Wasserkraft. Wo sind die Entscheidungsgrundlagen?

ShortId
14.4114
Id
20144114
Updated
28.07.2023 06:23
Language
de
Title
Wasserkraft. Wo sind die Entscheidungsgrundlagen?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für das Geschäft mit der Wasserkraft ist wichtig, dass die Rentabilität in einer Durchschnittsbetrachtung über mehrere Jahrzehnte gegeben ist. Die Stromwirtschaft verzeichnete im vergangenen Jahrzehnt einige Jahre mit hohen Gewinnen - auch dank der Wasserkraft. Zurzeit bewegen sich die Schweizer Wasserkraftwerke in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Verschiedene Faktoren führen dazu, dass der Stromgrosshandelspreis in Europa tief ist: konjunkturell bedingter Rückgang der Stromnachfrage, Überkapazitäten im Kraftwerksbereich, Verbesserung der Energieeffizienz, der tiefe Preis für CO2-Zertifikate und die europaweiten Subventionen für erneuerbare Energien und nun auch für Kernkraftwerke in Grossbritannien. Dies sind Entwicklungen, welche die Schweiz nicht beeinflussen kann.</p><p>1./2. Aus Sicht des Bundesrates sind ausreichend Informationen vorhanden, um energiepolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 hat das Bundesamt für Energie (BFE) unter anderem im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrates (UREK-N) diverse Studien und Berichte zur Rentabilität der Schweizer Wasserkraft erstellt (<a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> -&gt; Studien zur Grosswasserkraft). Die Rentabilität wurde jeweils anhand der aktuellen und/oder erwarteten Marktpreise berechnet, die vollständige Strommarktöffnung ist demnach in den Berechnungen abgebildet. Dabei stellte sich heraus, dass sich Investitionen in neue Kraftwerke oder erhebliche Erweiterungen/Erneuerungen von Grosswasserkraftwerken unter den aktuellen Marktbedingungen nicht lohnen. Ebenfalls zeigte sich, dass ein grosser Teil der bestehenden Wasserkraftwerke nach wie vor wirtschaftlich betrieben werden kann. Die vom BFE in Auftrag gegebene Studie "Kostenstruktur und Kosteneffizienz der Schweizer Wasserkraft" der ETH Zürich (abrufbar unter obenstehendem Link) zeichnet ein ähnliches Bild der Lage der bestehenden Wasserkraft.</p><p>Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des zweiten Marktöffnungsschrittes wurden in einem Bericht vom Februar 2013 untersucht ("Strommarktliberalisierung - zweiter Marktöffnungsschritt: Analysen zu den Auswirkungen eines zweiten Marktöffnungsschrittes"; abrufbar unter <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a>/Stromversorgung &gt; Stromversorgungsgesetz &gt; Hintergrundstudien Strommarktöffnung). Die Kunden in der Grundversorgung sollen ab 2018 ihren Anbieter frei wählen können, die Stromproduzenten sollen auch in diesem Bereich dem Wettbewerb ausgesetzt sein und ihre Produktion nicht mehr garantiert zu Gestehungskosten verkaufen können. Damit dürfte sich der Preis für den reinen Strom als Teil des Endkundenpreises tendenziell den Marktpreisen angleichen. Wie sich diese im In- und Ausland weiter entwickeln werden, ist schwer abschätzbar. Die Haupteinflussfaktoren sind die Entwicklung des Wechselkurses, die wirtschaftliche Entwicklung und damit die Entwicklung der Stromnachfrage in der EU sowie die Energie- und Klimapolitik (Subventionierung der Erneuerbaren, Kernenergieausstieg, CO2-Preise usw.).</p><p>Erfahrungen in diversen europäischen Ländern zeigen, dass der Kleinkonsument bei seinem Entscheid für einen bestimmten Stromanbieter nicht nur auf den Preis achtet. Wichtig sind ihm auch Tradition, Dienstleistung sowie Kundennähe.