Terrorismusbekämpfung in der Schweiz

ShortId
14.4036
Id
20144036
Updated
28.07.2023 06:03
Language
de
Title
Terrorismusbekämpfung in der Schweiz
AdditionalIndexing
08;09
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen beantragt der Bundesrat die Annahme eines Bundesgesetzes über das Verbot dieser Gruppierungen. Das ist zu unterstützen, regelt aber nur einen Teilbereich des Handlungsfeldes "Verfolgung".</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, seine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Terrorismus zu erläutern.</p>
  • <p>1.-3. Die Bekämpfung des Terrorismus erfordert eine ausgedehnte internationale Zusammenarbeit wie auch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren in der Schweiz.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der internationalen Zusammenarbeit in der Bekämpfung des Terrorismus und dessen Ursachen. Der Bundesrat hat einen Sonderbotschafter des EDA für internationale Terrorismusbekämpfung ernannt, der die aussenpolitischen und völkerrechtlichen Aktivitäten koordiniert. Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, mit der Europäischen Union sowie in weiteren Foren wie dem Global Counterterrorism Forum (GCTF), der OSZE und dem Europarat. Es findet ausserdem eine intensive bilaterale Zusammenarbeit im Justiz- und Polizeibereich wie auch im nachrichtendienstlichen Bereich statt, insbesondere mit den Mitgliedstaaten der EU.</p><p>Die Schweiz arbeitet im Rahmen von Schengen insbesondere eng mit der EU zusammen (siehe Antwort auf Frage 5). Die genannte Strategie der EU zur Terrorbekämpfung (14469/4/05 REV 4, abrufbar unter www.consilium.europa.eu) findet aber für die Schweiz als Nichtmitglied der EU formell keine Anwendung.</p><p>Auf nationaler Ebene arbeiten die Behörden des Bundes und der Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Terrorabwehr eng zusammen. Aufgrund der gestiegenen Bedrohung durch das Phänomen der dschihadistisch motivierten Reisen hat die Kerngruppe Sicherheit, die sich aus dem Staatssekretär des EDA, dem Direktor des NDB und der Direktorin von Fedpol zusammensetzt, im Oktober 2014 eine Task-Force eingesetzt. In der Task-Force sind alle betroffenen Bundesstellen und die Kantone vertreten. Der Auftrag der Task-Force ist die fortlaufende Lagebeurteilung, die Sammlung und der Austausch von Informationen national und international sowie die Triage von identifizierten potenziellen Reisenden. Die Task-Force hat einen Zwischenbericht erarbeitet, in dem sie eine Ist-Analyse vornimmt und Massnahmen der operativen Behörden präsentiert bzw. zur Prüfung vorschlägt. Erste Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. So wurde die offizielle Übermittlung operativer Daten zwischen den beteiligten Diensten beschleunigt. Präventive Ansprachen möglicher Dschihad-Reisender wurden intensiviert. Dschihadistisch motivierte Reisende werden umfassender ausgeschrieben, und es werden systematischer Strafverfahren gegen diese eröffnet. In den zuständigen Diensten werden Ressourcen zugunsten der Terrorismusbekämpfung priorisiert und teilweise neu geschaffen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die internationale Lage im Bereich des Terrorismus aufmerksam. Die Bedrohung durch den Terrorismus hat sich in Westeuropa in den vergangenen Monaten weiter erhöht. Dies hat sich jüngst in den Terroranschlägen von Paris und Kopenhagen manifestiert. Grundsätzlich kann ein Anschlag wie in Paris oder Kopenhagen auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Lageentwicklung der vergangenen Monate hat sich das Bedürfnis nach einer ausformulierten Terrorabwehrstrategie des Bundes erhöht.</p><p>Unter Führung der Kerngruppe Sicherheit und im Auftrag des Ausschusses Sicherheit des Bundesrates wird derzeit eine solche Strategie des Bundes erarbeitet. Die Arbeiten an der Strategie berücksichtigen insbesondere die Pfeiler Prävention, Schutz, Verfolgung und Krisenvorsorge. Sie orientiert sich namentlich auch an der globalen Strategie gegen den Terrorismus, welche 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist (A/RES/60/288, abrufbar unter www.un.org). Die Strategie soll bis im Sommer 2015 vorliegen.</p><p>4. Die Schweiz wurde bislang von einem grösseren Terroranschlag verschont. Das Dispositiv wird laufend überprüft. Soweit nötig, wurden Anpassungen in der Gesetzgebung vorgenommen: Am 1. Januar 2015 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen in Kraft getreten (AS 2014 4565). Zudem werden zurzeit die Grundlagen für eine Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 196, abrufbar unter www.conventions.coe.int) erarbeitet, und die Schweiz beteiligt sich an der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zum Problem der Terrorismusreisenden. Zwei weitere Vorlagen, welche die Mittel zur Strafverfolgung sowie zur Früherkennung und Prävention gerade auch des Terrorismus verbessern, sind im Parlament hängig: zum einen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (vgl. Entwurf BBl 2013 2789) und zum andern das Nachrichtendienstgesetz (vgl. Entwurf BBl 2014 133).