Duale Bildung stärken. Prüfungsexperten fairer entschädigen
- ShortId
-
14.4063
- Id
-
20144063
- Updated
-
28.07.2023 06:23
- Language
-
de
- Title
-
Duale Bildung stärken. Prüfungsexperten fairer entschädigen
- AdditionalIndexing
-
32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung haben Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bildungsbereich zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe/Vorkehrungen sicherzustellen.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und die kantonalen Berufsbildungsämter unternehmen grosse Anstrengungen, um die Attraktivität des dualen Bildungssystems zu erhalten. Die berufliche Grundbildung ist eine Verbundaufgabe und verlangt von Branchenorganisationen, Ausbildungsbetrieben, Ausbildnerinnen und Ausbildnern ein grosses Engagement.</p><p>Das SBFI würdigt das Berufsbildungsgesetz als Basis für "neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung", welches dem markanten Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung trägt und eine "leistungsorientierte Finanzierung" bringt.</p><p>Unter anderem werden für die Durchführung von Zwischenprüfungen und Qualifikationsverfahren im Rahmen dieses Gesetzes Prüfungsexpertinnen und -experten benötigt. Zu diesem Amt gehört neben hohem fachlichen Können und Engagement viel Idealismus. </p><p>Stossend ist, dass dieses Engagement, welches auf der Basis einer nationalen gesetzlichen Basis geschieht, von Kanton zu Kanton unterschiedlich entschädigt wird und dass teilweise nur symbolische Entschädigungen ausgerichtet werden, die mit dem propagierten "leistungsorientierten" Finanzierungsansatz in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen.</p><p>Neben den kantonal unterschiedlichen und in keinem Verhältnis zur Leistung und zum vorausgesetzten zeitlichen Aufwand stehenden Entschädigungen sind vor allem die teils markanten Unterschiede zu Entschädigungen für Expertinnen und Experten bei Maturaprüfungen stossend. Damit werden Anstrengungen zur Modernisierung und Stärkung der Berufsbildung unterlaufen.</p>
- <p>1. Umsetzung und Aufsicht der Berufsbildung liegen in der Verantwortung der Kantone. Dazu gehören auch die Einsetzung der Prüfungsexpertinnen und -experten der Qualifikationsverfahren (Art. 35 Abs. 1 der Berufsbildungsverordnung, BBV; SR 412.101) sowie die Festlegung der Entschädigungen. Der Bund sorgt gemäss Artikel 50 BBV in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt für ein adäquates Kursangebot, um die Prüfungsexpertinnen und -experten auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Angesichts der kantonalen Hoheit gibt es keine schweizweit einheitlichen Ansätze für die Entschädigung der Prüfungsexpertinnen und -experten.</p><p>2. Der Bund hat derzeit keine Anhaltspunkte, dass ein genereller Zusammenhang besteht zwischen der Höhe der Entschädigungen und allfälligen Schwierigkeiten, genügend Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten zu rekrutieren.</p><p>3./4. Wie in der Antwort auf Frage 1 erläutert, ist die Festlegung der Entschädigungen von Prüfungsexpertinnen und -experten von Qualifikationsverfahren Sache der Kantone. Dasselbe gilt für die Entschädigungen von Fachexperten für Maturitätsprüfungen. Der Bund kann den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben machen. Er anerkennt aber das anspruchsvolle Engagement der Prüfungsexpertinnen und -experten in hohem Masse. Die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Erfahrung sowie Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz verlangt. Der Bund erachtet deshalb eine den Anforderungen angemessene Entlohnung als wichtig und ist bereit, das Anliegen des Interpellanten bezüglich einer Harmonisierung der Entschädigungen in den regelmässig stattfindenden Aussprachen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit der Konferenz der kantonalen Berufsbildungsämter (SBBK) zu thematisieren. Zu berücksichtigen ist jedoch auch die enge Verknüpfung der Berufsbildung mit der Wirtschaft im dualen System. Die Voraussetzungen für die Prüfungsexpertinnen und -experten sind deshalb im Gegensatz zu den Maturitätsprüfungen aufgrund der unterschiedlichen Branchenstrukturen verschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die signifikanten kantonalen Unterschiede bei der Entschädigung von Prüfungsexperten?</p><p>2. Erkennt er einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass teilweise nur symbolische Entschädigungen ausgerichtet werden, und der Schwierigkeit, genügend Prüfungsexpertinnen und -experten zu rekrutieren?</p><p>3. Hält er unterschiedliche Expertenentschädigungen für Qualifikationsverfahren und Maturaprüfungen für gerechtfertigt?</p><p>4. Ist er bereit, sich für die Harmonisierung der Entschädigungen von Prüfungsexperten bei Qualifikationsverfahren einzusetzen und die Entschädigung der Prüfungsexperten zu unterstützen?</p>
