Blacklist der OECD. Eine Erfindung des Bundesrates?

ShortId
14.4051
Id
20144051
Updated
14.11.2025 08:09
Language
de
Title
Blacklist der OECD. Eine Erfindung des Bundesrates?
AdditionalIndexing
2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die OECD erarbeitet hinsichtlich steuerlicher Regeln und Standards regelmässig Unterlagen, die ausweisen, welche Länder welche Kriterien erfüllen. In vielen Fällen werden diese Unterlagen an die G-20 weitergereicht. 2009 publizierte die G-20 gestützt auf Unterlagen der OECD eine schwarze, eine graue und eine weisse Liste betreffend die Erfüllung des Informationsaustauschs auf Anfrage (http://www.oecd.org/ctp/42497950.pdf). Weiter berichtet der OECD-Generalsekretär der G-20 regelmässig über den Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen (Global Forum). Seine Berichte enthalten Angaben, die in den Händen der G-20 die Wirkung einer schwarzen Liste haben.</p><p>Auch die Financial Action Task Force (FATF), die Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung setzt, publiziert regelmässig den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen durch einzelne Länder und leitet diese Angaben an die G-20 weiter. Länder, die die Empfehlungen ungenügend umsetzen, riskieren, von anderen Ländern sanktioniert zu werden.</p><p>Es gibt keine formale Definition des Begriffs "schwarze Liste". In der Praxis jedoch bestehen verschiedene Listen, welche bewirken, dass die aufgeführten Länder unterschiedlichem Druck ausgesetzt werden.</p><p>2. Ein Level Playing Field kann nur erreicht werden, wenn alle Akteure die internationalen Standards respektieren, die in Bezug auf den Informationsaustausch und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten gelten. Sowohl das Global Forum als auch die FATF nehmen sog. Peer-Reviews (Länderprüfungen) vor. Bei einer Nichteinhaltung der Standards werden Empfehlungen formuliert und wird durch einen Follow-up sichergestellt, dass die Staaten die Empfehlungen auch tatsächlich umsetzen. Damit gewährleisten die Länderprüfungen die weltweite Einhaltung der internationalen Standards. Durch ihre Mitwirkung sowohl im Global Forum als auch in der FATF trägt die Schweiz nicht nur zur Entwicklung der Standards und der angewandten Methoden bei den Peer-Reviews bei, sondern nimmt auch aktiv an Letzteren teil. Sie stellt Fachleute für die Überprüfung anderer Staaten zur Verfügung, analysiert die Bewertungen anderer Staaten und gibt Stellungnahmen ab.</p><p>3. Die Schweiz setzt sich sowohl im Global Forum als auch in der FATF für die Einhaltung der internationalen Standards ein. Zum Beispiel bei der Erarbeitung des OECD-Standards über den automatischen Informationsaustausch (AIA) hat die Schweiz die Sonderregelung für US-amerikanische Reporting Financial Institutions thematisiert und zusätzliche Informationen angefragt. In der Einleitung zum am 15. Juli 2014 verabschiedeten AIA-Standard wird festgehalten, dass diese Sonderregelung mit dem AIA-Standard vereinbar sei. Im Übrigen soll die Umsetzung des AIA vom Global Forum überprüft werden.</p><p>Aufgrund der Arbeiten der FATF mussten sowohl das Vereinigte Königreich als auch gewisse seiner Überseegebiete und Kronbesitzungen ihre Gesetzgebung anpassen und die Massnahmen zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten verstärken, nachdem die FATF Mängel bei der Feststellung der Nutzungsberechtigten von Trusts festgestellt hatte. In Bezug auf die USA haben die FATF und das Global Forum in ihren Peer-Review-Berichten auf die ungenügenden Massnahmen zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von gewissen US-amerikanischen Strukturen (sog. LLCs) hingewiesen. Die USA wurden aus diesem Grund einem verschärften Follow-up-Verfahren der FATF unterstellt.</p><p>4. In Bezug auf das Vetorecht in der OECD ist festzuhalten, dass dessen Ausübung die bilateralen Beziehungen mit anderen OECD-Mitgliedstaaten belastet. Diese nehmen ein Veto nicht einfach hin, sondern setzen erfahrungsgemäss andere Mittel ein, um das anvisierte Ziel zu erreichen. Das Vetorecht wird in der OECD durch die Mitgliedstaaten fast nie eingesetzt. Dies gilt für kleine und grössere Staaten gleichermassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anlässlich der Herbstsession im Europarat hat der GS der OECD, Guirra, auf Frage von Alfred Heer klar geantwortet, dass es niemals eine Blacklist der OECD gegeben habe. Im Weiteren führte er aus, dass die Grundsätze der OECD für alle gelten und die letzten Widerstandsneste beseitigt werden müssen. Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wieso behaupten er und die Finanzministerin stets, dass es eine Blacklist der OECD gebe, wenn dies, wie protokollarisch festgehalten im Europarat, nicht zutrifft?</p><p>2. Ist er bereit, endlich dafür zu sorgen, dass das Level Playing Field, also die gleich langen Spiesse, endlich in der OECD durchgesetzt wird? (Guirra hat auch dies in Strassburg erwähnt.)</p><p>3. Wieso lässt er es zu, dass die USA und andere Länder nach wie vor Ausnahmen haben von den OECD-Bestimmungen und damit den Finanzplatz Schweiz schwächen?</p><p>4. Wieso machte und macht er nicht vom Vetorecht Gebrauch, wenn er sieht, dass sich gewisse OECD-Staaten nicht an die Regeln halten müssen?</p>
