Erweiterung der legalen und illegalen Schattenwirtschaft und Vergrösserung des BIP
- ShortId
-
14.4037
- Id
-
20144037
- Updated
-
28.07.2023 06:20
- Language
-
de
- Title
-
Erweiterung der legalen und illegalen Schattenwirtschaft und Vergrösserung des BIP
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hat zum Ziel, sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten eines Landes so vollständig wie möglich abzubilden (Kriterium der Vollständigkeit). Demzufolge muss sie jeglichen monetären Austausch aufzeichnen, sofern dieser auf dem Einverständnis der beiden beteiligten Parteien beruht. Dies schliesst Aktionen wie Diebstahl oder Erpressung aus. Der rechtliche Rahmen ist jedoch nicht das zentrale Kriterium für die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung einer Transaktion. Dadurch kann unabhängig von der Entwicklung des rechtlichen Rahmens in den einzelnen Ländern eine gewisse Kontinuität der statistischen Erfassung im Zeitverlauf sichergestellt werden. Angesichts der wichtigen Rolle, die das BIP bei Ländervergleichen spielt, wird der Inhalt der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf der Basis der internationalen Empfehlungen jener Organisationen harmonisiert, die auf diesem Gebiet aktiv sind (Vereinte Nationen, OECD usw.). Ziel ist, die Vorgehensweise der einzelnen Länder so gut wie möglich zu koordinieren, um so die methodische Übereinstimmung der Ergebnisse sicherzustellen.</p><p>Zu den einzelnen gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Revision vom Juni 2012 bot Gelegenheit, den Drogenkonsum und die Prostitution in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Schweiz aufzunehmen. Für diese beiden Posten wurden rund 4,5 Milliarden Franken zum Konsum der privaten Haushalte hinzugefügt. Dieser Betrag wird folglich zum BIP hinzugerechnet, dessen Niveau entsprechend um 0,7 Prozent angehoben wurde. Der Anteil dieses Betrags, der in Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen steht, entspricht 0,2 Prozent des BIP. Es kann festgestellt werden, dass die Beträge von Jahr zu Jahr kaum variieren. Der Einfluss auf das Niveau des BIP ist daher über den gesamten Zeitraum sehr stabil, und die Wachstumsdynamik des BIP ist nicht betroffen.</p><p>2. Die Schätzung der Eidgenössischen Zollverwaltung zum Import illegaler Drogen wurde in den Konsum der privaten Haushalte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung integriert. Der ermittelte Betrag basiert auf einer Schätzung der Anzahl Cannabis-, Heroin- und Kokainkonsumierender. Mangels zuverlässiger statistischer Informationen wurden hingegen keine Schätzungen zur Produktion von und zum Handel mit Drogen auf Schweizer Boden erstellt.</p><p>3. Wie bereits in Antwort 2 erwähnt, wurden keine Schätzungen zur Produktion von und zum Handel mit Drogen erstellt. Diese Aktivitäten generieren somit keine Wertschöpfung, die das Schweizer BIP beeinflusst. Was den Drogenkonsum und die Prostitution betrifft, so hatte deren Integration in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zum Ziel, die Schweizer Praxis mit den Empfehlungen der internationalen Organisationen in Übereinstimmung zu bringen. Die internationalen Organisationen beteiligten sich an der Suche nach einem Konsens im Methodenbereich, der schliesslich in der Empfehlung seinen Ausdruck fand, die Produktion von und den Handel mit illegalen Drogen, den Schmuggel sowie die Prostitution in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufzunehmen. Wie weiter oben erwähnt, wurde in der Schweiz in Ermangelung solider statistischer Grundlagen nur ein Teil dieser Empfehlungen eingeführt.</p><p>4. Auch wenn die Mehrheit der europäischen Länder die illegalen Aktivitäten in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung integriert hat, sind die Schätzungen im Detail oft lückenhaft. Vor diesem Hintergrund wurde der Beitrag der illegalen Aktivitäten (inkl. Prostitution) in Luxemburg auf 0,2 Prozent des BIP geschätzt (davon 0,02 Prozent aus dem Drogenhandel), in Grossbritannien auf 0,7 Prozent und in den Niederlanden auf 0,4 Prozent (davon 0,06 Prozent im Zusammenhang mit harten Drogen). In Deutschland werden die Produktion von und der Handel mit Drogen sowie der Zigarettenschmuggel auf rund 0,1 Prozent des BIP geschätzt.