</p><p>3. Der Bund verfügt grundsätzlich nur über die Zahlen und Fakten, welche die Unternehmen in den Geschäftsberichten publizieren. Die erwähnten Analysen zur Wasserkraft basieren auf Daten, die in Geschäftsberichten publiziert sind oder von den Kraftwerkbetreibern und/oder den Kantonen als Kraftwerkeigentümern auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurden. Die Studien sind eine Momentaufnahme ohne Anspruch, die wirtschaftliche Zukunft der bestehenden Wasserkraft abzuschätzen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Daten, welche die Stromwirtschaft für die Studien und Berichte zur Verfügung gestellt hat, zuverlässig sind. Mit den obenerwähnten Analysen, den Energieperspektiven 2050 und den Studien zu den Auswirkungen der Energiestrategie 2050 und des zweiten Marktöffnungsschrittes sind aus Sicht des Bundesrates ausreichend Fakten für die Perspektiven der Energiepolitik und damit der Wasserkraft vorhanden.</p><p>4. Weder die vollständige Strommarktöffnung noch das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 sind bisher in Kraft. Es wäre deshalb falsch, die Gründe für die schwierige Lage der Wasserkraft beim Bund zu suchen. Vielmehr setzt der Bund auf die Wasserkraft. So hat der Bundesrat in der Energiestrategie 2050 Ausbauziele für die heimische Wasserkraft vorgeschlagen. Zudem hat der Nationalrat auf Basis der genannten Analysen in der Wintersession 2014 beschlossen, neben der Kleinwasserkraft auch neue Grosswasserkraftwerke sowie erhebliche Erneuerungen und Erweiterungen von Grosswasserkraftwerken zu fördern. Weiter hat der Nationalrat die Motion UREK-N 14.3668, "Wasserzinsregelung nach 2019", gutgeheissen. Diese fordert den Bundesrat auf, die im Wasserrechtsgesetz (WRG; SR 721.80) vorgesehene Neuregelung der Wasserzinsen nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen und auf eine Flexibilisierung des Systems hinzuwirken. Je nach Regime könnte die Wasserkraft so entlastet werden.</p><p>Bei der Einführung neuer Massnahmen gilt es schliesslich mit Blick auf ein mögliches Stromabkommen mit der EU zu vermeiden, dass Regelungen geschaffen werden, die nicht mit denjenigen der EU vereinbar sind. Die Stützung der bestehenden Wasserkraft könnte mit Blick auf das EU-Beihilferecht unter Umständen problematisch sein. Diese Fragen müssten vertieft geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Debatte zur Energiestrategie des Nationalrates wurde, gestützt auf die Studie des BFE "Rentabilität der bestehenden Wasserkraft", ausgeführt, dass zwei Drittel der Wasserkraftwerke abgeschrieben seien und zu Kosten unter 6 Rappen wettbewerbsfähig produzieren könnten. Diese Berechnungen widerspiegeln die Kostenstruktur der Kraftwerke zum einen nur in einem beschränkten Ausmass. Zum andern werden darin die wirtschaftlichen Folgen der Strommarktöffnung nicht berücksichtigt. Die vom Bundesrat für 2018 geplante vollständige Liberalisierung dürfte nicht nur eine Senkung der Marktpreise für Strom, sondern auch zahlreiche Wechsel von Kleinkunden zu günstigeren Anbietern zur Folge haben. Die Einschätzung der künftigen Perspektiven von Wasserkraftwerken in der Schweiz ist für die Politik und die Betreiber indessen eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der anstehenden politischen Weichenstellungen. </p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass die Energiestrategie 2050 und die vollständige Marktöffnung eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Folgen für die einheimische Wasserkraft erfordern?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die vorhandenen Studien unzureichend sind, um die wirtschaftlichen Folgen der Energiestrategie 2050 verbunden mit der vollständigen Strommarktöffnung für die bestehenden Wasserkraftwerke abschätzen zu können?</p><p>3. Ist er bereit, im Laufe der kommenden Monate die nötigen Zahlen und Fakten nachzuliefern, damit sich Politik, Kantone, Verbände, Wirtschaft und Öffentlichkeit ein realistisches und vollständiges Bild über die Zukunftsperspektiven der Wasserkraft in der Schweiz machen können?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die absehbare Akzentuierung der schwierigen Rahmenbedingungen für den bestehenden schweizerischen Wasserkraftpark durch die Energiestrategie 2050 und die vollständige Marktöffnung zu entschärfen?</p>
