Folteranwendungen durch die USA. Intervention des Bundesrates bei der Uno

ShortId
14.4140
Id
20144140
Updated
28.07.2023 06:35
Language
de
Title
Folteranwendungen durch die USA. Intervention des Bundesrates bei der Uno
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Respektieren von Menschenrechten und das Einhalten des Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1949 sind keine Einbahnstrasse. Zu Recht verteidigt die offizielle Schweiz diese Errungenschaften einer zivilisierten Gesellschaft. Eine Verurteilung entsprechender Verbrechen muss auch dann erfolgen, wenn solche durch befreundete Staaten begangen werden. Wie können wir glaubwürdig von anderen Kulturen, Regionen oder Regierungen Menschenrechte einfordern, wenn in unseren eigenen Reihen solche in gröbster Weise mit den Füssen getreten werden? Wie können wir die Grausamkeiten zum Beispiel eines Isis mit gutem Gewissen bekämpfen, wenn unter westlicher Gesetzgebung ebensolche Vergehen begangen werden? Es ist keine Frage, dass jedes Land sich zum Schutze der Bevölkerung verteidigen darf und dass der Terrorismus vernichtet werden muss. Dazu legitimiert uns das Durchsetzen des internationalen Schutzes der menschlichen Würde. Diese Legitimation verlieren wir, wenn wir selber solche Verbrechen in unseren Reihen dulden. Da die USA selbst den Kampf gegen den Terrorismus als Krieg deklariert haben, fallen diese Taten der US-Regierung unter das Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen, und bei allfällig vorliegenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören die dafür verantwortlichen Befehlsgeber vor das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Sollte ein internationales Gericht tatsächlich zum Schluss kommen, dass die USA sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben, so müssen die USA zur Rechenschaft gezogen werden und zu einer Wiedergutmachung verpflichtet werden.</p>
  • <p>1. Im Kampf gegen den Terrorismus muss das internationale Recht zwingend eingehalten werden. Der Bundesrat verurteilt in aller Schärfe jede Form von Folter. Die Bekämpfung von Folter gehört zu den Prioritäten der Schweizer Menschenrechtspolitik. Ausserdem engagiert sich die Schweiz bei allen Gesprächspartnern - auch bei den USA - für eine Stärkung des einschlägigen internationalen Rechtsrahmens sowie für die bessere Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf das Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen und Strafen.</p><p>2. Die Schweiz nutzt gewöhnlich die multilateralen Kanäle - namentlich im Rahmen der Uno - und unterstützt dort die Bemühungen zur Bekämpfung von Folter. Bisher hat sie davon abgesehen, sich einer gezielten Initiative gegen die USA anzuschliessen. Nach der Veröffentlichung des Berichtes des Intelligence Committee des US-Senats über die Foltermethoden der CIA hat die Schweiz nun aber beschlossen, das Thema im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche mit den USA aufzunehmen.</p><p>3. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Ermittlung und Verfolgung der Personen, die für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen verantwortlich sind, hauptsächlich in der Verantwortung der nationalen Behörden der USA liegt. Bisher hat sich der Bundesrat nicht dazu entschlossen, Drittinitiativen zu unterstützen, die die Verantwortlichen dieser Vergehen vor ein Uno-Gericht bringen wollen. Er setzt weiterhin auf den Dialog mit den USA auf bilateraler und multilateraler Ebene. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag aufgrund seiner Kompetenz und der nationalen Verfahren im Zusammenhang mit den erwähnten Verbrechen in Zukunft eine ergänzende Rolle übernehmen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein Untersuchungsbericht des amerikanischen Senats deckt grausame Folteranwendungen im Zuge der Terroristenverfolgung durch die ehemalige US-Regierung unter Präsident Bush auf. Das wirft auch für die Schweiz, welche sich stets gegen Verbrechen an der Menschheit und gegen Menschenrechtsverletzungen wendet, Fragen auf, die der Bundesrat bitte beantworten möchte: </p><p>1. Ist er bereit, diese Folteranwendungen im Namen des Schweizervolkes öffentlich zu verurteilen? </p><p>2. Wird er zusammen mit anderen Staaten bei der Uno gegen das Mitglied USA in dieser Sache intervenieren? </p><p>3. Unterstützt er allfällige Bemühungen, die Verantwortlichen am UN-Kriegsverbrechertribunal für diese Vergehen anzuklagen?</p>