- Duale Bildung stärken. Prüfungsexperten fairer entschädigen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung haben Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bildungsbereich zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe/Vorkehrungen sicherzustellen.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und die kantonalen Berufsbildungsämter unternehmen grosse Anstrengungen, um die Attraktivität des dualen Bildungssystems zu erhalten. Die berufliche Grundbildung ist eine Verbundaufgabe und verlangt von Branchenorganisationen, Ausbildungsbetrieben, Ausbildnerinnen und Ausbildnern ein grosses Engagement.</p><p>Das SBFI würdigt das Berufsbildungsgesetz als Basis für "neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung", welches dem markanten Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung trägt und eine "leistungsorientierte Finanzierung" bringt.</p><p>Unter anderem werden für die Durchführung von Zwischenprüfungen und Qualifikationsverfahren im Rahmen dieses Gesetzes Prüfungsexpertinnen und -experten benötigt. Zu diesem Amt gehört neben hohem fachlichen Können und Engagement viel Idealismus. </p><p>Stossend ist, dass dieses Engagement, welches auf der Basis einer nationalen gesetzlichen Basis geschieht, von Kanton zu Kanton unterschiedlich entschädigt wird und dass teilweise nur symbolische Entschädigungen ausgerichtet werden, die mit dem propagierten "leistungsorientierten" Finanzierungsansatz in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen.</p><p>Neben den kantonal unterschiedlichen und in keinem Verhältnis zur Leistung und zum vorausgesetzten zeitlichen Aufwand stehenden Entschädigungen sind vor allem die teils markanten Unterschiede zu Entschädigungen für Expertinnen und Experten bei Maturaprüfungen stossend. Damit werden Anstrengungen zur Modernisierung und Stärkung der Berufsbildung unterlaufen.</p>
- <p>1. Umsetzung und Aufsicht der Berufsbildung liegen in der Verantwortung der Kantone. Dazu gehören auch die Einsetzung der Prüfungsexpertinnen und -experten der Qualifikationsverfahren (Art. 35 Abs. 1 der Berufsbildungsverordnung, BBV; SR 412.101) sowie die Festlegung der Entschädigungen. Der Bund sorgt gemäss Artikel 50 BBV in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt für ein adäquates Kursangebot, um die Prüfungsexpertinnen und -experten auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Angesichts der kantonalen Hoheit gibt es keine schweizweit einheitlichen Ansätze für die Entschädigung der Prüfungsexpertinnen und -experten.</p><p>2. Der Bund hat derzeit keine Anhaltspunkte, dass ein genereller Zusammenhang besteht zwischen der Höhe der Entschädigungen und allfälligen Schwierigkeiten, genügend Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten zu rekrutieren.</p><p>3./4. Wie in der Antwort auf Frage 1 erläutert, ist die Festlegung der Entschädigungen von Prüfungsexpertinnen und -experten von Qualifikationsverfahren Sache der Kantone. Dasselbe gilt für die Entschädigungen von Fachexperten für Maturitätsprüfungen. Der Bund kann den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben machen. Er anerkennt aber das anspruchsvolle Engagement der Prüfungsexpertinnen und -experten in hohem Masse. Die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Erfahrung sowie Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz verlangt. Der Bund erachtet deshalb eine den Anforderungen angemessene Entlohnung als wichtig und ist bereit, das Anliegen des Interpellanten bezüglich einer Harmonisierung der Entschädigungen in den regelmässig stattfindenden Aussprachen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit der Konferenz der kantonalen Berufsbildungsämter (SBBK) zu thematisieren. Zu berücksichtigen ist jedoch auch die enge Verknüpfung der Berufsbildung mit der Wirtschaft im dualen System. Die Voraussetzungen für die Prüfungsexpertinnen und -experten sind deshalb im Gegensatz zu den Maturitätsprüfungen aufgrund der unterschiedlichen Branchenstrukturen verschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die signifikanten kantonalen Unterschiede bei der Entschädigung von Prüfungsexperten?</p><p>2. Erkennt er einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass teilweise nur symbolische Entschädigungen ausgerichtet werden, und der Schwierigkeit, genügend Prüfungsexpertinnen und -experten zu rekrutieren?</p><p>3. Hält er unterschiedliche Expertenentschädigungen für Qualifikationsverfahren und Maturaprüfungen für gerechtfertigt?</p><p>4. Ist er bereit, sich für die Harmonisierung der Entschädigungen von Prüfungsexperten bei Qualifikationsverfahren einzusetzen und die Entschädigung der Prüfungsexperten zu unterstützen?</p>
- Duale Bildung stärken. Prüfungsexperten fairer entschädigen
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