Potenzial von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser nutzen
- ShortId
-
14.4101
- Id
-
20144101
- Updated
-
28.07.2023 06:27
- Language
-
de
- Title
-
Potenzial von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser nutzen
- AdditionalIndexing
-
44;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Zukunft ist der schweizerische Arbeitsmarkt mehr denn je auf Fachkräfte angewiesen. Umso wichtiger wird es sein, das Potenzial von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser zu nutzen, damit Unternehmen sich nicht aus Kostengründen gegen sie entscheiden. Ein Eingriff des Staates in die unternehmerische Freiheit wäre unzulässig. Vielmehr müssten Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung geprüft werden. Gerade die Öffnung des Zugangs zu grundständigen Bachelor- und Master-Studiengängen sowie zu Weiterbildung für ältere Personen ist zunehmend eine Herausforderung, der sich auch die Hochschulen noch vermehrt stellen müssen. Die bessere Durchlässigkeit öffnet Inhaberinnen und Inhabern eines höheren Berufsabschlusses den Eintritt in eine Fachhochschule mit Anrechenbarkeit bereits erworbener fachlicher Kompetenzen. Mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (Art. 12 Abs. 3 HFKG) sowie dem Weiterbildungsgesetz (Art. 7 WeBiG) treten in Kürze neue Rechtsgrundlagen in Kraft, welche explizit die Möglichkeit schaffen, geeignete und praktikable Verfahren zu entwickeln, um vorhandene Kompetenzen anzurechnen. Zudem können gezielte Angebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestehende Studienangebote integriert (modularer Studienaufbau eignet sich) oder für bestimmte Zielgruppen neu geschaffen werden. Der Bund soll im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches beauftragt werden, eine Bestandesaufnahme solcher bereits bestehender Angebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen und Vorschläge auszuarbeiten, welche Anreize und Massnahmen notwendig sind, um diese Angebote nachhaltig auszubauen.</p><p>So kann die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezielt erhöht, ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt gesteigert und ein nachhaltiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Postulantin, das Potenzial von älteren und somit erfahrenen Fachkräften für den Schweizer Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen. Im Rahmen der 2011 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) lancierten Fachkräfteinitiative wurden deshalb speziell die Höherqualifizierung entsprechend dem Bedarf der Arbeitswelt sowie die Schaffung guter Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus als Handlungsfelder identifiziert. Mit der Veröffentlichung des Grundlagenberichtes "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Juni 2014 entsprechende Empfehlungen erlassen, die nun zusammen mit den Verbundpartnern umgesetzt werden sollen.</p><p>Mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern spielen auch die Fachhochschulen (FH) eine wichtige Rolle. Sie tragen bereits heute älteren und erfahrenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in mehrerer Hinsicht gebührend Rechnung. So stehen zum einen Studiengänge an einer FH unabhängig vom Alter allen Studierwilligen offen, welche die jeweiligen Anforderungen zur Zulassung erfüllen. FH bieten zudem Aus- und Weiterbildungen in Form von berufsbegleitenden Studiengängen an, die gerade für ältere und erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von besonderem Interesse sind (die Altersgruppe "älter als 35 Jahre" macht in den berufsbegleitenden Studiengängen bereits 11 Prozent der Studierenden aus). Ferner rechnen FH bestehende Praxiserfahrung und Bildungsleistungen (z. B. aus der höheren Berufsbildung, HBB) so weit als möglich an. Diesbezüglich bieten gewisse FH sogar speziell konzipierte und verkürzte Studiengänge für Absolventinnen und Absolventen der HBB. Die zurzeit geltenden Best Practices der FH-Kammer der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) über die Zulassung befinden sich in Überarbeitung und werden die Durchlässigkeit von der HBB zu den FH weiter verbessern. Das SBFI unterstützt im Rahmen des Strategieprojekts HBB Swissuniversities bei der Optimierung der Passerelle HBB-FH.