</p><p>5. Ausser der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wurde keine Wirtschaftsstatistik angepasst. So berücksichtigt die Statistik der Unternehmensstruktur (Statent) - die seit 2013 die Betriebszählung ersetzt - sämtliche Beschäftigten, für die obligatorische AHV-Beiträge einbezahlt wurden. Für die Beschäftigten, die aus bestimmten Gründen keiner obligatorischen Beitragspflicht unterliegen, werden keine Schätzungen vorgenommen. Als Synthesestatistik stellt die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hingegen unterschiedliche Wirtschaftsstatistiken einander gegenüber. Auf dieser Basis können punktuelle Anpassungen vorgenommen werden, um möglichst alle wirtschaftlichen Aktivitäten zu erfassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kürzlich wurden die Daten der nationalen Buchhaltung um Teile der legalen und illegalen Schattenwirtschaft erweitert, sodass das Bruttoinlandprodukt (BIP) nun grösser als früher erscheint.</p><p>Fragen im Besonderen hinsichtlich der Anpassungen bezüglich Drogenhandel und -konsum:</p><p>1. Wie gross ist die Anpassung des jährlichen BIP absolut in Franken sowie in Prozenten des BIP?</p><p>2. Wie wurde die Wertschöpfung im Drogenhandel und -konsum geschätzt?</p><p>3. Inwiefern und wodurch wurde berücksichtigt, dass Drogenhandel und -konsum - z. B. im Unterschied zu Prostitution - illegal ist und die Gesetze ja so geschrieben wurden, weil Drogenkonsum im Normalfall eher wertzerstörend als wertschöpfend ist?</p><p>4. Wie gross sind die statistischen Anpassungen in der Schweiz im Vergleich zu anderen, gut vergleichbaren Ländern?</p><p>5. Inwiefern wurden auch andere verwandte statistische Grössen und die Schattenaktivität angepasst, insbesondere die Beschäftigung? Eine entsprechende Anpassung wäre ja notwendig, da sonst wichtige volkswirtschaftliche Kenngrössen wie die Produktivität (BIP/Beschäftigung) verzerrt berechnet würden. </p>
- Erweiterung der legalen und illegalen Schattenwirtschaft und Vergrösserung des BIP
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hat zum Ziel, sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten eines Landes so vollständig wie möglich abzubilden (Kriterium der Vollständigkeit). Demzufolge muss sie jeglichen monetären Austausch aufzeichnen, sofern dieser auf dem Einverständnis der beiden beteiligten Parteien beruht. Dies schliesst Aktionen wie Diebstahl oder Erpressung aus. Der rechtliche Rahmen ist jedoch nicht das zentrale Kriterium für die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung einer Transaktion. Dadurch kann unabhängig von der Entwicklung des rechtlichen Rahmens in den einzelnen Ländern eine gewisse Kontinuität der statistischen Erfassung im Zeitverlauf sichergestellt werden. Angesichts der wichtigen Rolle, die das BIP bei Ländervergleichen spielt, wird der Inhalt der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf der Basis der internationalen Empfehlungen jener Organisationen harmonisiert, die auf diesem Gebiet aktiv sind (Vereinte Nationen, OECD usw.). Ziel ist, die Vorgehensweise der einzelnen Länder so gut wie möglich zu koordinieren, um so die methodische Übereinstimmung der Ergebnisse sicherzustellen.</p><p>Zu den einzelnen gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Revision vom Juni 2012 bot Gelegenheit, den Drogenkonsum und die Prostitution in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Schweiz aufzunehmen. Für diese beiden Posten wurden rund 4,5 Milliarden Franken zum Konsum der privaten Haushalte hinzugefügt. Dieser Betrag wird folglich zum BIP hinzugerechnet, dessen Niveau entsprechend um 0,7 Prozent angehoben wurde. Der Anteil dieses Betrags, der in Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen steht, entspricht 0,2 Prozent des BIP. Es kann festgestellt werden, dass die Beträge von Jahr zu Jahr kaum variieren. Der Einfluss auf das Niveau des BIP ist daher über den gesamten Zeitraum sehr stabil, und die Wachstumsdynamik des BIP ist nicht betroffen.