Keine Mehrwertsteuerpflicht für freiwillige Fahrdienste
- ShortId
-
14.4099
- Id
-
20144099
- Updated
-
28.07.2023 06:28
- Language
-
de
- Title
-
Keine Mehrwertsteuerpflicht für freiwillige Fahrdienste
- AdditionalIndexing
-
2446;2836;48;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Hilfswerke wie das Schweizerische Rote Kreuz werden für ihre Freiwilligenarbeit steuerlich belastet, namentlich im Rahmen des Fahrdienstes des Roten Kreuzes, den die unentgeltlich arbeitenden etwa 7400 Fahrerinnen und Fahrer jährlich mit 830 000 Stunden für 970 000 Transporte zu Arzt- und Therapiebesuchen von hilfsbedürftigen Menschen erbringen. Dafür, dass diese Fahrerinnen und Fahrer ihre eigenen Fahrzeuge zur Verfügung stellen, erhalten sie lediglich eine bescheidene Kilometerentschädigung als Unkostenbeitrag. </p><p>Dieser kostengünstige Transport ist eine wichtige soziale Dienstleistung auch für finanziell schlecht gestellte Menschen, und es widerspricht dem Sinn dieses Angebotes, die steuerliche Belastung auf die Leistungsempfänger abzuwälzen. Es widerspricht auch der humanitären Aufgabe der Rotkreuz-Kantonalverbände, wenn sie ihre Mittel, die zu einem grossen Teil aus privaten Spenden stammen, für die Begleichung der Mehrwertsteuer auf anerkannten Unterstützungsleistungen verwenden müssen, die von Freiwilligen erbracht werden. Es ist zudem unlogisch und ineffizient, wenn der Bund den Fahrdienst im Rahmen der offenen Altershilfe finanziell unterstützt und damit verbilligt und diesen Effekt selber wieder abschwächt, indem er diese soziale Leistung mit der Mehrwertsteuer belastet und damit verteuert. Es stellt sich die Frage, ob die Politik nicht grosszügiger als bisher mit den gesellschaftlich anerkannten und wichtigen Dienstleistungen umgehen sollte und den freiwilligen Fahrdienst von der Mehrwertsteuerpflicht befreien würde. Ebenfalls wäre zu begrüssen, dass der Bundesrat generell alle gesetzlichen Hindernisse für Freiwilligenarbeit überprüfen und wenn möglich beseitigen würde. </p>
- <p>Der Bundesrat hat Sympathien für das Anliegen der Motion. Er anerkennt vorbehaltlos den Wert der Freiwilligenarbeit insbesondere im Bereich der offenen Altershilfe und ist sich bewusst, dass dadurch die Allgemeinheit von beträchtlichen Kosten entlastet wird. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, die Rahmenbedingungen der Freiwilligenarbeit möglichst zu vereinfachen. Für den Bundesrat ist deshalb die Forderung nach einer neuen Mehrwertsteuerausnahme für die freiwillig geleisteten Fahrdienste nachvollziehbar.</p><p>Nimmt man aber Abstand von der vorliegend aufgeworfenen Einzelfrage nach der Steuerpflicht dieser Fahrdienste und betrachtet das Mehrwertsteuersystem als Ganzes, zeigt sich, dass jede Steuerreduktion unweigerlich Forderungen nach weiteren Steuerreduktionen nach sich zieht. So scheint es auf den ersten Blick durchaus sinnvoll, die freiwilligen Fahrdienste im Bereich der offenen Altershilfe neu von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Denn bereits heute unterliegen Kranken- und Behindertentransporte in dafür speziell ausgerüsteten Fahrzeugen nicht der Steuer. Unweigerlich wird sich aber die Frage stellen, weshalb die Steuerausnahme bloss für Transporte durch Freiwillige oder gemeinnützige Organisationen gelten soll und nicht auch für gewerbliche Anbieter der gleichen Dienstleistungen. Genau diese Diskussion wird beispielswiese seit Jahren im Bereich der Spitex geführt, wo Spitex-Dienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, solche von privaten Anbietern jedoch steuerbar sind (vgl. dazu die vom Nationalrat am 16. September 2013 abgelehnte Motion Joder 12.3328, "Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer").</p><p>Es gibt immer gute Gründe, eine Steuerausnahme auch auf verwandte Gebiete auszudehnen. Dieses als "exemption creep" bekannte Phänomen bleibt indes nicht folgenlos: Es führt zu einer stetigen Schmälerung der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer. Damit einher geht ein schleichender Zerfall der Steuereinnahmen, was wiederum dazu führt, dass der Druck für eine Erhöhung der Steuersätze weiter zunimmt. Zudem bedeutet jede Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer eine Verkomplizierung des ohnehin schon komplexen Systems. Mit zunehmender Komplexität des Mehrwertsteuersystems steigt auch die administrative Belastung der Unternehmen. Durch die klare Ablehnung der Gastro-Initiative am 30. September 2014 haben auch die Stimmenden zum Ausdruck gebracht, dass sie einzelnen Ausweitungen von Steuerreduktionen kritisch gegenüberstehen. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Forderung der Motion nach einer neuen Mehrwertsteuerausnahme ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorzulegen, die ermöglicht, dass freiwillige Personenbeförderungen generell von der Steuer befreit sind, solange sie aus sozialen Gründen und durch gemeinnützige Organisationen erfolgen. </p><p>Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 7 könnte demnach lauten: "die Beförderung von kranken, verletzten, behinderten oder weiteren hilfsbedürftigen Personen in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln oder in privaten Personenwagen, sofern die Beförderung durch Freiwillige und von einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt wird".</p>