</p><p>Im Zusammenhang mit der Anerkennung von bestehenden Kompetenzen ist auch das Instrument des nachträglichen Titelerwerbs zu nennen: Dieses ermöglicht Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen FH, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich einen FH-Titel zu beantragen. Auch im Bereich der Zulassung zum Bachelor-Studium tragen verschiedene Regelungen den besonderen Anliegen erfahrener und älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung: So können die FH in eigener Kompetenz im Rahmen sog. "Sur dossier"-Verfahren ausnahmsweise auch Studierende in Bachelor-Studiengänge aufnehmen, die nicht über die notwendigen formalen Abschlüsse verfügen, sofern sich die Studierfähigkeit anderweitig aus ihrem Praxis- und Bildungsdossier nachweisen lässt. Im Kontext des Fachkräftemangels im Mint-Bereich hat der Bund es den FH zudem erlaubt, während drei Jahren Studierende ohne Maturität in definierte Mint-Bachelor-Studiengänge mittels Aufnahmeprüfung aufnehmen zu können, sofern sie mindestens 25 Jahre alt sind oder mindestens drei Jahre qualifizierte Berufserfahrung aufweisen. Im Weiterbildungsbereich sehen die heutigen Best Practices der FH-Kammer von Swissuniversities generell die Möglichkeit vor, Studierende aufzunehmen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.</p><p>Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) per 1. Januar 2015 hat die neue Schweizerische Hochschulkonferenz - das oberste hochschulpolitische Organ von Bund und Kantonen - darüber hinaus die Kompetenz erhalten, Vorschriften über die Anerkennung von Bildungsleistungen und über die Weiterbildung im Hochschulbereich zu erlassen. Der Bundesrat sieht aus obenerwähnten Gründen zurzeit deshalb keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll im Rahmen seiner Aktivitäten rund um die Bekämpfung des Fachkräftemangels beauftragt werden: </p><p>1. Eine Bestandesaufnahme an den Fachhochschulen durchzuführen, welche Aus- und Weiterbildungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es heute bereits gibt. </p><p>2. Zu prüfen, welche Anreize der Bund schaffen müsste, damit Fachhochschulen Studiengänge für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig anbieten und ausbauen. </p><p>3. Zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, damit sich ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vorhandene Kompetenzen anrechnen lassen könnten.</p>
- Potenzial von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser nutzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Zukunft ist der schweizerische Arbeitsmarkt mehr denn je auf Fachkräfte angewiesen. Umso wichtiger wird es sein, das Potenzial von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser zu nutzen, damit Unternehmen sich nicht aus Kostengründen gegen sie entscheiden. Ein Eingriff des Staates in die unternehmerische Freiheit wäre unzulässig. Vielmehr müssten Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung geprüft werden. Gerade die Öffnung des Zugangs zu grundständigen Bachelor- und Master-Studiengängen sowie zu Weiterbildung für ältere Personen ist zunehmend eine Herausforderung, der sich auch die Hochschulen noch vermehrt stellen müssen. Die bessere Durchlässigkeit öffnet Inhaberinnen und Inhabern eines höheren Berufsabschlusses den Eintritt in eine Fachhochschule mit Anrechenbarkeit bereits erworbener fachlicher Kompetenzen. Mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (Art. 12 Abs. 3 HFKG) sowie dem Weiterbildungsgesetz (Art. 7 WeBiG) treten in Kürze neue Rechtsgrundlagen in Kraft, welche explizit die Möglichkeit schaffen, geeignete und praktikable Verfahren zu entwickeln, um vorhandene Kompetenzen anzurechnen. Zudem können gezielte Angebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestehende Studienangebote integriert (modularer Studienaufbau eignet sich) oder für bestimmte Zielgruppen neu geschaffen werden. Der Bund soll im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches beauftragt werden, eine Bestandesaufnahme solcher bereits bestehender Angebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen und Vorschläge auszuarbeiten, welche Anreize und Massnahmen notwendig sind, um diese Angebote nachhaltig auszubauen.