Verwaltungsrat der Pfandbriefbank. Unzweckmässige und risikoreiche Besetzung
- ShortId
-
14.4126
- Id
-
20144126
- Updated
-
28.07.2023 06:37
- Language
-
de
- Title
-
Verwaltungsrat der Pfandbriefbank. Unzweckmässige und risikoreiche Besetzung
- AdditionalIndexing
-
24;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bewertung der durch Grundpfanddarlehen finanzierten Immobilien wird von den einzelnen Banken nach deren internen Bewertungsgrundsätzen und -reglementen vorgenommen. Dabei beauftragen die Banken externe oder interne Schätzungsexperten und verwenden regelmässig hedonische Bewertungsmodelle, um die Bewertungsergebnisse dieser Schätzungsexperten zu plausibilisieren. Für die Vergabe der Hypothekarkredite und die dazugehörige Risikoprüfung, einschliesslich der Immobilienbewertung, sind die Banken allein zuständig.</p><p>Bei der Pfandbriefbank erfolgt eine zusätzliche unabhängige Prüfung der Hypothekardarlehen, die ihr als Pfand eingereicht werden. Auf der Basis dieser Prüfung kann eine teilweise Refinanzierung des Hypothekargeschäfts erfolgen. Die Pfandbriefbank stützt sich auf den von der Mitgliedbank errechneten Belehnungswert, um den Deckungswert der angemeldeten Hypothek zu bestimmen. Um Aktualität und Werthaltigkeit des Belehnungswerts zu validieren und eine einheitliche Beurteilung sicherzustellen, erstellt die Pfandbriefbank eine Bewertung nach ihrem eigenen, vom Bundesrat genehmigten Schätzungsreglement. Dabei werden auch hedonische Bewertungen auf der Basis des Iazi-Modells durchgeführt. Gemäss den dem Bundesrat zur Verfügung stehenden Informationen führt die Iazi AG in diesem Zusammenhang selber keine Immobilienbewertungen durch. Sie hat hierzu auch keinen Exklusivauftrag der Pfandbriefbank. Vielmehr erstellt sie auf der Basis beobachteter Marktdaten mit statistischen Methoden ein Bewertungsmodell, das die Schätzung eines aktuellen Immobilienpreises für ein bestimmtes Objekt ermöglicht. Zur Bestimmung des Deckungswerts geht die Pfandbriefbank gemäss Niederstwertprinzip jeweils vom tiefsten Bewertungsergebnis aus.</p><p>Die Wahl des Vertreters der Grundpfandschuldner in den Verwaltungsrat der Pfandbriefbank durch den Bundesrat erfolgt zur Wahrung der Interessen der Grundpfandschuldner (Art. 37 PfG). Mit dieser Interessenvertretung soll auch das gute Einvernehmen zwischen Banken und Schuldnerschaft gefördert sowie die Einsicht in die gemeinsamen Interessen gehoben und allfälliges Misstrauen zerstreut werden (vgl. dazu Botschaft des Bundesrates zum Pfandbriefgesetz, BBl 1925 III 527, 538). Ausschlaggebend für die Wahl des Vertreters sind Fachwissen und Expertise im Bereich Immobilienmarkt sowie die Unabhängigkeit von den Banken. Über den fachlichen und beruflichen Hintergrund von Prof. Dr. Scognamiglio wurde der Bundesrat ausführlich informiert. Er hat seine Wahl gestützt auf das hohe, allseits anerkannte Fachwissen von Prof. Dr. Scognamiglio getroffen, das diesen befähigt, die Interessen der Grundpfandschuldner aus allen Landesgegenden in einem sich laufend verändernden Immobilienmarkt wahrzunehmen. Die Schweizerische Pfandbriefbank untersteht im Übrigen der laufenden Überwachung durch die Finma, welche bei der Wahl des Vertreters der Grundpfandschuldner als Aufsichtsbehörde jeweils konsultiert wird.</p><p>Gestützt auf die Bewertungsmethodik und die Funktion des vom Bundesrat zu wählenden Vertreters im Verwaltungsrat sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG emittiert mündelsichere Anlagen der höchsten Bonitätsstufe und hat gemäss gesetzlichem Auftrag "dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und billigem Zinsfusse zu vermitteln" (Art. 1 PfG). Sie sichert damit ihren Eigentümern (Schweizer Banken ohne Kantonalbanken) die günstige Refinanzierung von Hypothekarkrediten. </p><p>Die Pfandbriefinstitute gehören zu den ganz wenigen nicht öffentlich-rechtlichen Schuldnern, deren Emissionen der höchsten