Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Umsetzung verbessern

ShortId
14.4113
Id
20144113
Updated
25.06.2025 00:18
Language
de
Title
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Umsetzung verbessern
AdditionalIndexing
1211;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Föderalismus hat bei der Umsetzung der ZGB-Revision eine Vielzahl an Organisations- und Finanzierungsformen hervorgebracht. Das ist auch eine Chance. Die Umsetzung und der Kostenanstieg haben nicht in allen Kantonen gleichermassen zu Problemen geführt. Eine Best Practice, welche funktionierende Modelle aufzeigt, soll helfen, organisationsbedingte Probleme zu beheben.</p><p>Die Zielsetzung der Reform - eine Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden - war richtig. Die früher von Laien auf Gemeindestufe besetzten Vormundschaftsbehörden mussten zum Teil sehr schwierige Entscheide in einem grundrechtlich sehr heiklen Bereich fällen. Die Gemeinden haben diese Aufgabe meist gut erfüllt, waren aber mit komplexen Fällen überfordert. Die Nähe der lokalen Behörden garantierte zwar den direkten Zugang zu relevanten Informationen, führte aber auch zu Konflikten, weil Mitglieder der Behörde befangen sein konnten. So wurde zum Teil gar nicht oder viel zu spät gehandelt - mit entsprechenden Folgen.</p><p>Wiederum ist zu berücksichtigen, dass früher Sozialhilfe und Vollzug von Vormundschaftsurteilen eng miteinander erfolgten. Mit der Kantonalisierung bzw. Regionalisierung ist dieses engmaschige Vorgehen verlorengegangen. Die Kesb sind daher aufgefordert, eine Kultur der Zusammenarbeit zu pflegen. Erhalten die Gemeinden einen gewissen Einblick, können sie Entscheide nachvollziehen, besser umsetzen und allenfalls kostengünstigere Lösungen vorzuschlagen.</p><p>Im Sinne eines Case Management ist auch zu prüfen, inwiefern Betreuer auf Gemeindeebene und Gefährdungsmelder (insbesondere Lehrer) eine Rückmeldung von der Kesb erhalten können.</p>
  • <p>Der Vollzug des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts fällt in die Kompetenz der Kantone. Der Föderalismus erlaubt es den Kantonen, das neue Recht innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend den Bedürfnissen und Eigenheiten der jeweiligen kantonalen Strukturen und den teilweise unterschiedlichen Traditionen umzusetzen. Der Bund hält sich hier mit Vorgaben und Empfehlungen traditionell zurück.</p><p>Mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) steht zudem eine spezialisierte interkantonale Fachstelle zur Verfügung, die zum Zweck der "Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes", der "Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes" sowie der "Information und Dokumentation der Mitglieder" ins Leben gerufen wurde (Art. 2 der Statuten der Kokes). Die Kokes hat denn auch bereits "Empfehlungen zur Behördenorganisation", eine "Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern)" sowie Empfehlungen über den "Einbezug von Sozialhilfebehörden in die Entscheidfindung der Kindesschutzorgane" veröffentlicht und damit einen wesentlichen Teil der im Postulat angesprochenen Aufgaben an die Hand genommen.</p><p>Im Übrigen hat der Nationalrat mit der Annahme des Postulates 14.3891, "Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur KESB", den Bundesrat beauftragt, eine erste Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vorzunehmen. Gemäss dem vom Nationalrat ebenfalls bereits angenommenen Postulat 14.3776, "Professionalisierung des Sozialstaats um jeden Preis?", soll der Bundesrat ausserdem diverse Fragen im Zusammenhang mit den Kosten abklären sowie Massnahmen vorschlagen, wie die vorhandenen Schwierigkeiten beseitigt werden könnten. Mit diesen Arbeiten werden die wesentlichen Anliegen des Postulates weitgehend erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der relevanten interkantonalen Stelle eine Best Practice zu verfassen, um Probleme bei der Umsetzung der ZGB-Revision 06.063 zu mindern. Der Bericht soll insbesondere erfolgreiche kantonale Umsetzungen in den folgenden Bereichen beleuchten:</p><p>1. Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinde (Finanzierung der Kesb und von angeordneten Massnahmen);</p><p>2. Anhörungsrecht der Gemeinden bei hohen Kosten;</p><p>3. Organisation der Kesb und Entscheidungswege (inkl. intern verrichteter Arbeiten oder extern vergebener Aufträge);</p><p>4. Mögliche Formen des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen Kesb und Gemeinde (auch Lehrer/Schulpflege);</p><p>5. Gründe für den Anstieg der Kosten und der Anzahl Gefährdungsmeldungen.</p>