  • Blacklist der OECD. Eine Erfindung des Bundesrates?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die OECD erarbeitet hinsichtlich steuerlicher Regeln und Standards regelmässig Unterlagen, die ausweisen, welche Länder welche Kriterien erfüllen. In vielen Fällen werden diese Unterlagen an die G-20 weitergereicht. 2009 publizierte die G-20 gestützt auf Unterlagen der OECD eine schwarze, eine graue und eine weisse Liste betreffend die Erfüllung des Informationsaustauschs auf Anfrage (http://www.oecd.org/ctp/42497950.pdf). Weiter berichtet der OECD-Generalsekretär der G-20 regelmässig über den Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen (Global Forum). Seine Berichte enthalten Angaben, die in den Händen der G-20 die Wirkung einer schwarzen Liste haben.</p><p>Auch die Financial Action Task Force (FATF), die Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung setzt, publiziert regelmässig den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen durch einzelne Länder und leitet diese Angaben an die G-20 weiter. Länder, die die Empfehlungen ungenügend umsetzen, riskieren, von anderen Ländern sanktioniert zu werden.</p><p>Es gibt keine formale Definition des Begriffs "schwarze Liste". In der Praxis jedoch bestehen verschiedene Listen, welche bewirken, dass die aufgeführten Länder unterschiedlichem Druck ausgesetzt werden.</p><p>2. Ein Level Playing Field kann nur erreicht werden, wenn alle Akteure die internationalen Standards respektieren, die in Bezug auf den Informationsaustausch und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten gelten. Sowohl das Global Forum als auch die FATF nehmen sog. Peer-Reviews (Länderprüfungen) vor. Bei einer Nichteinhaltung der Standards werden Empfehlungen formuliert und wird durch einen Follow-up sichergestellt, dass die Staaten die Empfehlungen auch tatsächlich umsetzen. Damit gewährleisten die Länderprüfungen die weltweite Einhaltung der internationalen Standards. Durch ihre Mitwirkung sowohl im Global Forum als auch in der FATF trägt die Schweiz nicht nur zur Entwicklung der Standards und der angewandten Methoden bei den Peer-Reviews bei, sondern nimmt auch aktiv an Letzteren teil. Sie stellt Fachleute für die Überprüfung anderer Staaten zur Verfügung, analysiert die Bewertungen anderer Staaten und gibt Stellungnahmen ab.</p><p>3. Die Schweiz setzt sich sowohl im Global Forum als auch in der FATF für die Einhaltung der internationalen Standards ein. Zum Beispiel bei der Erarbeitung des OECD-Standards über den automatischen Informationsaustausch (AIA) hat die Schweiz die Sonderregelung für US-amerikanische Reporting Financial Institutions thematisiert und zusätzliche Informationen angefragt. In der Einleitung zum am 15. Juli 2014 verabschiedeten AIA-Standard wird festgehalten, dass diese Sonderregelung mit dem AIA-Standard vereinbar sei. Im Übrigen soll die Umsetzung des AIA vom Global Forum überprüft werden.</p><p>Aufgrund der Arbeiten der FATF mussten sowohl das Vereinigte Königreich als auch gewisse seiner Überseegebiete und Kronbesitzungen ihre Gesetzgebung anpassen und die Massnahmen zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten verstärken, nachdem die FATF Mängel bei der Feststellung der Nutzungsberechtigten von Trusts festgestellt hatte. In Bezug auf die USA haben die FATF und das Global Forum in ihren Peer-Review-Berichten auf die ungenügenden Massnahmen zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von gewissen US-amerikanischen Strukturen (sog. LLCs) hingewiesen. Die USA wurden aus diesem Grund einem verschärften Follow-up-Verfahren der FATF unterstellt.</p><p>4. In Bezug auf das Vetorecht in der OECD ist festzuhalten, dass dessen Ausübung die bilateralen Beziehungen mit anderen OECD-Mitgliedstaaten belastet. Diese nehmen ein Veto nicht einfach hin, sondern setzen erfahrungsgemäss andere Mittel ein, um das anvisierte Ziel zu erreichen. Das Vetorecht wird in der OECD durch die Mitgliedstaaten fast nie eingesetzt. Dies gilt für kleine und grössere Staaten gleichermassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anlässlich der Herbstsession im Europarat hat der GS der OECD, Guirra, auf Frage von Alfred Heer klar geantwortet, dass es niemals eine Blacklist der OECD gegeben habe. Im Weiteren führte er aus, dass die Grundsätze der OECD für alle gelten und die letzten Widerstandsneste beseitigt werden müssen. Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wieso behaupten er und die Finanzministerin stets, dass es eine Blacklist der OECD gebe, wenn dies, wie protokollarisch festgehalten im Europarat, nicht zutrifft?</p><p>2. Ist er bereit, endlich dafür zu sorgen, dass das Level Playing Field, also die gleich langen Spiesse, endlich in der OECD durchgesetzt wird? (Guirra hat auch dies in Strassburg erwähnt.)</p><p>3. Wieso lässt er es zu, dass die USA und andere Länder nach wie vor Ausnahmen haben von den OECD-Bestimmungen und damit den Finanzplatz Schweiz schwächen?</p><p>4. Wieso machte und macht er nicht vom Vetorecht Gebrauch, wenn er sieht, dass sich gewisse OECD-Staaten nicht an die Regeln halten müssen?</p>
    • Blacklist der OECD. Eine Erfindung des Bundesrates?

Back to List