  • Wasserkraft. Wo sind die Entscheidungsgrundlagen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für das Geschäft mit der Wasserkraft ist wichtig, dass die Rentabilität in einer Durchschnittsbetrachtung über mehrere Jahrzehnte gegeben ist. Die Stromwirtschaft verzeichnete im vergangenen Jahrzehnt einige Jahre mit hohen Gewinnen - auch dank der Wasserkraft. Zurzeit bewegen sich die Schweizer Wasserkraftwerke in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Verschiedene Faktoren führen dazu, dass der Stromgrosshandelspreis in Europa tief ist: konjunkturell bedingter Rückgang der Stromnachfrage, Überkapazitäten im Kraftwerksbereich, Verbesserung der Energieeffizienz, der tiefe Preis für CO2-Zertifikate und die europaweiten Subventionen für erneuerbare Energien und nun auch für Kernkraftwerke in Grossbritannien. Dies sind Entwicklungen, welche die Schweiz nicht beeinflussen kann.</p><p>1./2. Aus Sicht des Bundesrates sind ausreichend Informationen vorhanden, um energiepolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 hat das Bundesamt für Energie (BFE) unter anderem im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrates (UREK-N) diverse Studien und Berichte zur Rentabilität der Schweizer Wasserkraft erstellt (<a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> -&gt; Studien zur Grosswasserkraft). Die Rentabilität wurde jeweils anhand der aktuellen und/oder erwarteten Marktpreise berechnet, die vollständige Strommarktöffnung ist demnach in den Berechnungen abgebildet. Dabei stellte sich heraus, dass sich Investitionen in neue Kraftwerke oder erhebliche Erweiterungen/Erneuerungen von Grosswasserkraftwerken unter den aktuellen Marktbedingungen nicht lohnen. Ebenfalls zeigte sich, dass ein grosser Teil der bestehenden Wasserkraftwerke nach wie vor wirtschaftlich betrieben werden kann. Die vom BFE in Auftrag gegebene Studie "Kostenstruktur und Kosteneffizienz der Schweizer Wasserkraft" der ETH Zürich (abrufbar unter obenstehendem Link) zeichnet ein ähnliches Bild der Lage der bestehenden Wasserkraft.</p><p>Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des zweiten Marktöffnungsschrittes wurden in einem Bericht vom Februar 2013 untersucht ("Strommarktliberalisierung - zweiter Marktöffnungsschritt: Analysen zu den Auswirkungen eines zweiten Marktöffnungsschrittes"; abrufbar unter <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a>/Stromversorgung &gt; Stromversorgungsgesetz &gt; Hintergrundstudien Strommarktöffnung). Die Kunden in der Grundversorgung sollen ab 2018 ihren Anbieter frei wählen können, die Stromproduzenten sollen auch in diesem Bereich dem Wettbewerb ausgesetzt sein und ihre Produktion nicht mehr garantiert zu Gestehungskosten verkaufen können. Damit dürfte sich der Preis für den reinen Strom als Teil des Endkundenpreises tendenziell den Marktpreisen angleichen. Wie sich diese im In- und Ausland weiter entwickeln werden, ist schwer abschätzbar. Die Haupteinflussfaktoren sind die Entwicklung des Wechselkurses, die wirtschaftliche Entwicklung und damit die Entwicklung der Stromnachfrage in der EU sowie die Energie- und Klimapolitik (Subventionierung der Erneuerbaren, Kernenergieausstieg, CO2-Preise usw.).</p><p>Erfahrungen in diversen europäischen Ländern zeigen, dass der Kleinkonsument bei seinem Entscheid für einen bestimmten Stromanbieter nicht nur auf den Preis achtet. Wichtig sind ihm auch Tradition, Dienstleistung sowie Kundennähe.</p><p>3. Der Bund verfügt grundsätzlich nur über die Zahlen und Fakten, welche die Unternehmen in den Geschäftsberichten publizieren. Die erwähnten Analysen zur Wasserkraft basieren auf Daten, die in Geschäftsberichten publiziert sind oder von den Kraftwerkbetreibern und/oder den Kantonen als Kraftwerkeigentümern auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurden. Die Studien sind eine Momentaufnahme ohne Anspruch, die wirtschaftliche Zukunft der bestehenden Wasserkraft abzuschätzen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Daten, welche die Stromwirtschaft für die Studien und Berichte zur Verfügung gestellt hat, zuverlässig sind. Mit den obenerwähnten Analysen, den Energieperspektiven 2050 und den Studien zu den Auswirkungen der Energiestrategie 2050 und des zweiten Marktöffnungsschrittes sind aus Sicht des Bundesrates ausreichend Fakten für die Perspektiven der Energiepolitik und damit der Wasserkraft vorhanden.