</p><p>2. Die Schätzung der Eidgenössischen Zollverwaltung zum Import illegaler Drogen wurde in den Konsum der privaten Haushalte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung integriert. Der ermittelte Betrag basiert auf einer Schätzung der Anzahl Cannabis-, Heroin- und Kokainkonsumierender. Mangels zuverlässiger statistischer Informationen wurden hingegen keine Schätzungen zur Produktion von und zum Handel mit Drogen auf Schweizer Boden erstellt.</p><p>3. Wie bereits in Antwort 2 erwähnt, wurden keine Schätzungen zur Produktion von und zum Handel mit Drogen erstellt. Diese Aktivitäten generieren somit keine Wertschöpfung, die das Schweizer BIP beeinflusst. Was den Drogenkonsum und die Prostitution betrifft, so hatte deren Integration in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zum Ziel, die Schweizer Praxis mit den Empfehlungen der internationalen Organisationen in Übereinstimmung zu bringen. Die internationalen Organisationen beteiligten sich an der Suche nach einem Konsens im Methodenbereich, der schliesslich in der Empfehlung seinen Ausdruck fand, die Produktion von und den Handel mit illegalen Drogen, den Schmuggel sowie die Prostitution in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufzunehmen. Wie weiter oben erwähnt, wurde in der Schweiz in Ermangelung solider statistischer Grundlagen nur ein Teil dieser Empfehlungen eingeführt.</p><p>4. Auch wenn die Mehrheit der europäischen Länder die illegalen Aktivitäten in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung integriert hat, sind die Schätzungen im Detail oft lückenhaft. Vor diesem Hintergrund wurde der Beitrag der illegalen Aktivitäten (inkl. Prostitution) in Luxemburg auf 0,2 Prozent des BIP geschätzt (davon 0,02 Prozent aus dem Drogenhandel), in Grossbritannien auf 0,7 Prozent und in den Niederlanden auf 0,4 Prozent (davon 0,06 Prozent im Zusammenhang mit harten Drogen). In Deutschland werden die Produktion von und der Handel mit Drogen sowie der Zigarettenschmuggel auf rund 0,1 Prozent des BIP geschätzt.</p><p>5. Ausser der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wurde keine Wirtschaftsstatistik angepasst. So berücksichtigt die Statistik der Unternehmensstruktur (Statent) - die seit 2013 die Betriebszählung ersetzt - sämtliche Beschäftigten, für die obligatorische AHV-Beiträge einbezahlt wurden. Für die Beschäftigten, die aus bestimmten Gründen keiner obligatorischen Beitragspflicht unterliegen, werden keine Schätzungen vorgenommen. Als Synthesestatistik stellt die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hingegen unterschiedliche Wirtschaftsstatistiken einander gegenüber. Auf dieser Basis können punktuelle Anpassungen vorgenommen werden, um möglichst alle wirtschaftlichen Aktivitäten zu erfassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kürzlich wurden die Daten der nationalen Buchhaltung um Teile der legalen und illegalen Schattenwirtschaft erweitert, sodass das Bruttoinlandprodukt (BIP) nun grösser als früher erscheint.</p><p>Fragen im Besonderen hinsichtlich der Anpassungen bezüglich Drogenhandel und -konsum:</p><p>1. Wie gross ist die Anpassung des jährlichen BIP absolut in Franken sowie in Prozenten des BIP?</p><p>2. Wie wurde die Wertschöpfung im Drogenhandel und -konsum geschätzt?</p><p>3. Inwiefern und wodurch wurde berücksichtigt, dass Drogenhandel und -konsum - z. B. im Unterschied zu Prostitution - illegal ist und die Gesetze ja so geschrieben wurden, weil Drogenkonsum im Normalfall eher wertzerstörend als wertschöpfend ist?</p><p>4. Wie gross sind die statistischen Anpassungen in der Schweiz im Vergleich zu anderen, gut vergleichbaren Ländern?</p><p>5. Inwiefern wurden auch andere verwandte statistische Grössen und die Schattenaktivität angepasst, insbesondere die Beschäftigung? Eine entsprechende Anpassung wäre ja notwendig, da sonst wichtige volkswirtschaftliche Kenngrössen wie die Produktivität (BIP/Beschäftigung) verzerrt berechnet würden. </p>
- Erweiterung der legalen und illegalen Schattenwirtschaft und Vergrösserung des BIP
Back to List