Bonitätsklasse angehören. Ihre Anleihen haben einen markanten Anteil am Schweizer Obligationenmarkt für Inlandschuldner. </p><p>Das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen haben ausschliesslich die Pfandbriefinstitute. Sie sind darum auch streng reguliert. Um das öffentliche Interesse zu wahren, delegierte der Bundesrat Prof. Dr. Donato Scognamiglio, Geschäftsführer der Iazi AG (vom Bundesrat ernannt bis 31.12.2018), in den Verwaltungsrat. Verwaltungsratspräsident der Pfandbriefbank ist Dr. Pierin Vincenz, Präsident und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen-Gruppe. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist es richtig, dass die Iazi AG, deren Geschäftsführer D. Scognamiglio ist, im Auftrag der Pfandbriefbank exklusiv sämtliche Immobilien bewertet, die den Pfandbriefen unterliegen?</p><p>2. Ist es richtig, dass dieselbe Iazi AG, im Auftrag der Raiffeisen-Gruppe, exklusiv sämtliche Immobilien bewertet, für die die Raiffeisen Hypotheken gewährt?</p><p>3. Wenn ja, wusste der Bundesrat bei der Ernennung von D. Scognamiglio als Verwaltungsrat der Pfandbriefbank von diesen Immobilienbewertungs-Aufträgen seiner Iazi AG?</p><p>Die Raiffeisenbank wurde von der SNB kürzlich als "too big to fail" respektive systemrelevant eingestuft, aufgrund des riesigen Hypothekarvolumens. Die berechneten Risiken im Hypothekargeschäft hängen stark von den Immobilienbewertungen ab.</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat bezüglich Risikominimierung als angemessen, dass dieselbe Firma die Immobilienbewertung sowohl für die Hypothekarbank als auch für die Pfandbriefbank vornimmt?</p><p>5. Wären zwei unabhängige Firmen mit unterschiedlichen Methoden nicht besser? </p><p>6. Ist ein Verwaltungsrat zweckmässig eingesetzt, der die volkswirtschaftlichen Interessen wahren sollte und diejenigen Risiken beaufsichtigen sollte, die er (respektive seine Firma) selber berechnet? </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen?</p>
- Verwaltungsrat der Pfandbriefbank. Unzweckmässige und risikoreiche Besetzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bewertung der durch Grundpfanddarlehen finanzierten Immobilien wird von den einzelnen Banken nach deren internen Bewertungsgrundsätzen und -reglementen vorgenommen. Dabei beauftragen die Banken externe oder interne Schätzungsexperten und verwenden regelmässig hedonische Bewertungsmodelle, um die Bewertungsergebnisse dieser Schätzungsexperten zu plausibilisieren. Für die Vergabe der Hypothekarkredite und die dazugehörige Risikoprüfung, einschliesslich der Immobilienbewertung, sind die Banken allein zuständig.</p><p>Bei der Pfandbriefbank erfolgt eine zusätzliche unabhängige Prüfung der Hypothekardarlehen, die ihr als Pfand eingereicht werden. Auf der Basis dieser Prüfung kann eine teilweise Refinanzierung des Hypothekargeschäfts erfolgen. Die Pfandbriefbank stützt sich auf den von der Mitgliedbank errechneten Belehnungswert, um den Deckungswert der angemeldeten Hypothek zu bestimmen. Um Aktualität und Werthaltigkeit des Belehnungswerts zu validieren und eine einheitliche Beurteilung sicherzustellen, erstellt die Pfandbriefbank eine Bewertung nach ihrem eigenen, vom Bundesrat genehmigten Schätzungsreglement. Dabei werden auch hedonische Bewertungen auf der Basis des Iazi-Modells durchgeführt. Gemäss den dem Bundesrat zur Verfügung stehenden Informationen führt die Iazi AG in diesem Zusammenhang selber keine Immobilienbewertungen durch. Sie hat hierzu auch keinen Exklusivauftrag der Pfandbriefbank. Vielmehr erstellt sie auf der Basis beobachteter Marktdaten mit statistischen Methoden ein Bewertungsmodell, das die Schätzung eines aktuellen Immobilienpreises für ein bestimmtes Objekt ermöglicht. Zur Bestimmung des Deckungswerts geht die Pfandbriefbank gemäss Niederstwertprinzip jeweils vom tiefsten Bewertungsergebnis aus.