  • Folteranwendungen durch die USA. Intervention des Bundesrates bei der Uno
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Respektieren von Menschenrechten und das Einhalten des Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1949 sind keine Einbahnstrasse. Zu Recht verteidigt die offizielle Schweiz diese Errungenschaften einer zivilisierten Gesellschaft. Eine Verurteilung entsprechender Verbrechen muss auch dann erfolgen, wenn solche durch befreundete Staaten begangen werden. Wie können wir glaubwürdig von anderen Kulturen, Regionen oder Regierungen Menschenrechte einfordern, wenn in unseren eigenen Reihen solche in gröbster Weise mit den Füssen getreten werden? Wie können wir die Grausamkeiten zum Beispiel eines Isis mit gutem Gewissen bekämpfen, wenn unter westlicher Gesetzgebung ebensolche Vergehen begangen werden? Es ist keine Frage, dass jedes Land sich zum Schutze der Bevölkerung verteidigen darf und dass der Terrorismus vernichtet werden muss. Dazu legitimiert uns das Durchsetzen des internationalen Schutzes der menschlichen Würde. Diese Legitimation verlieren wir, wenn wir selber solche Verbrechen in unseren Reihen dulden. Da die USA selbst den Kampf gegen den Terrorismus als Krieg deklariert haben, fallen diese Taten der US-Regierung unter das Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen, und bei allfällig vorliegenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören die dafür verantwortlichen Befehlsgeber vor das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Sollte ein internationales Gericht tatsächlich zum Schluss kommen, dass die USA sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben, so müssen die USA zur Rechenschaft gezogen werden und zu einer Wiedergutmachung verpflichtet werden.</p>
    • <p>1. Im Kampf gegen den Terrorismus muss das internationale Recht zwingend eingehalten werden. Der Bundesrat verurteilt in aller Schärfe jede Form von Folter. Die Bekämpfung von Folter gehört zu den Prioritäten der Schweizer Menschenrechtspolitik. Ausserdem engagiert sich die Schweiz bei allen Gesprächspartnern - auch bei den USA - für eine Stärkung des einschlägigen internationalen Rechtsrahmens sowie für die bessere Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf das Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen und Strafen.</p><p>2. Die Schweiz nutzt gewöhnlich die multilateralen Kanäle - namentlich im Rahmen der Uno - und unterstützt dort die Bemühungen zur Bekämpfung von Folter. Bisher hat sie davon abgesehen, sich einer gezielten Initiative gegen die USA anzuschliessen. Nach der Veröffentlichung des Berichtes des Intelligence Committee des US-Senats über die Foltermethoden der CIA hat die Schweiz nun aber beschlossen, das Thema im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche mit den USA aufzunehmen.</p><p>3. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Ermittlung und Verfolgung der Personen, die für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen verantwortlich sind, hauptsächlich in der Verantwortung der nationalen Behörden der USA liegt. Bisher hat sich der Bundesrat nicht dazu entschlossen, Drittinitiativen zu unterstützen, die die Verantwortlichen dieser Vergehen vor ein Uno-Gericht bringen wollen. Er setzt weiterhin auf den Dialog mit den USA auf bilateraler und multilateraler Ebene. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag aufgrund seiner Kompetenz und der nationalen Verfahren im Zusammenhang mit den erwähnten Verbrechen in Zukunft eine ergänzende Rolle übernehmen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein Untersuchungsbericht des amerikanischen Senats deckt grausame Folteranwendungen im Zuge der Terroristenverfolgung durch die ehemalige US-Regierung unter Präsident Bush auf. Das wirft auch für die Schweiz, welche sich stets gegen Verbrechen an der Menschheit und gegen Menschenrechtsverletzungen wendet, Fragen auf, die der Bundesrat bitte beantworten möchte: </p><p>1. Ist er bereit, diese Folteranwendungen im Namen des Schweizervolkes öffentlich zu verurteilen? </p><p>2. Wird er zusammen mit anderen Staaten bei der Uno gegen das Mitglied USA in dieser Sache intervenieren? </p><p>3. Unterstützt er allfällige Bemühungen, die Verantwortlichen am UN-Kriegsverbrechertribunal für diese Vergehen anzuklagen?</p>
    • Folteranwendungen durch die USA. Intervention des Bundesrates bei der Uno

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