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Umsetzung verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Föderalismus hat bei der Umsetzung der ZGB-Revision eine Vielzahl an Organisations- und Finanzierungsformen hervorgebracht. Das ist auch eine Chance. Die Umsetzung und der Kostenanstieg haben nicht in allen Kantonen gleichermassen zu Problemen geführt. Eine Best Practice, welche funktionierende Modelle aufzeigt, soll helfen, organisationsbedingte Probleme zu beheben.</p><p>Die Zielsetzung der Reform - eine Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden - war richtig. Die früher von Laien auf Gemeindestufe besetzten Vormundschaftsbehörden mussten zum Teil sehr schwierige Entscheide in einem grundrechtlich sehr heiklen Bereich fällen. Die Gemeinden haben diese Aufgabe meist gut erfüllt, waren aber mit komplexen Fällen überfordert. Die Nähe der lokalen Behörden garantierte zwar den direkten Zugang zu relevanten Informationen, führte aber auch zu Konflikten, weil Mitglieder der Behörde befangen sein konnten. So wurde zum Teil gar nicht oder viel zu spät gehandelt - mit entsprechenden Folgen.</p><p>Wiederum ist zu berücksichtigen, dass früher Sozialhilfe und Vollzug von Vormundschaftsurteilen eng miteinander erfolgten. Mit der Kantonalisierung bzw. Regionalisierung ist dieses engmaschige Vorgehen verlorengegangen. Die Kesb sind daher aufgefordert, eine Kultur der Zusammenarbeit zu pflegen. Erhalten die Gemeinden einen gewissen Einblick, können sie Entscheide nachvollziehen, besser umsetzen und allenfalls kostengünstigere Lösungen vorzuschlagen.</p><p>Im Sinne eines Case Management ist auch zu prüfen, inwiefern Betreuer auf Gemeindeebene und Gefährdungsmelder (insbesondere Lehrer) eine Rückmeldung von der Kesb erhalten können.</p>
    • <p>Der Vollzug des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts fällt in die Kompetenz der Kantone. Der Föderalismus erlaubt es den Kantonen, das neue Recht innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend den Bedürfnissen und Eigenheiten der jeweiligen kantonalen Strukturen und den teilweise unterschiedlichen Traditionen umzusetzen. Der Bund hält sich hier mit Vorgaben und Empfehlungen traditionell zurück.</p><p>Mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) steht zudem eine spezialisierte interkantonale Fachstelle zur Verfügung, die zum Zweck der "Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes", der "Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes" sowie der "Information und Dokumentation der Mitglieder" ins Leben gerufen wurde (Art. 2 der Statuten der Kokes). Die Kokes hat denn auch bereits "Empfehlungen zur Behördenorganisation", eine "Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern)" sowie Empfehlungen über den "Einbezug von Sozialhilfebehörden in die Entscheidfindung der Kindesschutzorgane" veröffentlicht und damit einen wesentlichen Teil der im Postulat angesprochenen Aufgaben an die Hand genommen.</p><p>Im Übrigen hat der Nationalrat mit der Annahme des Postulates 14.3891, "Erste Erkenntnisse aus dem Wechsel von Laienbehörden zur KESB", den Bundesrat beauftragt, eine erste Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vorzunehmen. Gemäss dem vom Nationalrat ebenfalls bereits angenommenen Postulat 14.3776, "Professionalisierung des Sozialstaats um jeden Preis?", soll der Bundesrat ausserdem diverse Fragen im Zusammenhang mit den Kosten abklären sowie Massnahmen vorschlagen, wie die vorhandenen Schwierigkeiten beseitigt werden könnten. Mit diesen Arbeiten werden die wesentlichen Anliegen des Postulates weitgehend erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der relevanten interkantonalen Stelle eine Best Practice zu verfassen, um Probleme bei der Umsetzung der ZGB-Revision 06.063 zu mindern. Der Bericht soll insbesondere erfolgreiche kantonale Umsetzungen in den folgenden Bereichen beleuchten:</p><p>1. Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinde (Finanzierung der Kesb und von angeordneten Massnahmen);</p><p>2. Anhörungsrecht der Gemeinden bei hohen Kosten;</p><p>3. Organisation der Kesb und Entscheidungswege (inkl. intern verrichteter Arbeiten oder extern vergebener Aufträge);</p><p>4. Mögliche Formen des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen Kesb und Gemeinde (auch Lehrer/Schulpflege);</p><p>5. Gründe für den Anstieg der Kosten und der Anzahl Gefährdungsmeldungen.</p>
    • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Umsetzung verbessern

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