Wiederherstellung der bis zum 2. Dezember 2011 geltenden Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Verfahren und Fristen

ShortId
14.4141
Id
20144141
Updated
28.07.2023 06:35
Language
de
Title
Wiederherstellung der bis zum 2. Dezember 2011 geltenden Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Verfahren und Fristen
AdditionalIndexing
2446;2846;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Bundesrat beabsichtigt, die gesetzlich vorgeschriebene Vernehmlassung zur Umsetzung der am 8. Dezember 2014 überwiesenen Motion Müller Leo 12.3172 im ersten Halbjahr 2015 zu eröffnen. Als weitere Verfahrensschritte folgen die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat. Danach folgt das parlamentarische Verfahren. Nach dessen Abschluss ist die Referendumsfrist abzuwarten. Sofern kein Referendum ergriffen oder ein allfälliges Referendum abgelehnt wird, legt der Bundesrat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der beschlossenen Gesetzesänderungen fest. Den Kantonen ist eine Frist von rund zwei Jahren für die notwendigen Anpassungen im kantonalen Recht zu gewähren. Angesichts dieser vorgegebenen prozessualen Abläufe erscheint aus heutiger Sicht eine Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen per 1. Januar 2019 realistisch. Dabei ist darauf zu achten, dass die neuen Bestimmungen im DBG und im StHG zeitgleich in Kraft gesetzt werden, um eine Entharmonisierung zu verhindern.</p><p>4. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist die rechtsanwendende Behörde an die geltenden Gesetze inklusive der richterlichen Entscheide zur Gesetzesauslegung und -anwendung gebunden. Zuständig für den Vollzug der direkten Steuern ist die kantonale Behörde; der Eidgenössischen Steuerverwaltung obliegt die Aufsicht über die direkte Bundessteuer. Ausgehend von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für den Bundesrat kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Motion 12.3172 verlangt, dass land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wieder so besteuert werden, wie dies vor dem Bundesgerichtsurteil 2C_11/2011 vom 2. Dezember 2011 Praxis war. Der Nationalrat hat am 16. September 2013 die Annahme der Motion beschlossen, der Ständerat am 8. Dezember 2014.</p><p>Das Bundesgericht hat in seinem Urteil im Wesentlichen definiert, welche Grundstücke als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten. In der Praxis hat dieser Entscheid für Acker- und Weinbauern und -bäuerinnen unter bestimmten Umständen eine beträchtliche, einschneidende und unangemessene Erhöhung der geschuldeten Steuern zur Folge.</p><p>Das Bundesgerichtsurteil hat eine Situation politischer, rechtlicher und steuerlicher Unsicherheit geschaffen, die rasch beseitigt werden muss.</p><p>1. Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Motion 12.3172 vorgesehen?</p><p>2. Wann wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) im Sinne der Motion unterbreiten? Beabsichtigt der Bundesrat, vorgängig ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen?</p><p>3. Wann könnten die Änderungen des DBG und des StHG in Kraft treten?</p><p>4. Das Parlament hat den klaren politischen Willen zum Ausdruck gebracht, die rechtliche Situation, wie sie vor dem 2. Dezember 2011 bestand, wiederherzustellen. Welche Massnahmen will der Bundesrat angesichts dessen bis zum Inkrafttreten der Änderungen des DBG und des StHG treffen, um die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils auf die betroffenen Steuerpflichtigen zu mildern?</p>
  • Wiederherstellung der bis zum 2. Dezember 2011 geltenden Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Verfahren und Fristen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Bundesrat beabsichtigt, die gesetzlich vorgeschriebene Vernehmlassung zur Umsetzung der am 8. Dezember 2014 überwiesenen Motion Müller Leo 12.3172 im ersten Halbjahr 2015 zu eröffnen. Als weitere Verfahrensschritte folgen die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat. Danach folgt das parlamentarische Verfahren. Nach dessen Abschluss ist die Referendumsfrist abzuwarten. Sofern kein Referendum ergriffen oder ein allfälliges Referendum abgelehnt wird, legt der Bundesrat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der beschlossenen Gesetzesänderungen fest. Den Kantonen ist eine Frist von rund zwei Jahren für die notwendigen Anpassungen im kantonalen Recht zu gewähren. Angesichts dieser vorgegebenen prozessualen Abläufe erscheint aus heutiger Sicht eine Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen per 1. Januar 2019 realistisch. Dabei ist darauf zu achten, dass die neuen Bestimmungen im DBG und im StHG zeitgleich in Kraft gesetzt werden, um eine Entharmonisierung zu verhindern.</p><p>4. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist die rechtsanwendende Behörde an die geltenden Gesetze inklusive der richterlichen Entscheide zur Gesetzesauslegung und -anwendung gebunden. Zuständig für den Vollzug der direkten Steuern ist die kantonale Behörde; der Eidgenössischen Steuerverwaltung obliegt die Aufsicht über die direkte Bundessteuer. Ausgehend von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für den Bundesrat kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Motion 12.3172 verlangt, dass land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wieder so besteuert werden, wie dies vor dem Bundesgerichtsurteil 2C_11/2011 vom 2. Dezember 2011 Praxis war. Der Nationalrat hat am 16. September 2013 die Annahme der Motion beschlossen, der Ständerat am 8. Dezember 2014.</p><p>Das Bundesgericht hat in seinem Urteil im Wesentlichen definiert, welche Grundstücke als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten. In der Praxis hat dieser Entscheid für Acker- und Weinbauern und -bäuerinnen unter bestimmten Umständen eine beträchtliche, einschneidende und unangemessene Erhöhung der geschuldeten Steuern zur Folge.</p><p>Das Bundesgerichtsurteil hat eine Situation politischer, rechtlicher und steuerlicher Unsicherheit geschaffen, die rasch beseitigt werden muss.</p><p>1. Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Motion 12.3172 vorgesehen?</p><p>2. Wann wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) im Sinne der Motion unterbreiten? Beabsichtigt der Bundesrat, vorgängig ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen?</p><p>3. Wann könnten die Änderungen des DBG und des StHG in Kraft treten?</p><p>4. Das Parlament hat den klaren politischen Willen zum Ausdruck gebracht, die rechtliche Situation, wie sie vor dem 2. Dezember 2011 bestand, wiederherzustellen. Welche Massnahmen will der Bundesrat angesichts dessen bis zum Inkrafttreten der Änderungen des DBG und des StHG treffen, um die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils auf die betroffenen Steuerpflichtigen zu mildern?</p>
    • Wiederherstellung der bis zum 2. Dezember 2011 geltenden Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Verfahren und Fristen

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