Zukunft des Finanzplatzes Schweiz
- ShortId
-
14.4112
- Id
-
20144112
- Updated
-
28.07.2023 06:25
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft des Finanzplatzes Schweiz
- AdditionalIndexing
-
10;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2./5. Die aus hochrangigen Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Behörden zusammengesetzte Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie hat im Verlauf des vergangenen Jahres über die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz sowie einen Handlungsbedarf sowohl im Inland als auch in Bezug auf das Aussenverhältnis der Schweiz beraten und Empfehlungen dazu formuliert. Bei der Erarbeitung des breiten Spektrums von Empfehlungen hat sich die Expertengruppe von den Zielsetzungen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und des Erhalts von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen am Standort Schweiz leiten lassen. Dies gilt auch für die Lagebeurteilung, das Skizzieren von Handlungsfeldern und die Empfehlungen im Bereich Marktzutritt. Im Sinne der Interessenwahrung vorteilhaft erscheint ein gleichzeitiges Verfolgen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Wahrung und Verbesserung des Marktzutritts (mit Partnerländern und im Verhältnis zur EU). Auch Abwägungen zur regulatorischen Differenzierung gegenüber dem Ausland und zur Sicherstellung eines einheitlichen Schutzniveaus für alle Bankkunden im Inland sind in diesen Kontext zu stellen und entsprechend abzuwägen.</p><p>Der Bundesrat hat den Schlussbericht der Expertengruppe am 5. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen, ohne sich in der Substanz zu äussern. Er wird diesen Bericht und die darin enthaltenen Empfehlungen bis im Juni 2015 analysieren, seine Schlüsse daraus ziehen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Auch als Antwort auf die Motion 14.3923, "Expertengruppe Brunetti nicht beerdigen, sondern zum 'Strategierat Zukunft Finanzplatz' machen", soll künftig ein gemischt zusammengesetzter Beirat Zukunft Finanzplatz die grundlegenden strategischen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven des Finanzplatzes beurteilen und dem Bundesrat gegebenenfalls Empfehlungen zur Anpassung der Finanzmarktstrategie und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz unterbreiten.</p><p>3. Zur dauerhaften Gewährleistung der Rechtssicherheit für das grenzüberschreitende Finanzgeschäft in den EU-/EWR-Raum empfiehlt die Expertengruppe, exploratorische Gespräche mit der EU aufzunehmen. Der Bundesrat ist gleichermassen der Auffassung, dass die Informationsbasis im Hinblick auf einen Grundsatzentscheid über die allfällige Aufnahme von Verhandlungen zu einem Finanzdienstleistungsabkommen weiter zu vertiefen ist. Zu diesem Zweck wird das EFD zusammen mit dem EDA auch im Gespräch mit der EU-Kommission weitere Abklärungen treffen. Diese Gespräche nehmen indessen weitere Entscheide bezüglich des Vorgehens und somit auch bezüglich allfälliger Verhandlungen zu Finanzdienstleistungen nicht vorweg.</p><p>4. Der Bundesrat wird dem Parlament den Bericht zur Evaluation des Schweizer "Too big to fail"-Dispositivs gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes bis März 2015 vorlegen. Grundlage bilden die von der Expertengruppe erarbeitete umfassende Analyse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie vom 1. Dezember 2014 enthält eine Vielfalt von Empfehlungen bezüglich der Weiterentwicklung des Schweizer Finanzplatzes. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten.</p><p>1. Regulierung und Aufsicht: Inwiefern erachtet er die Einführung eines dualen Regulierungsmodells als Option (Opting-in-Möglichkeit für Finanzmarktakteure, welche eine EU-äquivalente Regulierung bevorzugen)?</p><p>2. EU-Marktzugang: Welche Bankkategorien benötigen überhaupt eine EU-Marktzugangs-Regelung? Zugang zum EU-Markt haben die Schweizer Grossbanken bereits über ihre Niederlassungen in EU-Mitgliedstaaten, die Auslandsbanken über ihre jeweiligen Mutterhäuser, und kleine Schweizer Inlandbanken haben keine Kunden aus EU-Mitgliedstaaten.</p><p>3. Sektorielles Abkommen mit der EU über Finanzdienstleistungen: Ein Finanzdienstleistungsabkommen würde wesentliche Anpassungen des Schweizer Rechts an den EU-Acquis bedingen. Dies hätte enorme Kosten für die Finanzbranche wie auch für weitere Wirtschaftszweige zur Folge. Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die gesamtwirtschaftlichen Kosten und insbesondere die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt? Plant er, diesbezüglich mit der EU Verhandlungen aufzunehmen?</p><p>4. "Too big to fail"-Regulierung: Der IMF und die Ratingagentur S&P verweisen darauf, dass die Schweizer Grossbanken weiterhin von einer impliziten Staatsgarantie profitieren. Ferner sind UBS und CS im internationalen Kontext nicht mehr übermässig kapitalisiert. Die Notfallpläne von UBS und CS wurden zudem vom Fed und von der Einlagensicherungsbehörde FDIC als unglaubwürdig bezeichnet und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat im Rahmen des "Too big to fail"-Problems zu ergreifen, damit bei einer erneuten Grossbankenkrise der Schweizer Steuerzahler ausreichend geschützt ist?</p><p>5. Zukunft Finanzplatz Schweiz: Weshalb finden sich im Brunetti-Bericht keine mutigen Zukunftsvisionen für den Schweizer Finanzplatz, sondern lediglich Vorschläge für den "dynamischen" Nachvollzug von EU-Recht und internationalen Standards?</p>
