Umsiedlung der Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung von Bern nach Delsberg
- ShortId
-
14.4109
- Id
-
20144109
- Updated
-
28.07.2023 06:26
- Language
-
de
- Title
-
Umsiedlung der Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung von Bern nach Delsberg
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einleitend ist festzuhalten, dass die Hauptstadtregion Schweiz gemäss dem Raumkonzept Schweiz im inneren Bereich den Kanton Bern sowie Teile der Kantone Solothurn, Neuenburg, Freiburg und Waadt umfasst, ihr erweiterter Bereich aber "bis ins Wallis und zur Jurakette" ausstrahlt. Delsberg kann somit als Teil des erweiterten Bereichs der Hauptstadtregion Schweiz betrachtet werden. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass er mit seinem Entscheid den im Raumkonzept festgehaltenen Prinzipien entsprochen hat.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat bekennt sich zu der im Raumkonzept Schweiz festgehaltenen besonderen Position der Hauptstadtregion Schweiz als Zentrum von Politik und Verwaltung. Allerdings schliesst ein solches Bekenntnis nicht aus, dass in begründeten Fällen eine Bundeseinheit ausserhalb der Hauptstadtregion Schweiz angesiedelt werden kann.</p><p>2. Der Entscheid für Delsberg ist nach eingehender Prüfung und aufgrund der besonderen Situation gefallen. Er bedeutet in keiner Weise, dass damit eine Dezentralisierung der Bundesverwaltung eingeleitet werden soll. Der Bundesrat kann und will hingegen nicht ausschliessen, dass wie erwähnt in begründeten Einzelfällen eine Bundesverwaltungseinheit ausserhalb der Hauptstadtregion Schweiz angesiedelt werden kann. Derzeit sind aber keine weiteren dezentralen Ansiedelungen geplant.</p><p>3. Das EFD geht derzeit davon aus, dass rund 40 Arbeitsplätze in Delsberg entstehen werden. Angesichts der rund 37 000 Bundesangestellten kann nach Ansicht des Bundesrates mit Blick auf den getroffenen Entscheid nicht von einer Schwächung der Effizienz der Bundesverwaltung gesprochen werden. Im Gegenzug stellt die Ansiedlung der Nachfolgeorganisation der Alkoholverwaltung in Delsberg aber für diese Region eine Steigerung der Standortattraktivität dar.</p><p>4. Die Bundesverwaltung ist heute in der Hauptstadtregion Schweiz konzentriert und es bestehen keine Pläne, dies zu ändern. Entsprechend ist auch der erwähnte Verwaltungscluster nicht infrage gestellt.</p><p>5. Im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP) können die an der Hauptstadtregion beteiligten Kantone und Regionen Projekte entwickeln und umsetzen, welche vom Bund mitfinanziert werden; erste Projekte wurden denn auch bereits gestartet. Aufgrund der bereits realisierten und nicht infragegestellten Konzentration der Bundesverwaltung in der Hauptstadtregion Schweiz sieht der Bundesrat keine weiteren Bereiche, in welchen der Bund weitere Schritte zu deren Stärkung unternehmen müsste.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Eidgenössische Finanzdepartement hat beschlossen, die Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ab 2017 von Bern nach Delsberg im Kanton Jura umzusiedeln. Stadt und Kanton Bern sowie der Verein "Hauptstadtregion Schweiz" kritisieren diesen Entscheid. Sie weisen darauf hin, dass der Bundesrat mit der Genehmigung des Raumkonzepts Schweiz die besondere Rolle der Hauptstadtregion Schweiz als Zentrum für Politik und Verwaltung bestätigt hat. Damit hat die Landesregierung auch anerkannt, dass die im Verein zusammengeschlossenen Kantone gezielt darauf hinarbeiten, gute Rahmenbedingungen für die Bundesverwaltung und die bundesnahen Unternehmen zu schaffen. Sie gewährleisten damit einen unabdingbaren Service public für das ganze Land. Mit der Umsiedlung einer Bundesstelle nach Delsberg setzt sich der Bund über das Raumkonzept hinweg und betreibt eine unzeitgemässe Dezentralisierung der Verwaltung. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Bedeutung misst er der Hauptstadtregion Schweiz in ihrer Funktion als nationales Polit- und Verwaltungszentrum bei?</p><p>2. Ist die Umsiedlung der Nachfolgeorganisation der Alkoholverwaltung nach Delsberg ein Einzelfall? Oder sind weitere dezentrale Ansiedlungen von Bundesstellen geplant?</p><p>3. Die Ansiedlung von Bundesstellen ausserhalb der Hauptstadtregion Schweiz schwächt die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung, ohne dass Randregionen nachhaltig gestärkt werden. Teilt der Bundesrat diese Ansicht?</p><p>4. In der heutigen globalisierten Welt sind die Staaten auf eine hochkompetente Verwaltung angewiesen, wollen sie im internationalen Wettbewerb bestehen. Teilt er die Ansicht, dass es vor diesem Hintergrund sinnvoll ist, die Bundesverwaltung in der Hauptstadtregion Schweiz zu konzentrieren und damit ähnlich wie in der Wirtschaft einen Verwaltungscluster zu bilden? </p><p>5. Welchen Beitrag könnte der Bund nach Ansicht der Landesregierung leisten, um die Position der Hauptstadtregion Schweiz als Zentrum für Politik und Verwaltung zu stärken?</p>
