Skyguide blockiert die Entwicklung von Windpärken. Bessere Koordination im UVEK

ShortId
14.4090
Id
20144090
Updated
28.07.2023 06:33
Language
de
Title
Skyguide blockiert die Entwicklung von Windpärken. Bessere Koordination im UVEK
AdditionalIndexing
66;48;52;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kompetenz zur Planung und Ausscheidung von Gebieten, die für die Windenergienutzung geeignet sind, liegt bei den Kantonen. Die Erstellung von Windenergieanlagen ist Gegenstand der kantonalen Richtplanung (Art. 8 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes, RPG). Im Richtplan werden die Perimeter der Windpärke eingetragen, und die Beurteilung durch den Bund wird aufgrund der vorhandenen Informationen vorgenommen. Der genaue Standort der einzelnen Windenergieanlagen ist jedoch oftmals zu diesem Zeitpunkt der Planung noch nicht abschliessend festgelegt. Deshalb kann bezüglich der Auswirkungen auf die Flugsicherheit häufig keine technische Detailabklärung für Windpärke vorgenommen werden. Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtpläne werden deshalb durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), basierend auf der Stellungnahme des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), unter anderem auch entsprechende Auflagen an die nachgeordnete Planung bezüglich Abklärungen zur Flugsicherheit formuliert.</p><p>Das UVEK hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass bezüglich Windenergieplanungen Koordinationsbedarf unter den verschiedenen betroffenen Bundesstellen besteht. Es hat daher im Jahr 2012 dem ARE den Auftrag erteilt, ein behördenverbindliches Konzept im Sinn von Artikel 13 RPG zu erarbeiten. Damit sollen die Interessen der betroffenen Bundesstellen (insbesondere ARE, Bundesamt für Energie, Bundesamt für Umwelt, Bazl und Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) aufeinander abgestimmt werden.</p><p>Dieses Konzept hält die Rahmenbedingungen für die Planung von Windenergieanlagen aus Bundessicht fest. Dabei sollen die räumlichen Auswirkungen der Ausbauziele für die Windenergie gemäss Energiestrategie 2050 mit den übrigen relevanten Bundesinteressen abgestimmt werden. Die Kantone sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Interessen des Bundes bei der Planung von Windenergiestandorten/-anlagen in der Richtplanung und den nachgelagerten Planungen zu berücksichtigen. Voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres wird das Konzept in eine öffentliche Anhörung/Mitwirkung gegeben.</p><p>Für eine bessere Koordination auf Bundesstufe soll ein Guichet unique sorgen. Die Grundlage hierfür soll im revidierten Energiegesetz geschaffen werden (vgl. Art. 16 Abs. 3 des revidierten Energiegesetzes gemäss Botschaft vom 4. September 2013). Seine Aufgabe wird darin bestehen, die Stellungnahmen oder Verfahren zu koordinieren, für welche der Bund zuständig ist. </p><p>Das Bazl hat bis heute 90 von 119 eingegangenen Windenergieanlage-Projekten aus luftfahrtspezifischer Sicht bereits freigegeben. Dabei wurden auch die für die Flugsicherung wichtigen Abklärungen von Skyguide berücksichtigt. Die Errichtung und Inbetriebnahme dieser Anlagen verzögert sich teilweise auf kantonaler Stufe, unter anderem wohl auch aufgrund von Widerständen aus der Bevölkerung. Die weiteren geplanten Anlagen befinden sich noch in der Projektphase und sind noch nicht bewilligungsreif.</p><p>Es trifft nicht zu, dass Windkraftanlage-Projekte in der Nähe von Regionalflugplätzen in einer ersten Beurteilung systematisch negativ beurteilt werden. Alle gemäss Artikel 63 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt bewilligungspflichtigen Anlagen werden individuell und gestützt auf die Stellungnahmen und Nachweise von Skyguide beurteilt. In einzelnen europäischen Staaten wird in der Tat teilweise ein etwas kürzerer Abstand von einer Windenergieanlage zu einem Primärradar oder einem Drehfunkfeuer verlangt. Skyguide hat deshalb Kontakt mit diesen Staaten aufgenommen, um Informationen über die Performance der Navigationsanlagen nach Errichtung dieser Windenergieanlagen zu erhalten. Anschliessend wird entschieden werden, ob die aus diesem Erfahrungsaustausch resultierenden Erkenntnisse auch in der Schweiz zur Anwendung gelangen könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil der Windenergie an der gesamten Stromproduktion im Jahr 2050 7 Prozent beträgt. Momentan liegt der Anteil bei 0,15 Prozent. </p><p>Viele Windenergieprojekte sind aus Gründen der Flugsicherung blockiert.