Bonus-Malus-System als Anreizsystem für den NFA
- ShortId
-
14.4071
- Id
-
20144071
- Updated
-
28.07.2023 06:21
- Language
-
de
- Title
-
Bonus-Malus-System als Anreizsystem für den NFA
- AdditionalIndexing
-
04;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der NFA ist eine positive Errungenschaft. Da er aber ein demokratisch beschlossener Eingriff in die Kantonsautonomie ist, ist jede Änderung sehr heikel. Die neuen Änderungen im NFA aufgrund des Wirksamkeitsberichtes 2012-2015 räumen die Ungerechtigkeiten gegenüber den Geberkantonen noch nicht genügend aus. Eine "Ungerechtigkeit" ist zum Beispiel, dass Kantone ihre Staatsangestellten vor dem gesetzlichen Rentenalter in Pension schicken. Diese Kosten trägt nicht nur der Kanton alleine, sondern alle Kantone - über den NFA.</p><p>Um die Solidarität der Geberkantone nicht zu überstrapazieren, sind zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Wenn Geberkantone für ihre gute Finanzdisziplin bestraft werden, besteht die Gefahr, dass auch sie nachlässiger im Ausgabenverhalten werden. Damit wäre der ganzen Schweiz nicht gedient.</p><p>Der heutige NFA soll nicht angetastet werden. Weiterhin soll die Organisations- und Finanzautonomie der Kantone gewahrt werden. Mit dem Wirksamkeitsbericht wird die Einhaltung der Ziele des NFA kontrolliert.</p><p>Mit einem Bonus-Malus-System würde ein zusätzliches Instrument eingeführt, mit dem Korrekturen bei den Nehmerkantonen herbeigeführt werden könnten. Dies könnte zum Beispiel eine Bundes-Spezialfinanzierung sein, welche den sich verbessernden Nehmerkantonen jährlich ausgeschüttet würde. Der Bund würde die Bezugskriterien festlegen. Somit würde ein Anreizsystem geschaffen werden.</p>
- <p>Ein Bonus-Malus-System innerhalb des nationalen Finanzausgleichs impliziert, dass ein bestimmtes finanzpolitisches Gebaren eines Kantons finanziell belohnt bzw. bestraft wird. Es setzt demnach voraus, dass auf Bundesebene finanz- und ausgabenpolitische Normen für die Kantone festgelegt werden; ihre Einhaltung muss quantifizierbar sein und neben den heute verwendeten Indikatoren als Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlungen verwendet werden.</p><p>Ein solches System steht nach Ansicht des Bundesrates im Widerspruch zur Zielsetzung des Finanzausgleichs, die Finanzautonomie der Kantone zu stärken (Art. 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich, FiLaG; SR 613.2). Mit der Einführung der NFA wurde dieses Ziel im Wesentlichen dadurch erreicht, dass die Finanzausgleichszahlungen den Kantonen zweckfrei gewährt werden. Dies hat nach Ansicht des Bundesrates wesentlich zur Steigerung der Effizienz bei der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung beigetragen. Ein Bonus-Malus-System würde die Freiheit der Kantone bei der Verwendung der Mittel faktisch wieder einschränken und damit eine wesentliche Errungenschaft der NFA infrage stellen. Aus dem gleichen Grund hat sich der Bundesrat auch dagegen ausgesprochen, im Ressourcenausgleich eine "Steuerdumping-Regel" einzuführen, d. h., die Ausgleichszahlungen an Kantone mit tiefer Steuerbelastung zu reduzieren.</p><p>Zu beachten ist ferner, dass die finanzpolitischen Normen, die dem Bonus-Malus-System zugrunde gelegt werden müssten, nur für die ressourcenschwachen Kantone gültig wären, während die ressourcenstarken Kantone in ihrem Verhalten frei wären. Dies würde Letzteren einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bringen und damit vermutlich auch die Disparitäten zwischen den Kantonen weiter erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Einführung eines Bonus-Malus-Systems im NFA die Überstrapazierung des Solidaritätsgedankens gegenüber den Geberkantonen lindern kann. Die Auswirkungen eines solchen Systems wären im künftigen Wirkungsbericht 2016-2019 aufzuzeigen. Mit einem Bonus-Malus-System würden innovative Nehmerkantone, die ihre Finanzausgangslage verbessern, belohnt, und für die anderen Kantone würde ein Anreiz geschaffen, neue Wege in der Finanzpolitik zu beschreiten.</p>