</p><p>4. Weder die vollständige Strommarktöffnung noch das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 sind bisher in Kraft. Es wäre deshalb falsch, die Gründe für die schwierige Lage der Wasserkraft beim Bund zu suchen. Vielmehr setzt der Bund auf die Wasserkraft. So hat der Bundesrat in der Energiestrategie 2050 Ausbauziele für die heimische Wasserkraft vorgeschlagen. Zudem hat der Nationalrat auf Basis der genannten Analysen in der Wintersession 2014 beschlossen, neben der Kleinwasserkraft auch neue Grosswasserkraftwerke sowie erhebliche Erneuerungen und Erweiterungen von Grosswasserkraftwerken zu fördern. Weiter hat der Nationalrat die Motion UREK-N 14.3668, "Wasserzinsregelung nach 2019", gutgeheissen. Diese fordert den Bundesrat auf, die im Wasserrechtsgesetz (WRG; SR 721.80) vorgesehene Neuregelung der Wasserzinsen nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen und auf eine Flexibilisierung des Systems hinzuwirken. Je nach Regime könnte die Wasserkraft so entlastet werden.</p><p>Bei der Einführung neuer Massnahmen gilt es schliesslich mit Blick auf ein mögliches Stromabkommen mit der EU zu vermeiden, dass Regelungen geschaffen werden, die nicht mit denjenigen der EU vereinbar sind. Die Stützung der bestehenden Wasserkraft könnte mit Blick auf das EU-Beihilferecht unter Umständen problematisch sein. Diese Fragen müssten vertieft geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Debatte zur Energiestrategie des Nationalrates wurde, gestützt auf die Studie des BFE "Rentabilität der bestehenden Wasserkraft", ausgeführt, dass zwei Drittel der Wasserkraftwerke abgeschrieben seien und zu Kosten unter 6 Rappen wettbewerbsfähig produzieren könnten. Diese Berechnungen widerspiegeln die Kostenstruktur der Kraftwerke zum einen nur in einem beschränkten Ausmass. Zum andern werden darin die wirtschaftlichen Folgen der Strommarktöffnung nicht berücksichtigt. Die vom Bundesrat für 2018 geplante vollständige Liberalisierung dürfte nicht nur eine Senkung der Marktpreise für Strom, sondern auch zahlreiche Wechsel von Kleinkunden zu günstigeren Anbietern zur Folge haben. Die Einschätzung der künftigen Perspektiven von Wasserkraftwerken in der Schweiz ist für die Politik und die Betreiber indessen eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der anstehenden politischen Weichenstellungen. </p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass die Energiestrategie 2050 und die vollständige Marktöffnung eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Folgen für die einheimische Wasserkraft erfordern?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die vorhandenen Studien unzureichend sind, um die wirtschaftlichen Folgen der Energiestrategie 2050 verbunden mit der vollständigen Strommarktöffnung für die bestehenden Wasserkraftwerke abschätzen zu können?</p><p>3. Ist er bereit, im Laufe der kommenden Monate die nötigen Zahlen und Fakten nachzuliefern, damit sich Politik, Kantone, Verbände, Wirtschaft und Öffentlichkeit ein realistisches und vollständiges Bild über die Zukunftsperspektiven der Wasserkraft in der Schweiz machen können?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die absehbare Akzentuierung der schwierigen Rahmenbedingungen für den bestehenden schweizerischen Wasserkraftpark durch die Energiestrategie 2050 und die vollständige Marktöffnung zu entschärfen?</p>
    • Wasserkraft. Wo sind die Entscheidungsgrundlagen?

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