</p><p>Sogar die Windenergieprojekte, die in den kantonalen Richtplänen aufgeführt sind und vom Bundesrat genehmigt wurden, werden von Skyguide blockiert. Die Firma Skyguide arbeitet im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl). Dieses gehört zum selben eidgenössischen Departement wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das die Richtpläne genehmigt hat. Man kann sich also die Frage stellen, inwiefern diese zwei Bundesämter ihre Tätigkeiten koordinieren. </p><p>Es kann nämlich passieren, dass Windenergieprojekte von hoher Qualität, die in der Bevölkerung breit abgestützt sind, bei ihrer Realisierung mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ohne dass genauere Abklärungen über die konkreten Auswirkungen auf die Militär- und Zivilluftfahrt vorgenommen wurden. Im Folgenden werden einige konkrete Beispiele genannt: </p><p>1. Ein Projekt, das mehr als 30 Kilometer vom Instrumentenlandesystem (ILS) des Flughafens Genf-Cointrin entfernt realisiert werden sollte, wurde zuerst für nicht mit der Flugsicherung vereinbar befunden. Nach einer Gegenexpertise hat Skyguide eine Simulation durchgeführt und dabei einen vernachlässigbaren Effekt auf das ILS festgestellt. Das Projekt wurde danach genehmigt. </p><p>2. Einem anderen Windenergieprojekt in einem hügeligen Gebiet im Mittelland ausserhalb der Hauptflugroute und 12 Kilometer von einem Drehfunkfeuer (VOR) entfernt wurde zuerst ein negativer Vorentscheid erteilt. Dieser Entscheid wurde gefällt, ohne die Kalibrierung des Drehfunkfeuers mit Vermessungsflügen zu berücksichtigen. </p><p>3. Alle Windenergieprojekte, die in der Nähe eines Regionalflughafens realisiert werden sollen, erhalten zuerst systematisch einen negativen Vorentscheid, ohne dass eine Simulation durchgeführt wird. Dies, obwohl sie in den Richtplänen des jeweiligen Kantons aufgeführt und in Gebieten geplant sind, die zu denjenigen mit dem grössten Entwicklungspotenzial für Windenergie in der Schweiz gehören. </p><p>Weshalb können in anderen europäischen Ländern Windenergieanlagen in der Nähe von zivilen oder militärischen Flugplätzen gebaut werden? Könnte die Schweiz nicht von der Erfahrung dieser Länder profitieren, anstatt ihre Windenergieprojekte und somit die Entwicklung erneuerbarer Energien zu blockieren?</p><p>Sollte das UVEK nicht generell die Stellungnahmen seiner Bundesämter besser koordinieren, damit die Entwicklung der Windenergie gefördert wird?</p>
  • Skyguide blockiert die Entwicklung von Windpärken. Bessere Koordination im UVEK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kompetenz zur Planung und Ausscheidung von Gebieten, die für die Windenergienutzung geeignet sind, liegt bei den Kantonen. Die Erstellung von Windenergieanlagen ist Gegenstand der kantonalen Richtplanung (Art. 8 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes, RPG). Im Richtplan werden die Perimeter der Windpärke eingetragen, und die Beurteilung durch den Bund wird aufgrund der vorhandenen Informationen vorgenommen. Der genaue Standort der einzelnen Windenergieanlagen ist jedoch oftmals zu diesem Zeitpunkt der Planung noch nicht abschliessend festgelegt. Deshalb kann bezüglich der Auswirkungen auf die Flugsicherheit häufig keine technische Detailabklärung für Windpärke vorgenommen werden. Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtpläne werden deshalb durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), basierend auf der Stellungnahme des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), unter anderem auch entsprechende Auflagen an die nachgeordnete Planung bezüglich Abklärungen zur Flugsicherheit formuliert.</p><p>Das UVEK hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass bezüglich Windenergieplanungen Koordinationsbedarf unter den verschiedenen betroffenen Bundesstellen besteht. Es hat daher im Jahr 2012 dem ARE den Auftrag erteilt, ein behördenverbindliches Konzept im Sinn von Artikel 13 RPG zu erarbeiten. Damit sollen die Interessen der betroffenen Bundesstellen (insbesondere ARE, Bundesamt für Energie, Bundesamt für Umwelt, Bazl und Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) aufeinander abgestimmt werden.</p><p>Dieses Konzept hält die Rahmenbedingungen für die Planung von Windenergieanlagen aus Bundessicht fest. Dabei sollen die räumlichen Auswirkungen der Ausbauziele für die Windenergie gemäss Energiestrategie 2050 mit den übrigen relevanten Bundesinteressen abgestimmt werden. Die Kantone sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Interessen des Bundes bei der Planung von Windenergiestandorten/-anlagen in der Richtplanung und den nachgelagerten Planungen zu berücksichtigen. Voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres wird das Konzept in eine öffentliche Anhörung/Mitwirkung gegeben.