- Umsiedlung der Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung von Bern nach Delsberg
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Einleitend ist festzuhalten, dass die Hauptstadtregion Schweiz gemäss dem Raumkonzept Schweiz im inneren Bereich den Kanton Bern sowie Teile der Kantone Solothurn, Neuenburg, Freiburg und Waadt umfasst, ihr erweiterter Bereich aber "bis ins Wallis und zur Jurakette" ausstrahlt. Delsberg kann somit als Teil des erweiterten Bereichs der Hauptstadtregion Schweiz betrachtet werden. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass er mit seinem Entscheid den im Raumkonzept festgehaltenen Prinzipien entsprochen hat.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat bekennt sich zu der im Raumkonzept Schweiz festgehaltenen besonderen Position der Hauptstadtregion Schweiz als Zentrum von Politik und Verwaltung. Allerdings schliesst ein solches Bekenntnis nicht aus, dass in begründeten Fällen eine Bundeseinheit ausserhalb der Hauptstadtregion Schweiz angesiedelt werden kann.</p><p>2. Der Entscheid für Delsberg ist nach eingehender Prüfung und aufgrund der besonderen Situation gefallen. Er bedeutet in keiner Weise, dass damit eine Dezentralisierung der Bundesverwaltung eingeleitet werden soll. Der Bundesrat kann und will hingegen nicht ausschliessen, dass wie erwähnt in begründeten Einzelfällen eine Bundesverwaltungseinheit ausserhalb der Hauptstadtregion Schweiz angesiedelt werden kann. Derzeit sind aber keine weiteren dezentralen Ansiedelungen geplant.</p><p>3. Das EFD geht derzeit davon aus, dass rund 40 Arbeitsplätze in Delsberg entstehen werden. Angesichts der rund 37 000 Bundesangestellten kann nach Ansicht des Bundesrates mit Blick auf den getroffenen Entscheid nicht von einer Schwächung der Effizienz der Bundesverwaltung gesprochen werden. Im Gegenzug stellt die Ansiedlung der Nachfolgeorganisation der Alkoholverwaltung in Delsberg aber für diese Region eine Steigerung der Standortattraktivität dar.</p><p>4. Die Bundesverwaltung ist heute in der Hauptstadtregion Schweiz konzentriert und es bestehen keine Pläne, dies zu ändern. Entsprechend ist auch der erwähnte Verwaltungscluster nicht infrage gestellt.</p><p>5. Im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP) können die an der Hauptstadtregion beteiligten Kantone und Regionen Projekte entwickeln und umsetzen, welche vom Bund mitfinanziert werden; erste Projekte wurden denn auch bereits gestartet. Aufgrund der bereits realisierten und nicht infragegestellten Konzentration der Bundesverwaltung in der Hauptstadtregion Schweiz sieht der Bundesrat keine weiteren Bereiche, in welchen der Bund weitere Schritte zu deren Stärkung unternehmen müsste.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Eidgenössische Finanzdepartement hat beschlossen, die Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ab 2017 von Bern nach Delsberg im Kanton Jura umzusiedeln. Stadt und Kanton Bern sowie der Verein "Hauptstadtregion Schweiz" kritisieren diesen Entscheid. Sie weisen darauf hin, dass der Bundesrat mit der Genehmigung des Raumkonzepts Schweiz die besondere Rolle der Hauptstadtregion Schweiz als Zentrum für Politik und Verwaltung bestätigt hat. Damit hat die Landesregierung auch anerkannt, dass die im Verein zusammengeschlossenen Kantone gezielt darauf hinarbeiten, gute Rahmenbedingungen für die Bundesverwaltung und die bundesnahen Unternehmen zu schaffen. Sie gewährleisten damit einen unabdingbaren Service public für das ganze Land. Mit der Umsiedlung einer Bundesstelle nach Delsberg setzt sich der Bund über das Raumkonzept hinweg und betreibt eine unzeitgemässe Dezentralisierung der Verwaltung. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Bedeutung misst er der Hauptstadtregion Schweiz in ihrer Funktion als nationales Polit- und Verwaltungszentrum bei?</p><p>2. Ist die Umsiedlung der Nachfolgeorganisation der Alkoholverwaltung nach Delsberg ein Einzelfall? Oder sind weitere dezentrale Ansiedlungen von Bundesstellen geplant?</p><p>3. Die Ansiedlung von Bundesstellen ausserhalb der Hauptstadtregion Schweiz schwächt die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung, ohne dass Randregionen nachhaltig gestärkt werden. Teilt der Bundesrat diese Ansicht?</p><p>4. In der heutigen globalisierten Welt sind die Staaten auf eine hochkompetente Verwaltung angewiesen, wollen sie im internationalen Wettbewerb bestehen. Teilt er die Ansicht, dass es vor diesem Hintergrund sinnvoll ist, die Bundesverwaltung in der Hauptstadtregion Schweiz zu konzentrieren und damit ähnlich wie in der Wirtschaft einen Verwaltungscluster zu bilden? </p><p>5. Welchen Beitrag könnte der Bund nach Ansicht der Landesregierung leisten, um die Position der Hauptstadtregion Schweiz als Zentrum für Politik und Verwaltung zu stärken?</p>
- Umsiedlung der Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung von Bern nach Delsberg
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