Geldwäscherei. Fehlende Statistiken
- ShortId
-
14.4132
- Id
-
20144132
- Updated
-
28.07.2023 06:38
- Language
-
de
- Title
-
Geldwäscherei. Fehlende Statistiken
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im internationalen Vergleich scheinen in der Schweiz relativ wenige Verdachtsmeldungen bei der MROS einzugehen. Dagegen werden nach einem Sturz von Potentaten unter Umständen erhebliche Gelder gesperrt. Dabei ist die Quote der infolge von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Meldungen von fast 80 Prozent (gemäss Statistik im Jahresbericht MROS 2013) verhältnismässig hoch. Gleichzeitig ist die Verurteilungsquote für Geldwäscherei von unrechtmässig oder durch Korruption erworbenen Vermögenswerten durch Potentaten bekannterweise sehr tief. Es stellt sich daher die Frage, wie gut der Vollzug des Geldwäschereigesetzes als Prävention zum Entzug von Vermögenswerten durch Potentaten in deren Staaten funktioniert. Was namentlich fehlt, sind statistische Angaben über die Struktur der Verdachtsmeldungen von den Finanzintermediären an die MROS.</p>
- <p>Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ist eine Verwaltungsbehörde. Sie nimmt die von Finanzintermediären wegen Verdacht auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erstatteten Meldungen entgegen und analysiert die Verdachtshinweise vorwiegend anhand von Informationen aus inländischen und ausländischen Quellen. Ist die Analyse abgeschlossen, entscheidet die MROS, ob die jeweilige Verdachtsmeldung an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird oder nicht.</p><p>Der Jahresbericht der MROS enthält umfassende statistische Angaben über die Tätigkeit der Meldestelle. Bei der Ermittlung des Ortes, an dem Vortaten begangen worden sind, stellen sich in der Praxis angesichts verschiedener Faktoren zahlreiche Hindernisse. Bisweilen wird in den an die MROS gerichteten Meldungen lediglich ein Verdacht auf kriminelle Handlungen aufgrund des Modus Operandi geäussert, während präzise Angaben zur Vortat fehlen.</p><p>1. Der MROS ist es derzeit nicht möglich, mit präzisen Zahlen betreffend die Begehungsorte der Vortaten aufzuwarten. Statistische Kriterien wie die Nationalität und das Domizil gemeldeter Vertragspartner und die der wirtschaftlich Berechtigten und die Zahl der von der MROS an ausländische Behörden gestellten Erkenntnisanfragen zeigen, dass die Mehrheit der Verdachtsmeldungen einen Bezug zu einer im Ausland begangenen Vortat aufweist.</p><p>2. Die Jahresberichte der MROS enthalten detaillierte Angaben zum Domizil und zur Nationalität wirtschaftlich Berechtigter. Aus dem Jahresbericht 2013 (http://www.ejpd.admin.ch/dam/data/kriminalitaet/geldwaescherei/jb/jb-mros-2013-d.pdf, S. 36-39) geht hervor, dass die MROS in den Jahren von 2004 bis 2013 insgesamt 10 491 Meldungen erhielt. In 4352 Fällen waren die wirtschaftlich Berechtigten in der Schweiz, in den anderen 6139 im Ausland ansässig. 2341 wirtschaftlich Berechtigte waren Schweizer. Aus Gründen der Vertraulichkeit führt die MROS nicht alle betroffenen Länder auf.</p><p>3. Die Deliktarten der Vortaten werden in den Jahresberichten der MROS im Einzelnen aufgeführt. Die Statistik verdeutlicht, dass in den Jahren von 2004 bis 2013 die meisten Meldungen wegen Verdacht auf Betrug (3184 von 10 491 Fällen) und Bestechung (962 von 10 491 Fällen) erstattet wurden. Detaillierte Angaben finden sich im entsprechenden Kapitel auf Seite 31 des Jahresberichtes 2013.</p><p>4. Die durchschnittliche Weiterleitungsquote der in den Jahren von 2004 bis 2013 erstatteten 10 491 Verdachtsmeldungen beträgt ungefähr 83 Prozent. Die Weiterleitungsquote der anteilsmässig am stärksten vertretenen Vortaten (Betrug, Bestechung, Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation) liegt zwischen 90 und 96 Prozent. Seitdem das geänderte Geldwäschereigesetz am 1. November 2013 in Kraft getreten ist - es räumt der MROS neue Kompetenzen ein -, ist die Weiterleitungsquote gesunken.</p><p>5. Die MROS prüft jedes Jahr aufs Neue, ob es angezeigt ist, zusätzliche statistische Angaben zu veröffentlichen. Angesichts der Komplexität des Jahresberichtes wird vorerst davon abgesehen, die folgenden Berichte um neue statistische Angaben zu erweitern. Gewisse nach themenübergreifenden Kriterien erstellte Statistiken werden im Bericht über die nationale Risikoanalyse im Bereich von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht wird derzeit erarbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Hinblick auf fehlende statistische Angaben über die Struktur der Verdachtsmeldungen von den Finanzintermediären an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Gemessen an allen Verdachtsmeldungen: Wie viele Vortaten werden im Inland und wie viele im Ausland begangen?</p><p>2. Gemessen an allen Verdachtsmeldungen: Wo ist das Domizil der wirtschaftlich Berechtigten, und welche Staatsbürgerschaft weisen sie auf?</p><p>3. Auf welche Vortaten beziehen sich die Verdachtsmeldungen (unter Angabe der Häufigkeit pro Vortat)? </p><p>4. Wie hoch ist die Weiterleitungsquote der MROS aufgeschlüsselt nach Vortaten?</p><p>5. Wird der Jahresbericht der MROS in Zukunft diese statistischen Angaben regelmässig ausweisen?</p>