</p><p>Die Wahl des Vertreters der Grundpfandschuldner in den Verwaltungsrat der Pfandbriefbank durch den Bundesrat erfolgt zur Wahrung der Interessen der Grundpfandschuldner (Art. 37 PfG). Mit dieser Interessenvertretung soll auch das gute Einvernehmen zwischen Banken und Schuldnerschaft gefördert sowie die Einsicht in die gemeinsamen Interessen gehoben und allfälliges Misstrauen zerstreut werden (vgl. dazu Botschaft des Bundesrates zum Pfandbriefgesetz, BBl 1925 III 527, 538). Ausschlaggebend für die Wahl des Vertreters sind Fachwissen und Expertise im Bereich Immobilienmarkt sowie die Unabhängigkeit von den Banken. Über den fachlichen und beruflichen Hintergrund von Prof. Dr. Scognamiglio wurde der Bundesrat ausführlich informiert. Er hat seine Wahl gestützt auf das hohe, allseits anerkannte Fachwissen von Prof. Dr. Scognamiglio getroffen, das diesen befähigt, die Interessen der Grundpfandschuldner aus allen Landesgegenden in einem sich laufend verändernden Immobilienmarkt wahrzunehmen. Die Schweizerische Pfandbriefbank untersteht im Übrigen der laufenden Überwachung durch die Finma, welche bei der Wahl des Vertreters der Grundpfandschuldner als Aufsichtsbehörde jeweils konsultiert wird.</p><p>Gestützt auf die Bewertungsmethodik und die Funktion des vom Bundesrat zu wählenden Vertreters im Verwaltungsrat sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG emittiert mündelsichere Anlagen der höchsten Bonitätsstufe und hat gemäss gesetzlichem Auftrag "dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und billigem Zinsfusse zu vermitteln" (Art. 1 PfG). Sie sichert damit ihren Eigentümern (Schweizer Banken ohne Kantonalbanken) die günstige Refinanzierung von Hypothekarkrediten. </p><p>Die Pfandbriefinstitute gehören zu den ganz wenigen nicht öffentlich-rechtlichen Schuldnern, deren Emissionen der höchsten Bonitätsklasse angehören. Ihre Anleihen haben einen markanten Anteil am Schweizer Obligationenmarkt für Inlandschuldner. </p><p>Das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen haben ausschliesslich die Pfandbriefinstitute. Sie sind darum auch streng reguliert. Um das öffentliche Interesse zu wahren, delegierte der Bundesrat Prof. Dr. Donato Scognamiglio, Geschäftsführer der Iazi AG (vom Bundesrat ernannt bis 31.12.2018), in den Verwaltungsrat. Verwaltungsratspräsident der Pfandbriefbank ist Dr. Pierin Vincenz, Präsident und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen-Gruppe. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist es richtig, dass die Iazi AG, deren Geschäftsführer D. Scognamiglio ist, im Auftrag der Pfandbriefbank exklusiv sämtliche Immobilien bewertet, die den Pfandbriefen unterliegen?</p><p>2. Ist es richtig, dass dieselbe Iazi AG, im Auftrag der Raiffeisen-Gruppe, exklusiv sämtliche Immobilien bewertet, für die die Raiffeisen Hypotheken gewährt?</p><p>3. Wenn ja, wusste der Bundesrat bei der Ernennung von D. Scognamiglio als Verwaltungsrat der Pfandbriefbank von diesen Immobilienbewertungs-Aufträgen seiner Iazi AG?</p><p>Die Raiffeisenbank wurde von der SNB kürzlich als "too big to fail" respektive systemrelevant eingestuft, aufgrund des riesigen Hypothekarvolumens. Die berechneten Risiken im Hypothekargeschäft hängen stark von den Immobilienbewertungen ab.</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat bezüglich Risikominimierung als angemessen, dass dieselbe Firma die Immobilienbewertung sowohl für die Hypothekarbank als auch für die Pfandbriefbank vornimmt?</p><p>5. Wären zwei unabhängige Firmen mit unterschiedlichen Methoden nicht besser? </p><p>6. Ist ein Verwaltungsrat zweckmässig eingesetzt, der die volkswirtschaftlichen Interessen wahren sollte und diejenigen Risiken beaufsichtigen sollte, die er (respektive seine Firma) selber berechnet? </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen?</p>
- Verwaltungsrat der Pfandbriefbank. Unzweckmässige und risikoreiche Besetzung
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