Kampf gegen Islamophobie und Antisemitismus. Zusätzlich zu Sanktionen bei Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus braucht es aktive Präventionsmassnahmen
- ShortId
-
14.4127
- Id
-
20144127
- Updated
-
28.07.2023 06:37
- Language
-
de
- Title
-
Kampf gegen Islamophobie und Antisemitismus. Zusätzlich zu Sanktionen bei Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus braucht es aktive Präventionsmassnahmen
- AdditionalIndexing
-
2811;2831;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wenn weltweit politische Aktionen von Staaten oder Pseudostaaten im Namen einer Religion Schrecken verbreiten und die Gläubigen dieser Religionen stigmatisieren, ist es wichtig, dass die Schweiz die Minderheiten auf ihrem Hoheitsgebiet schützt. Das gilt auch für die religiösen Minderheiten. Die Anerkennung der Religionen dieser Minderheiten ist ein wichtiger politischer Akt: eine Art staatliches Sicherheitsnetz für all diejenigen, die für Taten, mit denen sie gar nichts zu tun haben, stigmatisiert werden. Einige Kantone haben gerade mit dem Aufbau eines solchen Netzes begonnen, während andere in diesem Prozess schon sehr weit fortgeschritten sind. </p><p>In einigen Kantonen geschieht die Anerkennung von Religionsgemeinschaften, indem sie als Institution von öffentlichem Interesse anerkannt werden. Nebst den bisher eingeschlagenen Wegen könnten weitere geprüft werden. So könnte man für die Erlangung dieser Anerkennung zum Beispiel die Anzahl Gläubige, die Anzahl Jahre, die die Religionsgemeinschaft in der Schweiz präsent ist, die von ihr wahrgenommenen Aufgaben von öffentlichem Interesse oder das soziale Engagement der Gemeinschaft berücksichtigen. Weitere Empfehlungen, die bis zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften reichen können, könnten anhand der Einschätzung des Bundesrates abgegeben werden. Die am weitesten gehende Lösung - die Finanzierung der Religionsgemeinschaften und dementsprechend das Eingreifen des Staates - würde bedeuten, dass es diesen Religionsgemeinschaften untersagt wäre, sich mit Geldern aus Ländern zu finanzieren, die in Konflikte verwickelt sind oder von denen eine Gefahr ausgeht (gemäss einer zu erstellenden Liste). </p><p>Angesichts der Zuständigkeiten im Bereich der Religion, die ich nicht infrage stelle, scheint es wichtig, dass der Bundesrat ein starkes Zeichen setzt, nachdem er untersucht hat, was jeder Kanton zur Bekämpfung von Antisemitismus und Islamophobie unternimmt. So kann er in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, zu denen auch Akteurinnen und Akteure der in der Schweiz historisch verwurzelten Religionen zählen, durch eine eigene Analyse Empfehlungen abgeben. </p>
- <p>Die Wahrung des religiösen Friedens ist von besonderer Bedeutung. Gemäss Bundesverfassung treffen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften (Art. 72 Abs. 2 der Bundesverfassung). Allerdings liegt die Regelung des Verhältnisses zwischen Religionsgemeinschaften und Staat jedoch in der ausschliesslichen Kompetenz der Kantone (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung). Dies betrifft insbesondere auch die Art und die Bedingungen der öffentlichen Anerkennung religiöser Gemeinschaften. Bereits heute ist die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften in den jeweiligen kantonalen Verfassungen, Gesetzen und Reglementen an bestimmte Kriterien gebunden (Rechtsstaatlichkeit, demokratische Organisationsform und finanzielle Transparenz). Angesichts der kantonalen Zuständigkeit stünde die Formulierung von Richtlinien und Empfehlungen zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch den Bund im Widerspruch zur geltenden Verfassungsordnung. Eine Änderung der Zuständigkeiten bedürfte einer Änderung der Bundesverfassung (vgl. auch die Antworten des Bundesrates auf das Postulat Amacker-Amann 10.3162, "Neuer Religionsartikel in der Bundesverfassung", und auf die Motion Altherr 13.3832, "Neue Verfassungsbestimmung über eine Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme in religiösen Fragen").