- Keine Mehrwertsteuerpflicht für freiwillige Fahrdienste
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Hilfswerke wie das Schweizerische Rote Kreuz werden für ihre Freiwilligenarbeit steuerlich belastet, namentlich im Rahmen des Fahrdienstes des Roten Kreuzes, den die unentgeltlich arbeitenden etwa 7400 Fahrerinnen und Fahrer jährlich mit 830 000 Stunden für 970 000 Transporte zu Arzt- und Therapiebesuchen von hilfsbedürftigen Menschen erbringen. Dafür, dass diese Fahrerinnen und Fahrer ihre eigenen Fahrzeuge zur Verfügung stellen, erhalten sie lediglich eine bescheidene Kilometerentschädigung als Unkostenbeitrag. </p><p>Dieser kostengünstige Transport ist eine wichtige soziale Dienstleistung auch für finanziell schlecht gestellte Menschen, und es widerspricht dem Sinn dieses Angebotes, die steuerliche Belastung auf die Leistungsempfänger abzuwälzen. Es widerspricht auch der humanitären Aufgabe der Rotkreuz-Kantonalverbände, wenn sie ihre Mittel, die zu einem grossen Teil aus privaten Spenden stammen, für die Begleichung der Mehrwertsteuer auf anerkannten Unterstützungsleistungen verwenden müssen, die von Freiwilligen erbracht werden. Es ist zudem unlogisch und ineffizient, wenn der Bund den Fahrdienst im Rahmen der offenen Altershilfe finanziell unterstützt und damit verbilligt und diesen Effekt selber wieder abschwächt, indem er diese soziale Leistung mit der Mehrwertsteuer belastet und damit verteuert. Es stellt sich die Frage, ob die Politik nicht grosszügiger als bisher mit den gesellschaftlich anerkannten und wichtigen Dienstleistungen umgehen sollte und den freiwilligen Fahrdienst von der Mehrwertsteuerpflicht befreien würde. Ebenfalls wäre zu begrüssen, dass der Bundesrat generell alle gesetzlichen Hindernisse für Freiwilligenarbeit überprüfen und wenn möglich beseitigen würde. </p>
- <p>Der Bundesrat hat Sympathien für das Anliegen der Motion. Er anerkennt vorbehaltlos den Wert der Freiwilligenarbeit insbesondere im Bereich der offenen Altershilfe und ist sich bewusst, dass dadurch die Allgemeinheit von beträchtlichen Kosten entlastet wird. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, die Rahmenbedingungen der Freiwilligenarbeit möglichst zu vereinfachen. Für den Bundesrat ist deshalb die Forderung nach einer neuen Mehrwertsteuerausnahme für die freiwillig geleisteten Fahrdienste nachvollziehbar.</p><p>Nimmt man aber Abstand von der vorliegend aufgeworfenen Einzelfrage nach der Steuerpflicht dieser Fahrdienste und betrachtet das Mehrwertsteuersystem als Ganzes, zeigt sich, dass jede Steuerreduktion unweigerlich Forderungen nach weiteren Steuerreduktionen nach sich zieht. So scheint es auf den ersten Blick durchaus sinnvoll, die freiwilligen Fahrdienste im Bereich der offenen Altershilfe neu von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Denn bereits heute unterliegen Kranken- und Behindertentransporte in dafür speziell ausgerüsteten Fahrzeugen nicht der Steuer. Unweigerlich wird sich aber die Frage stellen, weshalb die Steuerausnahme bloss für Transporte durch Freiwillige oder gemeinnützige Organisationen gelten soll und nicht auch für gewerbliche Anbieter der gleichen Dienstleistungen. Genau diese Diskussion wird beispielswiese seit Jahren im Bereich der Spitex geführt, wo Spitex-Dienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, solche von privaten Anbietern jedoch steuerbar sind (vgl. dazu die vom Nationalrat am 16. September 2013 abgelehnte Motion Joder 12.3328, "Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer").</p><p>Es gibt immer gute Gründe, eine Steuerausnahme auch auf verwandte Gebiete auszudehnen. Dieses als "exemption creep" bekannte Phänomen bleibt indes nicht folgenlos: Es führt zu einer stetigen Schmälerung der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer. Damit einher geht ein schleichender Zerfall der Steuereinnahmen, was wiederum dazu führt, dass der Druck für eine Erhöhung der Steuersätze weiter zunimmt. Zudem bedeutet jede Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer eine Verkomplizierung des ohnehin schon komplexen Systems. Mit zunehmender Komplexität des Mehrwertsteuersystems steigt auch die administrative Belastung der Unternehmen. Durch die klare Ablehnung der Gastro-Initiative am 30. September 2014 haben auch die Stimmenden zum Ausdruck gebracht, dass sie einzelnen Ausweitungen von Steuerreduktionen kritisch gegenüberstehen. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Forderung der Motion nach einer neuen Mehrwertsteuerausnahme ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorzulegen, die ermöglicht, dass freiwillige Personenbeförderungen generell von der Steuer befreit sind, solange sie aus sozialen Gründen und durch gemeinnützige Organisationen erfolgen. </p><p>Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 7 könnte demnach lauten: "die Beförderung von kranken, verletzten, behinderten oder weiteren hilfsbedürftigen Personen in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln oder in privaten Personenwagen, sofern die Beförderung durch Freiwillige und von einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt wird".</p>
- Keine Mehrwertsteuerpflicht für freiwillige Fahrdienste
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