</p><p>5. Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung im Schengen-Raum bewertet der Bundesrat als positiv. Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten mit den assoziierten Staaten wie der Schweiz eng zusammen. So nimmt die Vorsteherin des EJPD regelmässig an den Treffen der EU-Justiz- und -Innenminister teil, bei denen vier- bis fünfmal pro Jahr im Rahmen des Gemischten Ausschusses über Sicherheits- und Terrorismusfragen diskutiert wird. Kern der Schengener Zusammenarbeit ist der Datenaustausch über das Schengener Informationssystem( SIS) II, über welches europaweit Fahndungsinformationen ausgetauscht und Personen nicht nur zur Verhaftung, sondern auch zur verdeckten Überwachung ausgeschrieben werden können. Neben dem SIS steht den Strafverfolgungsbehörden auch das Visa Information System (VIS) zur Verfügung, in welchem die biometrischen Daten von Visumantragstellern erfasst sind. Durch diese Datenbanken, die einheitlichen Standards bei den Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sowie weitere Kooperationsformen im Rahmen von Schengen wie z. B. Observationen oder die Nutzung von Polizeiattachés können grenzüberschreitende Kriminalität sowie Terrorismus effizienter bekämpft werden. Die Schweiz bereitet zurzeit zudem Verhandlungen für eine Assoziierung der Schweiz an die Prümer Beschlüsse der EU vor, welche neben dem polizeilichen Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten auch die Übermittlung von Informationen zur Verhinderung von terroristischen Straftaten erleichtern und so die bilaterale Polizeizusammenarbeit effizienter gestalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unterstützt er das EU-Gesamtkonzept zur Terrorismusbekämpfung mit den vier Pfeilern Prävention (Kampf gegen Radikalisierung und Rekrutierung), Schutz (Reduzierung von Verwundbarkeit gegen Angriffe), Verfolgung (Aufklärung bereits im Vorfeld von terroristischen Handlungen und Zerstörung terroristischer Strukturen) und Abwehrbereitschaft (Verbesserung der Reaktionsfähigkeit für die Bewältigung der Folgen eines Terroranschlags)?</p><p>2. Wenn nein, weshalb nicht, und welches konkrete Konzept verfolgt er?</p><p>3. Wenn ja, welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat in den einzelnen vier Themenfeldern umgesetzt, welche will er in Zukunft ergreifen?</p><p>4. Welche Erfahrungen wurden in den vergangenen Jahren gemacht, welche Erfolge konnten erzielt werden, welche Lücken wurden entdeckt?</p><p>5. Wie bewertet er die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung im Schengen-Raum?</p>
  • Terrorismusbekämpfung in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen beantragt der Bundesrat die Annahme eines Bundesgesetzes über das Verbot dieser Gruppierungen. Das ist zu unterstützen, regelt aber nur einen Teilbereich des Handlungsfeldes "Verfolgung".</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, seine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Terrorismus zu erläutern.</p>
    • <p>1.-3. Die Bekämpfung des Terrorismus erfordert eine ausgedehnte internationale Zusammenarbeit wie auch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren in der Schweiz.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der internationalen Zusammenarbeit in der Bekämpfung des Terrorismus und dessen Ursachen. Der Bundesrat hat einen Sonderbotschafter des EDA für internationale Terrorismusbekämpfung ernannt, der die aussenpolitischen und völkerrechtlichen Aktivitäten koordiniert. Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, mit der Europäischen Union sowie in weiteren Foren wie dem Global Counterterrorism Forum (GCTF), der OSZE und dem Europarat. Es findet ausserdem eine intensive bilaterale Zusammenarbeit im Justiz- und Polizeibereich wie auch im nachrichtendienstlichen Bereich statt, insbesondere mit den Mitgliedstaaten der EU.</p><p>Die Schweiz arbeitet im Rahmen von Schengen insbesondere eng mit der EU zusammen (siehe Antwort auf Frage 5). Die genannte Strategie der EU zur Terrorbekämpfung (14469/4/05 REV 4, abrufbar unter www.consilium.europa.eu) findet aber für die Schweiz als Nichtmitglied der EU formell keine Anwendung.</p><p>Auf nationaler Ebene arbeiten die Behörden des Bundes und der Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Terrorabwehr eng zusammen. Aufgrund der gestiegenen Bedrohung durch das Phänomen der dschihadistisch motivierten Reisen hat die Kerngruppe Sicherheit, die sich aus dem Staatssekretär des EDA, dem Direktor des NDB und der Direktorin von Fedpol zusammensetzt, im Oktober 2014 eine Task-Force eingesetzt. In der Task-Force sind alle betroffenen Bundesstellen und die Kantone vertreten. Der Auftrag der Task-Force ist die fortlaufende Lagebeurteilung, die Sammlung und der Austausch von Informationen national und international sowie die Triage von identifizierten potenziellen Reisenden. Die Task-Force hat einen Zwischenbericht erarbeitet, in dem sie eine Ist-Analyse vornimmt und Massnahmen der operativen Behörden präsentiert bzw. zur Prüfung vorschlägt. Erste Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. So