</p><p>Der Bundesrat anerkennt jedoch die grosse gesellschaftspolitische Bedeutung der Frage des Verhältnisses zwischen den Religionsgemeinschaften untereinander und gegenüber dem Staat. Die eingangs zitierte Kompetenzregelung schliesst denn auch nicht aus, dass der Bund die beteiligten Akteure bei der konstruktiven Suche nach Handlungsoptionen unterstützt.</p><p>Die mit dem Postulat gewünschte Übersicht über die rechtlichen Möglichkeiten der Kantone zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften besteht nach Meinung des Bundesrates bereits. So hat beispielsweise die Universität Luzern eine aktuelle und umfassende Übersicht des staatskirchenrechtlichen bzw. religionsverfassungsrechtlichen Systems in der Schweiz publiziert. Es handelt sich um die Studie "Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz" (Adrian Loretan-Saladin, Quirin Weber, Alexander Morawa). Darin werden auch Empfehlungen und konkrete Vorschläge für mögliche Weiterentwicklungen aufgrund der bestehenden Verfassungsordnung formuliert.</p><p>Betreffend der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung von Minderheiten ist überdies auf den Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung hinzuweisen. Er gibt einen Überblick über die Aktivitäten von Bund und Kantonen zur Prävention und Bekämpfung aller Formen des Rassismus. Dieser Bericht erscheint alle zwei Jahre, das nächste Mal im März 2015.</p><p>Mit den bestehenden Übersichten und Dokumentationen erscheinen die Anliegen des Postulates bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine aktualisierte Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten zu erstellen, die die Kantone haben, um die verschiedenen Religionsgemeinschaften anzuerkennen. Dies soll insbesondere der Bekämpfung von Antisemitismus und Islamophobie dienen. Der Bundesrat könnte den Kantonen dazu eine Reihe von Empfehlungen abgeben.</p>
- Kampf gegen Islamophobie und Antisemitismus. Zusätzlich zu Sanktionen bei Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus braucht es aktive Präventionsmassnahmen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wenn weltweit politische Aktionen von Staaten oder Pseudostaaten im Namen einer Religion Schrecken verbreiten und die Gläubigen dieser Religionen stigmatisieren, ist es wichtig, dass die Schweiz die Minderheiten auf ihrem Hoheitsgebiet schützt. Das gilt auch für die religiösen Minderheiten. Die Anerkennung der Religionen dieser Minderheiten ist ein wichtiger politischer Akt: eine Art staatliches Sicherheitsnetz für all diejenigen, die für Taten, mit denen sie gar nichts zu tun haben, stigmatisiert werden. Einige Kantone haben gerade mit dem Aufbau eines solchen Netzes begonnen, während andere in diesem Prozess schon sehr weit fortgeschritten sind. </p><p>In einigen Kantonen geschieht die Anerkennung von Religionsgemeinschaften, indem sie als Institution von öffentlichem Interesse anerkannt werden. Nebst den bisher eingeschlagenen Wegen könnten weitere geprüft werden. So könnte man für die Erlangung dieser Anerkennung zum Beispiel die Anzahl Gläubige, die Anzahl Jahre, die die Religionsgemeinschaft in der Schweiz präsent ist, die von ihr wahrgenommenen Aufgaben von öffentlichem Interesse oder das soziale Engagement der Gemeinschaft berücksichtigen. Weitere Empfehlungen, die bis zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften reichen können, könnten anhand der Einschätzung des Bundesrates abgegeben werden. Die am weitesten gehende Lösung - die Finanzierung der Religionsgemeinschaften und dementsprechend das Eingreifen des Staates - würde bedeuten, dass es diesen Religionsgemeinschaften untersagt wäre, sich mit Geldern aus Ländern zu finanzieren, die in Konflikte verwickelt sind oder von denen eine Gefahr ausgeht (gemäss einer zu erstellenden Liste). </p><p>Angesichts der Zuständigkeiten im Bereich der Religion, die ich nicht infrage stelle, scheint es wichtig, dass der Bundesrat ein starkes Zeichen setzt, nachdem er untersucht hat, was jeder Kanton zur Bekämpfung von Antisemitismus und Islamophobie unternimmt. So kann er in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, zu denen auch Akteurinnen und Akteure der in der Schweiz historisch verwurzelten Religionen zählen, durch eine eigene Analyse Empfehlungen abgeben. </p>