</p><p>So kann die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezielt erhöht, ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt gesteigert und ein nachhaltiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Postulantin, das Potenzial von älteren und somit erfahrenen Fachkräften für den Schweizer Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen. Im Rahmen der 2011 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) lancierten Fachkräfteinitiative wurden deshalb speziell die Höherqualifizierung entsprechend dem Bedarf der Arbeitswelt sowie die Schaffung guter Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus als Handlungsfelder identifiziert. Mit der Veröffentlichung des Grundlagenberichtes "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Juni 2014 entsprechende Empfehlungen erlassen, die nun zusammen mit den Verbundpartnern umgesetzt werden sollen.</p><p>Mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern spielen auch die Fachhochschulen (FH) eine wichtige Rolle. Sie tragen bereits heute älteren und erfahrenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in mehrerer Hinsicht gebührend Rechnung. So stehen zum einen Studiengänge an einer FH unabhängig vom Alter allen Studierwilligen offen, welche die jeweiligen Anforderungen zur Zulassung erfüllen. FH bieten zudem Aus- und Weiterbildungen in Form von berufsbegleitenden Studiengängen an, die gerade für ältere und erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von besonderem Interesse sind (die Altersgruppe "älter als 35 Jahre" macht in den berufsbegleitenden Studiengängen bereits 11 Prozent der Studierenden aus). Ferner rechnen FH bestehende Praxiserfahrung und Bildungsleistungen (z. B. aus der höheren Berufsbildung, HBB) so weit als möglich an. Diesbezüglich bieten gewisse FH sogar speziell konzipierte und verkürzte Studiengänge für Absolventinnen und Absolventen der HBB. Die zurzeit geltenden Best Practices der FH-Kammer der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) über die Zulassung befinden sich in Überarbeitung und werden die Durchlässigkeit von der HBB zu den FH weiter verbessern. Das SBFI unterstützt im Rahmen des Strategieprojekts HBB Swissuniversities bei der Optimierung der Passerelle HBB-FH.</p><p>Im Zusammenhang mit der Anerkennung von bestehenden Kompetenzen ist auch das Instrument des nachträglichen Titelerwerbs zu nennen: Dieses ermöglicht Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen FH, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich einen FH-Titel zu beantragen. Auch im Bereich der Zulassung zum Bachelor-Studium tragen verschiedene Regelungen den besonderen Anliegen erfahrener und älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung: So können die FH in eigener Kompetenz im Rahmen sog. "Sur dossier"-Verfahren ausnahmsweise auch Studierende in Bachelor-Studiengänge aufnehmen, die nicht über die notwendigen formalen Abschlüsse verfügen, sofern sich die Studierfähigkeit anderweitig aus ihrem Praxis- und Bildungsdossier nachweisen lässt. Im Kontext des Fachkräftemangels im Mint-Bereich hat der Bund es den FH zudem erlaubt, während drei Jahren Studierende ohne Maturität in definierte Mint-Bachelor-Studiengänge mittels Aufnahmeprüfung aufnehmen zu können, sofern sie mindestens 25 Jahre alt sind oder mindestens drei Jahre qualifizierte Berufserfahrung aufweisen. Im Weiterbildungsbereich sehen die heutigen Best Practices der FH-Kammer von Swissuniversities generell die Möglichkeit vor, Studierende aufzunehmen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.</p><p>Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) per 1. Januar 2015 hat die neue Schweizerische Hochschulkonferenz - das oberste hochschulpolitische Organ von Bund und Kantonen - darüber hinaus die Kompetenz erhalten, Vorschriften über die Anerkennung von Bildungsleistungen und über die Weiterbildung im Hochschulbereich zu erlassen. Der Bundesrat sieht aus obenerwähnten Gründen zurzeit deshalb keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll im Rahmen seiner Aktivitäten rund um die Bekämpfung des Fachkräftemangels beauftragt werden: </p><p>1. Eine Bestandesaufnahme an den Fachhochschulen durchzuführen, welche Aus- und Weiterbildungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es heute bereits gibt. </p><p>2. Zu prüfen, welche Anreize der Bund schaffen müsste, damit Fachhochschulen Studiengänge für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig anbieten und ausbauen. </p><p>3. Zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, damit sich ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vorhandene Kompetenzen anrechnen lassen könnten.</p>
- Potenzial von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser nutzen
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