swiss Tavolata untersteht denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Gastronomie. Der Bundesrat erachtet Swiss Tavolata als innovative Ergänzung des bestehenden touristischen und gastgewerblichen Angebots und nicht als Konkurrenzierung. Die angebotene Dienstleistung ist ein Gesamtpaket, das neben Mahlzeiten aus hofeigenen Produkten auch ein Erlebnis auf einem Bauernhof umfasst und Gelegenheit bietet, die Produktion der konsumierten Rohstoffe kennenzulernen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz (Bericht des Bundesrates vom 18. Juni 2010 in Erfüllung des Postulates Darbellay 08.3969 vom 19. Dezember 2008) festgehalten, dass ein noch engerer Schulterschluss der Tourismuspolitik mit der Landwirtschaftspolitik angestrebt werden soll, und auf entsprechende Synergiepotenziale hingewiesen. Die Starthilfen durch Innotour und das BLW für Swiss Tavolata entsprechen dieser strategischen Zielsetzung.</p><p>1. Eine Anhörung der Gewerbebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet ist somit nicht erforderlich, da die Massnahme nicht geeignet ist, eine Wettbewerbsverzerrung zu bewirken. Eine Anhörung ist in der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV; SR 910.16) auch nicht vorgesehen.</p><p>2. Mit der QuNaV werden Massnahmen unterstützt, die in erster Linie der Landwirtschaft zugutekommen. Diese Voraussetzung erfüllt Swiss Tavolata. Ferner sind ausschliesslich landwirtschaftliche Betriebe am Projekt beteiligt.</p><p>3. Die Qualitätsstandards von Swiss Tavolata sehen vor, dass mindestens 75 Prozent der Zutaten vom eigenen Hof stammen oder in der eigenen Region produziert wurden. Die Kontrolle obliegt Swiss Tavolata. Dass bei Swiss Tavolata primär eigene oder regionale Produkte eingesetzt werden, ist ein weiterer Beleg dafür, dass von einer Konkurrenzierung der Gastronomie, welche diesbezüglich keine Auflagen hat, nicht gesprochen werden kann.</p><p>4. Die von Swiss Tavolata angebotenen Dienstleistungen unterstehen denselben gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Besteuerung wie jene der Gastronomiebetriebe. Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20) nimmt die Landwirtschaft nur für die Lieferungen von auf dem eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen von der Mehrwertsteuerpflicht aus.</p><p>Gewerbliche Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebs sind mehrwertsteuerpflichtig, sofern sie die Umsatzgrenze aus steuerbaren Leistungen gemäss Artikel 10 Absatz 2 MWSTG erreichen.</p><p>5. Die Lebensmittelgesetzgebung differenziert nicht zwischen den von Swiss Tavolata und gastgewerblichen Betrieben angebotenen Dienstleistungen. Die entsprechenden Kontrollen fallen in die Zuständigkeit der Kantone.</p><p>6. Es bestehen keine unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen für Swiss Tavolata und die Gastronomie. Gleiche Leistungen werden gleich behandelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Antwort vom 15. September 2014 auf meine Frage 14.5338, "Ungerechtfertigte Beiträge für Swiss Tavolata", bestreitet der Bundesrat meine Auffassung einer staatlich geförderten Benachteiligung des Gastgewerbes. Er verweist auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen und erwähnt auch die Finanzhilfen von Innotour und die Möglichkeit für die gastgewerblichen Betriebe, ebenfalls von den Förderinstrumenten des Bundes Gebrauch zu machen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.</p><p>Das Gastgewerbe steht im freien Wettbewerb und will keine Subventionen beziehen. Es gilt auch festzuhalten, dass gegen das Projekt Swiss Tavolata nichts einzuwenden ist, solange die gleichen Spielregeln gelten wie für das Gastgewerbe. </p><p>Der Bundesrat hat die produzierende Landwirtschaft mit der Agrarpolitik 2014-2017 geschwächt, sodass es nicht verwunderlich ist, wenn sich Bauernfamilien nach anderen Möglichkeiten für Zusatzverdienste umsehen müssen, weil finanzielle Mittel fehlen. Wenn jedoch mit Bundesmitteln in bestehende Gewerbezweige eingegriffen wird, kann das nicht einfach hingenommen werden, weil es ungerecht ist und zu Benachteiligungen führt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Werden die Gastronomiebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet, die durch das Projekt Swiss Tavolata konkurrenziert werden, vorher angehört, wie es das Landwirtschaftsgesetz verlangt?</p><p>2. Handelt es sich zumindest teilweise um eine Zweckentfremdung der Mittel, da nicht nur Bäuerinnen, sondern auch Landfrauen, die ausserhalb der Landwirtschaft stehen, finanziell unterstützt werden?</p><p>3. Woher stammen die Nahrungsmittel bzw. deren Rohstoffe, die den Gästen unter dem Titel "innovative Schweizer Küche" serviert werden, kommen sie alle aus den entsprechenden Betrieben bzw. Regionen, und wird das kontrolliert?</p><p>4. Unterliegen die von Swiss Tavolata angebotenen Dienstleistungen der gleichen Besteuerung wie jene der Gastronomiebetriebe?</p><p>5. Werden die gleichen strengen Lebensmittel- und Hygienekontrollen durchgeführt wie bei den Gastronomiebetrieben?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, zwischen der Gastronomie und Swiss Tavolata die gleichen Bedingungen zu schaffen, bezüglich Steuern, Kontrollen usw.? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Swiss Tavolata. Staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung einer Wettbewerbsverzerrung durch Swiss Tavolata zulasten der Gastronomie nicht. Swiss Tavolata untersteht denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Gastronomie. Der Bundesrat erachtet Swiss Tavolata als innovative Ergänzung des bestehenden touristischen und gastgewerblichen Angebots und nicht als Konkurrenzierung. Die angebotene Dienstleistung ist ein Gesamtpaket, das neben Mahlzeiten aus hofeigenen Produkten auch ein Erlebnis auf einem Bauernhof umfasst und Gelegenheit bietet, die Produktion der konsumierten Rohstoffe kennenzulernen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz (Bericht des Bundesrates vom 18. Juni 2010 in Erfüllung des Postulates Darbellay 08.3969 vom 19. Dezember 2008) festgehalten, dass ein noch engerer Schulterschluss der Tourismuspolitik mit der Landwirtschaftspolitik angestrebt werden soll, und auf entsprechende Synergiepotenziale hingewiesen. Die Starthilfen durch Innotour und das BLW für Swiss Tavolata entsprechen dieser strategischen Zielsetzung.</p><p>1. Eine Anhörung der Gewerbebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet ist somit nicht erforderlich, da die Massnahme nicht geeignet ist, eine Wettbewerbsverzerrung zu bewirken. Eine Anhörung ist in der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV; SR 910.16) auch nicht vorgesehen.</p><p>2. Mit der QuNaV werden Massnahmen unterstützt, die in erster Linie der Landwirtschaft zugutekommen. Diese Voraussetzung erfüllt Swiss Tavolata. Ferner sind ausschliesslich landwirtschaftliche Betriebe am Projekt beteiligt.</p><p>3. Die Qualitätsstandards von Swiss Tavolata sehen vor, dass mindestens 75 Prozent der Zutaten vom eigenen Hof stammen oder in der eigenen Region produziert wurden. Die Kontrolle obliegt Swiss Tavolata. Dass bei Swiss Tavolata primär eigene oder regionale Produkte eingesetzt werden, ist ein weiterer Beleg dafür, dass von einer Konkurrenzierung der Gastronomie, welche diesbezüglich keine Auflagen hat, nicht gesprochen werden kann.</p><p>4. Die von Swiss Tavolata angebotenen Dienstleistungen unterstehen denselben gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Besteuerung wie jene der Gastronomiebetriebe. Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20) nimmt die Landwirtschaft nur für die Lieferungen von auf dem eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen von der Mehrwertsteuerpflicht aus.</p><p>Gewerbliche Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebs sind mehrwertsteuerpflichtig, sofern sie die Umsatzgrenze aus steuerbaren Leistungen gemäss Artikel 10 Absatz 2 MWSTG erreichen.</p><p>5. Die Lebensmittelgesetzgebung differenziert nicht zwischen den von Swiss Tavolata und gastgewerblichen Betrieben angebotenen Dienstleistungen. Die entsprechenden Kontrollen fallen in die Zuständigkeit der Kantone.</p><p>6. Es bestehen keine unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen für Swiss Tavolata und die Gastronomie. Gleiche Leistungen werden gleich behandelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Antwort vom 15. September 2014 auf meine Frage 14.5338, "Ungerechtfertigte Beiträge für Swiss Tavolata", bestreitet der Bundesrat meine Auffassung einer staatlich geförderten Benachteiligung des Gastgewerbes. Er verweist auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen und erwähnt auch die Finanzhilfen von Innotour und die Möglichkeit für die gastgewerblichen Betriebe, ebenfalls von den Förderinstrumenten des Bundes Gebrauch zu machen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.</p><p>Das Gastgewerbe steht im freien Wettbewerb und will keine Subventionen beziehen. Es gilt auch festzuhalten, dass gegen das Projekt Swiss Tavolata nichts einzuwenden ist, solange die gleichen Spielregeln gelten wie für das Gastgewerbe. </p><p>Der Bundesrat hat die produzierende Landwirtschaft mit der Agrarpolitik 2014-2017 geschwächt, sodass es nicht verwunderlich ist, wenn sich Bauernfamilien nach anderen Möglichkeiten für Zusatzverdienste umsehen müssen, weil finanzielle Mittel fehlen. Wenn jedoch mit Bundesmitteln in bestehende Gewerbezweige eingegriffen wird, kann das nicht einfach hingenommen werden, weil es ungerecht ist und zu Benachteiligungen führt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Werden die Gastronomiebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet, die durch das Projekt Swiss Tavolata konkurrenziert werden, vorher angehört, wie es das Landwirtschaftsgesetz verlangt?</p><p>2. Handelt es sich zumindest teilweise um eine Zweckentfremdung der Mittel, da nicht nur Bäuerinnen, sondern auch Landfrauen, die ausserhalb der Landwirtschaft stehen, finanziell unterstützt werden?</p><p>3. Woher stammen die Nahrungsmittel bzw. deren Rohstoffe, die den Gästen unter dem Titel "innovative Schweizer Küche" serviert werden, kommen sie alle aus den entsprechenden Betrieben bzw. Regionen, und wird das kontrolliert?</p><p>4. Unterliegen die von Swiss Tavolata angebotenen Dienstleistungen der gleichen Besteuerung wie jene der Gastronomiebetriebe?</p><p>5. Werden die gleichen strengen Lebensmittel- und Hygienekontrollen durchgeführt wie bei den Gastronomiebetrieben?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, zwischen der Gastronomie und Swiss Tavolata die gleichen Bedingungen zu schaffen, bezüglich Steuern, Kontrollen usw.? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Swiss Tavolata. Staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung
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