- <p>Die Wahrung des religiösen Friedens ist von besonderer Bedeutung. Gemäss Bundesverfassung treffen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften (Art. 72 Abs. 2 der Bundesverfassung). Allerdings liegt die Regelung des Verhältnisses zwischen Religionsgemeinschaften und Staat jedoch in der ausschliesslichen Kompetenz der Kantone (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung). Dies betrifft insbesondere auch die Art und die Bedingungen der öffentlichen Anerkennung religiöser Gemeinschaften. Bereits heute ist die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften in den jeweiligen kantonalen Verfassungen, Gesetzen und Reglementen an bestimmte Kriterien gebunden (Rechtsstaatlichkeit, demokratische Organisationsform und finanzielle Transparenz). Angesichts der kantonalen Zuständigkeit stünde die Formulierung von Richtlinien und Empfehlungen zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch den Bund im Widerspruch zur geltenden Verfassungsordnung. Eine Änderung der Zuständigkeiten bedürfte einer Änderung der Bundesverfassung (vgl. auch die Antworten des Bundesrates auf das Postulat Amacker-Amann 10.3162, "Neuer Religionsartikel in der Bundesverfassung", und auf die Motion Altherr 13.3832, "Neue Verfassungsbestimmung über eine Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme in religiösen Fragen").</p><p>Der Bundesrat anerkennt jedoch die grosse gesellschaftspolitische Bedeutung der Frage des Verhältnisses zwischen den Religionsgemeinschaften untereinander und gegenüber dem Staat. Die eingangs zitierte Kompetenzregelung schliesst denn auch nicht aus, dass der Bund die beteiligten Akteure bei der konstruktiven Suche nach Handlungsoptionen unterstützt.</p><p>Die mit dem Postulat gewünschte Übersicht über die rechtlichen Möglichkeiten der Kantone zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften besteht nach Meinung des Bundesrates bereits. So hat beispielsweise die Universität Luzern eine aktuelle und umfassende Übersicht des staatskirchenrechtlichen bzw. religionsverfassungsrechtlichen Systems in der Schweiz publiziert. Es handelt sich um die Studie "Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz" (Adrian Loretan-Saladin, Quirin Weber, Alexander Morawa). Darin werden auch Empfehlungen und konkrete Vorschläge für mögliche Weiterentwicklungen aufgrund der bestehenden Verfassungsordnung formuliert.</p><p>Betreffend der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung von Minderheiten ist überdies auf den Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung hinzuweisen. Er gibt einen Überblick über die Aktivitäten von Bund und Kantonen zur Prävention und Bekämpfung aller Formen des Rassismus. Dieser Bericht erscheint alle zwei Jahre, das nächste Mal im März 2015.</p><p>Mit den bestehenden Übersichten und Dokumentationen erscheinen die Anliegen des Postulates bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine aktualisierte Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten zu erstellen, die die Kantone haben, um die verschiedenen Religionsgemeinschaften anzuerkennen. Dies soll insbesondere der Bekämpfung von Antisemitismus und Islamophobie dienen. Der Bundesrat könnte den Kantonen dazu eine Reihe von Empfehlungen abgeben.</p>
- Kampf gegen Islamophobie und Antisemitismus. Zusätzlich zu Sanktionen bei Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus braucht es aktive Präventionsmassnahmen
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