- Zukunft des Finanzplatzes Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2./5. Die aus hochrangigen Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Behörden zusammengesetzte Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie hat im Verlauf des vergangenen Jahres über die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz sowie einen Handlungsbedarf sowohl im Inland als auch in Bezug auf das Aussenverhältnis der Schweiz beraten und Empfehlungen dazu formuliert. Bei der Erarbeitung des breiten Spektrums von Empfehlungen hat sich die Expertengruppe von den Zielsetzungen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und des Erhalts von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen am Standort Schweiz leiten lassen. Dies gilt auch für die Lagebeurteilung, das Skizzieren von Handlungsfeldern und die Empfehlungen im Bereich Marktzutritt. Im Sinne der Interessenwahrung vorteilhaft erscheint ein gleichzeitiges Verfolgen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Wahrung und Verbesserung des Marktzutritts (mit Partnerländern und im Verhältnis zur EU). Auch Abwägungen zur regulatorischen Differenzierung gegenüber dem Ausland und zur Sicherstellung eines einheitlichen Schutzniveaus für alle Bankkunden im Inland sind in diesen Kontext zu stellen und entsprechend abzuwägen.</p><p>Der Bundesrat hat den Schlussbericht der Expertengruppe am 5. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen, ohne sich in der Substanz zu äussern. Er wird diesen Bericht und die darin enthaltenen Empfehlungen bis im Juni 2015 analysieren, seine Schlüsse daraus ziehen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Auch als Antwort auf die Motion 14.3923, "Expertengruppe Brunetti nicht beerdigen, sondern zum 'Strategierat Zukunft Finanzplatz' machen", soll künftig ein gemischt zusammengesetzter Beirat Zukunft Finanzplatz die grundlegenden strategischen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven des Finanzplatzes beurteilen und dem Bundesrat gegebenenfalls Empfehlungen zur Anpassung der Finanzmarktstrategie und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz unterbreiten.</p><p>3. Zur dauerhaften Gewährleistung der Rechtssicherheit für das grenzüberschreitende Finanzgeschäft in den EU-/EWR-Raum empfiehlt die Expertengruppe, exploratorische Gespräche mit der EU aufzunehmen. Der Bundesrat ist gleichermassen der Auffassung, dass die Informationsbasis im Hinblick auf einen Grundsatzentscheid über die allfällige Aufnahme von Verhandlungen zu einem Finanzdienstleistungsabkommen weiter zu vertiefen ist. Zu diesem Zweck wird das EFD zusammen mit dem EDA auch im Gespräch mit der EU-Kommission weitere Abklärungen treffen. Diese Gespräche nehmen indessen weitere Entscheide bezüglich des Vorgehens und somit auch bezüglich allfälliger Verhandlungen zu Finanzdienstleistungen nicht vorweg.</p><p>4. Der Bundesrat wird dem Parlament den Bericht zur Evaluation des Schweizer "Too big to fail"-Dispositivs gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes bis März 2015 vorlegen. Grundlage bilden die von der Expertengruppe erarbeitete umfassende Analyse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie vom 1. Dezember 2014 enthält eine Vielfalt von Empfehlungen bezüglich der Weiterentwicklung des Schweizer Finanzplatzes. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten.</p><p>1. Regulierung und Aufsicht: Inwiefern erachtet er die Einführung eines dualen Regulierungsmodells als Option (Opting-in-Möglichkeit für Finanzmarktakteure, welche eine EU-äquivalente Regulierung bevorzugen)?</p><p>2. EU-Marktzugang: Welche Bankkategorien benötigen überhaupt eine EU-Marktzugangs-Regelung? Zugang zum EU-Markt haben die Schweizer Grossbanken bereits über ihre Niederlassungen in EU-Mitgliedstaaten, die Auslandsbanken über ihre jeweiligen Mutterhäuser, und kleine Schweizer Inlandbanken haben keine Kunden aus EU-Mitgliedstaaten.</p><p>3. Sektorielles Abkommen mit der EU über Finanzdienstleistungen: Ein Finanzdienstleistungsabkommen würde wesentliche Anpassungen des Schweizer Rechts an den EU-Acquis bedingen. Dies hätte enorme Kosten für die Finanzbranche wie auch für weitere Wirtschaftszweige zur Folge. Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die gesamtwirtschaftlichen Kosten und insbesondere die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt? Plant er, diesbezüglich mit der EU Verhandlungen aufzunehmen?</p><p>4. "Too big to fail"-Regulierung: Der IMF und die Ratingagentur S&P verweisen darauf, dass die Schweizer Grossbanken weiterhin von einer impliziten Staatsgarantie profitieren. Ferner sind UBS und CS im internationalen Kontext nicht mehr übermässig kapitalisiert. Die Notfallpläne von UBS und CS wurden zudem vom Fed und von der Einlagensicherungsbehörde FDIC als unglaubwürdig bezeichnet und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat im Rahmen des "Too big to fail"-Problems zu ergreifen, damit bei einer erneuten Grossbankenkrise der Schweizer Steuerzahler ausreichend geschützt ist?</p><p>5. Zukunft Finanzplatz Schweiz: Weshalb finden sich im Brunetti-Bericht keine mutigen Zukunftsvisionen für den Schweizer Finanzplatz, sondern lediglich Vorschläge für den "dynamischen" Nachvollzug von EU-Recht und internationalen Standards?</p>
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