wurde die offizielle Übermittlung operativer Daten zwischen den beteiligten Diensten beschleunigt. Präventive Ansprachen möglicher Dschihad-Reisender wurden intensiviert. Dschihadistisch motivierte Reisende werden umfassender ausgeschrieben, und es werden systematischer Strafverfahren gegen diese eröffnet. In den zuständigen Diensten werden Ressourcen zugunsten der Terrorismusbekämpfung priorisiert und teilweise neu geschaffen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die internationale Lage im Bereich des Terrorismus aufmerksam. Die Bedrohung durch den Terrorismus hat sich in Westeuropa in den vergangenen Monaten weiter erhöht. Dies hat sich jüngst in den Terroranschlägen von Paris und Kopenhagen manifestiert. Grundsätzlich kann ein Anschlag wie in Paris oder Kopenhagen auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Lageentwicklung der vergangenen Monate hat sich das Bedürfnis nach einer ausformulierten Terrorabwehrstrategie des Bundes erhöht.</p><p>Unter Führung der Kerngruppe Sicherheit und im Auftrag des Ausschusses Sicherheit des Bundesrates wird derzeit eine solche Strategie des Bundes erarbeitet. Die Arbeiten an der Strategie berücksichtigen insbesondere die Pfeiler Prävention, Schutz, Verfolgung und Krisenvorsorge. Sie orientiert sich namentlich auch an der globalen Strategie gegen den Terrorismus, welche 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist (A/RES/60/288, abrufbar unter www.un.org). Die Strategie soll bis im Sommer 2015 vorliegen.</p><p>4. Die Schweiz wurde bislang von einem grösseren Terroranschlag verschont. Das Dispositiv wird laufend überprüft. Soweit nötig, wurden Anpassungen in der Gesetzgebung vorgenommen: Am 1. Januar 2015 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen in Kraft getreten (AS 2014 4565). Zudem werden zurzeit die Grundlagen für eine Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 196, abrufbar unter www.conventions.coe.int) erarbeitet, und die Schweiz beteiligt sich an der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zum Problem der Terrorismusreisenden. Zwei weitere Vorlagen, welche die Mittel zur Strafverfolgung sowie zur Früherkennung und Prävention gerade auch des Terrorismus verbessern, sind im Parlament hängig: zum einen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (vgl. Entwurf BBl 2013 2789) und zum andern das Nachrichtendienstgesetz (vgl. Entwurf BBl 2014 133).</p><p>5. Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung im Schengen-Raum bewertet der Bundesrat als positiv. Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten mit den assoziierten Staaten wie der Schweiz eng zusammen. So nimmt die Vorsteherin des EJPD regelmässig an den Treffen der EU-Justiz- und -Innenminister teil, bei denen vier- bis fünfmal pro Jahr im Rahmen des Gemischten Ausschusses über Sicherheits- und Terrorismusfragen diskutiert wird. Kern der Schengener Zusammenarbeit ist der Datenaustausch über das Schengener Informationssystem( SIS) II, über welches europaweit Fahndungsinformationen ausgetauscht und Personen nicht nur zur Verhaftung, sondern auch zur verdeckten Überwachung ausgeschrieben werden können. Neben dem SIS steht den Strafverfolgungsbehörden auch das Visa Information System (VIS) zur Verfügung, in welchem die biometrischen Daten von Visumantragstellern erfasst sind. Durch diese Datenbanken, die einheitlichen Standards bei den Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sowie weitere Kooperationsformen im Rahmen von Schengen wie z. B. Observationen oder die Nutzung von Polizeiattachés können grenzüberschreitende Kriminalität sowie Terrorismus effizienter bekämpft werden. Die Schweiz bereitet zurzeit zudem Verhandlungen für eine Assoziierung der Schweiz an die Prümer Beschlüsse der EU vor, welche neben dem polizeilichen Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten auch die Übermittlung von Informationen zur Verhinderung von terroristischen Straftaten erleichtern und so die bilaterale Polizeizusammenarbeit effizienter gestalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unterstützt er das EU-Gesamtkonzept zur Terrorismusbekämpfung mit den vier Pfeilern Prävention (Kampf gegen Radikalisierung und Rekrutierung), Schutz (Reduzierung von Verwundbarkeit gegen Angriffe), Verfolgung (Aufklärung bereits im Vorfeld von terroristischen Handlungen und Zerstörung terroristischer Strukturen) und Abwehrbereitschaft (Verbesserung der Reaktionsfähigkeit für die Bewältigung der Folgen eines Terroranschlags)?</p><p>2. Wenn nein, weshalb nicht, und welches konkrete Konzept verfolgt er?</p><p>3. Wenn ja, welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat in den einzelnen vier Themenfeldern umgesetzt, welche will er in Zukunft ergreifen?</p><p>4. Welche Erfahrungen wurden in den vergangenen Jahren gemacht, welche Erfolge konnten erzielt werden, welche Lücken wurden entdeckt?</p><p>5. Wie bewertet er die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung im Schengen-Raum?</p>
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