</p><p>Für eine bessere Koordination auf Bundesstufe soll ein Guichet unique sorgen. Die Grundlage hierfür soll im revidierten Energiegesetz geschaffen werden (vgl. Art. 16 Abs. 3 des revidierten Energiegesetzes gemäss Botschaft vom 4. September 2013). Seine Aufgabe wird darin bestehen, die Stellungnahmen oder Verfahren zu koordinieren, für welche der Bund zuständig ist. </p><p>Das Bazl hat bis heute 90 von 119 eingegangenen Windenergieanlage-Projekten aus luftfahrtspezifischer Sicht bereits freigegeben. Dabei wurden auch die für die Flugsicherung wichtigen Abklärungen von Skyguide berücksichtigt. Die Errichtung und Inbetriebnahme dieser Anlagen verzögert sich teilweise auf kantonaler Stufe, unter anderem wohl auch aufgrund von Widerständen aus der Bevölkerung. Die weiteren geplanten Anlagen befinden sich noch in der Projektphase und sind noch nicht bewilligungsreif.</p><p>Es trifft nicht zu, dass Windkraftanlage-Projekte in der Nähe von Regionalflugplätzen in einer ersten Beurteilung systematisch negativ beurteilt werden. Alle gemäss Artikel 63 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt bewilligungspflichtigen Anlagen werden individuell und gestützt auf die Stellungnahmen und Nachweise von Skyguide beurteilt. In einzelnen europäischen Staaten wird in der Tat teilweise ein etwas kürzerer Abstand von einer Windenergieanlage zu einem Primärradar oder einem Drehfunkfeuer verlangt. Skyguide hat deshalb Kontakt mit diesen Staaten aufgenommen, um Informationen über die Performance der Navigationsanlagen nach Errichtung dieser Windenergieanlagen zu erhalten. Anschliessend wird entschieden werden, ob die aus diesem Erfahrungsaustausch resultierenden Erkenntnisse auch in der Schweiz zur Anwendung gelangen könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil der Windenergie an der gesamten Stromproduktion im Jahr 2050 7 Prozent beträgt. Momentan liegt der Anteil bei 0,15 Prozent. </p><p>Viele Windenergieprojekte sind aus Gründen der Flugsicherung blockiert.</p><p>Sogar die Windenergieprojekte, die in den kantonalen Richtplänen aufgeführt sind und vom Bundesrat genehmigt wurden, werden von Skyguide blockiert. Die Firma Skyguide arbeitet im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl). Dieses gehört zum selben eidgenössischen Departement wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das die Richtpläne genehmigt hat. Man kann sich also die Frage stellen, inwiefern diese zwei Bundesämter ihre Tätigkeiten koordinieren. </p><p>Es kann nämlich passieren, dass Windenergieprojekte von hoher Qualität, die in der Bevölkerung breit abgestützt sind, bei ihrer Realisierung mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ohne dass genauere Abklärungen über die konkreten Auswirkungen auf die Militär- und Zivilluftfahrt vorgenommen wurden. Im Folgenden werden einige konkrete Beispiele genannt: </p><p>1. Ein Projekt, das mehr als 30 Kilometer vom Instrumentenlandesystem (ILS) des Flughafens Genf-Cointrin entfernt realisiert werden sollte, wurde zuerst für nicht mit der Flugsicherung vereinbar befunden. Nach einer Gegenexpertise hat Skyguide eine Simulation durchgeführt und dabei einen vernachlässigbaren Effekt auf das ILS festgestellt. Das Projekt wurde danach genehmigt. </p><p>2. Einem anderen Windenergieprojekt in einem hügeligen Gebiet im Mittelland ausserhalb der Hauptflugroute und 12 Kilometer von einem Drehfunkfeuer (VOR) entfernt wurde zuerst ein negativer Vorentscheid erteilt. Dieser Entscheid wurde gefällt, ohne die Kalibrierung des Drehfunkfeuers mit Vermessungsflügen zu berücksichtigen. </p><p>3. Alle Windenergieprojekte, die in der Nähe eines Regionalflughafens realisiert werden sollen, erhalten zuerst systematisch einen negativen Vorentscheid, ohne dass eine Simulation durchgeführt wird. Dies, obwohl sie in den Richtplänen des jeweiligen Kantons aufgeführt und in Gebieten geplant sind, die zu denjenigen mit dem grössten Entwicklungspotenzial für Windenergie in der Schweiz gehören. </p><p>Weshalb können in anderen europäischen Ländern Windenergieanlagen in der Nähe von zivilen oder militärischen Flugplätzen gebaut werden? Könnte die Schweiz nicht von der Erfahrung dieser Länder profitieren, anstatt ihre Windenergieprojekte und somit die Entwicklung erneuerbarer Energien zu blockieren?</p><p>Sollte das UVEK nicht generell die Stellungnahmen seiner Bundesämter besser koordinieren, damit die Entwicklung der Windenergie gefördert wird?</p>
    • Skyguide blockiert die Entwicklung von Windpärken. Bessere Koordination im UVEK

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