- Geldwäscherei. Fehlende Statistiken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im internationalen Vergleich scheinen in der Schweiz relativ wenige Verdachtsmeldungen bei der MROS einzugehen. Dagegen werden nach einem Sturz von Potentaten unter Umständen erhebliche Gelder gesperrt. Dabei ist die Quote der infolge von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Meldungen von fast 80 Prozent (gemäss Statistik im Jahresbericht MROS 2013) verhältnismässig hoch. Gleichzeitig ist die Verurteilungsquote für Geldwäscherei von unrechtmässig oder durch Korruption erworbenen Vermögenswerten durch Potentaten bekannterweise sehr tief. Es stellt sich daher die Frage, wie gut der Vollzug des Geldwäschereigesetzes als Prävention zum Entzug von Vermögenswerten durch Potentaten in deren Staaten funktioniert. Was namentlich fehlt, sind statistische Angaben über die Struktur der Verdachtsmeldungen von den Finanzintermediären an die MROS.</p>
- <p>Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ist eine Verwaltungsbehörde. Sie nimmt die von Finanzintermediären wegen Verdacht auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erstatteten Meldungen entgegen und analysiert die Verdachtshinweise vorwiegend anhand von Informationen aus inländischen und ausländischen Quellen. Ist die Analyse abgeschlossen, entscheidet die MROS, ob die jeweilige Verdachtsmeldung an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird oder nicht.</p><p>Der Jahresbericht der MROS enthält umfassende statistische Angaben über die Tätigkeit der Meldestelle. Bei der Ermittlung des Ortes, an dem Vortaten begangen worden sind, stellen sich in der Praxis angesichts verschiedener Faktoren zahlreiche Hindernisse. Bisweilen wird in den an die MROS gerichteten Meldungen lediglich ein Verdacht auf kriminelle Handlungen aufgrund des Modus Operandi geäussert, während präzise Angaben zur Vortat fehlen.</p><p>1. Der MROS ist es derzeit nicht möglich, mit präzisen Zahlen betreffend die Begehungsorte der Vortaten aufzuwarten. Statistische Kriterien wie die Nationalität und das Domizil gemeldeter Vertragspartner und die der wirtschaftlich Berechtigten und die Zahl der von der MROS an ausländische Behörden gestellten Erkenntnisanfragen zeigen, dass die Mehrheit der Verdachtsmeldungen einen Bezug zu einer im Ausland begangenen Vortat aufweist.</p><p>2. Die Jahresberichte der MROS enthalten detaillierte Angaben zum Domizil und zur Nationalität wirtschaftlich Berechtigter. Aus dem Jahresbericht 2013 (http://www.ejpd.admin.ch/dam/data/kriminalitaet/geldwaescherei/jb/jb-mros-2013-d.pdf, S. 36-39) geht hervor, dass die MROS in den Jahren von 2004 bis 2013 insgesamt 10 491 Meldungen erhielt. In 4352 Fällen waren die wirtschaftlich Berechtigten in der Schweiz, in den anderen 6139 im Ausland ansässig. 2341 wirtschaftlich Berechtigte waren Schweizer. Aus Gründen der Vertraulichkeit führt die MROS nicht alle betroffenen Länder auf.</p><p>3. Die Deliktarten der Vortaten werden in den Jahresberichten der MROS im Einzelnen aufgeführt. Die Statistik verdeutlicht, dass in den Jahren von 2004 bis 2013 die meisten Meldungen wegen Verdacht auf Betrug (3184 von 10 491 Fällen) und Bestechung (962 von 10 491 Fällen) erstattet wurden. Detaillierte Angaben finden sich im entsprechenden Kapitel auf Seite 31 des Jahresberichtes 2013.</p><p>4. Die durchschnittliche Weiterleitungsquote der in den Jahren von 2004 bis 2013 erstatteten 10 491 Verdachtsmeldungen beträgt ungefähr 83 Prozent. Die Weiterleitungsquote der anteilsmässig am stärksten vertretenen Vortaten (Betrug, Bestechung, Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation) liegt zwischen 90 und 96 Prozent. Seitdem das geänderte Geldwäschereigesetz am 1. November 2013 in Kraft getreten ist - es räumt der MROS neue Kompetenzen ein -, ist die Weiterleitungsquote gesunken.</p><p>5. Die MROS prüft jedes Jahr aufs Neue, ob es angezeigt ist, zusätzliche statistische Angaben zu veröffentlichen. Angesichts der Komplexität des Jahresberichtes wird vorerst davon abgesehen, die folgenden Berichte um neue statistische Angaben zu erweitern. Gewisse nach themenübergreifenden Kriterien erstellte Statistiken werden im Bericht über die nationale Risikoanalyse im Bereich von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht wird derzeit erarbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Hinblick auf fehlende statistische Angaben über die Struktur der Verdachtsmeldungen von den Finanzintermediären an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Gemessen an allen Verdachtsmeldungen: Wie viele Vortaten werden im Inland und wie viele im Ausland begangen?</p><p>2. Gemessen an allen Verdachtsmeldungen: Wo ist das Domizil der wirtschaftlich Berechtigten, und welche Staatsbürgerschaft weisen sie auf?</p><p>3. Auf welche Vortaten beziehen sich die Verdachtsmeldungen (unter Angabe der Häufigkeit pro Vortat)? </p><p>4. Wie hoch ist die Weiterleitungsquote der MROS aufgeschlüsselt nach Vortaten?</p><p>5. Wird der Jahresbericht der MROS in Zukunft diese statistischen Angaben regelmässig ausweisen?</p>
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