- Bonus-Malus-System als Anreizsystem für den NFA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der NFA ist eine positive Errungenschaft. Da er aber ein demokratisch beschlossener Eingriff in die Kantonsautonomie ist, ist jede Änderung sehr heikel. Die neuen Änderungen im NFA aufgrund des Wirksamkeitsberichtes 2012-2015 räumen die Ungerechtigkeiten gegenüber den Geberkantonen noch nicht genügend aus. Eine "Ungerechtigkeit" ist zum Beispiel, dass Kantone ihre Staatsangestellten vor dem gesetzlichen Rentenalter in Pension schicken. Diese Kosten trägt nicht nur der Kanton alleine, sondern alle Kantone - über den NFA.</p><p>Um die Solidarität der Geberkantone nicht zu überstrapazieren, sind zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Wenn Geberkantone für ihre gute Finanzdisziplin bestraft werden, besteht die Gefahr, dass auch sie nachlässiger im Ausgabenverhalten werden. Damit wäre der ganzen Schweiz nicht gedient.</p><p>Der heutige NFA soll nicht angetastet werden. Weiterhin soll die Organisations- und Finanzautonomie der Kantone gewahrt werden. Mit dem Wirksamkeitsbericht wird die Einhaltung der Ziele des NFA kontrolliert.</p><p>Mit einem Bonus-Malus-System würde ein zusätzliches Instrument eingeführt, mit dem Korrekturen bei den Nehmerkantonen herbeigeführt werden könnten. Dies könnte zum Beispiel eine Bundes-Spezialfinanzierung sein, welche den sich verbessernden Nehmerkantonen jährlich ausgeschüttet würde. Der Bund würde die Bezugskriterien festlegen. Somit würde ein Anreizsystem geschaffen werden.</p>
- <p>Ein Bonus-Malus-System innerhalb des nationalen Finanzausgleichs impliziert, dass ein bestimmtes finanzpolitisches Gebaren eines Kantons finanziell belohnt bzw. bestraft wird. Es setzt demnach voraus, dass auf Bundesebene finanz- und ausgabenpolitische Normen für die Kantone festgelegt werden; ihre Einhaltung muss quantifizierbar sein und neben den heute verwendeten Indikatoren als Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlungen verwendet werden.</p><p>Ein solches System steht nach Ansicht des Bundesrates im Widerspruch zur Zielsetzung des Finanzausgleichs, die Finanzautonomie der Kantone zu stärken (Art. 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich, FiLaG; SR 613.2). Mit der Einführung der NFA wurde dieses Ziel im Wesentlichen dadurch erreicht, dass die Finanzausgleichszahlungen den Kantonen zweckfrei gewährt werden. Dies hat nach Ansicht des Bundesrates wesentlich zur Steigerung der Effizienz bei der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung beigetragen. Ein Bonus-Malus-System würde die Freiheit der Kantone bei der Verwendung der Mittel faktisch wieder einschränken und damit eine wesentliche Errungenschaft der NFA infrage stellen. Aus dem gleichen Grund hat sich der Bundesrat auch dagegen ausgesprochen, im Ressourcenausgleich eine "Steuerdumping-Regel" einzuführen, d. h., die Ausgleichszahlungen an Kantone mit tiefer Steuerbelastung zu reduzieren.</p><p>Zu beachten ist ferner, dass die finanzpolitischen Normen, die dem Bonus-Malus-System zugrunde gelegt werden müssten, nur für die ressourcenschwachen Kantone gültig wären, während die ressourcenstarken Kantone in ihrem Verhalten frei wären. Dies würde Letzteren einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bringen und damit vermutlich auch die Disparitäten zwischen den Kantonen weiter erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Einführung eines Bonus-Malus-Systems im NFA die Überstrapazierung des Solidaritätsgedankens gegenüber den Geberkantonen lindern kann. Die Auswirkungen eines solchen Systems wären im künftigen Wirkungsbericht 2016-2019 aufzuzeigen. Mit einem Bonus-Malus-System würden innovative Nehmerkantone, die ihre Finanzausgangslage verbessern, belohnt, und für die anderen Kantone würde ein Anreiz geschaffen, neue Wege in der Finanzpolitik zu beschreiten.</p>
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